Beiträge von thh

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    Ein Blick in die Pressemeldung der LPD Salzburg schafft mehr Klarkeit. Dort steht eindeutig daß der Notfallkoffer Eigentum der DB ist.


    Zumindest früher einmal führte die Bahn in IC(E) einen Notfallkoffer mit, ausgehend von der richtigen Überlegung, dass man in einem Zug mit hundert(en) Reisenden oft leicht einen Arzt oder Sanitäter findet, aber selten bis nie einen Notfallkoffer.

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    Vielleicht hat die Polizei da noch eher Bedarf, weil da oftmals richtig schlechte Tröten oder aber auch verdeckte Anlagen verwendet werden. Und so einen Satz hinter dem Klimakondensator versteckte Bosch-Hörner hört man nunmal kaum. Hab mich schon oft genug erschreckt, wenn man von einem leise jammernden zivilen Fahrzeug überholt wird. Das hört man teilweise echt erst, wenn die auf Höhe der Fahrertür vorbeifahren.
    Bin da insgesamt auch eher skeptisch, aber die Praxiserfahrung wird die Polizei jetzt wohl alleine machen müssen.


    Nur zur Vermeidung von Missverständnissen, unter denen auch die Presseberichterstattung leidet: es geht nicht um einen neuen Ton und eine neue Lichtfarbe für ein Sondersignal, sondern um eine neue Art von Signal, nämlich ein Anhaltesignal.


    Bisher gibt es keine sinnvolle Möglichkeit, einem Fahrzeug von hinten zu signalisieren, es möge - zu einer Kontrolle - anhalten; Blaulicht (ob mit oder ohne Signalhorn) wird in der Regel so verstanden (und ist auch so gemeint), man möge Platz machen und dazu ggf. sogar schneller fahren. Um Fahrzeuge zu stoppen, muss man daher überholen und dann entweder die Kelle heraushalten oder ein Leuchtschild "Stop Polizei" einschalten. Zudem steht man nach dem Anhalten dann vor dem angehaltenen Fahrzeug; das ist aus taktischer Sicht, auch unter Berücksichtigung der Eigensicherung, nachteilig. Wenn man sich von hinten nähert, hat man volle Sicht auf das Fahrzeug, während der Insasse nur die Spiegel benutzen kann; außerdem ist es nicht möglich, beim plötzlichen Anfahren und Beschleunigen auf einen Beamten zuzufahren.


    Das neue Signal soll es daher ermöglichen, klar vom "Wegerechtssignal" getrennt von hinten aus "Anhalten!" zu signalisieren, um nicht erst überholen zu müssen und zudem hinter dem gestoppten Fahrzeug anhalten zu können.


    -thh

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    Gibt die Strafprozessordnung das her?


    Nein, aber sie belegen das ja auch mit der ZPO.


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    Oder muss der arme Angeklagte im Vorfeld des Prozessauftaktes selber entsprechende Nachforschungen betreiben um dann den Prozess gleich zu Beginn mit einem entsprechenden Strafantrag und zeitgleicher Bitte um Aussetzung der Verhandlung bis zur Klärung der Vorwürfe za taktieren?


    Sie gehen davon aus, dass die Verhandlung erst beginne, wenn man den Richter akzeptiert habe ...

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    Man denke auch an den Richter, der ein zu mildes Urteil gesprochen hat. War der überhaupt echt?


    Die Personengruppen, die von einem Richter verlangen, sich auszuweisen und seine ordnungsgemäße Ernennung nachzuweisen, bevor es dann vollends obskur wird,sind vergleichsweise klein und in der Regel personenidentisch mit denen, die die Existenz der Bundesrepublik oder die Gültigkeit der einschlägigen Gesetze bestreiten - aber solche "Reichsbürger", "Germanisten", Mitglieder des "Rechtsnormenschutzvereins", der "Schutzgemeinschaft Ringvorsorge" oder der "Interim Partei Deutschland DAS REICHT!" gibt es durchaus ...

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    [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Also ein Bagatelldelikt mit dem niedrigsten Strafrahmen, den man überhaupt findet. Erwarrungshorizont beim Ersttäter mithin Einstellung ohne oder mit Auflagen oder Geldstrafe < 30 Tagessätze.


    Dafür nicht eine längere Hauptverhandlung oder einen Folgetermin investieren zu wollen erscheint nachvollziehbar. Optimal ist das natürlich nicht.

