Beiträge von Nachrichten


    Quelle und Text: Unternehmerverband Privater Rettungsdienste Landesverband Hessen e.V.

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes des DRK KV Emmendingen demonstrierten in Endingen am Kaiserstuhl gegen die vom Kreisvorstand auf seiner Sitzung am 12. Mai 2015 beschlossene Einführung eines Arbeitszeitmodells mit verlängerter Arbeitszeit (48 Std./Woche) ohne Lohnausgleich. Hintergrund des Beschlusses waren Finanzierungsschwierigkeiten des Rettungsdienstes durch die Kostenerstattungen der Krankenkassen.


    Wie die Rettungsdienstmitarbeiter in einem Schreiben mitteilen, wurde die Vorhaltung von Einsatzfahrzeugen in den letzten zwei Jahren erweitert, was zu gestiegenen Personalkosten führte. Um die entstandenen Mehrkosten auszugleichen, wurde ein Schichtsystem mit Zusatzdiensten zusätzlich zum Bereitschaftsdienst gewählt. Durch die Zusatzdienste überschritten die Beschäftigten jedoch die zulässige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz, weshalb nun zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Die Mehrkosten sollen nun durch die um 9,5 Stunden wöchentlich verlängerte Arbeitszeit ohne Bezahlung ausgeglichen werden.

    Die Finanzierung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in Baden-Württemberg ist gesichert. Wie Jürgen Lämmle, der Amtschef des Sozialministeriums, nach einem Spitzengespräch mitteilte, haben Krankenkassen und Rettungsdienstorganisationen unter der Moderation des Sozialministeriums jetzt eine Einigung darüber erzielt. Nun herrsche Klarheit, in welcher Höhe und in welchem Umfang die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und auch die Weiterbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern von den Kassen finanziert werden: Über 110 Millionen Euro stellen die Krankenkas-sen in Baden-Württemberg für die Jahre 2015 bis 2022 bereit.


    „Ich freue mich, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung für diese wichtige neue Ausbildung gerecht geworden sind und eine Lösung gefunden haben“, sagte Jürgen Lämmle. Dies zeige, so Lämmle weiter, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen im Land auch bei schwierigen Themen vernünftige Kompromisse finden könne. Das Ministerium hatte in zwei Spitzengesprächen die Verhandlungen zwischen Kassen und Rettungsdiensten moderiert. Vorangegangen waren zahlreiche Gespräche auf Fachebene, die ebenfalls vom Ministerium moderiert wurden.


    „Die Krankenkassen und die Rettungsdienstorganisationen haben ein Ausbildungs- und Weiterbildungspaket geschnürt, das bisher einzigartig in der Bundesrepublik ist“, betont der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. Über 110 Millionen Euro investieren die Krankenkassen bis zum Jahr 2022 zusätzlich in den personellen Ausbau und die Qualität des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg. „Damit bieten wir vor allem jungen Menschen einen hervorragenden Ausbildungsplatz im Rahmen der vielfältigen und interessanten Aufgaben des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg. Das ist gut investiertes Geld, denn die Qualität des Rettungsdienstes wird mit der Etablierung der Notfallsanitäter nochmals nachhaltig an Qualität gewinnen“, so der Chef der Südwest-AOK.


    Der Präsident des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, Dr. Lorenz Menz, begrüßte für die Hilfsorganisationen die Einigung mit den Kostenträgern, die dringend notwendig war: „Jetzt können wir mit der vom Gesetz-geber geforderten Weiterbildung starten und die Qualität der Notfallrettung im Lande weiter verbessern. Bis zum Ende der Übergangsfrist müssen 2.500 Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weitergebildet werden Die Vereinbarung kommt keine Minute zu früh“, sagte der Präsident des DRK.


    Seit dem vergangenen Jahr sind das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Das Gesetz schaffe mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild, das an die Stelle des Rettungsassistenten trete, so Lämmle. Anders als der Rettungsassistent, dessen Ausbildung zwei Jahre dauert und einen Hauptschulabschluss voraussetzt, solle der Notfallsanitäter drei Jahre ausgebildet werden und mindestens die Mittlere Reife vorweisen. Der Notfallsanitäter soll am Einsatzort mehr medizinische Kompetenzen haben als der Rettungsassistent und dadurch die Notärzte entlasten.


