Beiträge von Johannes D.

    Richtig, das ist bis jetzt völlig untergegangen. Allerdings muss man dazu mal die Frage in den Raum stellen: Fällt man unter die Zweitstudienquote bereits mit einem Bachelor? Ich bin da nicht auf dem Laufenden...


    Was in jedem Fall zu erwähnen ist: Die Zweitstudienquote ist nicht optional. Wenn man die Kriterien erfüllt, um in diese Quote zu fallen, ist eine Bewerbung für ein Erststudium folgerichtig nicht mehr möglich. Damit stehen nur noch die eingeschränkten Plätze zur Verfügung und man ist mit ganz anderen Auswahlkriterien konfrontiert. Ich dachte allerdings immer es wären 5%. Spielt letztendlich aber nicht so sehr die Rolle, es ist ein sehr begrenztes Kontingent an Plätzen. Auch wenn andere Auswahlkriterien sicherlich nicht unbedingt negativ sein müssen, sollte man sich seiner Sache vorher doch sehr sicher sein, denn dann kommt man mit Wartezeit sammeln einfach nicht mehr weiter.

    Ich möchte einfach mal in den Raum stellen, dass man in der Zeit eines Studiums keine Wartesemester gemäss den ZVS Regeln sammelt. Von daher ist es für Wartende auf einen Medizinstudienplatz aus meiner Sicht sehr viel klüger eine Ausbildung auf dem konventionellen Weg zu machen.


    Bei so einem Service, wie er hier erwähnt wurde, weiss man doch gleich, wofür man seine Studiengebühren zahlt. Respekt!

    Hi,


    als studentische Aushilfe kann ich zu diesem Nebenkriegsschauplatz etwas beitragen: Es steht in den Vertragsbedigungen der jeweiligen Krankenkasse. Allerdings ist eine pauschale von X Stunden pro Woche so nicht gänzlich richtig: Es ist abhängig vom Semester / vorlesungsfreier Zeit. In der vorlesungsfreien Zeit wird dem Studenten zugestanden, dass er erheblich mehr arbeiten darf. Den genauen Vertrag habe ich initial mit meinem Arbeitgeber gemeinsam überprüft und die Arbeitsbedingungen entsprechend anpassen können.


    Die Nachzahlungen können aber viel einfachere Gründe haben. Die meisten Studenten beziehen Bafög und haben hier Grenzen innerhalb der sie hinzuverdienen können ohne Abzüge in Kauf zu nehmen. Diese sind deutlich enger gesteckt und stellen somit den engeren Rahmen dar, mit Ausnahme von Studenten die in einzelnen Monaten extrem viel arbeiten, denn für das Bafög wird im Jahresdurchschnitt gemittelt und bzgl der Krankenkassen gilt die Arbeitszeit pro Monat. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen sind ebenfalls zu beachten, die werden jedoch nicht verletzt, sofern man die Krankenkassenregelungen einhält.


    Das ich als stud. Aushilfe nicht unbedingt begeistert von Ehrenamtlern im "hauptamtlichen" Bereich bin, dürfte ersichtlich sein, so stellt sich doch für die meisten Firmen am ehesten die Frage "EAler oder Aushilfe" denn "EAler oder Hauptamtlicher". Ich bin auf diese Arbeitsplätze akut angewiesen und auf dem ohnehin eher dünnen Markt natürlich nicht von Gratisarbeitern begeistert. Beim KatS / SEG sehe ich das anders, ich kann mir kaum vorstellen, dass dies ohne Ehrenamt zu bewältigen wäre und bin in dem Bereich auch selbst tätig. Bei uns ist es allerdings auch so, dass im Rettungsdienst und Krankentransport fast nur bezahlte Aushilfen eingesetzt werden. Das hat sich ob des hohen Bedarfs der Firmen hier auch als wesentlich praktikabler herausgestellt.


    Ich bitte um Entschuldigung für das OffTopic ;-)


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Ich denke, die Idee hinter der Rechnung sind genau die Fälle wie sie hier beschrieben sind. Es geht um Fälle, in denen aufgrund eines angenommen Gefahrenpotentials mehr Fahrzeuge bereitgestellt werden, aber die realen Einsatzzahlen gar nicht abgeschätzt werden können. Es stand in den Artikeln ja recht deutlich, dass es nicht zu mehr Einsätzen für den Rettungsdienst kam.


    Sicherlich werden auch die rentabelen Aufstockungen abgerechnet werden, aber die Idee hinter dem Paragraphen dürfte sich aus solchen Szenarien ergeben. Ich teile allerdings die hier angesprochenen Zweifel an diesem Abrechnungsmodell. Meiner Meinung nach müsste zumindest im Voraus vollkommen klar sein, welche Kosten da entstehen. Diese "Überraschungsrechnungen" schaffen sicher keinen guten, professionellen Ruf für den bayrischen Rettungsdienst.

    Meiner Kenntnis nach ist sowas aber eher die Ausnahme. Selbst der Sportflughafen Braunschweig hat einen eigenen RTW... wie dem auch sei, hier ist Nürnberg als vermeintlich Standort gefallen. Die Flughafenfeuerwehr Nürnberg unterhält auch Rettungswagen.

    Die Kontrolle von jeglichem Fahrzeug, welches in den Rollfeldbereich des Flughafens will, ist gut und richtig - und wird sich auch kaum durch irgendeinen Ausweis verhindern lassen, sofern die beiden Sanis keinen Diplomatenpass haben und den RTW als Handgepäck deklariert bekommen. Es gibt einfach gewisse Sicherheitsmassnahmen die heutzutage notwendig sind.


    Und wenn ich mir das mit Follow-Me usw anhöre, klingt es für mich eher nach einem geplanten Stretcher (o.ä.) als nach einem akuten Notfalleinsatz. Hierfür halten die meistens Flughäfen auch eigene Rettungswachen vor, die im Regelfall direkt auf dem Gelände sind, also eher rausfahren müssen als rein.. da gibts dann die Kontrolle zu Schichtbeginn und Rückkehr. Weiterhin kenne ich es vom Flughafen Zürich auch so, dass die Kontrolle überhaupt erst beginnt, wenn dein Eskortfahrzeug da ist, da du ohne noch nichtmal soweit reindarfst um die Kontrolle machen zu können.


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Hi,


    ich selbst studiere (molekulare Medizin) an der medizinischen Fakultät in Göttingen. Die anfänglichen Inhalte sind weitgehend mit der Vorklinik vergleichbar, bei uns wird dies als ausreichende Fortbildung gehandhabt (offizielle Haltung der Rettungswache). Schlussendlich hast du nur im ersten Semester ein wirkliches Erklärungsproblem, denn sowohl Anatomie, Physiologie als auch Biochemie haben direkt etwas mit jeglicher medizinischen Tätigkeit zu tun, schliesslich ist erweitertes Grundlagenwissen als Fortbildung durchaus ein behandlungswürdiges Thema. Auch in dem vorklinischen Teil werden schon Dinge wie EKG, Auskultation etc pp behandelt, die durchaus auch eine praktische Relevanz haben.


    Dennoch sind spezielle Fortbildungspflichten (Hygiene, ACLS) natürlich zu erfüllen. Wobei sich auch teilweise dies an der Uni "miterledigen" lässt. Spezielle Wahlfächer wie "QM, GMP, Hygiene und Forensik" können z.B. durchaus auch auf sowas angerechnet werden. Generell sind sinnvolle Wahlfächer auch eine gute Methode evtl bei Problemen mit der Wache zu verhandeln. Beispielsweise das Wahlfach Tropenmedizin enthielt bei uns viele präklinische Aspekte.


    Persönlich besuche ich unsere "erster Mittwoch im Monat" FoBi dennoch, die im übrigen auch von der Uni organisiert wird, allerdings bereitet es mir auch keine schlaflosen Nächte, wenn ich nur 20-24 Stunden zusammen bekomme - man studiert ja nicht Betriebswirtschaft...


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Hi!


    Grundsätzlich ist mir durchaus klar, was es mit den Impfungen und Titern auf sich hat, entschuldigt, dass meine Fragestellung dazu unklar war. Der komplette Impfschutz ist aber vorhanden und betriebsärztliche Untersuchungen werden schon durch die Universitätsmedizin Göttingen regelmässig durchgeführt. Ich brauche lediglich eine ärztliche Bestätigung, dass ich der Tätigkeit im RD körperlich und seelisch gewachsen bin, da ich mich gerne vom Sani zum Assistenten fortbilden möchte. Jetzt ist meine Frage, ob dieses "Untersuchungsausmass" da normal / vorgeschrieben ist, da ich doch leicht überrascht war. Bei der Untersuchung für den RS lief das bedeutend einfacher und günstiger ab.


    Die Ärztin ist Betriebsmedizinerin und Allgemeinmedizinerin und darf daher meiner Ansicht nach diese Untersuchungen juristisch schon durchführen, allerdings ist das eigentlich ja eine Bestätigung die man vom Hausarzt bekommt...


    @Ani: Warum da das Antikörper so herausgestellt ist kann ich dir nicht sagen, ich habe mir nur eine Liste geben lassen, was sie alles getestet haben möchte, weil ich beim Betriebsärztlichen Dienst zumindest eine halbwegsaktuelle Titerbestimmung liegen haben müsste. MRV müsste Masern-Röteln-Varicella sein, wenn ich mich da korrekt an dunkelste Kurse erinnere... - ich lasse mich auch gern korrigieren.


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Hi,


    ich möchte eine Frage an dieses Thema anschliessen:


    Ich selbst plane neben meinem Zusatzsemester die Fortbildung zum Rettungsassistenten zu beginnen. Dies bezüglich gibt es ja diese ärztliche Erklärung, dass keine medizinischen Gründe gegen diese Tätigkeit sprechen. Mir wurde jetzt gesagt, meine Ärztin müsse dafür eine G42 Untersuchung machen, sowie eine Titerkontrolle HBS, HCV, HAV, MRV-AK usw usf. Seit wann ist HepA für den Rettungsdienst als Impfung vorgeschrieben? Ist das wirklich realistisch, dass ich eine Untersuchung mit Gesamtkosten (inkl. Labor) von ca 280 Euro durchführen lassen muss.


    Das ganze deckt sich nun überhaupt nicht mit meinen Kenntnissen, die ich glaubte zu haben, und schon gar nicht mit dem, was ich bei der Ausbildung zum RS erlebt habe. Ich tendiere dazu einen anderen Arzt zu konsultieren. Oder ist dies wirklich der "normale" Weg und mein vorheriger Hausarzt (andere Stadt) war da einfach zu "locker"?


    Viele Grüsse,
    Johannes