ZitatDas nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sieht keinen Handlungsbedarf bei der Regelung von Krankenfahrten. Das geht aus einem Bericht zu "Hygienemängeln in Liegemietwagen" hervor, der kürzlich im Gesundheitsausschuss des Landtags beraten wurde.
Quelle und ausführlicher Text: http://www.aerztezeitung.de/ne…edlung-trotzdem-taxi.html
Originaltext des Berichtes:
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Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 12.02.2014
34. Sitzung (öffentlich) hum
14 Bericht über die Hygienemängel bei Liegemietwagen
Vorlage 16/1639
Bericht der Landesregierung
Vorsitzender Günter Garbrecht informiert, die Fraktion der CDU habe die Landesregierung um einen Bericht zu diesem Beratungsgegenstand gebeten. Das MGEPA habe mit Schreiben vom 7. Februar 2014 – Vorlage 16/1639 – einen schriftlichen Bericht zu diesem Thema übersandt.
Oskar Burkert (CDU) bezieht sich auf Seite 1 des Berichts der Landesregierung. Dort sei ausgeführt, dass es sich um eine Aufgabe des Bundes handle. Bekanntlich sei der Bund jedoch nicht vor Ort, um zu kontrollieren. Insofern frage er, wer die Aufgaben des Bundes wahrnehme.
Ministerin Barbara Steffens (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter) stellt fest, der Bund müsse die Frage beantworten, welche Kontrollen er für notwendig halte. Er setze im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes die Rahmenbedingungen. Für Taxen und sonstige Beförderungsmittel würden keine gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen gelten. Das Land sei formal dafür nicht zuständig. Vonseiten ihres Hauses sei zwar nachgefragt worden, von vor Ort habe es aber noch keine Ergebnisse gegeben.
Es sei bekannt, dass ein hoher Anteil der Bevölkerung MRSA-Träger sei. Es gebe nirgendwo – weder im Aufzug noch in der Straßenbahn und auch nicht in der Taxe – die Hygienekontrollen, die man für den Liegendtransport haben wolle. Deshalb unterscheide der Bund beim Liegendtransport und sage: Wer große gesundheitliche Probleme habe sowie Hilfe und Unterstützung benötige, dürfe nicht im Rahmen der angesprochenen Liegendtransporte befördert werden. MRSA sowie andere Infektionskrankheiten aber seien im Rahmen der Personenbeförderung an der Stelle keine Kriterien.
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis.