Beiträge von thh

    Toll... Da kann man das Zeug eigentlich gleich im Supermarkt verkaufen. :-/


    Tja, grau, grau ist alle Theorie.


    bzw.
    Wer garantiert, dass das Zeug dann nicht in dunkle Kanäle gewandert ist ?


    :-(


    Interessanterweise wurden in fast allen Fällen im Rahmen der Ermittlungen die Bestände geprüft (eine Sysiphos-Arbeit: vor Ort nachzählen, dann alle Rezepte und Lieferscheine im Btm-Buch nachtragen und gucken, ob das Ergebnis stimmt), mit dem Ergebnis, dass es keine (relevanten) Fehlbestände gab. In derselben Zeit gab es nur zwei Apotheker, die - aus verschiedenen Gründen - einmal hunderte von Diazeplam/Flunitrazepam-Tabletten und im anderen Fall ebenfalls hunderte Tabletten und mehrere Liter Methadon-Lösung einfach so über die Theke gereicht haben. Den erstgenannten hat das seine Betriebserlaubnis gekostet, den letztgenannten IIRC Betriebserlaubnis und Approbation, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.


    Sehr viel problematischer ist allerdings im Vergleich der ärztliche Umgang mit Btm, sowohl, was Formalverstöße wie unerlaubte Abgabe betrifft wie auch die bedenkenlose Verschreibung, und richtig schlimm (und schwerer nachweisbar und strafrechtlich nur sehr schwer zu fassen) ist oft die Verschreibungspraxis von Arzneimitteln wie Diazepam, Flunitrazepam, aber leider auch Lyrica. 100 oder 200 Tbl. pro Woche sind da leider kein Ausnahmefall. Wenn man dann noch bedenkt, dass man das via Ärztehopping fast grenzenlos vermehrfachen kann ... Man könnte manchmal den Eindruck gewinnen, dass da ganz erheblich das Problembewusstsein und dann auch die Durchsetzungskraft fehlt.


    Auch das gilt natürlich nicht für jeden Arzt oder auch nur die meisten Ärzte, es sind aber doch erschreckend viele, insbesondere angesichts des Dunkelfeldes (sowas fliegt ja eigentlich fast nie auf, es sei denn, es geht mal was schief - oder bei der Krankenkasse wird irgendwann eine Prüfschwelle getriggert, was man allerdings vermeiden kann, wenn man auf Privatrezept verschreibt ...).


    --> Festnahme?


    Nicht so einfach. Verdunkelungsgefahr haben wir nicht, Flucht auch nicht zwingend, wenn sie eh mobil sind, den besonderen Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO wohl auch nicht, der besondere Haftgrund der Wiederholungsgefahr drängt sich auch nicht auf ... bliebe Fluchtgefahr.


    Schwer von außen zu beurteilen.


    Ich kenne auch den Fall eines Medizinstudenten, der unter Schlaflosigkeit - und, wie ich annehme, auch einer Suchtproblematik - litt und sich ständig Propofol, Sevofluran pp. aus einer Klinik klaute, wo er mal famuliert hatte (und, wie sich später herausstellte, auch wie ein Weltmeister Rezepte fälschte). Da kam es auch zu vier oder fünf Tatkomplexen, ohne dass man so wirklich einwandfreie Haftgründe gehabt hätte; die Klinik war schon völlig verzweifelt, weil sie den OP-Trakte, gerade nachts, auch nicht ausreichend absichern konnte. Das hängt dann auch ein wenig davon ab, wie energisch Staatsanwaltschaft (und Gericht) vorzugehen gewillt sind ...

    Muss der Apotheker für die Bestellung keinen Nachweis führen? ?-(


    Wie meinen? Eigentlich muss der Apotheker "unverzüglich", spätestens am Ende des Arbeitstages, Zu- und Abgänge ins Bestandsbuch eintragen.


    Wer überprüft eigentlich Apotheken? ?-(


    Die jeweils für die Arzneimittelaufsicht (§ 64 AMG) zuständige Behörde, in Ba-Wü: das Regierungspräsidium. Es finden regelmäßig, alle paar Jahre, durchaus umfangreiche Begehungen ("Revision") statt, entweder durch Bedienstete des RP selbst oder durch andere Apotheker/Pharmazeuten, den "Pharmazierat". Vgl. bspw. https://apothekentheater.wordp…/11/20/totgesagte-teil-1/ und https://apothekentheater.wordp…/11/21/totgesagte-teil-2/.


    Die sind verschieden genau, verschieden rücksichtsvoll, verschieden nett. Da kann die Btm-Kartei mal übersehen werden oder die Antwort mit "Oh, die habe ich gerade daheim, zum Durchsehen" akzeptiert werden - oder mit einem "WAS?! DAHEIM?! DIe hat in der Apotheke zu sein! Die holen Sie jetzt direkt her!!!1" beantwortet werden. (Die Probleme mit jahrelang nicht nachgetragenen Btm-Karteien sind übrigens nicht so selten wie die anderen geschilderten Fälle. Das hatte ich jetzt schon drei- oder vier Mal ...)

    Wen es interessiert, googelt mal "Maßnahmen beim Auftreten quarantänepflichtiger Erkrankungen insbesondere Virusbedingter Hämorrhagischer Fieber (VHF)"+
    "Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, Bereich Humanmedizin" oder einfach nur "Hämorrhagisches Fieber" und "Bundesgesundheitsblatt".....


    "strafbewährt" *schauder*

    Ich sollte nach Hessen ziehen, dort mache ich dann mit nem Kumpel eine Ortsgruppe einer lokal noch nicht vorhandenen HiOrg auf, stell mir einen 40 Jahre alten RTW in den Vorgarten und wenn wir Lust haben neben wir den auf die 1 und greifen Transportentgelte ab.


    40 Jahre alt ist schlecht. Besser ist es, sich für eine anerkannte KatS-Einheit / SEG / ... ein aktuelles Fahrzeug zu beschaffen und das dann zu nutzen, oder ein weitgehend aktuelles Fahrzeug aus dem von der selben Organisation betriebenen RD - nach Aussonderung - günstig zu übernehmen.

    Mal eine andere Frage:
    Man ist sich laut der Warnmeldung sicher, dass die "Person" kein Arzt bzw. keine Rettungsassistentin ist, zudem kam es schon zu mehreren Reanimationen in Folge der strafbaren Handlungen.


    Offensichtlich kennt man die Person.


    Das Wissen, dass "jemand" sich unbefugt Azrneimittel verschafft und damit Unheil anrichtet, führt nicht zwingend zur Kenntnis des Namens oder eines Lichtbildes der betreffenden Person.


    Warum gibt es dann keinen öffentlichen Fahndungsaufruf mit Bild?


    Aller Voraussicht nach, weil man kein Bild hat - und ggf. auch den Namen nicht kennt. Überwachungskameras sind in Apotheken nicht sehr weit verbreitet.

    Dem gemeinen Apotheker/PTA unterstelle ich jetzt mal, dass er firm ist in seinem Metier und weiß was er da tut, wenn er solche Medikamente rausgibt. Es geht ja nicht nur um ne Packung 600er Ibuprofen. Ich halte das nicht für realistisch, besonders nicht in mehreren Fällen.


    Ich halte das umgekehrt aufgrund meiner Erfahrung für absolut realistisch, insbesondere, wenn der Täter/die Täterin ein(e) geschickte(r) Betrüger(in) ist.


    Es ist erweislich trivial, sich bei Dutzenden von Ärzten Verschreibungen von insgesamt mehreren hundert Packungen Fentanylpflaster zu erschleichen, ohne dass der angebliche Patient - der Ehemann der betreffenden Person - diese Praxis jemals betreten hat; ein alter Arztbrief auf den Namen dieses Ehemannes in Kopie und eine gute Geschichte reichen. Noch trivialer ist es, nicht den Vorschriften des BtMG/der BtmVV unterliegende Arzneimittel verschrieben zu erhalten. Für beides muss man nicht einmal gut sein. Gute Betrüger erreichen ganz andere Dinge: Auskünfte, die sie nie bekommen dürften, Zutritt zu Sicherheitsbereichen, Arbeitsstellen als Ärzte ohne Medizinstudium oder 6-8stellige Beträge von erfahrenen Geschäftsleuten, die sie dann abzocken.


