Beiträge von Gubis

    Ja, aber befreit die reine Interpretation eines Gesetzestextes von einer ethischen Verantwortung eines gesellschaftlich Verantwortlichen?
    Ist man als Jurist losgelöst von jeglicher gesellschaftlichen Verantwortung?


    [...]


    Und gerade Juristen haben doch hier eine Verantwortung, wenn sie sagen:
    "Stopp, wir haben dieses Gesetz und wenn ich es anwende, muss ich gegen meinen Willen XY bestrafen, obwohl ich und die Gesellschaft das garnicht wollen, weil das was XY macht, doch ganz sinnvoll ist. Die Legislative muss hier nachbessern."


    Das sind hübsche Überlegungen, die interessieren in der Praxis den Staatsanwalt, den Strafrichter oder den Anwalt des vermeintlich geschädigten Patienten überhaupt nicht. Da wird subsumiert "BtM-Gabe ohne Arzt = Straftat" und dann dreht sich das juristische Karussell. Im Fall der ersten beiden Genannten (Staatsanwalt, Richter) ist das im übrigen auch gut so, Strafverfolgung oder richterliche Entscheidungsfindung darf nicht von persönlichen Auffassungen der Beteiligten abhängen (§§ 258, 258a StGB, § 339 StGB).


    Da sehe ich keine "ethische Verantwortung eines gesellschaftlich Verantwortlichen" beim einzelnen Juristen. Wenn man die Gesetze geändert haben möchte, muss man sich an die Legislative wenden. Das wäre m. E. ein schönes Betätigungsfeld etwa für den DBRD. Stattdessen setzt man Musteralgorithmen in die Landschaft, die eine BtM-Gabe ohne auch nur Rücksprache mit einem Arzt vorzusehen. Ich bin offen gesagt bereits gespannt, wann die erste BtM-Gabe zu juristischen Konsequenzen führt. Gleichzeitig bin ich aber fast sicher, dass dann der Aufschrei wieder laut ist ("Armes Deutschland! Wir leben in 2015!"). Konstruktive Bewegung sehe ich gleichzeitig nicht.


    Die Formulierung oben ("dümmlich") war übrigens nicht unfair, sondern eben dümmlich.


    Ich bestaune regelmäßig, mit welchem Langmut insbesondere ein anderer Jurist hier regelmäßig den "Erklärbär" macht. Ich habe dazu, insbesondere wenn Reaktionen wie oben "dümmlich") erfolgen, dazu wenig Motivation, auch wenn mich ein Thema wie "Analgesie im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes" sehr reizt.


    Meine letzte angekündigte Pause war für mich anscheinend zu kurz. Ich probier das jetzt nochmal.


    Ich frage mich schon langsam, wie solche Projekte, die seit Jahren (Cuxhaven, Marburg) bestehen, überhaupt durchgesetzt werden konnten und weiterhin bestehten, wenn es eigentlich rechtlich umstritten ist? [...] Da steht man irgendwann auf dem Schlauch, wenn man das mal hinterfragt...


    [Loriot] Ach? [/Loriot]


    Wenn man als Jurist genau darauf hinweist, darf man aber lesen, dass


    Zitat

    wer Opiate (z.B. Morphium) im notfallmedizinischen Einsatz nach wie vor zum juristischen Problem macht, ist weder ein medizinischer Fachmann und vertritt ausschließliche, dümmliche und vor allem gegen den Patienten gerichtete Politik.

    Auf die schnelle fällt mir aus dem Stegreif das Rechtsgutachten der Kanzlei Schneider ein.


    Google damit zu füttern, bringt leider keine sinnvollen Ergebnisse. Hättest Du da ein paar Angaben mehr? Idealer Weise sogar eine Online-Quelle?


    Mir persönlich ist immer noch nicht so ganz klar, wie man zumindest ohne fernmündliche Rücksprache mit einem Arzt die Btm-Gabe rechtfertigt, ohne das Personal einem erheblichen Strafbarkeitsrisiko auszusetzen (§ 29 Abs. 1 Nr. 6 lit b) BtMG).

    Hier ist jemand, der helfen will. Er macht das hauptberuflich und auch noch ehrenamtlich. Und das auch noch als stellvertretender Wehrführer.


    Und der wird jetzt bestraft, weil er helfen wollte? Unfassbar! Was ist das für eine Gesellschaft in der wir leben? Was ist das für ein Zeichen für bürgerschaftliches Engagement? Wird künftig noch der Brandschutz aufrecht erhalten werden können? Ich sehe eine fatale Entwicklung!




