Beiträge von thh

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    Hab gerade ein wenig in der StPO geblättert (für mich völlig neue Literatur...) und habe zwei neue Lieblingsparagraphen: § 26a I Nr. 3 sowie $ 49 StPO. Und da sage mal einer, Juristen hätten keinen Humor.


    Naja, das eine basiert auf Kenntnis der Praxis - ein für den unbefangenen Betrachter einer echten Besorgnis fehlender Unbefangenheit entspringendes Ablehnungsgesuch hat echten Seltenheitswert, in der Regel werden damit andere Zwecke verfolgt -, scheitert aber an der Anforderung der Offensichtlichkeit, das andere dürfte klare historische Wurzeln haben: der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt, und den König oder Kaiser vernimmt man natürlich an seinem Wohnsitz ...

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    Hätte ich so nicht für möglich gehalten, aber die Juristen sehen da offenbar im §70 genügend Interpretationsspielraum, wo ich ihn nicht erkennen kann. Man wird wahrscheinlich das Verbot der Abweichung von Regeln über die Ausrüstung mit Sondersignalanlagen, das im §70 ausdrücklich genannt wird, mehr an der rein technische Seite (welches Signalbild, welche Leuchte wohin, Bauartgenehmigungspflicht usw.) festmachen.


    Ein solches allgemeines Verbot gibt es in § 70 StVZO gar nicht. Es gibt nur eine Einschränkung in Abs. 4 S. 2, die sich aber nur auf Abs. 4 S. 1 bezieht.


    Will sagen: Ausnahmegenehmigungen dürfen unbeschränkt erteilt werden, aber Sonderrechte (als automatische Befreiung von den Zulassungsvorschriften) erstrecken sich nicht auf die Ausstattung mit Blaulicht und Einsatzhorn.

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    Andererseits muss das Rauchen auch wirklich einen gehörigen Einfluss auf das nasse Brötchen zwischen den Ohren haben, wenn man auf'm Dach ein straff gespanntes (!!!!) Seil, von dem man nicht weiß, wofür es da ist, einfach mal durchschneidet. :mauer:


    Öffnung eines blockierten Notausgangs...


    Es bedarf m.E. keiner Kenntnis über die konkreten Sicherheitsvorschriften für Industriekletterer, um zu beurteilen, dass die vorgenommene Art der Seilsicherung diesen nicht genügen kann, eben weil damit eine Tür (und ein Notausgang) blockiert wurde und damit zu rechnen ist, dass jemand ohne Kenntnis der vollen Sachlage diese Blockierung beseitigt.


    Man kann den Fall mit dem Aufstellen einer Leiter hinter einer Tür vergleichen: auch dort muss man damit rechnen, dass jemand einfach stärker drückt, wenn die Tür sich nicht öffnen lässt, und damit die Leiter zum Kippen und den Nutzer zum Absturz bringt.


    Klares Eigenverschulden.

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    der_Tobi soweit mir bekannt ist, ist das der NA der die entsprechende "Fachlichkeit und Richtigkeit der Maßnahmen bestätigt" (skverlag.de)


    Alles andere wäre aufgrund der sonstigen Umstände - Veranstalter und übrige Teilnehmer - auch eher überraschend. Eine objektive Darstellung von beiden Seiten ist ganz offensichtlich nicht beabsichtigt.

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    Sinnvoll fand ich ein Konzept in dem der KV Hausbesuchsdienstdienst von einem RA und einem abgespeckten NEF begleitet wurde, da konnte man dank der Begleitung auch in den seltenen echten Notfällen schon mal adäquat handeln (was sonst als Arzt/Ärztin alleine schon an der Manpower scheitert, ausserdem hatte es den Nebeneffekt, dass gerade Kolleginnen nicht tief in der Nacht ganz alleine unterwegs waren), aber der Dienst lief eben parallel zu den RD-strukturen.


    Das kenne ich gleichfalls aus einer ganzen Reihe von Notdienstbezirken, wenn auch nicht zwingend mit RA, sondern RA/RS und ggf. auch RH. Eine sehr gute Lösung.


    Ich kenne auch einen Notfalldienst-/RD-Bezirk, in dem NEF und Hausbesuchsdienst gekoppelt waren, und zwar deshalb, weil der Notdienstbezirk zu groß und vor allem verkehrstechnisch schlecht strukturiert war, so dass das entsprechende Gebiet von der Notfalldienstzentrale aus kaum sinnvoll abzudecken war. Das gleiche galt Rettungsdienst sich - das NEF wurde dort schon immer über die Vorhaltung hinaus von DRK und einer Arztpraxis besetzt. Als das den Ärzten zuviel wurde, hat das NEF den Hausbesuchsdienst - mit niedriger Einsatzfrequenz - übernommen und stand so durch die Mitfinanzierung der KV auch weiterhin als NEF - mit gleichfalls sehr niedriger Einsatzfrequenz - zur Verfügung.


    Das hatte sich bewährt - aber eben auch nur deshalb, weil die Alternative "gar kein NEF" gewesen wäre.


    Generell ist es aus verschiedenen, schon genannten Gründen unsinnig, wenn das NEF den KV-Besuchsdienst übernimmt.

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    Antworte mir lieber mal auf meine Frage: Zahlt der ASB und das DRK auch "Dumpinglöhne" oder warum haben die die Ausschreibung auch gewonnen?


    Es hieß im zitierten Teaser, es habe sich um vier getrennte Lose gehandelt, von denen je eines an eine von drei HiOrgs und das vierte an Falck gegangen sei, wobei die Malteser bei diesen vierten Los Falck unterlegen seien.


    Rückschlüsse auf die drei anderen Lose lässt das AFAIS nicht zu.

    um den Fortbildungslink mal zu aktualisieren:


    RD-Fortbildung MHD Stuttgart


    Die öffentlichen FoBis finden jetzt alle 2 Monate am ersten Montag des Monats statt.


    Konkret weise ich dazu - quasi in eigener Sache - einmal auf den kommenden ersten Montag im November (04.11.2013) hin, an dem es um die Bezugspunkte zwischen Rettungsdienst und Strafverfolgungsbehörden (vor allem, aber nicht nur aus rechtlicher Sicht) gehen soll, und damit bspw. um Themen wie Todesfeststellung/Leichenschau, Verhalten am Tatort eines möglichen Tötungsdelikts, Umgang mit mutmaßlichen Opfern von Gewalt im sozialen Nahbereich und natürlich Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrechte des Rettungsdienstpersonals.


    Das ist ja teilweise auch hier im Rechtsboard immer mal wieder Thema - vielleicht hat der eine oder andere aus dem Stuttgarter Raum ja Lust, sich das anzuhören. Ich würde mich freuen. :drinks:

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    die antwort liegt in der mitte, finde ich. einerseits liegt auf der hand, dass der student einen vermeidbaren, tödlichen fehler gemacht hat. die entscheidung des berufungsgerichtes finde ich angemessen, weil sie einerseits ein deutliches zeichen setzt, andererseits aber bewusst davon abstand nimmt, die künftige karriere zu beenden, bevor sie angefangen hat.


    Es ist immer schwer, Fälle zu beurteilen, ohne alle Fakten zu kennen. Die Verhängung einer Geldstrafe unterhalb der magischen Grenze von 91 Tagessätzen halte ich allerdings in der Regel bei groben Verstößen gegen selbstverständliche Sorgfaltspflichten, die zum Tod eines Menschen führen, für verfehlt, obschon sie gerade im medizinischen Bereich alles andere AKS selten sind. Ich neige dann manchmal ketzerisch zu der Frage, warum der unaufmerksame oder übermüdete Arzt anders behandelt werden sollte als der unaufmerksame oder übermüdete Fernfahrer.


    (Interessant finde ich auch immer die Argumentation, man sollte ihm das Leben nicht verbauen. Sie geht ja wohl davon aus, dass er keine beruflichen Chancen mehr hat, wenn jemand bei seiner Bewerbung erfährt, dass er wg. fahrlässiger Tötung verurteilt ist. *Wenn* das so sein sollte, gibt es dafür dann nicht einen guten Grund? Oder andersherum: wenn dieses einmalige Versagen nicht gegen ihn spricht, warum schadet es dann, wenn jemand es erfährt? Und: ist es ggü. Vorgesetzten, Kollegen und Patienten nicht wenig verantwortungsvoll, ihnen einen Kollegen "unterzuschieben", den sie nicht haben wollten, wenn sie von seiner Tat wüssten?)

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    Und jetzt mal ehrlich, ich kenne diverse Wachen, die mit vergleichbaren Programmen Wachgongsysteme installiert hat oder SEG / FF Mitglieder ohne Melder über einen solche Systeme durch Versenden einer Gruppen-SMS automatisch alarmieren lässt. Auch das ist ohne Frage nicht korrekt, aber liegt hier wirklich eine Straftat vor?


    Wenn mit dieser Anlage nicht für sie bestimmte Mitteilungen aufgefangen werden: ja.


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    Wenn ich als Führung soetwas mitbekomme und dagegen etwas unternehmen möchte, dann wäre es doch simpel die üblichen Methoden zu nutzen (Rundschreiben, Dienstanweisung, Gespräche mit Führungskräften, Einberufen einer Dienstversammlung).


    Kann man, muss man ändert nicht. Zwischen dem Vertuschen und der Verfolgung von Straftaten gibt es einen weiten Raum.


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    Eine Durchsuchung wie diese halte ich für schlicht nicht verhältnismäßig. Warum? Weil die Privatssphäre der Mitglieder massiv beeinträchtigt wird und eben auch Staub aufgewirbelt wird, der vielleicht nicht aufgewirbelt werden muss.


    Abgesehen davon, dass ich eine "massive Beeinträchtigung der Privatsphäre" eher bei einer Wohnungsdurchsuchung als bei einer Durchsuchung von Arbeitsräumen sehen würde: verantwortlich ist dafür nicht die Strafverfolgung, sondern der Straftäter - oder derjenige, der unterhalb der Schwelle strafbaren Handelns gegen Regeln verstoßen hat und so den Verdacht einer Straftat aufkommen ließ.


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    Und da verstehe ich auch den Stadtwehrführer, der sich vor seine Truppe stellt. Genau das wird von ihm auch (zu recht!) erwartet.


    Man sollte immer den feinen Unterschied zwischen "sich vor seine Truppe stellen" und falsch verstandenem Korpsgeist bis hin zur Vertuschung strafbaren Handelns beachten.


    Unabhängig davon erscheint mir das Handeln des Stadtwehrführers hier völlig unangemessen - und auch taktisch unklug.

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    Und EA ist nicht gleich EA.
    Es gibt die, die gar kein Geld kriegen, die, die 50? / Dienst kriegen und auch die, die 8,50 ?/h kriegen.
    Und alles kann EA heißen.


    Man kann es so nennen, es kann ändert nicht so heißen. "Ehrenamtlich" bedeutet immer noch "ohne Entschädigung für die geleistete Arbeit oder Zeit" - alles andere ist nebenamtlich, weshalb die entsprechende Norm über die Steuerbefreiung der "Übungsleiter-" bzw. "Ehrenamtspauschale" sich von Zahlungen für nebenamtliche Tätigkeiten spricht.


    Und es wäre mir neu, dass sich die rechtliche Beurteilung der Frage der Zulässigkeit der Zahlung von solchen steuerfreien "Aufwandsentschädigungen" an nebenamtliche für den Sanitätsdienst geändert hätte - nach meinem Stand ist sie (im Gegensatz zum Rettungsdienst) unzulässig.

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    Es ist nun mal so, dass in D auch solche Veranstaltungen ehrenamtlich gestemmt werden. Wenn jetzt ein Verein ankommt und die gesamte Veranstaltung mit bezahlten Kräften ableistet dann kann man einerseits dem Veranstalter Dummheit vorwerfen.


    Das verstehe ich jetzt nicht. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird für die HiOrg und deren satzungsgemäße Aufgaben geleistet, nicht aber für den Konzertveranstalter. Deshalb ist es völlig korrekt, wenn die HiOrg mit dem Veranstalter entsprechende Tarife vereinbart und dann teilweise - meist: überwiegend - ehrenamtliches Personal einsetzt.


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    Andererseits kann ich aber auch verstehen, dass hier ein Veranstalter hellhörig wird sobald er dies raus bekommt und sich über den Tisch gezogen fühlt. Und wenn der Veranstalter jetzt noch rausfindet (was ich nicht weiß, aber mir gut vorstellen kann), dass Helfer hier eben nicht bezahlt werden sondern tatsächlich ehrenamtlich arbeiten, dann ist das für mich Betrug.


    Diese Wertung ist abseits abstrus. Der Veranstalter bestellt einen Sanitätsdienst mit bestimmter Personalanzahl und -qualifikation plus Fahrzeuge und Material für einen vereinbarten Preis, die HiOrg stellt die vereinbarten Kräfte und Einsatzmittel. Wie sie das macht, ist ihre Sache. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob sie eigenes hauptamtliches Personal einsetzt, sich Kräfte über einen Personaldienstleister besorgt oder ehrenamtliche Kräfte einsetzt.


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    Rettungsmittel haben hier mMn sowieso komplett nicht berücksichtigt zu werden, denn diese werden per Transportschein mit den Kassen abgerechnet. Hier also einerseits Geld vom Veranstalter für eine Bereitstellung zu fordern, ansererseits aber diese auch zusätzlich mit der Kasse abzurechnen halte ich ebenfalls für nicht statthaft.


    Auch diese Bedenken kann ich nicht nachvollziehen. Selbstverständlich kann man vereinbaren, dass für die Vorhaltung von Rettungsmitteln eine Bezahlung erfolgt. Der Veranstalter will schließlich ein exklusives Fahrzeug über die Vorhaltung hinaus bereitgestellt haben.


    Alles andere ist eine Frage des Verhandlungsgeschicks und der Verhandlungsposition (wobei zumindest in den letzten Jahrzehnten in der Regel die Leistungserbringer über den Tisch gezogen wurden, so nach dem Motto, seid doch froh, wenn ihr den Einsatz zur Helfermotivation bekommt - dann macht ihr ihn zum Selbstkostenpreis).


    Es gibt keinen Anspruch des Veranstalters, dass der Leistungserbringer seine Leistungen kostenlos oder für kleines Geld erbringen müsste, nur weil Teile des Personals für ihren Verein kostenlos zu arbeiten bereit sind.

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    Noch ein paar mehr Informationen:


    Nonstopnews


    Klingt schon alles etwas eigenartig...


    Naja, wenn man die Agenda des Verfassers mal abzieht, gibt das einen nachvollziehbaren Einblick in das Geschehen: bei einer Begehung stellt das Amt fest, dass auf einzelnen Feuerwachen offenbar alle Einsätze erfasst werden, nicht nur die Alarmierungen für diese Einheit, und verständigt die Polizei und erstattet Anzeige (soweit korrekt, wenn man DAF auch sicherlich geschickter machen kann). Die Polizei ermittelt und verlässt sich auf die erklärte Zustimmung der Behörde, trifft aber auf einen Stadtwehrführer, der auf einer schriftlichen Anordnung besteht. Sicherheitshalber wird dann eine richterliche Anordnung eingeholt (nach der Rechtsprechung des BGH zulässig, wenn eine schriftliche Anordnung nicht rechtzeitig ergehen kann, weil eine mündliche richterliche Entscheidung auf Basis einer mündlichen Sachverhaltsdarstellung immer noch vorzugswürdig ist ggü. einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Anordnung wegen Gefahr im Verzug. [1]


    Während das organisiert wurde, hatte der Stadtwehrführer offenbar nichts besseres zu tun, als die Presse zu den polizeilichen Ermittlungen hinzu zu bestellen. Nun ja. Man kann ihm nur wünschen, dass beim nächsten Feuerwehreinsatz der Nachbar, dessen Grundstück man für den Einsatz betreten will, genauso reagiert und verlangt, dass jeder Feuerwehrangehörige sich vor dem Betreten ausweist, die Namen notiert und dann die Presse einbestellt ....


    [1] Ob überhaupt eine Straftat vorliegt, insbesondere die Presse informiert wurde, oder nur jemand einen bestenfalls halblegalen Alarmumsetzer Marke Eigenbau betreibt, erscheint mir alles andere als klar. Den Schuh muss sich allerdings die Feuerwehr anziehen - die Polizei geht bei einer solchen Strafanzeige natürlich davon aus, dass der geschilderte Sachverhalt (einer Behörde, die sich selbst bzw. ihre Bediensteten anzeigt!) zutreffend ist. Falls tatsächlich die Presse informiert wurde, ist es natürlich völlig legal und geboten, den Informanten zu suchen - das ist kein Kavaliersdelikt, auch nicht, wenn man es in "whistleblowing" - worum es hier ersichtlich ohnehin nicht ging - umtauft. Der Journalist selbst hat sehr (zu?) weitgehende Informantenschutzrechte, das betrifft aber nicht die Ermittlungen bei der Behörde, bei der sich mutmaßlich die undichte Stelle befindet.

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    Provokant wie eh und je weil es mal wieder nicht deiner Meinung entspricht. Als freiw. Feuerwehrmann stehe ich in einem anderen Vertrauensverhältnis zu meinem Dienstherren als zur Zulassungsstelle mit ihren Blitzern auf der Strasse.


    Eben. Und genau deshalb ist der Bruch dieses Vertrauens durch unbefugte Informationsweitergabe besonders gravierend.

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    Die Frage ist ja auch um was es wirklich geht, welche Gefahr ist hier im Verzug: Leib und Leben, Sach- oder Persönlichkeitswerte?


    Einen Hinweis auf Gefahr im Verzug sehe ich nicht. Die Maßnahme dürfte geplant gewesen sein.


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    Wie Gewichtig ist das vergehen und rechtfertigt dieses solch ein Vorgehen?


    Ein Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat rechtfertigt nicht nur Ermittlungen, er erfordert sie. Zwingend. Und wenn der Verdacht besteht, dass gegen Verschwiegenheitspflichten in einer Weise verstoßen wird, die sich durch eine Auswertung der Rechner nachvollziehen lässt, dann werden die Rechner sichergestellt und ausgewertet, solange man für diesen Zeitraum darauf verzichten kann.


    Wo liegt das Problem? Feuerwehr, Rettungsdienst, Ärzte, auch kommunale und Landespolitiker - mit Ausnahme der Abgeordneten - und sogar die Polizei selbst sind gegen Strafverfolgung nicht immun.



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    Es klingt für mich, bezogen auf die zur Verfügung stehenden Infos, das hier eine Heißdüse Einsatzinfos der Kategorie wann, wie, wo und wodurch weiter gibt um ein wenig Anerkennung zu erhalten, das bekommt man auch dezenter und vor allem gemeinsam in den Griff.


    Das klingt nach einem grundsätzlichen Fehlverständnis: Straftaten hat die Polizei nicht "dezent in den Griff zu bekommen", sondern auszuermitteln und der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Alles andere erfüllt den Tatbestand der Strafvereitelung.

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    Lag da überhaupt ein Durchsuchungsbeschluss vor? Oder mit welchen Arguemnten lag hier ggf. "Gefahr im Verzug" vor?
    Inwieweit steht die Feuerwehrführung (die vom LK) hinter einer ihrer FF, sofern diese vielleicht informiert wurde, diese Info aber nicht
    weitergegeben hat?


    Der Beitrag legt nahe, dass "die Feuerwehr" - will heißen: die Leitung derselben - den Maßnahmen zugestimmt hat. Mit Zustimmung des Berechtigten ist ein Durchsuchungsbeschluss nicht erforderlich.


    Dass es taktisch eher untunlich erscheint, von einem solchen Verfahren nicht im Vorfeld die Staatsanwaltschaft zu informieren und dass ein Durchsuchungsbeschluss - auch auf Vorrat - im Zweifel immer besser ist als lange diskutieren zu müssen (zumal dann auch nicht die Gefahr besteht, dass der Berechtigte vielleicht doch sind Mitarbeiter vorwarnt), steht auf einem anderen Blatt.

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    Es ist doch sonnenklar, dass man eine Durchsuchung nicht vorher ankündigt und am besten noch darüber diskutiert, wann es am besten passt und ob sich irgendeiner auf den Schlips getreten fühlen könnte.


    Trotzdem ist eine solche Erwägung auch bei niedergelassenen Ärzten gang und gebe. "Da hätten Sie doch einmal anrufen können, dann hätte man das (bei einem Kaffee) besprechen und alles klären können, da müssen Sie doch nicht direkt mit der Polizei kommen" ist nicht selten die Reaktion. Dass im Rahmen polizeilicher Ermittlungen bei bestehendem Anfangsverdacht erst einmal die Beweise gesichert werden - und zwar im Wege der Durchsuchung und Beschlagnahme - sollte zwar offensichtlich sein, ist es aber realiter nicht.

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    Bei diesem gesichert diagnostizierten lebensbedrohlichen Zustand sehe ich eine Krankenhauseinweisung auch mit Zwang indiziert.


    Weshalb? Weil Du Dich an seiner Stelle einweisen lassen würdest?


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    Wenn der Patient seinen akuten lebensbedrohlichen Zustand nicht einsieht, gehe ich davon aus, dass er nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.


    Dass der Patient seinen Zustand nicht einsieht, konnte ich der Schilderung nicht entnehmen - sondern nur, dass er sich nicht behandeln oder jedenfalls nicht stationär aufnehmen lassen will. Das ist sein gutes Recht, sei es, dass er dabei einen tödlichen Ausgang in Kauf nimmt, sei es auch nur, dass er davon ausgeht, es werde schon gut gehen.

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    In meinen Augen ist das eine sinnlose Verschwendung von Geldern, die man besser ins Personal und in die Aufklärung der Bürger investieren sollte.


    Glücklicherweise obliegt die Entscheidung auch insoweit denjenigen, die sich mit den in Rede stehenden Fragen auskennen - und nicht denen, die meinen, sie wüssten alles über alles (besser).