Beiträge von VK-Retter

    Mein Tipp:


    1. lesen, lesen, lesen!
    Am besten keine Rettungsdienst-Komplette-Lehrbücher (die sind meistens nicht besonders aktuell) sondern Lehrbücher zu den einzelnen Themen (Trauma, Innere, Rea, Kinder, Medikamente, etc..)


    2. Fortbildungen besuchen
    Um so mehr, um so besser. Sofern das Geld vorhanden ist würde ich zu ERC und ITLS/PHTLS, sowie AMLS Kursen raten - wenn nicht, dann nimm was du günstig/kostenlos bekommen kannst. Schaden kannes auf jeden fall nicht.


    3. Hospitieren (als Dritter mitfahren)
    Idealerweise in dem Gebiet wo du später arbeiten willst, wenn aber irgendwas dagegen spricht, dann natürlich auch woanders - hauptsache du bekommst wieder Praxis.


    Viel Erfolg (und Spaß)!

    Unsere BW Praktikanten fahren in unseren ganz normalen Uniformen - hat es auch nie anders gegeben.
    Was mit BW-Inhouse-PHTLS Kursen mit BW-Instruktoren ist kann ich nicht sagen. Ist aber dann ja auch eine sehr besondere Spezialsituation die für den Otto-Normal-Teilnehmer unrelevant ist...

    Naja, aber zumindest in D kann ein Soldat in seiner Freizeit auch in Zivil rumlaufen, bzw. selbst wenn er abkommandiert wird vom Uniformzwang befreit werden. Hab ich noch nie als Problem erlebt...

    Swowohl PHTLS als auch ITLS sind ehrenamtliche Veranstaltungen füpr die Instruktoren.
    Es wird also niemand abgesetellt und geht den Arbeitgeber daher auch NIX an was man während des Kurses für Kleidung trägt.
    Was jemand gegen Poloshirts hat anhand denen man die Instruktoren von den Teilnehmern unterscheiden kann weiß ich jetzt auch nicht.
    Besonders nach Uniform sieht das ja nicht aus...

    Wenn ich den NDR-Beitrag richtig verstanden habe, dann ist das aber eher eine Landesproblem, oder?
    In NRW haber ich nämlich gelernt - auch wenn das manche Kliniken anders zu sehen scheinen - dass eine Notaufnahme nicht abgemeldet werden kann, sondern zumindest die Primärversorgung zu jedem Zeitpunkt leisten muss. Haben wir also ein anderes Krankenhausgesetz in NRW?

    VK-Retter


    Wenn Du die Polytrauma-Richtlinien kennst, dann interpretiere sie doch einfach richtig. Dort steht nicht drin, daß jeder Patient eine WS-Immobilisation braucht. Wenn nach entsprechender Untersuchung (die dort sehr explizit angegeben ist) kein Verdacht besteht, ist die grundsätzliche Anlage eines Stifnecks nicht auf Rationalität und schon gar nicht mit dieser Leitlinie zu begründen.


    Haben wir vielleicht aneinenader vorbei geredet?
    In meinen Augen hat nämlich niemand behauptet, dass jeder Patient immobilisiert werden muss. Tun ITLS und PHTLS (welches in den S3 Guidelines übrigens als Stand of the Art expilizit empfohlen wird) auch nicht. Meine Aussage war lediglich, dass die Kinetik/der Traumamechanismus bei erfüllen der entsprechenden Kriterien ein harter Grund für die Immobilisation ist - selbst wenn die Untersuchung erst mal nicht so stichhaltig ist.
    Wir wissen zwar, dass es immer wieder Leute gibt die unglaubliche Unfälle (nahezu) unverletzt übersetehen, aber selbst mit Sono, Canandian-Spine-Rule und Co können wir die präklinisch nicht sicher genug identifizieren., Vielleicht wird sich das irgendwann mal ändern, aber momentan ist das leider Stand der Dinge.
    Das es dazwischen immer wieder Grauzonen geben wird in denen wir uns lieber mal für oder gegen die Immobilisation entscheiden werden ist auch nur klar. Das lässt sich trotz aller Scoring Systeme und Guidelines nicht verhindern - ganz abgesehen von den Patienten die einfach nicht wollen..



    Der zweite Teil in Bezug auf die juristischen Aspekte ist falsch. Ich gehe davon aus, daß Du Dir die verlinkten Beiträge von Ulsenheimer und Biermann zu dieser Thematik ("Was ist eigentlich eine Medizinische Leitlinie?") nicht durchgelesen hast und kann Dir das nur empfehlen.


    Ich bin kein Jurist und kann dahe rnur wiedergeben was ich gelernt habe:
    Jeder Arzt muss zu jedem Zeitpunkt argumentieren können was und warum er es getan hat - und das aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund von Gefühlen. Leitlineien dienen hierbei vor Gericht als Vorab-Gutachten und der Angeklagte muss daher erklären können warum er in genau dem Fall anders gehandelt hat als es ebebn "normal" gewesen wäre.



