Bei uns hat es folgende nicht völlig identische, aber dennoch ähnliche Situation gegeben.
Straße im Ländlichen Gebiet zwischen zwei Ortschaften. Aufgrund einer Baustelle temporär nur eine Fahrbahn für beide Richtungen, durch eine Baustellenampel geschaltet. RTW mit SoSi fährt bei Rotsignal, aber freier Fahrbahn in die Engstelle ein. Als er schon fast wieder im zweispurigen Bereich ist fährt eine Busfahrer (bei grün) in die Baustelle ein. Der RTW fährt weiter und signalisiert dem Busfahrer anzuhalten und die paar Meter zurück zu setzen um ihn durchzulassen. Busfahrer fährt weiter bis es fast zur Kollision kommt, hält an und weigert sich auch nach mündlicher Ermahnung zurückzusetzen, sondern verlangt ohne Begründung gleiches vom RTW.
Letztendlich konnte der RTW den Einsatz nicht bedienen und es musst ein anderes weiter entferntes Rettungsmittel angefordert werden.
Über Schäden beim Patienten durch die Einsatzverzögerung ist mir nichts bekannt, der Busfahrer wurde jedoch nach hinzuziehen der Polizei angezeigt und im laufe des Verfahrens verurteilt, unter anderem wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung (wohl dem Patienten gegenüber??) - er ist jetzt arbeitslos.
Zum konkreten Fall kann ich nur sagen - ich bin fassungslos. Selbstjustiz soll man ja eigentlich nicht loben, aber das wäre wirklich ein passender Fall sich mal Gedanken darüber zu machen. Wie auch immer die juristischen Möglichkeiten gegen so eine Person heißen, das muss Folgen haben! Es handelt sich ja nicht nur um ein Ignorieren der Sonder- und Wegerechte, sondern auch um eine Gefährdung der RTW-Besatzung und eine Gefährdung des Patientenleben.
Was das festhalten angeht, ich bin kein Jurist, habe aber folgendes gelernt: Der "Jedermanns-Paragraph" §127 StPo, stattet wohl jeden Bürger mit einem sog. Eingriffsrecht aus. Dieses berechtigt aber nur dazu unmittelbar gegenwärtige Gefahren abzuwenden, sowie einen bei der Tat beobachteten Tatverdächtigen festzuhalten wenn dieser sich nicht glaubhaft identifizieren (ausweisen) kann/will, bzw. nachvollziehbare und gegenwärtige Fluchtgefahr besteht. (Bitte korrigieren wenn das nicht vollständig, oder inkorrekt ist).
Im gegenwärtigen Fall wäre wohl durch ein notieren des Nummernschildes die Identifikationsmöglichkeit gewesen und Fluchtgefahr hätte ja wohl auch nicht bestanden. Ein Festhalten unter Einsatz von Körperkraft/Hilfsmitteln könnte also leicht nach hinten los gehen Auch wenn sie es (moralisch) definitiv verdient hätten (meine Meinung)!