Haben das bei uns übersichtlich auf 2 DIN A4 Seiten zum "abhaken".
Kann bei meinem nächsten Dienst mal nachsehen.
Beiträge von luki
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"Künftig sollen schon am Unfallort Kernspin-Scans durchgeführt
werden, um festzustellen, ob schwere Gehirnverletzungen vorliegen. Es
wird aber noch einige Jahre Zeit brauchen, bis die Technik einsatzbereit
ist."Quelle: http://www.heise.de
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Unsere Geräte haben einen "Low"- und einen "High"-Alarm welcher sowohl optisch als auch akustisch zu unterscheiden ist.
Die passende Dienstanweisung sagt: Bei "Low", für größtmögliche Belüftung sorgen, ggf. Personen auf kürzestem Weg in Sicherheit bringen. Bei "High", raus! -
Ich frag mich gerade ob unbezahlte Überstunden vertragsrechtlich überhaupt zulässig sind. Kann da einer was zu sagen?
P.S.: Mein "Spitzenangebot" lag bei 1.500€ brutto bei einer 48h-Woche. :help:
Meines Wissens nach leider ja. Solange irgendwer unterschreibt kann man viel in einen Arbeitsvertrag schreiben. Gerade bei Controllern (da kenne ich ein paar) ist eine Klausel wie "Mehrarbeit von bis zu x Stunden gilt mit dem monatlichen Arbeitslohn als abgegolten" doch sehr üblich. Vlt. spielt da auch die Tatsache ein Rolle, dass man als (hier notwendiger "ungelernter" Rettungssanitäter) Hilfskraft angestellt ist.
Edit: Mich würde auch interessieren wie denn die befristet Angestellten der Feuerwehr in diesem Zeitraum bezahlt wurden.
Beginn Ende 2011 riecht stark nach 2 x befristeter Arbeitsvertrag. Und da normalerweise nach 2 befristeten eine unbefristete Stelle folgen muss, ist jetzt wohl hier diese Nachricht präsent. (Nur so'n Bauchgefühl) -
Ich muss (leider aus Erfahrung) sagen, dass ich das doch begrüße. Bin mal gespannt welche Änderungen ich so spüre.
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Der Erlass solcher Dienstanweisungen ist doch zu 99% nur der Reduzierung von Schäden und damit Versicherungsbeiträgen geschuldet...
Etwaige Gesetzte sehe ich als vorgeschoben an. Ein RTW, und sei er noch so schwer, bleibt ja ein RTW und wird nicht zum LKW.Zum Fall: So wenig Einsicht ist schon ein starker Brocken. Die Hintergründe würden mich da doch sehr interessieren.
Wer wird da denn in Berufung gehen wollen, doch nicht etwa der habgierige Anwalt? :nein:
Mir ist vor 2 Jahren ein fast gleicher Fall untergekommen. Der Fahrer verfolgte uns auch anschließend bis in die Notaufnahme.
Eine zufällig anwesende Streife konnte die Situation aber schnell klären und die Dame zog reumütig von dannen. -
Ein wirklich gut verständlicher Bericht! Die Sache mit dem nichtgenehmigten Landeplatz finde ich interessant.
Welcher Pilot weiß denn so etwas?Mir drängt sich die Frage auf ob es für eine etwaige juristische Auseinandersetzung Folgen (gehabt) haben könnte.
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In meinem Kreis hat der Fahrzeugführer den "Hauptschlüssel" an dem auch Aufzugsschlüssel, Wachenschlüssel usw. hängen. Der Fahrer trägt dann die Verantwortung für das ordnungsgemäße Verschließen des Fahrzeugs (was auch per Dienstvorschrift verlangt wird).
Wir haben hier (mittlerweile) nur noch Fahrzeuge mit (Funk-)Zentralverriegelung.
Die 2. Person hat den Fahrzeugschlüssel an der Meldertasche befestigt. Wenn man nun ans Auto muss um etwas zu holen oder gar umzuparken, greift man an den Melder und hat den Schlüssel parat.Praktikabel und sicher gehandhabt finde ich.
(Wobei ich mich selbst auch ab und an beim nicht-abschließen erwische :pfeif: )