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    Ein Waffensammler? Was bitte ist toll daran, Tötungsinstrumente zu sammeln??? Naja andere sammeln Briefmarken, aber Waffen....?


    Ich würde sicherlich eher Waffen als Briefmarken sammeln. Was ist denn toll daran, meist gebrauchte bunte Aufkleber zu sammeln?


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    Ebensowenig ist es mir ersichtlich warum in den USA jeder Bürger eine Waffe (...) haben darf


    Weil die dortige Verfassung dieses Recht garantiert.


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    Es kann nicht sein, dass der Präsident sich da nicht durchsetzen kann oder will und diesem Schusswaffen-Verein NRA das Handwerk zu legen.


    Er kann nicht - die Verfassung bindet auch den Präsidenten.


    Unabhängig davon: darf ich anhand Deiner Ausführungen davon ausgehen, dass Du Dich noch nicht intensiver mit dem Für und Wider des privaten Waffenbesitzes, sei es hier oder in den USA, beschäftigt hast?

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    Im Hochgebirge macht es dann Sinn, wenn man ein Netz hat. Hat man das da immer?


    Überraschend häufig. Sonst stellt sich aber die durch die App zu lösende Frage eh nicht: wenn man keinen Notruf ansetzen kann, muss man weder die Rufnummer kennen noch seinen Standort übermitteln.


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    Und gibt es nicht schon Ortungsgeräte für solche Gegenden? Reicht ein normales Handy im Betrieb nicht für eine Ortung?


    Nein. Eine "Handyortung" funktioniert in (Groß-)Städten und ähnlich gut versorgten Gegenden einigermaßen, aber auch nur bedingt genau; um dort jemanden wirklich ausfindig zu machen, genügt das alleine nicht.


    Auf dem Land, erst recht im Hochgebirge, sind die Funkzellen viele Kilometer groß. Abgesehen davon, dass die Funkzellenkarten der Provider sehr wenig zuverlässig sind und oft auf theoretischen Berechnungen statt Messungen beruhen - weshalb zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg die Landeskriminalämter landesweit die Funkzellen kartographieren, allerdings weniger zum Zwecke der Vermisstensuche -, grenzt das das Suchgebiet nur sehr grob ein. Das ist nicht selten selbst für einen Hubschraubereinsatz deutlich zu wenig. Sogar dann, wenn die Polizei aushilft und einen hubschraubergestützten IMSI-Catcher einsetzt, um das Handy lokal zu peilen, kann die "Ortung" so weit daneben gelegen haben, dass man im komplett falschen Suchgebiet tätig wird und das Mobiltelefon daher nicht oder sehr spät findet. Der Standort, den das Mobilgerät selbst kennt, ist dank GPD aber sehr genau.


    Selten kennen sich Ortsfremde - nicht nur, aber gerade in Wald und Hochgebirge - gut genug aus, um ihren Standort korrekt zu beschreiben; das geht nicht selten auch auf der Autobahn schief. - Und natürlich könnte jemand, der ein Smartphone oder einen anderen GPS-Empfänger hat, auch einfach seine Position ablesen und durchgeben, aber in der Praxis kann nicht jeder das Gerät ausreichend bedienen oder die Angaben - Koordinatensystem! - korrekt verstehen, und nicht selten ist die Mobiltelefonverbindung von schlechter Qualität und von Übertragungsstörungen gekennzeichnet, die die korrekte Übermittlung langer Zahlenreihen nicht erleichtern.


    Von sprachlichen Hürden im Ausland noch gar nicht gesprochen ...


    Und schließlich: es schadet ja nichts, nützt aber potentiell.


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    Und ist das tatsächlich ein signifikantes Problem, das man hier lösen wollte?


    Das alte Problem: welchen Aufwand betreibt man zur Vermeidung von oder Intervention bei eher seltenen Notfällen? Nachdem der Aufwand hier eher niedrig ist, finde ich die Antwort darauf aber im vorliegenden Fall recht einfach.


    Ich hätte dabei ganz andere Probleme im Bereich des Datenschutzes. Wenn ich lese, dass man über die Webseite einen Test auslösen kann, bedeutet das ja, dass der Betreiber - oder jedermann mit Zugriff - jederzeit meine Ortung auslösen kann. So etwas will ich wirklich nicht. Wenn, dann darf die Übertragung nur vom Mobilgerät durch die App selbst und nur nach Zustimmung des Nutzers ausgelöst werden, nicht ändert remote. (Oder habe ich da etwas missverstanden?)


    -thh

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    So unrealistisch find ich die Möglichkeit eines Bostons hier bei uns immernoch nicht.


    Sicherlich nicht. Es war ja in der Vergangenheit bereits mehrfach knapp. Und es wird wohl leider nicht immer so günstig ausgehen wie bisher ...

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    Ich fasse das mal kurz zusammen: Da hat ein einschlägig vorbestrafter Neonazi versucht einen Nigerianer zu ermorden und der V-Schutz arbeitet mit ihm zusammen (mit allem was dann so an Strafmilderung, -vereitelung, Bezahlung etc. dazu gehört) weil er eben so eine gute Quelle gewesen ist.


    Diese Zusammenfassung entspricht nicht dem Inhalt des Berichts; von "Strafmilderung, -vereitelung, etc." lese ich dort nichts. Ansonsten ist eine Zusammenarbeit m.E. nicht zu beanstanden; V-Leute sind keine netten Menschen, sondern Spitzel aus der jeweiligen kriminellen bzw. extremistischen Szene, die ihre Kumpels verpfeifen, nichts anderes. Dieser Probleme insbesondere mit der Glaubwürdigkeit muss man sich bewusst sein, aber auf einen V-Mann zu verzichten, weil er ein Verbrecher ist, macht keinen Sinn.


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    Jetzt fragt man sich natürlich, was er denen so berichtet hat - das kann man sich garnicht ausdenken -
    moneyquote:
    Er "lieferte auch Hinweise auf die Mitglieder der Zwickauer Terrorzelle."
    Achso - und wann war das? Antwort: 1998. Soso.


    Ich gehe nach dem Zusammenhang der Berichterstattung nicht davon aus, dass er Hinweise auf die Existenz einer Terrorzelle oder deren Beteiligung an den Morden der BAO Bosporus gegeben hat, sondern "nur" auf den Verbleib der Personen, die man ja aus anderen Gründen suchte.


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    Nur falls sich jemand ernsthaft fragt, warum so großes Misstrauen herrscht gegenüber den deutschen Behörden.


    Wenn man nach Deiner Interpretation des SPON-Berichtes geht: aufgrund von Unkenntnis und Vorurteilen - und auch, weil zwischen Verfassungsschutzämtern, LKA/BKA, lokalen Polizeidienststellen usw. kein Unterschied gemacht wird, obschon sich deren Aufgaben, Prioritäten und - nach meiner ganz privaten Einschätzung - auch deren Professionalität und Kompetenz durchaus stark unterscheiden.


    Warum bspw. ein Misstrauen gegenüber Gesundheitsämtern bestehen sollte - auch die gehören zu "den deutschen Behörden" -, erschließt sich mir nicht. :-)

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    Man hat es noch nie erlebt, dass eine Staatsanwaltschaft z.B. gegen den amtierenden Ministerpräsident ermittelt. (vgl. Mappus Baden-Württemberg.)


    Aber gegen die amtierende Justizministerin, was angesichts der bestehenden Berichtspflichten noch schwieriger ist.


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    Der "Anfangsverdacht" ergab sich erst nach dem Regierungswechsel.


    Yep. Wenn das vom zeitlichen Verlauf her so ist, dann ist das eben so.


    Grüße,
    -thh

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    Ich war immer der Meinung, dass man sich die Stunden nicht 100%ig anrechnen lassen kann, sonst wäre ja der RA Kurs nur Theorie, neue Information und neues Wissen, das er in den angerechneten Stunden noch gar nicht angewandt hat. Naja.


    Stimmt, das macht keinen Sinn, ist aber so.

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    Das ist keine Versetzung, sondern eine gerichtsinterne Änderung der Zuständigkeit gewesen. Darüber entscheidet das Präsidium des Gerichts als gewähltes Selbstverwaltungsorgan der Richter. Unabhängiger und weniger von außen beeinflussbar geht es kaum mehr.


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    Und da gabs auch in der Presse Fälle einiger Amtsrichter...


    In der Presse steht viel, u.a., dass am NSU-Verfahren in München zwei Schöffen plus zwei Ersatzschöffen mitwirken werden ...


    Das ändert nichts daran, dass Richter nicht gegen ihren Willen versetzt und nur durch das von allen Richtern des jeweiligen Gerichts gewählte Selbstverwaltungsorgan mit anderen Aufgaben betraut werden können.


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    Und davon mal Abgesehen:
    Nur weil man nicht versetzt wird und seinen Job behalten darf, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass man nicht auch auf das Karriere Abstellgleis geschoben wird und sich selbst durch unopportunes Verhalten die Aufstiegschancen verbaut...


    Einerseits - theoretisch - richtig, andererseits ist die Karriereleiter ohnehin recht kurz.


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    Es gibt die Gewaltenteilung.
    Aber so scharf lassen sich in der Praxis die Grenzen nunmal nicht ziehen...


    Hier schon.


    Grüße,
    -thh

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    Darüberhinaus ist die Staatsanwaltschaft doch wieder politisch beeinflusst, da Personalentscheidungen eben durch das Ministerium beeinflusst werden können...


    Die Staatsanwaltschaft ist unmittelbar weisungsgebunden, auch im Sinne eines externen Weisungsrecht durch das Ministerium.


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    Wer unabhängig ist, wenn er das Amt denn mal hat:
    Der Richter, der kann entscheiden was er will.
    Bis man ihn versetzt...


    Weshalb man das nicht gegen seinen Willen kann.


    Grüße,
    -thh

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    Peinlich daran ist nicht das Akten "nachträglich ordnungsgemäß" vernichtet wurden, sondern peinlich ist: die Akten sind erst nach Bekanntwerden der NSU Morde vernichtet worden, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits vollkommen klar war, dass hier eine der größten rechtsradikalen Mordserien in der Nachkriegsgeschichte aufgeklärt werden muss! Das ganze ist sowohl in Berlin als auch beim Bundesamt passiert, also gleich zweimal.


    Ob da bereits bekannt - und der Zusammenhang erkannt - wurde, erscheint mir teilweise nicht zweifelsfrei. Dennoch finde ich den Vorwurf etwas skurril, dass nicht die verspätete Vernichtung, sondern deren Nachholung der "Skandal" sein soll.


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    Das ist erst mal eine Behauptung, aber es wird wohl schwierig werden Vorgänge im Verfassungsschutzmilieu mit einem anderen Mittel aufzuklären, zumal eine parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes vorgesehen ist. Die Politiker aller Parteien im Untersuchungsausschuss waren sich übrigens in der Berwertung der Aktenvernichtung vollkommen einig.


    Politiker erzählen in erster Linie das, von dem sie glauben, dass ihre potentiellen Wähler es hören wollen - ganz gleich, ob das dann zutreffend ist, ob sie es persönlich für richtig halten oder ob sie den Sachverhalt auch nur beurteilen können ...]


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    Die genannten 60 Toten sind absolut "konservativ" (=off. polizeil. Statistik!) definiert, es gibt durchaus gut begründete andere Zahlen mit deutlich mehr Toten! An den 60 Toten als "Untergrenze" gibt es wenig zu deuteln, bzw. umzudefinieren.


    Der Ansicht kann man sein - die von mir willkürlich herausgegriffenen letzten Nennungen passen aber nun wirklich nicht in das Muster dessen, was man üblicherweise unter "rechter Gewalt" versteht.


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    Deine Argumentation zielt ansonsten auf die altbekannte Gleichung hin: "rechtsradikaler Jugendlicher erschlägt Türken"= normale rivalisierende Jugendkriminalität! Genau so sehen Polizei und auch Justiz diese Gewalt auch heute manchmal noch und genau das führt zu einer systematischen Unterschätzung des rechtsextremen Gewaltpotentials!


    Unterschätzt sehe ich eigentlich in den letzten Jahrzehnten primär das linksextreme Gewaltpotential - aber diese Blindheit auf dem linken Auge zieht sich weit durch öffentliche Meinung, Presse und auch Justiz. In der Wikipedia ist sie nur besonders auffällig und ausgeprägt. (Es gibt noch nicht einmal den Versuch, vergleichbare Darstellungen wie für den Rechtsextremismus auch für den Linksextremismus zu schaffen; entsprechende Themenseiten sind dafür konsequent von Relativierung geprägt. Der Konsens scheint oft zu sein, "wer rechts ist, erkennt man schnell, die Bezeichnung als 'links' ist Propaganda des Verfassungsschutzes, die man nicht teilen muss". Ich tue mich eher schwer, angesichts dessen die dortige Inhalte in diesen Bereichen für bare Münze zu nehmen.)


    Wer die Medienberichte aufmerksam verfolgt hat, dem wird nicht entgangen sein, dass mehrmals Aktenmaterial vernichtet worden ist, bzw. verschwunden war.


    Ich weiß nur von Vernichtungen von Akten, die ohnehin bereits lange hätten vernichtet werden müssen. Der einzige Skandal, der da erkennbar ist, wäre, dass überhaupt Aufzeichnungen über so stark in Grundrechte eingreifende Maßnahmen wie Telefonüberwachungen nach 10 Jahren immer noch vorhanden waren und nicht zeitlich früher vernichtet wurden.


    Ebenso sind beträchtliche Erinnerungslücken im Untersuchungsausschuss offenbar geworden.


    Abgesehen davon, dass Einnerungslücken über einen Zeitraum von 10 Jahren alles andere als überraschend sind, sollte man sich auch von dem Gedanken frei machen, dass ein Untersuchungsausschuss ein (geeignetes) Instrument zur Aufklärung eines Sachverhalts wäre. Erfahrungsgemäß ist er das nicht wirklich.



    Wenn die halbe Szene aus V-Leuten besteht und diese V-Leute die Szene mit Geld finanzieren und sogar vor Polizeiaktionen gewarnt werden, dann konterkariert sich die "Bekämpfung".


    Fraglos, ja. Der Verfassungsschutz hat sich nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert.



    Gibt es und die 60 Toten sind die offiziellen Zahlen. https://de.wikipedia.org/wiki/…mer_Gewalt_in_Deutschland


    Das ist dann wohl in erster Linie ein Definitionsproblem. Wenn ein Russlanddeutscher Angeklagter eine Zeugin im Gericht ersticht oder Jugendliche - mit oder ohne "rechtsextremen Hintergrund" - einen anderen Jugendlichen töten, würde ich nicht als vergleichbar zu den Taten sehen, um die es hier geht.


    -thh

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    Es war meiner Meinung nach auch absolut vorhersehbar dass es Probleme geben wird wenn kein einziger türkischer Journalist beim Prozess dabei sein darf.


    Dem ist ja nicht so. Strafprozesse sind öffentlich. Wer keinen reservierten Presseplatz hat, muss eben früh genug da sein.


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    Man stelle sich mal umgekehrt vor in der Türkei wären über Jahre 8 Deutsche von Islamisten umgebracht worden und bei den Ermittlungen hätte sich herausgestellt, dass weder die türkische Polizei noch der Geheimdienst jemals Richtung Islamismus ermittelt hätten,


    Dem ist bekanntlich nicht so.


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    ausserdem aktenweise Material (und überhaupt Erinnerungen) auf wundersame Weise verschwunden wäre,


    Auch das "Verschwinden" von Material wäre mir neu.


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    trotz (oder wegen?) gleichzeitiger massiver Durchsetzung der Islamistenszene mit V-männern.


    Man muss sich immer vor Augen halten, was V-Leute sind: Angehörige der Szene, die - nicht selten gegen Cash - Informationen über die Szene liefern. Dass alle diese Informationen bzgl. ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit mit großer Vorsicht behandelt werden müssen, versteht sich von selbst. Und wenn es um Einzeltäter oder sehr kleine, abgeschottete Gruppen geht - die man in D nicht "auf dem Schirm" hatte, geprägt strukturell sicherlich auch immer noch durch die RAF und vergleichbare Gruppierungen -, dann helfen V-Leute sowieso nicht viel.


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    Das ganze evtl. in einem Klima wo es schon eine Vorgeschichte mit 60 Morden in den letzten 21 Jahren durch Anhänger der entsprechenden Szene gegeben hat (wie in Deutschland!).


    Wo gibt's denn konkrete Zahlen dazu?


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    Wahrscheinlich gäbe es dann auch in Deutschland ein Interesse an einer deutschen Berichtertstattung beim Prozess.


    Das Interesse ist selbstverständlich. Kritisiert wird die Art und Weise, in der dieses Interesse geltend gemacht wird.


    -thh