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    Ein Toter, 16 Verletzte (4 davon lebensgefährlich) waren Anlass für einen Einsatz im Landkreis Mayen-Koblenz. Die Gesellschaft wollte ihr 20jähriges Abiturtreffen feiern. Die Rettungsarbeiten dauerten bis in die frühen Morgenstunden an.

    Zitat

    http://www.general-anzeiger-bo…mid=10895&detailid=658692
    Rund 170 Feuerwehrleute sowie Polizisten und Ärzte, Notfallseelsorger und Experten des Deutschen Roten Kreuzes waren am Ort. Dunkelheit und das unwegsame Gelände an der Burg machten die Rettung der Verletzten und das Bergen des völlig demolierten Wagens schwer.



    Weitere Angaben finden sich in der Rhein-Zeitung

    Zitat


    Rund 170 Kräfte von Feuerwehr und 127 Helfer vom DRK, 7 Ärzte, 6 THW-Mitarbeiter und 13 Polizisten waren zu der Unglücksstelle ausgerückt, mehrere Rettungshubschrauber und etliche Krankenwagen waren im Einsatz. Dunkelheit und das unwegsame Gelände erschwerten die Rettungs- und Bergungsarbeiten. Die Verletzten wurden zum Sportplatz im nahegelegenen Ort Wierschem gebracht, wo die Hubschrauber landen konnten. Zum Teil wurden die Verletzten in Krankenhäuser in Frankfurt und Köln-Merheim eingeliefert. Insgesamt 15 Notfallseelsorger kümmerten sich im Bürgerhaus Wierschem, das zur Einsatzzentrale umfunktioniert worden war, um geschockte Augenzeugen und nahmen Kontakt mit Angehörigen auf. Auf Beobachter wirkte der Einsatz der Rettungskräfte trotz der widrigen Umstände koordiniert und konzentriert.


    Ein Hubschrauber suchte das Gelände mit einer Wärmebildkamera ab. Damit sollte ausgeschlossen werden, dass sich Verletzte im Schockzustand von der Einsatzstelle entfernt haben.

    Über fünf Stunden musste ein Bewohner eines Altenheims in Manchester in einem Krankenwagen ausharren, ehe er dort von der Polizei gefunden wurde. Der 65-Jährige war nach seiner Dialysebehandlung von dem Krankenwagen, der noch drei weitere Patienten beförderte, abgeholt worden. Nachdem der Fahrer des Krankenwagens drei der Patienten abgesetzt hatte, fuhr er zurück zur Sharston Ambulance Station in Wythenshawe, wo er sein Fahrzeug abstellte und abschloss. Die durch das Altenheim aufgrund des Fehlens des 65-Jährigen verständigte Polizei fand den Mann schließlich eingeschlossen im Krankenwagen vor. Der Ambulance-Service hat inzwischen eigene Untersuchungen des Vorfalls eingeleitet und den Mitarbeiter vom Dienst suspendiert.


    Quelle: http://www.upi.com/Top_News/In…lance/UPI-93681257036840/



    Ähnliche Fälle gab es in der Vergangenheit auch schon in Deutschland, siehe z.B. Fahrer vergaßen Rentner im Rettungswagen

    Zehn Minuten beträgt die festgelegte Hilfsfrist für den Rettungsdienst in Bochum, während in anderen Städten Nordrhein-Westfalens eine 8-Minuten-Hilfsfrist gilt. Laut Bochums Feuerwehrchef Dirk Hagebölling ein Kompromiss aufgrund der Beschaffenheit des Bochumer Stadtgebiets. "Im Kerngebiet treffen unsere Wagen in weniger als sieben Minuten ein", so der Feuerwehrchef. Allerdings gäbe es auch ländliche Bereiche, die nicht so schnell zu erreichen wären. Auch in Dortmund gibt es eine abweichende Hilfsfrist: 8 Minuten für stadtnahe Gebiete, 12 Minuten für Randgebiete.


    Nach Ansicht von Udo Pokowietz, Chef des privaten Bochumer Rettungsdienst- und Krankentransportunternehmens Sani-Car, wurde die Hilfsfrist in Bochum rechtswidrig verlängert, weshalb er nun eine Petition an den Landtag gerichtet hat. Auch liegt Pokowietz eine Statistik vor welche besagt, dass im Jahr 2006 die 10-Minuten-Hilfsfrist in nur 90,25 Prozent der Einsätze eingehalten wurde. Dr. Christoph Hanefeld, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, nennt eine andere Zahl: "6 Minuten und 24 Sekunden" sei die Zeit, die städtischen Einsatzfahrzeuge von Januar bis Ende September durchschnittlich bis zum Einsatzort benötigt hätten. "Diese Zahl spricht für sich", so der Ärztliche Leiter.


    Für Feuerwehrchef Dirk Hagebölling kommt die Kritik von Sani-Car nicht von ungefähr: "Das ist für mich nichts Neues. Dahinter steht, dass das Unternehmen gerne mit eingebunden werden möchte und von dem profitieren will, was über die öffentliche Hand finanziert wird."


    Quelle: http://www.derwesten.de/nachri…ews-138990411/detail.html

    Einen neuen Vorsitzenden haben die Mitglieder der Ständigen Konferenz Rettungsdienst auf ihrer heute stattfindenden Sitzung gewählt. Die meisten Stimmen erhielt Dr. Burkhard Dirks, Klinik für Anästhesiologie am Universitätsklinikum Ulm. Er löst damit seinen Vorgänger, Prof. Dr. Karl-Heinz Altemeyer, als Vorsitzenden ab.


    Als stellvertretende Vorsitzende wurden Bernhard Gliwitzky, 2. Vorsitzender des Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V., sowie Prof. Dr. Peter Sefrin aus Würzburg gewählt.

    Die Notfallrettung grundlegend neu organisieren und als öffentlich-rechtliche Aufgabe ständig kontrollieren - diese Forderung erhebt die Fraktion der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg angesichts der anstehenden Novellierung des Landesrettungsdienstgesetzes. Diese geht den Grünen - wie auch der Bürgerinitiative Rettungsdienst und dem Forum Notfallrettung Stuttgart - nicht weit genug. Das neue Gesetz soll am 4. November verabschiedet werden.


    Zwar gibt es bereits heute eine gesetzliche Hilfsfrist von maximal 15 Minuten, welche auch für den Notarzt gilt, diese jedoch wurde in der Vergangenheit zu oft nicht eingehalten. Ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst soll die Vorgaben künftig überwachen, dieser ist allerdings im aktuellen Entwurf zum neuen Rettungsdienstgesetz nicht vorgesehen.


    Unabhängige Experten sehen noch ein weiteres Problem, welches durch die Novellierung nicht behoben wird: die Vergabe der Leistungen an die Rettungsorganisationen verstoße gegen geltendes EU-Recht, das DRK werde bei der Vergabe bevorzugt und private Anbieter - auch aus dem Ausland - würden benachteiligt. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis auch in Baden-Württemberg ein Anbieter dagegen klagt. Das Sozialministerium wurde nun deshalb zu einer Stellungnahme aufgefordert.




    Quelle: http://www.stuttgarter-nachric…n/page/detail.php/2256757




    Zum Thema siehe auch: Tübinger Kreistag kritisiert neues Rettungsdienstgesetz | Integrierte Leitstelle abgelehnt

    Eine 20-Jährige wurde bei einem Unfall mit einem Linienbus am Abend in Hannoversch Münden schwer am Fuß verletzt, die Durchblutung war dadurch gestört. Der behandelnde Notarzt ließ die Frau daraufhin über Funk im Uni-Klinikum Göttingen anmelden. Kurz vor der Ankuft am Klinikum Göttingen lehnte dieses aber die Aufnahme aufgrund einer laufenden Operation ab, weshalb der Rettungswagen mit der Verletzten ins Klinikum Kassel ausweichen musste. Nach fast 2 Stunden Transport konnte der Fuß dort operiert werden. Ob er erhalten werden kann, war bis gestern unklar.



    Quelle: http://www.hna.de/hessensolo/0…te_fast_zwei_Stunden.html

    Als "Affront" empfindet man auf Seiten der Krankenkassen in Bremen die Debatte um die Erhöhung der Arbeitszeit für Rettungsdienstpersonal auf die tariflich möglichen 48 Stunden. Mit der Innenbehörde sei bereits für Ende 2007 vereinbart gewesen zu prüfen, ob eine Erhöhung der Arbeitszeit nicht möglich sei. Bis heute sei das aber nicht geschehen.


    Nun gab es in der Bremer Bürgerschaft eine Diskussion zum Thema, in deren Verlauf eine Erhöhung auf 48 Stunden geschlossen abgelehnt wurde. Damit bleibt es für das Rettungsdienstpersonal bei den bislang 44 Stunden. Die Entscheidung ruft auf Seiten der Kostenträger "Unverständnis" hervor. Ein Sprecher der Kassen sagte hierzu, die "weit überwiegende Zahl der Einsatzfahrzeuge" in Bremen fahre weniger als acht Einsätze in 24 Stunden, da sei ausreichend Zeit, um auszuruhen. In anderen Großstädten sei die Arbeitszeit längst auf 48 Stunden erhöht. Eine Erhöhung auf 48 Stunden würde eine Ersparnis von rund 400.000 Euro bedeuten.



    Quelle: http://www.taz.de/regional/nor…%2Fa0139&cHash=e1ccaa0997

    Ein Gutachten des bayerischen Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) erhitzt die Gemüter in der österreichischen Flugrettung. Das Gutachten - in Auftrag gegeben von der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse - sagt aus, dass von derzeit 38 RTH-Standorten in Österreich 22 Standorte geschlossen werden könnten. Mit den verbleibenden 16 Rettungshubschraubern wäre es dennoch möglich, jeden Einsatzort in Österreich innerhalb 15 Minuten zu erreichen.


    Der Geschäftsführer der ÖAMTC-Hubschrauberflotte, Reinhard Kraxner, hält den Vorschlag, die Anzahl der RTH zu reduzieren, für "unrealistisch". Es sei "schlichtweg nicht machbar und gefährlich". Die Studienautoren hätten die Einsatzbedingungen im Gebirge nicht bedacht und auf einer Landkarte einfach Kreise mit einem Zirkel gezogen. Oftmals müssten mehrere Maschinen gleichzeitig Einsätze fliegen. Kraxner warnt vor einer drohenden Unterversorgung insbesondere in den Skigebieten in den Tiroler Bergen.


    Die Studie sollte herausstellen, ob die Hubschrauber optimal eingesetzt werden und wie das Luftrettungssystem künftig finanziert werden könnte. Das Ergebnis überraschte allerdings auch die niederösterreichische Gebietskrankenkasse als Auftraggeber.




    Ein 61-Jähriger ist im niedersächsischen Landkreis Leer vermutlich infolge eines Herzinfarktes während einer Radtour verstorben. Während die Polizei bereits vor Ort war, benötigte der alarmierte Rettungswagen fast 45 Minuten, bis er die Einsatzstelle am Emsdeich gefunden hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun, ob der Mann hätte überleben können, wenn der Rettungswagen schneller eingetroffen wäre. Durch eine erste Obduktion der Leiche konnte nicht ermittelt werden, ob jemand für den Tod des Mannes verantwortlich gemacht werden kann.



    Quelle: http://www.ga-online.de/?id=540&did=21542

    Eine geplante Verordnung in der kanadischen Provinz British Columbia sorgt für Diskussionen unter den Rettungskräften in Foren. Konnten stich- und schusssichere Westen bislang auch von Paramedics käuflich erworben werden, könnte dies künftig erschwert werden: entsprechende Schutzwesten sollen dann lediglich Polizisten, Vollzugsbeamten, Wachmännern und privaten Ermittlern zur Verfügung gestellt werden. Personen außerhalb dieser Gruppen müssen sich künftig einem "criminal record check" unterziehen und den Bedarf der Schutzweste nachweisen. Shops, welche entsprechende Westen verkaufen möchten, benötigen dafür künftig eine Lizenz.


    Hintergrund der Verordnung ist die Verwendung von Schutzwesten durch Kriminelle, welche durch diese Maßnahme deutlich erschwert werden soll. Entsprechende Verordnungen gibt es auch in Teilen der USA sowie in Australien.


    Quelle: http://www.cbc.ca/canada/briti…0/bc-body-armour-law.html