    Warum sollte das in Apotheken anders sein? Auch dort ist - ganz ohne Betrüger - Schlendrian nicht unverbreitet: der Anästhesist aus der Praxis für ambulante OPs im Haus bekommt die Btm für die anstehende Narkose ohne Rezept in die Hand gedrückt ("reiche ich nach"), die Btm-Kartei ist auf dem Stand von vor 3-4 Jahren, die Rezepte und Lieferscheine sind in Tüten gelagert, nach Jahren geordnet ("wollte ich noch nachtragen"), und stehen teilweise in der Dusche der Messi-Wohnung des betreffenden Apothekers, in der man nur auf schmalen Wegen einmal rund durch die Räume gehen kann ... Da halte ich es für ein leichtes, mit einer plausiblen Story Arzneimittel zu bekommen.


    Solange das keine Btm sind, ist das ja - aus rechtlicher Sicht - auch weitgehend risikolos: kein Mensch kann überprüfen, ob Einzelmengen von Arzneimitteln ohne Rezept abgegeben wurden. Gut, wenn man über Jahre hinweg jeden Monat mehrere hundert Packungen Diazepam und Flunitrazepam ohne Rezept abgibt oder das gar so weit treibt, dass die Liefermengen statistisch auffällig werden, weil sie bundesweit ohne Beispiel sind, bekommt man nach einigen Jahren Ärger, aber ein paar oder ein paar Dutzend Packungen? Das kann keiner nachweisen.


    Kleine Ergänzung: Die Vorlage eines Arztausweises reicht mittlerweile nicht mehr aus um rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke zu kaufen, auch ein Arzt muss dazu(für sich selbst) ein Rezept ausstellen.


    Wie Docjojo schon sagte: stimmt nicht, von Ausnahmen abgesehen. § 4 Abs. 2 S. 1 AMVV: "Für den Eigenbedarf einer verschreibenden Person bedarf die Verschreibung nicht der schriftlichen oder elektronischen Form." Mündlich reicht also. Aber: "Der Apotheker hat sich über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit zu verschaffen." Arztausweis ist also nicht schlecht. :)

    Ich habe das Schreiben auch erhalten, bin aber der Meinung, dass es ein Hoax ist.


    Zumindest sind die Angaben plausibel: nach der Neustrukturierung in BaWü sind die K4 der Kriminaldirektionen für Btm- und ggf. schwere Arzneimittelkriminalität zuständig, und die pol. Az. haben den genannten Aufbau.


    Falls das Schreiben echt ist, sollte jemand der Kammer jedenfalls sagen, dass sie sich zur Schweigepflicht bzw. Offenbarungsbefugnis nochmal informieren müssen.


    Wieso? Ich halte die Darstellung für nachvollziehbar; eine Offenbarungsbefugnis zur Abwehr von Gefährdungen erscheint mir im Rahmen einer Güterabwägung vertretbar.


    (Mal ganz davon abgesehen dass Apotheken bspw. bei Rezeptfälschungen o.ä. regelhaft die Polizei verständigen - Schweigepflicht be damned :))

    Zitat


    Doch spätestens mit der Einrichtung und Betreibung einer dauerhaften Notunterkunft ist auch die Einstellung eines festen Mitarbeiterstamms (Vollzeit, Teilzeit, Mini-Job, AWE, FSJ, Bufdi) notwendig - und damit eine ordentliche Personalverwaltung


    Mit der erwünschten "Ordentlichkeit" ist allgemein nicht viel her. Ich kenne aus meiner früheren RD-Tätigkeit mehrere Fälle von angeblichen RA, die dann am Ende keine waren (betraf IIRC auch einmal einen RD-/Fahrdienstleiter), und aus meiner beruflichen Praxis der letzten Jahre mindestens drei Fälle von Ärzten, die als NA und in der Klinik tätig waren, ohne allerdings ein Medizinstudium abgeschlossen (oder auch teilweise nur relevant betrieben) zu haben.


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    Zitat

    Sei ein Notarzt nicht zur Stelle, könne der Rettungsassistent als sein Vertreter bestimmte Medikamente geben und lebensrettende Maßnahmen durchführen. Diese sogenannten Notkompetenzen hätte der Bremer als vermeintlicher Rettungsassistent ausüben können.


    Und dazu muss man Rettungsassistent sein, und diese Qualifikation reicht umgekehrt dafür auch aus? Faszinierend.