    Für´s Protokoll: :ironie:

    Es ist ein Signal, dass der Justiz die Praxis die Realität des Einsatzdienstes fremd ist.


    Das mag zumindest teilweise so sein, ja. Allerdings wird auch teilweise "die Praxis des Einsatzdienstes" einfach nicht rechtskonform sein. Sich dann über "die Justiz" aufzuregen und nicht die eigene Praxis kritisch zu reflektieren, führt spätestens bei vorhandenem Justizkontakt zu unschönen Ergebnissen.


    Ein Strafbefehl erscheint im übrigen in der Regel auch nicht einfach so auf der Bildfläche. Da wird es vorher Ermittlungen einschließlich Anhörungen des Tatverdächtigen gegeben haben. Wenn man das dann nicht kompetent angehen lässt, muss man sich später eigentlich nicht wundern.


    Das alles sind abstrakte Erwägungen. ich habe keine Ahnung was im konkreten Fall passiert ist und das hält mich mometan von einer Bewertung ab.



    Die Justiz ist kein Selbstzweck, sondern sie dient dem Allgemeinwohl, da auch sie demokratisch legitimiert ist.
    Wenn wir die Wahl zwischen dem Wohl eines Kindes haben und der Rücksichtnahme bzw. Höfflichkeit im Straßenverkehr, dann sollten wir uns auf das Wesentliche konzentrieren.


    Ach bitte, könnten wir die "Es geht doch um die Kinder"-Argumentation weglassen? Ich habe auch was gegen hektische, im Kamikaze-Stil fahrende Retter jeglichen Ausbildungslevels und Beschäftigungsverhältnisses.

    (...)

    Mod.: Zumindest die Angabe deines Bundeslandes ist durch unsere Nutzungsbestimmungen vorgegeben.
    Dadurch ist deine Anonymität sicher nicht gefährdet. Dafür kann es uns allen helfen, dein Anliegen sinnvoll einschätzen zu können.
    Ich bitte daher um die entsprechende Ergänzung deines Profils.


    Hmm, ich kann das Bundesland nicht sehen. Dein Profil scheint nur "Freunden" zugänglich zu sein. Meine persönliche Lust Informationen zusammenzupuzzlen ist gerade nicht vorhanden.



    Da die Gespräche jetzt gelaufen sind, ist die Art der Anonymität nicht mehr notwendig.


    Ich würde euch bitten, mir bei dieser Frage hier jetzt zu helfen. Ich und mein Arbeitgeber möchten uns einfach absichern.


    Ja, eben. Dazu schrieb ich ja in dem anderen Thema schonmal was...

    Nur um sicher zu gehen, dass du das richtig verstanden hast: Es ist völlig egal, ob bei euch nur RS Stellen frei sind, es ist nicht statthaft einen RettAss als RS zu beschäftigen. Ein RettAss muss als solcher bezahlt werden, auch wenn er nur und ausschließlich im Krankentransport (oder ggf. noch als Fahrer RTW) eingesetzt wird. Das ist mehrfach so geurteilt worden. Es spricht sich nur leider nicht rum.


    Hmm, nach meinem bescheidenen Überblick ist es nicht ganz so einfach. Ist ein Tarifvertrag anwendbar? Welchen Umfang hat die Beschäftigung in RettAss-Funktion? Was steht im Arbeitsvertrag (ggf. "Mitarbeiter im RD"). Fragen über Fragen...


    Die mir bekannten Urteile haben meistens entweder a) einen anwendbaren Tarifvertrag im HIntergrund, der auf die bloße Qualifikation RettAss abstellt oder b) es erfolgte eine Einstellung als RettSan aber eine Verwendung überwiegend auf RettAss-Funktionen.

    Wenn die Feuerwehr in der Annahme einer Gefahr eine Wohnungstür aufbricht, handelt sie in eigener Kompetenz und nicht als "Auftragnehmer" des Pflegedienstes. Der Pflegedienst ist insofern haftungsrechtlich außen vor.


    Die Haftung der Feuerwehr richtet sich danach, ob die Annahme einer Gefahr im Moment der "Aufbruchsentscheidung" berechtigt war. Wer mag kann gerne die Stichwörter "Anscheinsgefahr", "Scheingefahr" oder "Gefahrenverdacht" ergoogeln. Spannend (und zugleich häufig) ist der Fall, dss dann aber ein Dritter geschädigt wird, wie hier der Vermieter, dem die Tür gehörte. Der Dritte kann dann nämlich trotz fehlerfreier Aufbruchsentscheidung Anspruch auf Kostenersatz gegen die Feuerwehr haben. Details finden sich in den jeweiligen Feuerwehr-, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer.


    In dem Mannheimer Fall hat die Vermieterin zunächst die Wohnungstür bezahlt, nachdem der Sohn der Mieterin eine neue bei einem Schreiner bestellt hat. Jetzt will die Vermieterin von der Mieterin die Kosten für die Tür. Ein vorwiegend zivilrechtliches, heiteres Konstrukt rund um Geschäftsführung ohne Auftrag, Liquidation einer fremden Verbindlichkeit und vieles mehr. Das mag aber (momentan) jemand anders aufdröseln.


    Wahrscheinlich hätte man den ganzen Schlamassel umgehen können, wenn die Mieterin einfach die Vermieterin über die defekte Tür informiert hätte. Dann hätte die Vermieterin die Tür austauschen müssen und hätte von der Feuerwehr Schadensersatz verlangen können...

    Nachtigall, ick hör dir trapsen:


    -Notfallsanitäter seien als hochqualifizierte Fachkräfte in der Lage, eine Erstversorgung vollumfassend vorzunehmen


    -damit sei das ersteintreffende Rettungsmittel das geiegnete Rettungsmittel


    -im RDG sei eine juristisch Absicherung erforderlich, damit kostenaufwändige NA-Standorte und NA-Einsätze minimiert werden


    (S. 8, Stellungnahme der AOK)


    Beim Herzinfarkt (und Schlaganfall) muss ein Patient mit vorhandenen Vitalzeichen durch den RettAss schnellstmöglich in das Krankenhaus gebracht werden. Dabei ist aber hauptsächlich die Leitstelle gefragt, eine ärztliche Begleitung ist nicht erforderlich (S. 21, AG NA M-V).


    Hmm, ....

    Ein Hinweis, den ich in der Stellungnahme vermisst habe, wären zum Beispiel die flächendeckende Bezahlung unterhalb des im nächsten Jahres geltenden Mindestlohns.


    Oh, das ist spannend.


    Darf ich fragen wie das geht, ohne dass der Arbeitgeber a) eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 I Nr. 9 MiLoG begeht, b) zumindest in unangenehme Nähe des § 266a I StGB kommt und c) von Klagen seiner Arbeitnehmer überschwemmt wird?

    Diese Probleme müssen nicht vom Fußvolk und Bodenpersonal gelöst werden, sondern von denen, die Entscheidungträger sind. Und die findet man nun mal in den gehobenen Etagen (Management, Politik, Kostenträger). Arsch vom Dienst Dr Piepenbrink und Schwester Ulla werden es nicht ändern können.


    Gruß


    Das erfordert allerdings, dass man die Probleme auch in die "gehobene Etage" bringt. Ich habe regelmäßig den Eindruck, dass sich das "Fußvolk und Bodenpersonal" über derartige Themen zwar heiss redet, auf die Frage, was "die gehobene Etage" dazu sagt, hört man dann: "Ach da passiert eh nichts", "Mit denen kannst du nicht reden", "Die haben keine Ahnung" und sonst noch was. Dann muss ich mich nicht wundern, wenn das Problem weder angegangen noch ansatzweise gelöst wird.


    Das würde bedeuten dass die reguläre Wochenarbeitszeit dann eben 45 bzw. 48 Std. betragen würde. Dann hätte man sich im DRK RTV auch den $12(1) die Wochenarbeitszeit beträgt im mobilen Rettungsdienst vorbehaltlich Abs. 6 (Regelungen zur Arbeitsbereitschaft) 38,5 Std. , schenken können.


    So ganz ich Dir jetzt nicht folgen.


    Für Mindestlohnbetrachtungen wird es entscheidend sein, dass bei Bruttoverdienst ./. Arbeitsstunden ein Ergebnis von mindestens 8,50 € steht. Nach dem Pflege-Mindestlohn-Urteil (BAG, Urteil vom 19. November 2014, Az. 5 AZR 1101/12) wird zu den Arbeitsstunden im Sinne der vorgenannten Berechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Zeiten der Arbeitsbereitschaft zu zählen sein.


    Die Berechnung des tariflichen Lohns mag davon abweichen, darf aber nicht unter den Mindestlohn "abrutschen".