    Der Bundesgesetzgeber hat bestimmt, dass die Kosten der Notfallsanitäterausbildung Kosten des Rettungsdienstes sind und somit von den Krankenkassen getragen werden müssen. Mit der jetzt zwischen Kassen und Rettungsdienstorganisationen in Baden-Württemberg erzielten Übereinkunft werde dieser bundesgesetzliche Auftrag umgesetzt, so Amtschef Jürgen Lämmle vom Sozialministerium.


    Der Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg hatte sich unter der Petitionsnummer 15/498 mit der Forderung nach einem bundeseinheitlichen Rettungsdienstgesetzes zu beschäftigen. Wie bereits im vergangenen Jahr in der Petition mit der Nummer 50406, gerichtet an den Deutschen Bundestag, forderte der Petent ein Bundesgesetz für den Rettungsdienst.


    Der Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg antwortet darauf wie folgt:


    Die Petition zielt im Wesentlichen darauf ab, die Rettungsdienstgesetze der Länder durch ein bundeseinheitliches Rettungsdienstgesetz zu ersetzen. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz für Regelungen bezüglich eines bundeseinheitlichen Rettungsdienstes. Wie der Deutsche Bundestag in seinem Antwortschreiben vom 23. März 2015 an den Petenten ausgeführt hat, obliegt dem Bund zwar die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Regelungenbezüglich der Berufsausbildung zum Notfallsanitäter.

    Darüber hinaus ist der Bereich des Rettungsdienstes in dem abschließenden Katalog der Kompetenzen nicht aufgenommen und obliegt daher den Ländern. Der Erlass eines vom Petenten gewünschten Bundesgesetzes ist somit ohne Änderung des Grundgesetzes nicht möglich. Ein Bedarf für eine bundesgesetzliche Regelung besteht nicht. Länderübergreifende Abstimmungen erfolgen im Rahmen der fachbereichsbezogenen Zusammenarbeit der Länder im Ausschuss "Rettungswesen", der als Unterausschuss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK, Arbeitskreis V "Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" [AK V]) und der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK, Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden [AOLG]) zugeordnet ist.

    Darüber hinausgehende Vereinheitlichungen entsprechen nicht dem föderalen Grundgedanken der Bundesrepublik Deutschland und werden abgelehnt.
    Beschlussempfehlung: Der Petition kann nicht abgeholfen werden.

    Mit Schreiben vom 5. Juni 2015 Nr. 4-5461.0-1/12 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Lasotta der CDU-Fraktion zum Thema Hilfsfristen der Rettungsdienstbereiche in Baden-Württemberg. Darin aufgeschlüsselt sind auch die Hilfsfrist relevanten Einsätze von RTW und NEF innerhalb der 15 sowie 10 Minuten-Hilfsfrist.


    Erkennbar sind teils große Lücken in den Angaben zu den Hilfsfrist relevanten Einsätzen; insbesondere bei der Angabe der innerhalb der 10-Minuten Hilfsfrist erfolgten Notfalleinsätze.
    Das Innenministerium Baden-Württemberg wird im Zuge der öffentlichen Diskussion um die Hilfsfristen im Rettungsdienst immer wieder durch Anfragen der verschiedenen Fraktionen oder Abgeordneten zu einer Stellungnahme aufgefordert.

    Weil ihm die Rettungsleitstelle keinen Rettungswagen aufgrund seiner Rückenschmerzen schicken wollte, wählte ein 57-Jähriger aus dem Raum Leipzig den Polizeinotruf und drohte damit, sich umzubringen. Von der eingetroffenen Streifenwagenbesatzung verlangte er eine Spritze gegen sein Rückenleiden. Die Polizei forderte schließlich doch einen Rettungswagen an und stellte eine Strafanzeige gegen den 57-Jährigen.


    Ebenfalls im Raum Leipzig wählte in der Nacht zum Donnerstag eine 54-Jährige den Polizeinotruf und teilte mit, dass sie ein Bekannter gewürgt und geschlagen habe. Vor Ort stellte sich heraus, dass der Frau keinerlei Ungemach widerfahren war, sondern sie lediglich von der Polizei in ein Krankenhaus gebracht werden wollte, in welchem sie am nächsten Tag einen Termin hatte. Zuvor hatte sie vergeblich versucht, über die Rettungsleitstelle einen Transport zu bekommen.


    Quelle: http://www.lvz.de/Leipzig/Poli…ei-wegen-Rueckenschmerzen

    Weil Rettungsdienste und Notaufnahmen zunehmend mit Lappalien belastet werden, fordern Ärzte nun eine finanzielle Beteiligung der Patienten an den entstehenden Kosten. So sollten Patienten, welche den Bereitschaftsdienst der Hausärzte in Anspruch nehmen zehn Euro, Patienten, die den Rettungsdienst oder eine Notaufnahme beanspruchen, zwanzig Euro zahlen.

    Die Delegierten des Deutschen Ärztetags in Frankfurt stimmten dem Antrag zu. Kritik kommt jedoch von Seiten der Politik. So lehnt der Gesundheitsexperte der Sozialdemokraten, Karl Lauterbach, eine "Strafgebühr" für Notfälle ab. Auch von den Grünen sowie der Linksfraktion kommen Bedenken. Mittellose Menschen würden sich von einer Notfall-Gebühr eher von einem Arztbesuch abhalten lassen, als Wohlhabende.


    Quelle und ausführlicher Text: http://www.sueddeutsche.de/pol…ll-teuer-werden-1.2504310



    Zum Thema siehe auch http://www.sueddeutsche.de/ges…ind-das-problem-1.2494323

    Sollte das BRK nicht auf die Forderungen der Gewerkschaft Verdi eingehen, droht diese mit einem Streik - auch im Rettungsdienst. Hintergrund ist die Forderung nach einem neuen Mantel-Tarifvertrag, der unter anderem die Reform der Arbeitszeitkonten vorsieht, um unbezahlte Mehrarbeit zu verhindern. Arbeitsbereitschaft soll künftig voll bezahlt werden, zudem sollen alle Altergruppen 30 Tage Urlaub erhalten. Zudem fordert die Gewerkschaft auch eine Lohnerhöhung von 100 Euro pro Mitarbeiter und weitere 3,5 Prozent mehr Gehalt.

    Die Verhandlungen mit den Arbeitgebern waren erst vor Kurzem abgebrochen worden, nun möchte die Gewerkschaft morgen mit einem Sondierungsgespräch mit der BRK-Spitze ein endgültiges Scheitern verhindern.


    Das BRK selbst räumt ein, dass es "Probleme" bei den Arbeitsbedingungen für Rettungsassistenten gibt. Diese könnten jedoch innerhalb des bestehenden Manteltarifvertrags gelöst werden.


    Quelle und ausführlicher Text: http://www.merkur.de/bayern/dr…eik-beim-brk-5061504.html

    Weil es aktuell noch keine Zustimmung der Krankenkassen zum geänderten Bedarfsplan gibt, ist die geplante Ausbildung von fünf Notfallsanitätern sowie die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter im Kreis Gütersloh (NRW) vorerst auf Eis gelegt. Der Kreis plant nun mit einer verzögerten Ausbildung im Frühjahr 2016 und hat die Kostenträger gebeten, zum vorliegenden Bedarfsplan Stellung zu beziehen und zumindest in zwei Punkten ihre Zustimmung zu signalisieren: zum Beginn der Ausbildung von fünf Notfallsanitätern und zur Weiterbildung der Rettungsassistenten.


    Quelle und vollständiger Artikel: http://www.gueterslohtv.de/?site=News&newid=26867

    Die Besatzung eines Rettungswagens wurde im Rhein-Lahn-Kreis durch das Einatmen giftiger Dämpfe eines Pflanzenschutzmittels leicht verletzt. Ein Mitarbeiter eines Weinguts hatte beim Versprühen des Pflanzenschutzmittels vermutlich einen Schwächeanfall erlitten, weshalb der Rettungsdienst alarmiert wurde. Der Mitarbeiter des Weinguts trug Schutzkleidung und eine Maske. Neben den Rettern wurden zwei weitere Ersthelfer durch das Einatmen der Dämpfe verletzt.


    Quelle: http://www.welt.de/regionales/…-giftige-Daempfe-ein.html

    Ein 79-jähriger Patient, der gerade mit einem Krankentransport des ÖRK nach Hause gebracht werden sollte, ist nach einem Sturz mitsamt der Trage in einem Krankenhaus gestorben.
    Die beiden Besatzungsmitglieder, ein Freiwilliger und ein Zivildienstleistender, hatten die Trage etwas angehoben, um sie über eine Eisenschwelle zu heben. Dabei fiel die Trage mitsamt Patient um, wobei dieser schwere Kopfverletzungen davon trug: http://kurier.at/chronik/burge…rettungstrage/128.777.044

    Die Fachgruppe Feuerwehr in der Gewerkschaft ver.di in Baden-Württemberg hat eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetzes veröffentlicht.
    Darin fordert sie unter anderem die Ausschreibung des Rettungsdienstes auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses. Ferner fordert die Fachgruppe eine 30-minütige Hilfsfrist für "nicht dringliche Rettungstransporte". Leitstellen sollten künftig lediglich Rettungstransporte disponieren; Krankentransporte sollen entsprechend des öffentlichen Personenverkehrs wie im Bereich der Taxivorhaltung organisiert werden.

    Für Unmut und Verwirrung hat ein Flyer mit einer "Notrufnummer" für den Notarzt im pfälzischen Maikammer ausgerechnet am Tag des Notrufs am 11.2. gesorgt. Der Leiter des Notarzt-Standortes, der vom Förderverein Kindernotarzt Weinstrasse e.V. betrieben wird, Dr. K., hatte den Flyer mit der Rufnummer seiner Praxis in Umlauf gebracht.
    "Bei schweren Notfällen von Erwachsenen und Kindern wie Unfälle, schwere Verletzungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Atemnot, Blutungen, bewusstlos..." könne das Notarzteinsatzfahrzeug Maikammer rund um die Uhr unter der privaten Nummer erreicht werden und biete den "schnellsten Weg zur Notarztversorgung in Maikammer und Umgebung".


    Auch auf seiner Praxis-Website weist der Notarzt darauf hin, in "dringenden medizinischen Notfällen" seine Praxisnummer anzurufen, um zu erfahren, wo außerhalb der Praxiszeiten Hilfe zu erhalten ist.
    Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße sah sich inzwischen dazu veranlasst, in einer Pressemitteilung auf die offizielle Notrufnummer 112 hinzuweisen. Der Notarzt wurde dazu aufgefordert, die Verteilung der Flyer einzustellen und eine öffentliche Berichtigung vorzunehmen. Weitere, rechtliche Schritte werden derzeit geprüft.

    Mit der Antwort auf eine kleine Anfrage entkräftet das Innenministerium Baden-Württemberg die Befürchtung bei den etablierten Hilfsorganisationen, die Feuerwehren im Land könnten künftig im Regelrettungsdienst mitwirken. Lediglich im Bereich der First-Responder-Gruppen soll im neuen Rettungsdienstgesetz eine rechtliche Grundlage auch für die Mitwirkung von Feuerwehren geschaffen werden. Deren vorhandene First-Responder-Gruppen agieren bisher außerhalb des Rettungsdienst- und Feuerwehrgesetzes.

    Ein Strafbefehl gegen einen selbstfahrenden Notarzt in Bayern sorgt für Unverständnis: der Mediziner soll während einer Einsatzfahrt zu einem Kindernotfall zwei entgegen kommende Autofahrer zum scharfen Abbremsen und Ausweichen auf das Bankett genötigt haben, weshalb er nun eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen soll. Zusätzlich soll ihm sein Führerschein für sechs Monate entzogen werden - nach Aussage des Arztes eine Gefährdung seiner beruflichen Grundlage.


    Völliges Unverständnis für den Strafbefehl hat der Rechtsanwalt und stellvertretende Kreisvorsitzende des BRK-Kreisverbandes Neuburg-Schrobenhausen, Günther Schalk, der den Notarzt als Anwalt vertritt: "Für völlig unverständlich halte ich es, wenn ein Vertreter einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht sofort einstellen, sondern einen Strafbefehl mit Führerscheinentzug über ein halbes Jahr verhängen. Das ist ein fatales Signal gegenüber allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die für Rotes Kreuz, Feuerwehr und Polizei Tag und Nacht selbstlos im Einsatz sind, um anderen Menschen zu helfen."


    Quelle und ausführlicher Text: http://www.augsburger-allgemei…det-haben-id32874102.html

    Notarzt Dr. H. Schwarze erwägt eine Klage gegen den Landkreis Lüneburg - seiner Ansicht nach ist der Rettungsdienst nicht gesetzeskonform, sondern gewinnbringend organisiert. Der Notarzt, der auch Leitender Notarzt im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist, war in den vergangenen Jahren als Behelfsnotarzt im Landkreis Lüneburg eingesetzt worden. Diese Zusammenarbeit wurde aber inzwischen eingestellt, unter anderem, da die Finanzierung durch die Krankenkassen nicht sichergestellt war. Notarzt Dr. Schwarze sieht jedoch eine notärztliche Unterversorgung, weshalb er gegen den Landkreis ins Feld zieht: http://www.landeszeitung.de/bl…ettungsdienst-als-notfall


    Unabhängig davon wurde der Notarzt am vergangenen Donnerstag von der Polizei auf der A7 nach einem riskanten Überholmanöver angehalten, nachdem er ein Zivilfahrzeug der Polizei überholte. Für Verwirrung sorgte zudem sein mit einer Sondersignalanlage sowie einem durchgestrichenen Notarzt-Schriftzug ausgestatteter Porsche. Gegenüber der Polizei gab er an, dass das Fahrzeug als NEF bei der Leitstelle Lüneburg angemeldet und er in einem Notfalleinsatz sei, worauf hin ihn die Polizei weiterfahren ließ. Eine Nachfrage ergab jedoch, dass das Fahrzeug nicht mehr als NEF bei der Leitstelle eingetragen ist und ein entsprechender Notfalleinsatz auf der Leitstelle nicht vorlag. Der Notarzt erklärte daraufhin, dass der Notarzt-Schriftzug aus Protest gegen die schlechte Versorgung im Landkreis Lüneburg durchgestrichen sei und er sehr wohl eine Patientin gehabt hätte - seine Pflegetochter, die er mit Atemnot ins Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf gebracht hätte.


    Quelle: http://www.kn-online.de/Schles…-rast-getarnt-als-Notarzt




    Zum Thema siehe auch
    http://allris.lklg.net/bi/___t…806556719/00019662/62.pdf
    http://www.landkreis-lueneburg…abid-8156/8356_read-2864/

    Die Ebola-Epidemie in Westafrika ist außer Kontrolle geraten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO rechnet bis Anfang November mit bis zu 20.000 Infizierten. Experten gehen davon aus, dass die Infektion bei etwa 70 Prozent der Erkrankten tödlich verläuft.


    Doch was passiert, wenn sich die Viruserkrankung zu einer weltweiten Pandemie entwickelt? Für diesen Fall gibt es offenbar keinen Notfallplan in Deutschland, wie die Zeitschrift "Wunderwelt Wissen" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Robert-Koch-Institut (RKI) verweisen auf Anfrage auf die Zuständigkeit der Länder. Die Gesundheitsministerien zweier Bundesländer leiten an das RKI zurück.


    "Experten für Infektionskrankheiten gehen kaum öffentlich auf ein wirkliches Worst-Case-Szenario für eine Pandemie ein, auch wenn sie es privat befürchten", erklärt Peter Sandman, ein US-Experte für Risikokommunikation. "Manche haben Angst, Panik zu schüren, manche, als Panikmacher bezichtigt zu werden, und andere sind überzeugt, dass es ohnehin keinen Sinn macht, die Öffentlichkeit zu warnen", lautet seine lapidare Erklärung dafür.


    Quelle: http://www.presseportal.de/meldung/2840324

    Rund 4.500 Bundeswehr-Soldaten und Zivilisten haben sich bislang freiwillig für einen Einsatz in den Ebola-Gebieten gemeldet. Nun suchen auch das Gesundheitsministerium, die Bundesärztekammer sowie das DRK nach freiwilligen Helfern. Auch das Kompetenzzentrum für hochkontagiöse Erkrankungen am St. Georg Klinikum Leipzig wird den Einsatz inhaltlich und personell unterstützen: http://www.mdr.de/nachrichten/…-hilft-westafrika100.html