    Zitat

    Bisher habe ich solche Tätigkeiten ohne angemeldetes Gewerbe gemacht. Ich dachte bisher , der Arztberuf ist ein freier Beruf, sodass das wie bei z.B Anwälten auch ohne Gewerbe(Schein) geht. Das FA und die Ärztewerk waren bisher damit auch zufrieden.


    Natürlich. Arzt ist ein freier Beruf, und Du brauchst keinen Gewerbeschein.


    Aber wenn Du - neben Deinem Hauptjob in der Klinik als Angestellter - nur für das DRK fährst, bist Du nicht selbständig tätig. Daher brauchst Du keinen Gewerbeschein, sondern eine (zweite) Lohnsteuerkarte oder einen Minijob, und das DRK und Du müssen die Sozialabgaben zahlen. Da liegt der Hase im Pfeffer.


    Zitat

    Es würde mich wirklich interessieren, ob es tatsächlich so einfach ist, alle Zweifel der DRV mit einer Auftraggebermenge größer 1 auszuräumen...


    Das ist *ein* wesentliches Kriterium bei der Frage nach der Scheinselbständigkeit.


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    Zitat

    Da der Arzt Angestellter "einer" Klinik ist und der Rettungsdienst wohl von jemand anders als der Klinik getragen wird, hat er in Summe mehr als einen Auftraggeber. Das ist ja genau der Punkt, um den es geht.


    Letzteres ja, ersteres nein.


    Der Arzt wird in der Klinik abhängig beschäftigt ("Angestellter") sein. Dazu hat er dann eine genehmigte Nebentätigkeit. In der fährt er Notarzt beim DRK.


    Um letzte Tätigkeit geht es. Und die ist - natürlich - nicht selbstständig. Durch Sozialabgabenbetrug lässt sich der RD halt nicht querfinanzieren. :-)


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    Womit ich persönlich aber ein Problem hätte, wäre, wenn betreffende/betroffene Schüler in einem solchen Fall, ohne das Gespräch mit mir gesucht zu haben, direkt zu meiner Schulleitung oder gar dem Dienstherrn, der Presse oder der nächsten Staatsanwaltschaft rennen würden.


    Warum? Weil man das einfach nicht macht. Das ist eine Mentalität des Denunziantentums, die mir widerstrebt und die unserer ganzen Gesellschaft schadet, je mehr sie um sich greift. Unsere Gerichtsbarkeit erstickt daran, dass jeder glaubt, wegen allen möglichen Bagatellen vor Gericht ziehen zu müssen, und unsere Gesellschaft erstickt an der Selbstgerechtigkeit solcher Charaktere. Die meisten von denen sind übrigens im Austeilen besser als im Einstecken, vor allem im verbalen.


    Woran es fehlt ist in solchen Fällen das notwendige Augenmaß und eine realistische, alltagstaugliche, ja: erwachsene Einschätzung einer Situation.


    Es gibt Fälle, in denen es nicht genügt, das Gespräch zu suchen, oder in denen das Gespräch vielleicht gar nicht gesucht werden sollte und der Weg zum Dienstvorgesetzten, zu den Strafverfolgungsbehörden, den Gerichten oder vielleicht auch zur Presse führen sollte (mein persönlicher Eindruck "Wer (in der Presse) schreit, hat Unrecht" ist sicherlich auch verfehlt :)). Das sind aber die Ausnahmen.


    Und wem für das Ansinnen, als Teil der Ausbildung bei einer Hilfsorganisation in einem - auch - sozialen Beruf einen Flüchtlingszug zu begleiten, nur und als erstes eine (auch noch anoynme) Strafanzeige einfällt, der hat - selbst dann, wenn er den Eindruck gehabt haben sollte, dass ihm bei Weigerung schlechte Noten drohen und auch dann, wenn dieser Eindruck richtig gewesen sein sollte - schlicht nicht mehr alle Latten am Zaun (und im übrigen auch schlagend bewiesen, dass der Rettungsdienst möglicherweise nicht das richtige Berufsfeld ist). YMMV.

    Sollte man da etwas wissen? Bei einem kurzen Blick in die Vita findet sich eine beachtliche Berufserfahrung und durchaus einige Auszeichnungen.


    Das kommt darauf an, ob man einen Enthüllungs- bzw. Skandalierungsjournalismus schätzt, bei dem es keine Ungeschicklichkeit, sondern nur Böswilligkeit, keine Fehler, sondern nur Verbrechen gibt, bei dem aus Mücken Elefanten und aus zwei Mücken Elefantenherden werden ... ab und an garniert mit dem passenden "Spin".


    Der konkrete Bericht wird sicherlich faktisch (im wesentlichen) richtig sein. Er vermittelt aber darüber hinaus den Eindruck, als gäbe es an der Schule (mindestens) eine Dozentin, die mit schlechten Bewertungen droht, um Freiwillige zuer erzwingen und so Vorgaben ihrer Vorgesetzten zu erfüllen, und einen Schulleiter, der unter Missachtung oder zumindest grenzwertiger Auslegung der Schweigepflicht einen Kursteilnehmer, der über den Durst getrunken hat, vor allen anderen Teilnehmern öffentlich blamiert - weil man sich ja denken kann, wer's wohl gewesen sein wird. Und das ausgerechnet an einer Schule, wo doch die Wichtigkeit der Schweigepflicht gelehrt werden soll, ausgerechnet beim Roten Kreuz, das doch unter dem Banner der Menschlichkeit agieren will und soll! So der (naheliegende) Gedanke des unbefangenen Lesers.


    Nun kann das richtig sein - sowohl, was Schulleiter und Dozent betrifft, als auch der damit über die Schule im ganzen vermittelte Eindruck. Ich weiß es nicht.( Bisher habe ich von der Einrichtung allerdings vor allem positives gehört.)


    Nur: es kann eben auch ganz anders sein. Liest man genau, stellt man fest, dass im Beitrag kein Wort davon zu lesen ist, dass Dozentin und Schulleiter "gerüffelt" worden seien, wie der Teaser verspricht, sondern nur, dass das DRK - man darf annehmen: auf eine konkrete Presseanfrage, und man darf in diesem spezifischen Fall vermuten: auf eine Anfrage mit konkreten Fragen, aus denen sich bereits der Tenor des künftigen Artikels ablesen lässt - öffentliche Erklärungen abgegeben hat, teilweise erklärend, teilweise relativierend, teilweise kritisch, aber auch die Mitarbeiter in Schutz nehmend. Und man stellt fest, dass bei ganz genauer Lektüre - es wurde ja bereits herausgearbeitet - auch die Option denkbar ist, dass das Verhalten beider angeblich "gerüffelten" vielleicht ungeschickt, aber inhaltlich völlig in Ordnung war: weil eben nicht mit schlechten Noten gedroht wurde, sondern nur "jemand" das annahm, der dann nichts besseres zu tun hatte, als anonym direkt eine Strafanzeige zu erstatten, bei der die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal den für die Einleitung von Ermittlungen erforderlichen Anfangsverdacht sah, und weil die vom konkreten Fall abgeleitete Fragestellung mit Wissen und möglicherweise gar Billigung des Betroffenden Unterrichtsgegenstand wurde.


    Eine solche Deutung ist - nach der Formulierung - fernliegend, und ich glaube eher nicht, dass das ein Zufall ist. Sie ist aber möglich; die Fakten dürften alle korrekt sein, der Rest sind Wertungen (wenn man genau liest: ungenannter Dritter). "Investigativer Journalismus" eben.


    Wie oft die in solchen Artikeln insinuierten Verhältnisse tatsächlich vorliegen und wie oft zwar die Fakten richtig sind, der vermittelte Eindruck aber eine bösartige Verzerrung der Realität darstellt, wird jeder - wenn er denn einmal den Fall aus eigener Anschauung kennt und mit der Pressedarstellung vergleichen kann - für sich beurteilen müssen. Mein Urteil habe ich für mich insoweit bereits vor einigen Jahren gefällt.

    Zitat

    Was bedeutet: entweder muss über das BtMG eine Vereinbarkeit ermöglicht werden oder diese seltsamen Auswüchse müssen beendet werden. Ich halte es nach wie vor für ein unerträgliches Risiko, welches hier mal einfach auf das fahrende Personal abgewälzt wird.



    Das ist ja nun nicht neu - diese "Auswüchse" hätten danach nie begonnen werden dürfen. Aber das wird so lange gehen, bis es einmal knallt, und dann ist die Empörung groß, weil das nie nicht hätte geahnt werden können, und überhaupt wollte man ja nur helfen ...


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