    Habe es soeben selber durchgelesen. Die sagen wirklich:....." die Stundenvergütungen der nach dem DRK Reform Tarifvertrag eingruppierten Mittarbeiter im Rettungsdienst liegt auch unter Berücksichtigung einer 48 Std. Woche über dem Mindestsatz von 8,50€...." :shok:


    Das sollte sich doch durch Anwendung einfacher Mathematik klären lassen, oder? Bruttowochenverdienst / Arbeitszeit müsste => 8,50 € ergeben.

    Das Thema Mindestlohn wird auch für Ehrenamtliche im RD spannend...


    In der Sozialversicherungsrechtlichen Bewertung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind ein paar Punkte wichtig. Treffen diese Punkte zu, so handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und der Mindestlohn nebst den entsprechenden Abgaben MUß bezahlt werden.


    Ich bin ja noch nicht so sicher, ob die sozialversicherungsrechtliche Bewertung und die Einstufung nach dem MiLoG Hand in Hand gehen. Aber in ca. 1 Jahr werden die ersten Entscheidungen vorliegen und wir schlauer sein.




    Da die meisten EA eine "Aufwandsentschädigung" (Auch hier möchte ich mal anmerken das nach der Rechtssprechung alles über 1,50 Euro / Stunde Bezahlung ist, quasi sowohl für den Dienstherren als auch für den der die Tätigkeit ausführt SCHAWARZARBEIT!!!) erhalten ist auch dieser Punkt erfüllt.


    Die Grenze von 1,50 €/Stunde war mir so gar nicht geläufig. Hättest Du dazu eine belastbare Quelle?




    Naja ich denke nicht das es wegen dem Gesetz sofort aufhöhrt....


    Aber ich sag mal so, jede Anzeige beim Zoll (§266a StGB) und jede Verpflichtungsklage eines Mitbewerbers hilft...


    LG


    Naja, die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 EStG sind per se nicht sozialversicherungspflichtig (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Sofern also berechtigt Aufwandsentschädigungen gezahlt werden und nicht



    SCHAWARZARBEIT!!!)


    vorliegt, dürfte § 266a StGB reichlich ins Leere gehen.

    Und jetzt soll man sich darüber freuen, dass der Herr den Eindruck erwecken möchte, die Gewerkschaft sei für die Wohltaten verantwortlich? Oder soll man sich darüber ärgern, dass von der Gewerkschaft interviewte Personen Ungenauigkeiten erzählen?


    Ich frage mich ja immer, ob diese "Ungenauigkeiten" aus Unwissen oder absichtlich geschehen. Es rundet jedenfalls mein etwas irritiertes Bild aus diversen Begegnungen mit Gewerkschaften ab.

    Eventuell brauchte der Merkur gegen Ende des Artikels auch einfach nochmal ein knackiges Zitat und der LGF hat es tatsächlich wesentlich diplomatischer formuliert.


    Als ich damals (TM) "ehrenamtlich" beim G8-Gipfel war, hat es jedenfalls eines Tagespauschale gegeben. Ich weiss nicht mehr in welcher Höhe, aber für den Camping-Urlaub der es letztlich war, war ich zufrieden.


    Heute würe ich allerdings nicht mehr auf die Idee kommen, mich für einen G7/G8-Gipfel unentgeltlich mehrere Tage einzusetzen.

    Du schiebst damit die Finanzierung auf den AG bzw. die Freizeit des Azubis wenn ersterer in dafür nicht freistellt. Wie das bei den meisten RettAss lief, wissen wir aus eigener Erfahrung, wie unklar das bei den NFS ist, kann man im Forum an verschiedenen Stellen nachlesen.


    Dem NotSan-Azubi ist durch den Ausbildungsträger eine Ausbildungsvergütung zu gewähren (§ 15 NotSanG). Wenn der Ausbildungsträger meint, den Azubi zur Hausarzt-Hospitation schicken zu müssen, wird er auch das vergüten müssen. Soweit ist das relativ einfach. Ich weiss allerdings gerade nicht, wo man eine solche Hospitation zeitlich-organisatorisch unterbringen kann.

    Nur ganz kurz: das Gesetz wurde auch nicht für die Feuerwehren gemacht. Dass sie an einem multifunktional einsetzbaren Mitarbeiter festhalten kann nicht das Problem des Gesetzes oder der restlichen Rettungsdienstwelt außerhalb der Feuerwehr-Länder sein.


    Gesendet vom Mobiltelefon


    Bei diesem Post ist leider der Bedanken-Knopf kaputt. Daher: :positiv: