Beiträge von Johannes D.

    Eine eindeutige Positionierung ist finde ich gar nicht schlecht. Im Gegenteil, vielleicht räumt es diverse Missverständnisse aus.


    Ich befürworte den entstandenen Entwurf in seiner jetzigen Form klar. Ich fände es allerdings gut, wenn man im Bezug auf die Überleitung eine härtere Linie fährt als im Entwurf angedacht.


    Eine reguläre dreijährige Ausbildung fern einiger "plus ein Jahr KTW" Konstrukte ist dringend notwendig. Es ist notwendig um den Einstieg in das Berufsbild attraktiv zu gestalten, allein durch eine vollwertige, vergütete Ausbildung. Es ist notwendig um einen fachlichen Mindeststandart festzusetzen. Es ist notwendig um sich mit anderen Gesundheitsberufen endlich auf Augenhöhe zu sehen. Damit kann der Punkt erreicht werden, endlich nicht mehr als Hilfsarbeiter gesehen zu werden. Er ist nicht notwendig, damit man eine beliebiger Anzahl konkreter Maßnahmen in ein Gesetz schreiben kann, in dem sie gar nichts zu suchen haben, sondern um die Aufgabe generell alle Maßnahmen zur Versorgung bis zum Erreichen ärztlicher Hilfe in der Ausbildung beschreiben zu können.


    Problem des Rettungsdienstes sind doch nicht die guten RettAss, die jetzt gern mal ein oder zwei zusätzliche Maßnahmen verbrieft hätten. Problem ist der Versorgungsdurchschnitt durch Rettungsassistenten in der Republik. Und in Zeiten, wo selbst die Grundlagen der EKG Diagnostik, Medikamente und Dosierung selbst der "Notkompetenz" oder sogar schon der periphervenöse Zugang für viele Rettungsassistenten noch ein Problem darstellen, ist es notwendig die Ausbildung zu überarbeiten. Dieses Ziel sehe ich in dem Entwurf gut erfüllt und glaube daher, dass der Notfallsanitäter für den Rettungsdienst einen echten Fortschritt darstellen wird. Denn er wird die Gaußkurve der Versorgungsqualität meiner Ansicht nach hin zu mehr Qualität verschieben, sodass wir uns durchschnittlich verbessern werden. Einzelne Maßnahmen zu verbriefen erwarte ich von diesem Gesetz nicht, es würde mich sogar stören. Soetwas ist separat zu regeln, z.B. wie angesprochen durch die Curricula. Diese können zeitnah der Entwicklung angepasst werden. Außerdem bin ich der Meinung, dass wir eine pauschale Kompetenzfreigabe nur in einem Rahmen halten können, der auch den schlechteren Kollegen zuzutrauen ist. Daher ist die Steigerung des Ausbildungsniveaus der erste und wichtigste Schritt in diese Richtung.


    Die Überleitung ist für die jetzigen Rettungsassistenten unbequem. Das muss sie aber sein, wenn man eine Qualitätssteigerung erreichen will. Dafür ist es auch völlig unrelevant, ob die Berufsbeschreibung ähnlich bis gleich ist. Es ist zumindest meiner Ansicht nach eben nicht alles gut so, wie es ist. Änderung werde ich durch Erhalten aber nicht erreichen. Es ist im aktuellen Entwurf jedem RettAss möglich, sofort ohne jeden Kurs das vollständige Staatsexamen zum Notfallsanitäter zu absolvieren. Das ist ein sehr gutes Angebot und ich finde es auch fair. Wer das komplette Examen besteht, muss für diese Berufsbezeichnung schließlich die Anforderungen erfüllen. Eine verkürzte Prüfung, und ich gehe ähnlich zu einigen Vorrednern davon aus, dass die Unterschiede in der Theorie das Wesentliche Thema dieser Prüfung sein werden, kann man nach einem Kurs absolvieren. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn dafür pauschal ein 6 monatiger Aufbaulehrgang notwendig wäre. Allerdings kann ich mich mit der Abstufung nach Berufserfahrung auch gut abfinden, kritisch sehe ich lediglich die Stufe "ohne Kurs". Aber bitte, wenn die verkürzte Prüfung einen vernünftigen Schwierigkeitsgrad behält, ist auch das in Ordnung.


    Noch ein paar Gedanken zu der Formulierung der Tätigkeit im Rettungsdienst: Es ist in der Tat recht offen gehalten. Was hiermit gemeint ist, halte ich für schwer zu sagen. Ich habe auch den Verdacht, dass gegen Ablehnungen wegen zu geringer Stundenzahlen in den betreffenden Jahresgruppen wohl noch viel geklagt werden wird. Allerdings ist zu beachten, dass wir hier nicht die im Rettungsdienst üblichen Begriffe wie hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich mit den juristischen vermischen sollten. Ich meine recht mich recht deutlich zu erinnern, dass die Juristerei im Wesentlichen in Vollzeit und in Teilzeit unterscheidet. Hierbei war die erforderliche Stundenzahl für "in Vollzeit" recht niedrig angesetzt. Aber das sind mehr Randgedanken.


    Fazit: Ich danke dem DBRD, den ich schon länger zumindest passiv unterstützte, für die gelungene Arbeit und hoffe, dass der Entwurf so oder zumindest ähnlich verabschiedet wird. Ich glaube, dass wir einer großen Chance entgegen gehen und hoffe, dass sie nicht verspielt wird. Den DBRD sehe ich als wesentlichen Faktor an, damit wir sie sinnvoll nutzen.


    Viele Grüße,
    Johannes

    Lieber Oliver,


    verzeih mir, ich zweifele dein Leseverständnis an, wenn du das Thema wirklich gelesen hast. Aber glaubst du allen ernstes, dass man in dem zusätzlichen Ausbildungsjahr nur Singen und Klatschen durchnimmt? Mal abgesehen davon, dass die Einstiegsvoraussetzung höher ist und man die Kategorie des Berufs ändert (Heilberuf statt Heilhilfsberuf) usw usf. Lies das Thema hier einfach mal wirklich und bitte diesmal so, dass zumindest die Grundlagen auch verstanden wurden. Das wurde nun wirklich alles hier schon diskutiert.


    Wenn du aber eine 3 jährige Ausbildung zum Rettungsassistenten gemacht hast, bei dem im dritten Jahr keine schlichte Arbeitsleistung sondern tatsächlich Unterricht gemacht wurde, wenn du dafür gemäß den gängigen Tarifverträgen als Azubi vergütet wurdest, wenn du im Gegensatz zum Rest von uns einen Heilberuf ausführst und obendrein mindestens die selbe Rechtssicherheit bei der Ausübung deiner Tätigkeit hast, die du glaubst, dass sie sich aus dem NotSanG ergeben wird, dann sei einfach zufrieden mit der Welt. Ich behaupte, du lebst dann in einer Illusion. Das ist ja erstmal nicht verwerflich, nützt aber auch keinem was.


    Generell würde ich davon ausgehen, dass es nicht die Aufgabe der von angefeineten Elite, wer immer das sein mag, ist, dir die Welt zu erklären. Wenn du sie nicht verstehst, lern dazu. Wenn du es nicht willst, wird dich niemand zwingen. Ich persönlich finde es gut, wenn die Novelle dahin geht, dass man tatsächlich versucht das System zu verbessern und nicht einfach nur die Befindlichkeit von uns Rettungsassistenten. Es wird niemand gezwungen, Notfallsanitäter zu werden, wenn man sich nichts davon verspricht.


    Zu guter Letzt: Natürlich wird es nie zu einer Novelle kommen, das sind alles Wunschträume. Natürlich wird es nie so einen Entwurf geben, wie wir ihn seit Kurzem lesen dürfen. Natürlich wird das Gesetz nie durchgehen, weil es unbequem wäre. Natürlich wird man in einem zusätzlichen Ausbildungsjahr nichts lernen, das hat man ja schon am Unterschied zwischen Rettungssanitäter und Rettungsassistent gesehen. Den gibt es ja quasi gar nicht! Ich würde mal drüber nachdenken...


    Viele Grüße,
    Johannes

    Bei jeder Berufsfeuerwehr, die Quereinsteiger im gehobenen und höheren Dienst zulässt. Und dies ist der Regelfall. Allerdings bekommen die Jungs natürlich eine Führungsausbildung und durchlaufen die Grundausbildung (in verkürzter Form).


    Es ist schlicht und ergreifend die Frage, welche Führungsfunktion mit welchem Aufgabenbereich man sich anschauen möchte. Grundsätzlich würde ich nicht sagen, dass das HiOrg-Konzept des hochbeförderten Rettungsassistenten gut oder auch nur entfernt sinnvoll ist. Spätestens wenn man die Ebene des Wachleiters einer RW nach oben verlässt, wird es zappenduster. Ein Geschäftsführer / Personaler sollte bitte Kenntnisse von Betriebswirtschaft und Personalführung haben und da ist es relativ egal, ob er nun Kenntnisse und Erfahrung in der Notfallmedizin hat. Er wird sich mit seinem Betrieb auseinandersetzen müssen, dass ist bei der Leitung eines Betriebes aber generell erforderlich und in höchstem Maße empfehlenswert. Eine Person mit Fachausbildung in dem entsprechenden Feld ist mir jedenfalls lieber, als jemand der einfach nur sehr lange Rettungsdienstmitarbeiter war und sich bewährt hat. Weil dies nichts darüber aussagt, ob er Personal oder einen Betrieb führen kann, dies sind beides fachfremde Tätigkeiten.


    Beim Wachleiter /-führer einer Rettungswache hängt es von seinem konkreten Aufgabengebiet ab. Häufig sind dies ja schön formulierte Vorarbeiterjobs und nicht wirklich in die Prozesse der Betriebsleitung eingebunden. In dem Fall kann dies sehr wohl ein Rettungsassistent / -sanitäter sein, wenn es allerdings tatsächlich um Personal- und Betriebsführung geht, wäre mir persönlich auch dort eine Fachkraft lieber. Natürlich ist eine Fachkraft, die vorher eine berufliche Karriere im Rettungsdienst hatte, eine besonders gute Lösung. Allerdings dürfte die Anzahl entsprechender Personen eher gering sein. Das klassische Studium für Rettungsdienstler mit Hochschulzulassungsberechtigung wird wohl die Humanmedizin bleiben.


    Viele Grüße,
    Johannes

    Richtig, es handelt sich lediglich um eine "Pflicht" aus dem Rettungsdienstgesetz, unter das die Tätigkeit in der Klinik wohl nicht fällt. Allerdings regelt das Rettungsassistentengesetz, dass sich der Rettungsassistent regelmäßig fortzubilden hat. Dies ist nicht näher definiert, weder auf Tätigkeit noch bezüglich des Umfangs. Daher besteht meines Erachtens nach eine grundsätzliche Fortbildungspflicht schon, auch wenn nie natürlich auch eine gewisse Regelmäßigkeit hat. Problematisch ist es, den genauen Umfang zu sehen. Da 30 Stunden üblich zu sein scheinen, ist es wohl sinnvoll zumindest dem zu entsprechen.


    Weiterhin weißt du ja nicht, ob du für den Rest deiner beruflichen Karriere diesen konkreten Job durchführen willst. Viele Stellenausschreibungen fordern inzwischen (glücklicherweise) einen "lückenlosen Fortbildungsnachweise". Daher halte ich eine Fortbildungspflicht für konstruierbar. Beim Streit mit dem Arbeitgeber um eine Organisation der Fortbildung sieht es da natürlich schwieriger aus, da die Formulierung doch recht schwammig sind. Aber auch hier kann man vernünftig argumentiert Erfolge erzielen.

    Ghandi bezog sich darauf, dass du seine vorangehenden Beiträge entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hast. Andernfalls hättest du deinen Beitrag in der Form nicht verfasst. Es drängt sich auch regelrecht auf, dass dies für einen Großteil der Beiträge in diesem Thema gilt.


    Kurzfassung: Die BÄK kann gar nicht verfassen, was besondere Relevanz hat. Die bisherige Notkompetenzveröffentlichung hat wenig bis gar keine Relevanz, das würde sich mit zukünftigen ebenso verhalten. Warum und wieso steht in Ghandis Beitrag. Weiterhin ist die Auffassung, dass sich nichts ändern würde die persönliche Schwarzmalerei einzelner, die so nicht zu teilen ist. Lediglich müsste man sich Gedanken darum machen, was in einem Berufsausbildungsgesetz denn eigentlich geregelt wird und was teilweise einige von ihm erwarten. Es ist keine Berufsordnung und kein Berufsdurchführungsgesetz. Und meiner bescheidenen Ansicht nach sind die getroffenen Formulierungen schon ein großer Schritt nach vorne. Zu guter Letzt wäre es noch schön sich zu überlegen, dass man vielleicht erst einmal die Basis der besseren Ausbildung schaffen muss, um dann bessere Umstände erreichen zu können. Die andere Reihenfolge wird einfach nicht funktionieren.


    Was in deiner Ausbildung gelaufen ist, muss leider als Einzelschicksal betrachtet werden. Und es hat auch nichts mit dem NotSanG Entwurf zu tun. Aber mein Beileid ist dir gewiss.


    Edit: Ich war scheinbar viel zu langsam. Ich empfehle Ghandi aber einen gewaltfreien Brennesseltee zur Beruhigung, dann gehts auch ohne Johanniskraut ;-)

    Moin,


    auch wenn es ein Exkurs ist, aber bei den größeren Berufsfeuerwehren mit selbstständiger Ausbildung war es eine Zeit lang sehr üblich Lehrer als höhere Dienste zu verbeamten. Daher ist die Quote von Pädagogen an diesen Einrichtungen in der Tat sehr hoch. Generell sind die meisten Positionen im gehobenen und höheren Dienst angesiedelt, und die Akademikerquote ist daher nicht schlecht. Allerdings sollte man bedenken, dass die Mehrzahl von gehobenen und höheren Diensten Aufstiegsbeamte sind. Daher ist die Gleichsetzung gehobener Dienst entspräche zwingend einem Akademiker so nicht korrekt.


    Richtig ist aber, dass auch Berufsfeuerwehren bei der Entstehung des Referentenentwurfs beteiligt waren, wenn auch wenige. Soweit ich mich erinnere waren es die BFen Hamburg und Köln und diese haben sich durchaus auch mit der Umsetzbarkeit des Konzepts Notfallsanitäter bei den Berufsfeuerwehren beschäftigt. Beide Behörden bestellen den Rettungsdienst in ihren Städten zu erheblichen Teilen selbst. Auch eine Trennung des Brandschutzes und des Rettungsdienstes bedeutet nicht zwingend eine Abgabe des RDs von den BFen. Im Norden wird vielerorts gezeigt, dass man sehr erfolgreich mit Tarifangestellten Rettungsassistenten arbeiten kann.


    Ich bitte diesen Exkurs zu entschuldigen und hoffe, dass wir zum Thema zurückfinden können.. Das eigentliche Thema ist deutlich spannender, wie ich finde.


    Viele Grüße,
    Johannes

    Bei frischen Absolventen ist dies aufgrund der Kürze der Zeit doch kaum möglich. Wenn man die Ausbildung in ihrem Umfang erweitert, ist es nur schlüssig, dass man eben nicht sagen kann, dass ein frischer Schulabsolvent einfach nur eine Aufbauprüfung machen muss. Im übrigen bleibt es jedem freigestellt, direkt das vollständige Staatsexamen zu absolvieren, wenn er sich ohne Kurs für geeignet hält.

    Du übersiehst eines Harun, die alten und neuen Kollegen machen am Ende die selbe Prüfung. Es ist eher anzunehmen, dass Kollegen, die länger im Dienst sind, sich das zusätzlich notwendige Wissen im Rahmen der persönlichen Fort- und Weiterbildung aneignen konnten. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, werden sie erhebliche Probleme bekommen, die Prüfung zu bestehen und letztendlich vermutlich in vergleichbarem Umfang der eigenen Bildung nachgehen müssen oder eben Rettungsassistenten bleiben. Bei frischen Absolventen ist dies aufgrund der Kürze der Zeit doch kaum möglich. Wenn man die Ausbildung in ihrem Umfang erweitert, ist es nur schlüssig, dass man eben nicht sagen kann, dass ein frischer Schulabsolvent einfach nur eine Aufbauprüfung machen muss. Im übrigen bleibt es jedem freigestellt, direkt das vollständige Staatsexamen zu absolvieren, wenn er sich ohne Kurs für geeignet hält.


    Ansonsten sind deine geforderten Informationen wohl von den Durchführungsverordnungen abhängig. Ich gehe aber ehrlich gesagt davon aus, dass lediglich ein festgelegter Aufbaulehrgang anerkannt wird. Alles andere würde zum völligen Chaos führen. Wer soll denn am Ende beurteilen, welche Fortbildung wie weit als Stunde anerkannt werden kann? Welche Schule soll einen Kurs für 2 Monate, 3 Wochen und 3 Tage anbieten, weil zufällig jemand einen anerkennungsfähigen Wochenendkurs gemacht hat? Letztendlich kann jeder selbst entscheiden, ob er den Weg über die Ergänzungsprüfung wählt oder ob ihm die Kurse zuwider sind und er stattdessen einfach das Staatsexamen wählt. Damit ist doch jeder seines eigenen Glückes Henker. Die Lösung erinnert mich stark an das gegenwärtige Anerkennungsverfahren unserer geschätzten, eidgenössischen Nachbarn. Und ich finde das gut (aber verflucht teuer...)!


    PS: Ich selbst werde wohl auch von Ausgleichsmaßnahmen betroffen sein und freue mich bereits darauf.

    Nun, wenn dein Interessenbereich da liegt, sollte es doch in deinem eigenen Interesse sein, auch dort eine Berufsausbildung zu erlangen. Ewig der ganz leicht ersetzbare Hilfsarbeiter zu sein, ist doch nicht wirklich die Erfüllung, oder doch?


    Andererseits sehe ich nicht, was das Notfallsanitätergesetz den Rettungssanitätern tun soll. Das RettAssG wird (wie zu erwarten war) paralell abgeschafft, daher wird sich für den Rettungssanitäter nicht viel ändern. Lediglich wird vermutlich die Kompetenzdifferenz deutlich wachsen. Aber der Rettungssanitäter verschlechtert sich ja nicht, er gewinnt nur nichts dazu. Daher ist das Problem, sofern es überhaupt besteht, lediglich im Vergleich zu sehen. Es wird wohl erstmal auf NotSan / RettSan hinauslaufen.. wobei ich persönlcih mich auf NotSan / NotSan freue. Und nun träume ich mit dieser süßen Illusion dahin...


    Gute Nacht!

    Mit ein bisschen Kenntnis der Gesetzgebung in unserem Land weiß man, dass dies ein Berufsgesetz auch gar nicht leisten kann, bzgl der Kostenübernahme für Nachschulungen. Weiterhin wird die Forderung nach einem NFS und einem RettAss gar nicht möglich sein, denn der nach der Verabschiedung dieses Gesetzes tritt das Rettungsdienstgesetz außer Kraft...Man hat keine neue Stufe geschaffen, man hat eine alte Ausbildung abgeschafft und eine Neue, hoffentlich Zeitgemäße geschaffen.


    Ich finds sehr spannend, was manche hier so schreiben. Ich dachte immer, dass Absolventen eines Staatsexamens grundlegende Kenntnisse über die Struktur unseres Staates und seiner Gesetzgebung haben sollten. Die Erwartungen in das Gesetz sind teilweise exorbitant von dem entfernt, was ein Berufsgesetz leisten kann. Es regelt die Ausbildung. Das eine neue Ausbildung der Grundstein für viele berufspolitische Bemühung sein kann und hoffentlich auch wird, ich zumindest habe da Vertrauen, ist sicher richtig. Allerdings ist es nicht dazu da, dass konkrete Kompetenzen festgeschrieben werden, dass die Bezahlung geregelt ist, dass die Finanzierung von Nachschulungen geregelt wird. Dies ist schon für die eigentliche Ausbildung ein sehr großer Schritt. Und das arme, arme Ehrenamt sagt doch immer, dass es zum Hauptamt vergleichbare Leistungen erbringen kann und will. Na dann bitte darf man nun auch nicht weinen, dass es nicht einfach ist eine richtige Berufsausbildung nebenher als Hobby zu machen. Ich finde gerade das gut!


    Hierzu fällt mir aber eine interessante Standspunktänderung auf:



    Sofern die im Rahmen der Übergangsvorschriften genannten Anforderungen an die Tätigkeitsdauer als "oder das entsprechende Vollzeitäquivalent" zu verstehen sind, werden für Ehrenamtliche, GfBler, Teilzeitbeschäftigte mit geringem Stundenumfang und Berufsanfänger ziemlich hohe Hürden aufgestellt...
    Ansonsten sieht der Entwurf aber in der Tat recht manierlich aus.



    [...]


    Ich würde es anders lesen - i.S. von 5 Jahren hauptamtlicher Tätigkeit (oder entsprechendes Stundenäquivalent ehren- / nebenamtlich). Was aus meiner Sicht hochproblematisch wäre, denn bei einer 25%-Stelle käme man auf 20 Jahre notwendiger Berufserfahrung. Wenn aber Art und Umfang der Beschäftigung egal wären, macht die Formulierung keinen Sinn...man kann ja schlecht 5 Jahre 400 Euro-Job mit 5 Jahren hauptamtlicher Tätigkeit gleichsetzen.
    Und wenn es nur darum geht, wie lange die Urkunde schon im Schrank liegt, wäre eine andere Formulierung der Passage sicherlich sinnvoller.
    Ich halte diesen Punkt für mehr als erklärungsbedürftig...und hoffe dass Jörg Recht hat. Ich glaube es nicht.


    Im Thema über das Ehrenamt im Rettungsdienst hattest du noch geschrieben:


    Wie ich bereits an anderer Stelle erwähnte: Glaube ich nicht. Weil nämlich ein Großteil der Ehrenamtlichen freiwillig entsprechende Aufbauschulungen besuchen wird, während der Großteil der hauptamtlichen Kollegen noch "rebelliert" und eine Tätigkeit auf dem NEF allen Ernstes für ein Statussymbol hält.


    [...]


    Für bisherige RA wird es aller Voraussicht nach eine Art Aufbauschulung mit abschließender Prüfung geben. Ansonsten glaube ich eher nicht an einen modularen Ausbildungsaufbau, dies ist jedoch reine Spekulation. Auch glaube ich nicht, dass das Ehrenamt vor dem Hintergrund einer weiteren Professionalisierung des Rettungsdienstes auf die Barrikaden geht - zumal das vermutlich auch niemanden wirklich interessieren würde. Die Hilfsorganisationen halte ich da schon für deutlich einflussreicher (was nicht heißen soll, dass ich aus dieser Richtung mit nennenswertem Widerstand rechnen würde - schließlich haben sich ja auch die HiOrgs mit Nachdruck für eine verbesserte Ausbildung eingesetzt!).
    [...]


    Demnach würden die Ehrenamtlichen doch mit Freude den längeren Lehrgang in Kauf nehmen? Hier widersprichst du dir schon ein wenig. Aber das ist nur eine kleine Stichelei am Rande.


    Die Frage, was die 3 bzw. 5 jährige Beschäftigung angeht, halte ich auch für interessant. Insbesondere was aber im Zweifel die Formulierung einer Vollzeittätigkeit angeht, diese ist juristisch soweit ich weiß bereits deutlich unter der 38,5 Stunden Woche gegeben. Daher sind die angestellten Rechnungen so wohl nicht richtig. Auch finde ich die Musterrechnungen zu Berufsfeuerwehren recht erheiternd. Die mir bekannten BFs kommen auf einen RTW-Anteil von etwa 50%, was der RettAss Tätigkeit bei vielen Rettungsdiensten nicht nachsteht, wenn man den Krankentransport aufwiegt. Weiterhin ist es natürlich die Frage, ob der feuerwehrtechnische Dienst als fachfremd angesehen wird. Aber das sind Regularien, auf die wir wohl einfach warten müssen. Ich persönlich lese dort nicht heraus, welche Art der Tätigkeit es sein muss. Ob nun hauptamtlich, nebenamtlich oder ehrenamtlich ist ja nicht festgelegt. Ich würde mich aber freuen, wenn ich mich irre und eine hauptamtliche Tätigkeit gefordert ist!

    Das liegt nur an deiner herabstufenden Sichtweise über das Tätigkeitsfeld des Rettungsassistenten. Wir wollen doch die Macht übernehmen und den Notarztes abschaffen. ;-)


    Spaß beiseite, sicherlich ist die Fahrtätigkeit bei einem Großteil der verfügbaren Stellen mit der Tätigkeit des Rettungsassistenten verknüpft. Aber eben nicht bei allen und ich sehe einfach nicht, warum es jemanden, der unbedingt diesen Job machen will, verwehrt werden sollte, sich eine dieser Stellen zu schnappen. Der eine Kollege hat seinen Dienst sogar längere Zeit ohne jeglichen Führerschein vollbracht. Es ist möglich. Für mich wäre es auch nicht erstrebenswert. Ich setz mich gerne auch mal auf den Fahrersitz. Aber ich habe nicht den Anspruch, dass meine persönliche Präferenz für alle potentiellen Kollegen gelten muss. Und ich finde, dass man angehenden Rettungsassistenten einfach auch die Eigenverantwortung zutrauen muss, sich selbstständig über ihren Beruf zu informieren.


    PS: Bevor mich irgendwer der falschen Fraktion zuordnet, eine Klarstellung: Ich schätze unser Notarztsystem, mache mich lediglich über den künstlichen Konflikt hier lustig.

    Beide sind in der Notfallrettung tätig, beide wären grundsätzlich gesundheitlich mutmaßlich in der Lage, den Führerschein zu machen. Es mangelt an ihrer Bereitschaft dazu, aus unterschiedlichen Gründen. In einem Fall möchte die Kollegin schlichtweg nicht fahren und hat einen unbefristeten Vertrag (die Kollegen empfinden es eher als positiv) in dem anderen Fall ist der Führerschein geplant, sobald es finanziell irgendwann mal passt. Beide sind in der echten Notfallrettung, nicht im Krankentransport tätig. Ich wüsste generell nicht, dass einer meiner Kurskollegen überwiegend Krankentransport fahren müsste, Stellen in Niedersachsen und nördlich zu finden, ist ja nicht gerade mehr ein Hexenwerk.


    Fakt ist, dass es eindeutig beweist, dass die Berufsausübung des Berufs "Rettungsassistent" nicht von dem Führerschein abhängt. Neben den von Nils bereits angesprochenen alternativen Tätigkeitsfeldern gibt es auch im Rettungsdienst einzelne Stellen, die nicht vom Führerschein abhängig sind. Es steht doch jedem frei, ob er das Risiko auf sich nehmen möchte, dass er eine davon bekommt. Es kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein, dass ich Menschen ausschließe, die diesen Weg gehen wollen, weil andere sich nicht korrekt informieren. Nicht mehr und nicht weniger forderst du. Das ist aus meiner Sicht unbegründet. Wer sich nicht einmal soweit mit seinem Job auseinadersetzt, dass er weiß, welchen Führerschein er für seine Dienstfahrzeuge potentiell braucht und welche Regeln für gewerbliches Fahren gelten, der wird zweifelsfrei hinreichend andere Gelegenheiten finden, blindlings gegen die Wand zu laufen.


    Ich beziehe das nicht konkret auf den Fragesteller, weil ich zu seinen Gunsten einfach davon ausgehe, dass das Problem erst im Verlauf entstanden ist. Daher: No Offense! Mich stört es lediglich, dass man hier sinnlos Leuten, die es sich vielleicht sehr gut überlegt haben, den Berufseintritt verwehren will. Das ist mit meinem Verständnis von Freiheit nicht vereinbar.

    Ich kenne wenigstens zwei Kurskollegen aus meinem RettAss-Kurs die bis heute keinen Klasse C(1) Führerschein haben und dennoch im Rettungsdienst tätig sind. Inzwischen hauptberuflich, dies natürlich nach erfolgreichem Abschluss ihres RAiPs. Und beide in Bereichen, wo der Führerschein für den Fahrerposten erforderlich wäre. Hätten sie nun kein Recht auf diese Ausbildung gehabt? Ich denke doch! Es hat sehr gute Gründe, warum die freie Ausbildungswahl ein sehr hoch geschätztes Grundrecht ist. Sich über seine Ausbildung zu informieren ist eine persönliche Pflicht, die kann man einem mündigen Bürger nicht dadurch abnehmen müssen, dass man anderen den Zugang zu dieser unbegründet verweigert.

    Verzeihung, aber entweder habe ich Tomaten auf den Augen oder es stand explizit in sämtlichen Texten, dass das Personal nicht aus dem aktiven Dienst entfernt wurde..? Und im Zweiten war vorwiegend davon die Rede, dass man nicht annimmt, dass Konsequenzen auf die beiden Paramedics zukommen, sondern sie ggf. eine gezielte Nachschulung machen sollen. Daher verstehe ich deinen Beitrag jetzt nicht ganz...

    Die Frage ist hier aber wiederrum, ob es wirklich sinnvoll wäre. Zum einen dürften sich viele sehr deutlich über den Preis einer Arbeitsmedizinischen Untersuchung, geschweige denn dem kombinierten Preis für alle vier Untersuchungen erschrecken und zum anderen ist es sehr wohl möglich die Berufsausbildung ohne Fahrtätigkeit und folglich ohne G25 Untersuchung abzuschließen. Es gibt immernoch Rettungsdienste, die Praktikanten pauschal als dritten Mann einsetzen. Weiterhin gibt es Stellen, wenn auch wenige, wo eine Fahrerlaubnis der RettAss für Einsatzfahrzeuge nicht vorausgesetzt wird. Ich persönlich stelle mir die Durchführung kompliziert vor, sowohl dienstplanerisch als auch im Einsatzgeschehen. Aber es gibt ja auch diverse Stellen abseits der klassischen Notfallrettung für Rettungsassistenten, die ohne Fahrtätigkeit auskommen.


    Letztendlich würde dies also angehende Bewerber im Endeffekt unnötig in ihrer Berufswahl einschränken. Es ist grundsätzlich erstmal davon auszugehen, dass ein angehender Auszubildener sich sorgfältig über seinen zukünftigen Beruf informiert und sich differenzierte Gedanken macht. Wer daran scheitert ist letztendlich selbst für sein Elend verantwortlich. Allenfalls würde ich fordern, dass die Informationspolitik mancher Schulen etwas "offensiver" wird. Beim Führungszeugnis hingegen würde ich die Meinung teilen. Einige RettAss Ausbildungen scheitern beim Beantragen der Berufsurkunde daran, dass an der Stelle das deitlierte Belegart O Führungszeugnis notwendig wird, während zu Beginn ein einfaches ausgereicht hat. Damit ist es in jedem Fall ausgeschlossen, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dies macht meiner Ansicht nach keinen Sinn, dürfte aber formaljuristische Gründe haben. Denn wenn ich mich recht entsinne, darf lediglich eine Behörde die Belegart O empfangen, was die Rettungsdienstschule ja nicht ist. (Liege ich da richtig?)