Beiträge von Nachrichten

    Eine 52-jährige Patientin wurde in Little Rock im US-Bundesstaat Arkansas durch zwei Paramedics des Metropolitan EMS fälschlicherweise für tot erklärt.
    Zunächst war ein Rettungswagen zur Adresse der 52-Jährigen, die bewusstlos im Vorgarten lag, gerufen worden. Ein Paramedic erklärte die Frau für tot, ein anwesender Polizist widersprach dem jedoch, weshalb ein weiterer Rettungswagen gerufen wurde. Auch der Paramedic dieser Ambulance erklärte die Frau für tot. Als später ein Gerichtsmediziner am Einsatzort eintraf, stellten dessen Mitarbeiter eine schwache Atmung bei der Patientin fest, weshalb letztlich ein dritter Rettungswagen gerufen wurde, der die 52-Jährige in ein Krankenhaus transportierte. Dort verstarb die Frau dann zwei Tage später.
    Inzwischen wurde eine Untersuchung des Falls eingeleitet; Jon Swanson, Geschäftsführer des Metropolitan EMS sagte in einem Interview, die Paramedics seien hoch qualifiziert.


    Quelle: http://www.emsresponder.com/ar…sp?id=12668&siteSection=1



    Immer wieder werden Patienten in den USA durch Paramedics fälschlicherweise für tot erklärt, siehe z.B. USA: Erneut Patientin irrtümlich für tot erklärt

    Mit einer Normenkontrollklage der Krankenkassen rechnet man in Frankfurt (Oder), nachdem die neue Rettungsdienstsatzung auch weiterhin die Vorhaltung eines 3. Rettungswagen vorsieht. Die Kassen halten den Frankfurter Rettungsdienst für zu gut ausgestattet. Ein Vorschlag des Innenministeriums, bei Bedarf den in Bad Saarow stationierten Rettungshubschrauber "Christoph 49" zu Hilfe zu rufen und auf die Vorhaltung des 3. Rettungswagen zu verzichten, stieß bei der Stadt nicht auf Zustimmung.
    Nach Ansicht der Krankenkassen könnte die 15-Minuten-Hilfsfrist auch dann eingehalten werden, wenn die Stadt lediglich 2 Rettungswagen vorhalte. Die Stadt hingegen verweist auf ein aktuelles Gutachten, dass ihre Ansicht wissenschaftlich stützt. "Wir sehen keinen Anlass, hinter diesem Gutachten zurückzubleiben. Wir sind in einer Position, in der wir sagen, wir wollen nicht anders und wir können nicht anders", so Markus Derling, Kämmerer der Stadt Frankfurt. Nach einer Berechnung waren im Jahr 2008 die 3 Rettungswagen der Stadt in 1036 Fällen zeitgleich im Einsatz, was 13,76 Prozent aller Einsätze entspricht. Der bereits schriftlich angekündigten Klage der Krankenkassen sehe die Stadt gelassen entgegen.


    Quelle: http://www.moz.de/index.php/Mo…B%2528Oder%2529/id/321396



    Zum Thema siehe auch Probleme mit Hilfsfrist in Frankfurt (Oder) ? DLRG stellt Strafanzeige

    Wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung wird im Landkreis Barnim (Brandenburg) gegen zwei Polizeibeamte ermittelt. Diese hatten einen alkoholisierten Mann trotz seines schlechten Zustandes nachhause gefahren, anstatt medizinische Hilfe zu rufen. Der Mann wurde am nächsten Morgen tot in seiner Wohnung aufgefunden. Gegen die Beamten wurden mehrere Strafanzeigen gestellt.


    Quelle: http://newsticker.welt.de/?module=dpa&id=24326796

    Weil die finanziellen Hintergründe nicht ausreichend geklärt sind und man als alleiniger Leistungserbringer nicht länger das wirtschaftliche Risiko sowie Planungsunsicherheit eingehen möchte, wird der DRK-Kreisverband Suhl seinen Vertrag mit dem Südthüringer Rettungsdienst-Zweckverband nicht verlängern. Das berichtet die Neue Nordhäuser Zeitung. Bislang hatte die DRK Rettungsdienst- und Fahrdienst gGmbH den Rettungsdienst in Suhl sichergestellt.
    Nun wird der Zweckverband den Rettungsdienst für das gesamte Gebiet, zu dem auch die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg gehören, neu ausschreiben.


    Quelle: http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php4?ArtNr=73266

    Wieder ist in den USA ein Rettungshubschrauber abgestürzt und wieder kam dabei dessen Besatzung ums Leben.

    Der Absturz ereignete sich am Freitagmorgen in der Nähe der Stadt Brownsville im US-Bundesstaat Tennessee während eines Gewitters. Die Maschine des medizinischen Flugdienstes "Hospital Wing" war auf dem Rückflug zur Basis, als sie aus bislang unbekannter Ursache abstürzte und auf einem Feld aufschlug. Ermittler schließen die Wetterverhältnisse während des Absturzzeitpunktes nicht aus. Der Hubschrauber des Typs Eurocraft Astar war mit einem Piloten sowie zwei medizinischen Flugbegleitern besetzt.


    Nach Angaben des National Transportation Safety Board (NTSB) kamen zwischen Dezember 2007 und Februar 2010 bei 11 Unfällen mit Rettungshubschraubern 41 Personen ums Leben.


    Quelle: http://www.emsresponder.com/ar…sp?id=12595&siteSection=1



    Ein bislang unbekannter Täter hat in Sonneberg (Thüringen) während eines Einsatzes des Rettungsdienstes einen Notfallkoffer aus einem abgestellten Rettungswagen entwendet. Während dessen Besatzung einen Notfallpatienten in einem Haus versorgte, wurde von Zeugen ein junger Mann am Rettungswagen gesehen. Als die RTW-Besatzung zum Fahrzeug zurückkehrte stellte sie fest, dass ein Notfallkoffer mit medizinischen Geräten gestohlen worden war. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.



    Quelle: http://www.freies-wort.de/nach…berglokal/art2407,1142256

    Mit einem geklautem Fahrzeug der Feuerwehr und eingeschalteten Sondersignalen fuhr ein 17-Jähriger am frühen Morgen bei Malsch (Rhein-Neckar-Kreis / Baden-Württemberg) gleich zweimal an einer Unfallstelle vorbei, bevor er mit dem Fahrzeug auf einen Feldweg einbog, wo er mehrfach das Fahrtlicht aus- und einschaltete. Als die Polizei das Fahrzeug auf dem Feldweg kontrollierte, fand sie den 17-Jährigen mit fast zwei Promille Alkohol im Blut vor. Nach einer Blutentnahme auf dem Polizeirevier wurde er seiner Mutter übergeben; den Schlüssel für das Feuerwehrfahrzeug, das vom Kommandaten der Feuerwehr Malschenberg abgeholt wurde, hatte der Junge über Kontakte zur Feuerwehr bekommen.



    Quelle: http://www.morgenweb.de/region…rwehrauto_unterwegs_.html

    Wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz sollen vier Chefärzte des Kreiskrankenhauses Schmalkalden (Thüringen) Geldbußen in Höhe von 7500 Euro bezahlen, wogegen die Ärzte jedoch Widerspruch eingelegt haben. Vor dem Amtsgericht Suhl wird seit Januar der Widerspruch des Chefarztes der Klinik für Anästhesie und Intensivtherapie verhandelt. Wie die Zeitung "Freies Wort" berichtet, handelt es sich dabei um den deutschlandweit ersten Bußgeldfall wegen Verstoßes von Ärzten gegen das Arbeitszeitgesetz. Den Ärzten wird beispielsweise vorgeworfen, nach einem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst im Krankenhaus noch als Notarzt im Rettungsdienst tätig gewesen zu sein.


    Eine Wende in der Verhandlung brachte nun die Aussage des Geschäftsführers des Kreiskrankenhauses. Demnach ging es im ersten Halbjahr 2007, aus dem die Arbeitszeitnachweise als Grund für die Geldbußen stammen, um die notärztliche Versorgungssituation im Kreis. Wegen des Ärztemangels konnte der Notarztdienst nicht mehr aufrecht erhalten werden. Bei der Tätigkeit im Rettungsdienst handelte es sich um eine genehmigte Nebentätigkeit, die Bereitschaftsdienste im Krankenhaus seien nach dem Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes nach den Hinweisen der Oberen Landesbehörde für Arbeitsschutz gestaltet worden. Das Krankenhaus habe mit dieser Nebentätigkeit selbst nichts zu tun.
    Wie vor Gericht deutlich wurde, kam es damals nicht überraschend zu der veränderten Versorgungssituation im Kreis, allerdings seien nicht mehr der Landkreis und kreisfreie Städte für den Notarztdienst verantwortlich, sondern die Kassenärztliche Vereinigung. Den zuständigen Verwaltungsbehörden sei die schlechte notärztliche Versorgungssituation bekannt gewesen.


    Nach den neuen Erkenntnissen haben sich die am Verfahren Beteiligten zu einem Rechtsgespräch zurückgezogen; ob und wie das Verfahren weiter betrieben wird, sei nun die Frage, so der Vorsitzende Richter.


    Quellen:
    http://www.freies-wort.de/nach…tzsmlokal/art2450,1111408
    http://www.freies-wort.de/nach…tzsmlokal/art2450,1130585

    Eine neue Regelung im Kreis Warendorf (Nordrhein-Westfalen) könnten dazu führen, dass viele der bisherigen "Ehrenamtler im Rettungsdienst", die rechtlich bislang als geringfügig Beschäftigte geführt wurden, dem Rettungsdienst künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der eine wöchentliche Höchstarbeitszeit für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer auf 48 Stunden festgelegt, ist eine darüber hinausgehende nebenberufliche abhängige Tätigkeit nicht mehr möglich, wie der Leiter des Kreisordnungsamtes Warendorf, Ralf Holtstiege, den Westfälsichen Nachrichten gegenüber berichtet. Eine Tätigkeit im reinen Ehrenamt hingegen sei zulässig.
    Aus diesem Grund reduziert der Kreis die an die Ehrenamtlichen ausgezahlten Gelder und zahlt künftig lediglich noch Verpflegungspauschalen, eine Fahrtkostenpauschale von sechs Euro pro Schicht und diverse Ehrenamtspauschalen, welche am Ende eines Jahres nach Ableisten einer vom Kreis vorgegebenen Stundenzahl gezahlt werden. Zudem müssen die Ehrenamtlichen künftig jährlich an einer 30-Stunden-Fortbildung teilnehmen.


    Die neue Regelung stößt bei den Ehrenamtlichen auf Ablehnung; Klaus Uhlenhake, seit 20 Jahren ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig, wird seinen Einsatz im Rettungsdienst deshalb beenden - der Einsatz rechne sich nicht mehr. Auch weitere ehrenamtliche Kollegen würden ihr Engagement im Rettungsdienst daher beenden.
    "Wenn viele ehrenamtliche Kräfte ebenso wie ich die Arbeit aufgeben, dann wird der Kreis mehr hauptamtliche Helfer im Rettungsdienst beschäftigen müssen. Das wird sicher teurer als die geringe Vergütung, die wir bisher erhalten haben", so Uhlenhake gegenüber den Westfälischen Nachrichten.


    Quelle: http://www.westfaelische-nachr…r_wirft_das_Handtuch.html

    Eine Gruppe alkoholisierter Jugendlicher hat die Besatzung eines Rettungswagen in Singen (Baden-Württemberg) an der Versorgung eines Verletzten gehindert und die Retter tätlich angegriffen.
    Wie die Polizei ermittelte, war der verletzte 19-jährige Jugendliche beim Verlassen einer Diskothek ohne Fremdeinwirkung und vermutlich aufgrund seiner Alkoholisierung auf das Gesicht gestürzt, wobei er sich erhebliche Verletzungen zuzog. Als der alarmierte Rettungswagen eintraf, wurde dessen Besatzung aus der Gruppe der Begleiter des Jugendlichen mit Faustschlägen und Schubsen an der Arbeit gehindert, auch wurden die Retter am Hals gepackt. Schlimmeres wurde aber durch weitere Begleiter des Jugendlichen verhindert. Als die alarmierte Polizei eintraf, musste sie die sich inzwischen lautstark streitende Gruppe Jugendlicher trennen und vom Rettungswagen abdrängen. Die Besatzung des Rettungswagen wurde glücklicherweise nicht ernsthaft verletzt.


    Quelle: http://www.suedkurier.de/regio…ackiert;art372458,4188440



    Zum Thema siehe auch Sammelthread: Gewalt gegen Rettungsfachpersonal

    Ein Palliativpass soll Rettungsdienste und Notärzte künftig über Vorerkrankungen und den Willen von Patienten in den Altenpflegeeinrichtungen der Paul-Riebeck-Stiftung in Halle (Sachsen-Anhalt) informieren. Das Pilotprojekt, dass auf Initiative von Dr. Hendrik Liedtke, Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin des
    Elisabeth-Krankenhauses, ins Leben gerufen wurde, soll zunächst bis zum Herbst laufen. Der Pass soll nicht die Patientenverfügung ersetzten, sondern Notärzten die Entscheidungsfindung bei der Behandlung von Patienten erleichtern. Ein Aufkleber auf den Nachttischen der Bewohner informiert die Rettungskräfte über das Vorliegen eines Palliativpasses im Nachttisch.


    Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/C…Artikel&aid=1267349435327

    Rettungskräfte in Frankfurt an der Oder wurden irrtümlich in eine falsche Straße geschickt, als sie am richtigen Einsatzort ankamen, konnte der 39-jährige Patient trotz Reanimationsmaßnahmen nicht mehr gerettet werden. Nun ermittelt die Kriminalpolizei, durch eine Obduktion soll geklärt werden, woran der Mann verstarb und ob das verzögerte Eintreffen der Rettungskräfte im Zusammenhang mit dessen Tod steht.


    Quellen:
    http://newsticker.welt.de/?module=dpa&id=24077142
    http://www.maerkischeallgemein…etter-kamen-zu-spaet.html

    Im bayerischen Neuburg soll ein neu zu gründender Notarztverein helfen, die Lücken in den Dienstplänen des Notarztstandortes zu schließen. Als Gründe für die Probleme bei der Besetzung des Dienstplanes nennt Dr. Alexander Hatz, Allgemeinarzt und selbst Notarzt, die Änderung im Ausbildungssystem für Notärzte, welche nun mehr Zeit für das Erlangen der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin aufwenden müssten, die immer älter werdenden ansässigen Ärzte, welche immer weniger gewillt seien, die anstrengenden Nachtdienste abzudecken sowie die geringe Bezahlung der Dienste.


    Nun möchte man in Neuburg wieder einen Notarztverein gründen, der die Dienste für Ärzte durch eine finanzielle Bezuschussung wieder attraktiver macht. Bereits vor einigen Jahren gab es einen solchen Verein; in Schrobenhausen gibt es diesen bereits - den Förderverein Notfallrettung. Der Verein bezuschusst den Verdienst der Ärzte mit 25 bis 50 Euro pro Einsatz, in besonders unattraktiven Zeiten waren es auch schon 100 Euro. Finanziert wird der Verein zu einem Drittel vom Landkreis, zu einem Drittel von der Kommune: Jeder Einwohner zahlt dafür 50 Cent im Jahr. Die restlichen ca. 20.000 Euro Jahresbudget werden über Spenden finanziert.


    Quelle: http://www.donaukurier.de/loka…ensretter;art1763,2251070

    Kosten in Höhe von 380.000 Euro muss der Landkreis Esslingen nun zusätzlich aufbringen, um seine von Feuerwehr und DRK gemeinsam betriebene Leitstelle zu einer integrierten Leitstelle umzurüsten. Darüber wurde nun der Kreistagsausschuss für Technik und Umwelt von Landrat Heinz Eininger informiert.
    Die Leistelle war erst im Juni 2008 in Betrieb gegangen, allerdings hatte sich das DRK damals gegen die Aufschaltung der Notrufnummer 112 gestellt und an seiner kostenpflichtigen Nummer 19222 festgehalten, obwohl das Landratsamt darauf drängte, die neue Technik gleich einzubauen.
    Dieser Umstand sorgt nun für Ärger bei Landrat und Kreistagsauschuss: "Das DRK hat sich damals der Zukunft verschlossen", so der Landrat.
    Joachim Spohn von der Bürgerinitiative Rettungsdienst hatte dem DRK vorgeworfen, es betreibe "Separatismus auf Kosten der Patienten" und hat es als skandalös bezeichnet, dass der Rettungsdienst an seiner kostenpflichtigen Nummer 19222 festhalte, statt die kostenlose 112 freizuschalten.


    Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung….html?_suchtag=2010-02-27

    Zu einer Demonstration "Rettet den Notarzt in Wissen" für den Erhalt des Notarztstandortes in Wissen (Rheinland-Pfalz) haben CDU und FWG aufgerufen. Am Samstag, 6. März, 11 Uhr, soll der Demonstrationszug vom Regio-Bahnhof zur DRK-Rettungswache gehen.


    Nachdem die Innere Abteilung des St.-Antonius-Krankenhauses in Wissen geschlossen wurde, befürchtet man nun auch die Schließung des örtlichen Notarztstandortes. "Der Druck muss jetzt von den Menschen auf der Straße ausgeübt werden. Ansonsten wird möglicherweise wieder über die Köpfe hinweg entscheiden und der Notarzt in Wissen geschlossen", so die Parteien. Druck ausgeübt werden soll auf die politisch Verantwortlichen in Mainz und Montabaur sowie die Kostenträger bei Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung. Der Notarzt könne zu einer (Über-)Lebensfrage der Menschen im Wissener Raum und den benachbarten Gemeinden werden, erklären die Parteien weiter.
    Bei der Demonstration wird der Leitende Notarzt Dr. Michael Theis die Problematik aus haus- und notärztlicher Sicht darlegen, auch CDU-Landtagsabgeordneter Dr. Peters Enders - selbst aktiver Notarzt - wird zum Thema Stellung nehmen. Unterstützung kommt auch von CDU-Stadträtin und Hausärztin Dr. Katrin Salveter: "Wenn schon die Innere mit der Intensivstation nicht mehr vorhanden ist, muss der Notarzt bleiben. Den Notarzt brauchen wir in jedem Fall. Wenn bei Patienten mit Herzinfarkt oder Schlaganfall der Notarzt von außerhalb anreisen muss und der Notfallpatient dann noch nach Kirchen, Waldbröl oder Siegen gefahren werden muss, geht wertvolle Zeit verloren."


    Quelle: http://www.ak-kurier.de/akkurier/www/overview.php?news=7899

    Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, hat sich für eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Der Katastrophenschutz müsse im Rahmen von Ausschreibungskriterien im Gesetz besser geregelt werden, so der CDU-Politiker. Es reiche nicht aus, sich beim Rettungsdienst auf Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Fahrzeugen zu konzentrieren. Bei Ausschreibungen würde der Einsatz von ehrenamtlichen Helfern im Katastrophenfall nicht genügend einkalkuliert, da nach dem Rettungsdienstgesetz die Rettungsdienstleistungen an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben werden müssen.


    Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/C…8319&listid=1018348861749

    Auch im schleswig-holsteinischen Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es Probleme mit der Hilfsfrist. So zeigt eine grobe Auswertung der Daten aus dem Jahr 2009 laut einem Bericht der Lübecker Zeitung eine Überschreitung der gesetzlich geforderten Hilfsfrist von 12 Minuten in 11,3 Prozent der Einsätze. Die Zahlen kamen nun im Rahmen einer Sitzung im Innenausschuss auf den Tisch.


    Die Gründe für die häufige Überschreitung indes sind bislang unklar, denn die zuständige integrierte Regionalleitstelle in Bad Oldesloe konnte keine detaillierte Auswertung der Zahlen liefern - ein Umstand, der für Unmut unter den Lokalpolitikern sorgt. Diese fordern nun eine sofortige Handlung.
    Um die Hilfsfrist überhaupt einhalten zu können, wurden in der Vergangenheit bereits Fahrzeuge und Wachenstandorte verlegt, was allerdings offensichtlich nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat.
    "Es fällt mir extrem schwer, dass wir hier keine vernünftigen Zahlen haben", so der Vorsitzende des Innenausschuss', Norbert Brackmann. "Wir brauchen keine Kaffeesatzleserei sondern Fakten". Bei der nächsten Sitzung des Ausschusses im April soll nun über eine detaillierte Auswertung der Zahlen beraten werden.


    Quelle: http://www.ln-online.de/artikel/2741729

    Für Aufregung sorgte ein Krankentransport in Offenburg (Baden-Württemberg) Ende Januar. Eine 94-Jährige wurde von einem KTW des ASB aus einem Krankenhaus, in dem sie unter anderem wegen einer Lungenentzündung behandelt wurde, in eine Einrichtung für betreutes Wohnen zurückgebracht. Es herrschten Aussentemperaturen von minus sieben Grad, die Patientin allerdings war lediglich mit einem kurzärmeligen Hemd sowie einem Bademantel bekleidet, über die Füße wurde ihr ein Handtuch gelegt.


    Als die Enkelin ihre Großmutter etwa drei Stunden später besuchte, war diese noch völlig durchgefroren, weshalb die Enkeltochter Nachforschungen anstellte. Sie fand heraus, dass die 94-Jährige durch einen KTW des ASB transportiert wurde. Auf ihre Nachfrage, ob es nicht üblich sei, Wolldecken in den Fahrzeugen mitzuführen, wurde ihr zunächst lediglich mitgeteilt, dass man dies als Verbesserungsvorschlag aufnehmen könne. Man könne aber nicht in 80 Fahrzeuge Decken legen.


    ASB-Betriebsleiterin Sandra Tolle weist Kritik ab und verweist auf das abgebende Krankenhaus: die Zivildienstleistenden des ASB hätten im Krankenhaus nach einer Decke gefragt, da die alte Dame nur spärlich bekleidet war. Bekommen hätten sie aber lediglich ein Handtuch. "Es kann nicht angehen, dass das Krankenhaus so Leute entlässt", entgegnet sie.
    Der im Krankenhaus zuständige Pflegedirektor indes drückt sein Bedauern aus, die Pflicht allerdings sieht man dort bei den Fahrern des Krankentransports: "Es ist eine Nachlässigkeit der Fahrer".


    Der ASB hat inzwischen aufgerüstet und alle Fahrzeuge mit Decken ausgestattet.


    Quelle: http://www.baden-online.de/new…rtikel_offenburg&id=20448

    Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde Strafanzeige gegen den Vorstand sowie gegen Führungskräfte des DRK-Rettungsdienstes gestellt. In einer E-Mail hatte eine Frau schwere Vorwürfe erhoben: es bestehe der Verdacht auf Körperverletzung "unter Inkaufnahme des Todes" bei einer nicht bestimmten Anzahl von Notfallpatienten.


    Die Frau wirft dem DRK vor, bis zur Inbetriebnahme der gemeinsamen Leitstelle mit der Feuerwehr nicht mitgeteilt zu haben, dass die Hilfsfristen nicht wie gesetzlich gefordert eingehalten wurden. Deshalb habe man auf "falscher Zahlenbasis beraten und entschieden". Die Staatsanwaltschaft solle außerdem prüfen, ob das DRK dem Land konkrete Zahlen vorenthalten hat.
    Moniert wird in dem Schreiben auch die Monopolstellung des DRK, so habe der Verband in Stuttgart-Feuerbach längere Anfahrtszeiten in Kauf genommen, um eine Zusammenarbeit mit dem ASB zu umgehen.


    Beim DRK zeigte man sich überrascht, von der Anzeige habe man erst aus der Presse erfahren, so DRK-Geschäftsführer Frieder Frischling. Der Anzeige sehe man gelassen entgegen, man habe in den vergangenen Jahren immer die Einsatzzeiten dokumentiert und ausgewertet. Ob die Staatsanwaltschaft nun ermittelt, müsse nach Aussage der Pressestaatsanwältin zunächst noch geprüft werden.


    Quelle: http://www.ez-online.de/lokal/…uttgart/Artikel522604.cfm


    Siehe auch Stuttgart: DRK in der Kritik - Hilfsfristen erneut Thema

    Ein 34-Jähriger aus Hamm (Nordrhein-Westfalen) wurde vor dem Amtsgericht Hamm wegen Urkundenfälschung zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.



    Der Mann hatte sich mit einem gefälschten Zeugnis als Rettungssanitäter bei einem Unternehmen in Hamm beworben und war dort vornehmlich im Bereich der Erste-Hilfe-Ausbildung tätig. Erst nachdem sich sein damaliger Chef den Lebenslauf des Mannes noch einmal ansah, war der Schwindel aufgefallen. Aufgrund seiner Ausbildung hätte er sich lediglich als Rettungshelfer ausgeben dürfen. Erschwerend kam nun hinzu, dass der 34-Jährige bereits wegen Betrugs bis 2010 unter Führungsaufsicht steht. Bereits 2003 wurde er vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.



    Nun möchte sich der Mann, der auch über eine echte Ausbildung als Sicherheitsfachkraft verfügt, für die Pflege von Demenzkranken umschulen lassen.


    Quelle: http://www.wa-online.de/hammst…t_falschen_Sanitaete.html