    Rechtsmediziner beurteilen übrigens auch nicht, ob sich an Leitlinien orientiert wurde oder nicht. Dagegen sprechen schon alleine drei Dinge:
    - Rechtsmediziner kennen wie alle anderen Mediziner nicht alle Leitlinien (es gibt viele und vor allem mehrere zu einem Thema)
    - es ist nicht die Aufgabe von Rechtsmedizinern zu urteilen
    - Leitlinien unterliegen keiner Normung


    Rechtsmediziner lesen sich aber je nachdem was sie für ein Gutachten erstellen sollen in die entsprechenden Leitlinien ein - gerade bei Fällen in denen es um Behandlungsfehler und Co geht gar nicht anders möglich.
    Und natürlich urteilt ein rechtsmedizine rnicht - aber er beurteilt durchaus. Natürlich werden in den meisten Fällen auch Fachärzte des entsprechenden Fachgebiets involviert sein, aber für einen Richter kann das durchaus trotzdem richtungsweisend sein.

    Dann lies Dir doch einfach noch mal die S3-Leitlinien zum Thema Wirbelsäulenimmobilisation durch und melde Dich dann noch mal. :)


    Es ist übrigens ein Irrglaube, daß man als Arzt ein Abweichen von Leitlinien begründen muß, da es sich lediglich um Empfehlungen handelt. Das habe ich schon mehrfach erklärt. Aber bis Sachsen-Anhalt ist es ja auch ein Stückchen weiter... ;)


    Die Leitlinie ist mir sehr gut bekannt, genau so wie einige der Autoren. Bin mir also recht sicher, dass ich sie auch richtig deute.
    Zumindest in Bezug auf wann udn wie Immobilisieren ;-)
    So weit ist es übrigens nicht nach SA (zumal ich aus NRW komme)... und Medizinrecht haben wir hier an der Uni übrigens auch ;)


    Und begründen (können) musst du eine Abweichung durchaus wenn der Patinet zu schaden kommt. Dann wird die Beweispflicht schließlich umgedreht. Ein Richter wird sich an den aktuellen Leitlinien orientieren - wie der zuständie Rechtsmediziner übrigens auch. Ich würde mich also nicht ganz so sehr auf der sicheren Seite fühlen. Du musst zwar nicht bei jeder Entscheidung ein "warum habe ich das getan-Protokoll" ausfüllen, bist aber spätestens vor Gericht, bzw einer Komission eine Erklärung schuldig.

    PHTLS et al. vertreten ein rigoroses Immobilisationsregime, das in dieser Form von deutschen Fachgesellschaften nicht unbedingt empfohlen wird. Es sei auch noch mal darauf hingewiesen, daß es sich auch hier um Leitlinien handelt, die im Gegensatz zu Richtlinien keinen verbindlichen Charakter haben, sondern per definitionem lediglich einen unterstützenden Charakter in der Entscheidungsfindung haben sollen. Für nichtärztliches Personal haben sie aufgrund der geringeren Qualifikation natürlich eine größere Bedeutung als Orientierungshilfe als für einen entsprechend ausgebildeten Facharzt. Wer gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine Leitlinie nicht anwendet, begeht nicht zwangsläufig einen Behandlungsfehler. Auch wenn das hier gerne suggeriert wird.


    Welche Leitlineien welcher Fachgesellschaft meinst du denn?
    Wäre für eine Quellenangabe sehr dankbar, denn für alle Fachgesellschaften die ich kenne ist der Unfallmechanismus ein hartes Kriterium...
    siehe dazu z.B. die S3 Polytrauma Leitlinie (an der ja alle maßgeblichen Fachgesellschaften beteiligt waren).
    Hinzu kommt, dass die Studienlage eigentlich recht eindeutig ist. Das sich dies auch auf die Realität übertragen lässt legen z.B. erste Ergebnisse der Canadien-HWS-Rule-Studie nahe. Auf die definitiven Ergebnisse warte ich gespannt...


    Dein Hinweis aus ärztliche Therapie/Entscheidungsfreiheit ist selbstverständlich richtig. Beachtet werden sollte allerdings, dass man in jedem Fall begründen muss warum man sich dafür entscheiden hat gegen die Leitlinien zu handeln. Bei einem solchen Fall wird dir das schwierig fallen dürfen - denn noch ist die Röntgenbrille ja leider nicht erfunden. Also Vorsicht mit solchen Pauschalaussagen.

    Meiner Erfahrung nach ist das beste Mittel gegen "deutsche" Russen die russische Sprache.
    Habe ein paar Kollegen und "merkwürdig" viele NAs die zumindest etwas Russisch sprechen.
    Wenn die auf ein mal auf russisch von nem Mann in Uniform ne Ansage bekommen sind die trotz Zorn auf was und immer + Vodka meist ganz brav geworden.
    Kann also auch mal ohne "Materialeinsatz" gehen... auch wenn es eigentlich traurig ist in einem Land häufig eine Fremdsprach beherrschen zu müssen um Schaden von sich und anderen abwehren zu können.

    Es gibt zwar gewisse harte Leistungskriterien (MCQ-Test und praktische Prüfung) die als Minimum erfüllt werden müssen (die liegen nicht bei 100%), aber fast noch wichtiger sind die kontinuierliche Leistung während des Kurses, sowie das Sozialverhalten und Interagieren mit den anderen Kursteilnehmern.
    Letztendlich ist es zwar eine gewisse Selbstbestätigung das IP ausgesprochen zu bekommen, aber man ist ganz sicher kein schlechterer Mensch/Retter, nur weil man es nicht bekommen hat.

    Es gab doch auch mal so ne ähnliche Studie zu handschriftlich ausgefüllten DIVI-Protokollen. Weiß abe rnicht mehr welchen primären/sekundären Endpunkt die hatte und ob sie vergleichend zum Tabletop war. Meine mich aber zu erinnern, dass zumindest die ADAC-Flugrettung danach auf digitale Einsatzdokumentation umgestellt hat. Mal sehen ob ich die Studie noch wiederfinde. Erinnert sich irgendwer daran? Vielleicht einer von den Flugrettern hier...?

    Ich kann mich da nur anschließen.
    Nicht nur meiner Meinung nach, sondern auch einigen mir bekannten Studien nach ist schon die Idee einer solchen übung völliger Unsinn, da sie schlicht und einfach unnötig ist. Ich verstehe daher auch nicht auf welcher Grundlage (im Gegensatz zu den Übungen mit den Scharfschützen) diese "Simulationsansätze" fußen sollen.
    Einsatz- und Realitätsnah ist ja shcön und gut, aber hier handelt es sich tatsählich um unnötige und daher vermeidbare Tierquälerei.
    Ich ärgere mich häufig genug über die Engstirnigkeit mancher Ethikkomissionen in Deutschland, hoffe aber in diesem Fall, dass das Verwaltungsgericht einen mindestens ebenso hohen ethischen Standart ansetzt. Überhaupt schon merkwürdig genug, dass über eine Studie eine Ethikkomission bestimmen muss und in einem solchen Fall eine solche Instanz direkt übersprungen werden kann :fie:

    Hätte ja auch von der Organisation her besser laufen können.. z.B. hab ich meine Einladungsmail ne knappe Woche vorher bekommen. Genau so die Uhrzeit der Durchführung...
    Aber eine gute Idee war es und zumindest ein paar Lokalnachrichten haben es in den Nachrichten auch aufgegriffen.
    Vielleicht gibt es ja ein nächstes Mal und läuft dann besser.

    Ich finde es etwas bedenklich, dass man die Problematik nicht kennt, wenn man eine solche Studie designt, aber bitte: Wie Du - vermutlich - weißt, ist die Ausübung der Heilkunde in Deutschland Ärzten vorbehalten.


    Ich glaube hier argumentiert ihr aneinander vorbei. Denn ich bin zwar kein Jusist, abe rich meine mich zu erinnern, dass der große Unterschied eben in der Aulegung zu finden ist was Heilkunde ist und was nicht.
    Hier ist nach momentan anscheinend vorherrschender Auslegung (Auslegung, nicht Gesetz!) die Analgeise nicht mit der Heilung udn daher heilkunde gleichzusetzen.
    Ich habt also beide Recht :D


    Das solche Studien grundsätzlich möglich sind zeigt ja z.B. die Marburger Morphin Studie aus dem letzten Jahr...


    Ein viel größeres Problem wird wohl der allgemein bekannte Unwille vieler ÄLRD/Lt.RD sein sich an Studien zu beteiligen (die sie nicht selber ersonnen haben).

    EDIT: Man blicke auf den Namen des Autors im verlinkten Artikel... :rolleyes:[/quote]


    Was möchtest du uns hiermit sagen? Ist es nicht primär absolut belanglos wer den Artikel geschrieben hat - oder hängen wir uns mal wieder an Persönlichem auf anstatt eine FACHLICHE Diskussion zu betreiben?


    Was die Nachanalgesie angeht würde ich aber auch um Datenfutter bitten. Habe schon beide Aussagen aus diversen Quellen gehört - leider immer ohne die entsprechenden Daten/Studien. Da ich keinerlei Erfahrungen mit dem Medikament habe sie sie es dann auf die ich mich verlassen würde. Schließlich wollen wir uns ja an Fakten orientieren udn nicht Behauptungen.. nicht war :rolleyes: