Eine eindeutige Positionierung ist finde ich gar nicht schlecht. Im Gegenteil, vielleicht räumt es diverse Missverständnisse aus.
Ich befürworte den entstandenen Entwurf in seiner jetzigen Form klar. Ich fände es allerdings gut, wenn man im Bezug auf die Überleitung eine härtere Linie fährt als im Entwurf angedacht.
Eine reguläre dreijährige Ausbildung fern einiger "plus ein Jahr KTW" Konstrukte ist dringend notwendig. Es ist notwendig um den Einstieg in das Berufsbild attraktiv zu gestalten, allein durch eine vollwertige, vergütete Ausbildung. Es ist notwendig um einen fachlichen Mindeststandart festzusetzen. Es ist notwendig um sich mit anderen Gesundheitsberufen endlich auf Augenhöhe zu sehen. Damit kann der Punkt erreicht werden, endlich nicht mehr als Hilfsarbeiter gesehen zu werden. Er ist nicht notwendig, damit man eine beliebiger Anzahl konkreter Maßnahmen in ein Gesetz schreiben kann, in dem sie gar nichts zu suchen haben, sondern um die Aufgabe generell alle Maßnahmen zur Versorgung bis zum Erreichen ärztlicher Hilfe in der Ausbildung beschreiben zu können.
Problem des Rettungsdienstes sind doch nicht die guten RettAss, die jetzt gern mal ein oder zwei zusätzliche Maßnahmen verbrieft hätten. Problem ist der Versorgungsdurchschnitt durch Rettungsassistenten in der Republik. Und in Zeiten, wo selbst die Grundlagen der EKG Diagnostik, Medikamente und Dosierung selbst der "Notkompetenz" oder sogar schon der periphervenöse Zugang für viele Rettungsassistenten noch ein Problem darstellen, ist es notwendig die Ausbildung zu überarbeiten. Dieses Ziel sehe ich in dem Entwurf gut erfüllt und glaube daher, dass der Notfallsanitäter für den Rettungsdienst einen echten Fortschritt darstellen wird. Denn er wird die Gaußkurve der Versorgungsqualität meiner Ansicht nach hin zu mehr Qualität verschieben, sodass wir uns durchschnittlich verbessern werden. Einzelne Maßnahmen zu verbriefen erwarte ich von diesem Gesetz nicht, es würde mich sogar stören. Soetwas ist separat zu regeln, z.B. wie angesprochen durch die Curricula. Diese können zeitnah der Entwicklung angepasst werden. Außerdem bin ich der Meinung, dass wir eine pauschale Kompetenzfreigabe nur in einem Rahmen halten können, der auch den schlechteren Kollegen zuzutrauen ist. Daher ist die Steigerung des Ausbildungsniveaus der erste und wichtigste Schritt in diese Richtung.
Die Überleitung ist für die jetzigen Rettungsassistenten unbequem. Das muss sie aber sein, wenn man eine Qualitätssteigerung erreichen will. Dafür ist es auch völlig unrelevant, ob die Berufsbeschreibung ähnlich bis gleich ist. Es ist zumindest meiner Ansicht nach eben nicht alles gut so, wie es ist. Änderung werde ich durch Erhalten aber nicht erreichen. Es ist im aktuellen Entwurf jedem RettAss möglich, sofort ohne jeden Kurs das vollständige Staatsexamen zum Notfallsanitäter zu absolvieren. Das ist ein sehr gutes Angebot und ich finde es auch fair. Wer das komplette Examen besteht, muss für diese Berufsbezeichnung schließlich die Anforderungen erfüllen. Eine verkürzte Prüfung, und ich gehe ähnlich zu einigen Vorrednern davon aus, dass die Unterschiede in der Theorie das Wesentliche Thema dieser Prüfung sein werden, kann man nach einem Kurs absolvieren. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn dafür pauschal ein 6 monatiger Aufbaulehrgang notwendig wäre. Allerdings kann ich mich mit der Abstufung nach Berufserfahrung auch gut abfinden, kritisch sehe ich lediglich die Stufe "ohne Kurs". Aber bitte, wenn die verkürzte Prüfung einen vernünftigen Schwierigkeitsgrad behält, ist auch das in Ordnung.
Noch ein paar Gedanken zu der Formulierung der Tätigkeit im Rettungsdienst: Es ist in der Tat recht offen gehalten. Was hiermit gemeint ist, halte ich für schwer zu sagen. Ich habe auch den Verdacht, dass gegen Ablehnungen wegen zu geringer Stundenzahlen in den betreffenden Jahresgruppen wohl noch viel geklagt werden wird. Allerdings ist zu beachten, dass wir hier nicht die im Rettungsdienst üblichen Begriffe wie hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich mit den juristischen vermischen sollten. Ich meine recht mich recht deutlich zu erinnern, dass die Juristerei im Wesentlichen in Vollzeit und in Teilzeit unterscheidet. Hierbei war die erforderliche Stundenzahl für "in Vollzeit" recht niedrig angesetzt. Aber das sind mehr Randgedanken.
Fazit: Ich danke dem DBRD, den ich schon länger zumindest passiv unterstützte, für die gelungene Arbeit und hoffe, dass der Entwurf so oder zumindest ähnlich verabschiedet wird. Ich glaube, dass wir einer großen Chance entgegen gehen und hoffe, dass sie nicht verspielt wird. Den DBRD sehe ich als wesentlichen Faktor an, damit wir sie sinnvoll nutzen.
Viele Grüße,
Johannes