Zitat
Noch ein paar mehr Informationen:
Nonstopnews
Klingt schon alles etwas eigenartig...
Naja, wenn man die Agenda des Verfassers mal abzieht, gibt das einen nachvollziehbaren Einblick in das Geschehen: bei einer Begehung stellt das Amt fest, dass auf einzelnen Feuerwachen offenbar alle Einsätze erfasst werden, nicht nur die Alarmierungen für diese Einheit, und verständigt die Polizei und erstattet Anzeige (soweit korrekt, wenn man DAF auch sicherlich geschickter machen kann). Die Polizei ermittelt und verlässt sich auf die erklärte Zustimmung der Behörde, trifft aber auf einen Stadtwehrführer, der auf einer schriftlichen Anordnung besteht. Sicherheitshalber wird dann eine richterliche Anordnung eingeholt (nach der Rechtsprechung des BGH zulässig, wenn eine schriftliche Anordnung nicht rechtzeitig ergehen kann, weil eine mündliche richterliche Entscheidung auf Basis einer mündlichen Sachverhaltsdarstellung immer noch vorzugswürdig ist ggü. einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Anordnung wegen Gefahr im Verzug. [1]
Während das organisiert wurde, hatte der Stadtwehrführer offenbar nichts besseres zu tun, als die Presse zu den polizeilichen Ermittlungen hinzu zu bestellen. Nun ja. Man kann ihm nur wünschen, dass beim nächsten Feuerwehreinsatz der Nachbar, dessen Grundstück man für den Einsatz betreten will, genauso reagiert und verlangt, dass jeder Feuerwehrangehörige sich vor dem Betreten ausweist, die Namen notiert und dann die Presse einbestellt ....
[1] Ob überhaupt eine Straftat vorliegt, insbesondere die Presse informiert wurde, oder nur jemand einen bestenfalls halblegalen Alarmumsetzer Marke Eigenbau betreibt, erscheint mir alles andere als klar. Den Schuh muss sich allerdings die Feuerwehr anziehen - die Polizei geht bei einer solchen Strafanzeige natürlich davon aus, dass der geschilderte Sachverhalt (einer Behörde, die sich selbst bzw. ihre Bediensteten anzeigt!) zutreffend ist. Falls tatsächlich die Presse informiert wurde, ist es natürlich völlig legal und geboten, den Informanten zu suchen - das ist kein Kavaliersdelikt, auch nicht, wenn man es in "whistleblowing" - worum es hier ersichtlich ohnehin nicht ging - umtauft. Der Journalist selbst hat sehr (zu?) weitgehende Informantenschutzrechte, das betrifft aber nicht die Ermittlungen bei der Behörde, bei der sich mutmaßlich die undichte Stelle befindet.