Beiträge von thh

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    "Großteil Baden-Württembergs"?


    Wer funkt denn bitte schon Digital? Hörte nur mal von Freiburg, Lörrach und der Gegend testweise ... aber sonst?


    Überhaupt oder im Bereich der nicht-polizeilichen BOS?


    (Eine Beschränkung auf RD, Fw und Co. oder die Aussage, dass in den benannten Bereichen mehr als ein Bedarfsträger den Digitalfunk nutzt konnte ich der Pressemitteilung nicht entnehmen.)

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    Als Jurist kannst du das besser beurteilen, aber ich meinte, dass es diesen Begriff im lateinischen Recht gar nicht gäbe. Entweder die Schuld wurde bewiesen oder man ist unschuldig. Mangels Beweise würde ja einen zweitklassigen Freispruch unterstellen.


    Eigene Kategorien des Freispruchs gibt es nicht; der Unterschied wird aber in der Begründung notwendig deutlich und ist ein faktisch-wertender, wenn auch ohne unmittelbare Auswirkung für die Rechtsfolge. Mittelbar besteht ein Unterschied im Hinblick auf Speicherfristen, vgl. bspw. § 8 Abs. 3 BKA-Gesetz (gilt auch für die Daten in der DNA-Auskunfts-Datei DAD).


    Grüße,
    -thh

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    Irgendwie wird jetzt alles in einen Topf geworfen hier im Thread, es ging doch gar nicht um die juristische Bewertung der Sitztplatzvergabe.


    Ausschließlich auf die kommt es aber gerade im Strafprozess an. Und es ist ja gerade keine "Ungeschicklichkeit" des Gerichts, dass türkischen Medien und Staatsvertretern keine Plätze speziell reserviert worden sind, wie es gerne anklingt ...


    Allenfalls mag es ungeschickt gewesen sein, wenn man den Beginn der Akkreditierungsperiode nicht weit genug im voraus auch international angekündigt hat - ob das so war, weiß ich nicht.


    -thh

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    Allerdings scheint mir eine Sitzplatzverteilung nach dem Motto "wer zuerst kommt" jedenfalls für das NSU-Verfahren zu simpel. Das gilt insbesondere, weil ich einem Radiobericht entnehmen konnte, dass beispielsweise mehrere Sender der ARD Sitzplätze bekommen haben - was ich nicht nur als Beitragszahler schwierig finde, sondern auch dann, wenn als Konsequenz kein Platz für eine nachvollziehbar interessierte ausländische Öffentlichkeit bleibt. Da wäre sicher auch eine Kontingentbildung nicht sachwidrig gewesen.


    Ich habe noch mit der Frage bisher nicht näher beschäftigt, es scheint aber wohl nur "first come, first serve" oder "Losverfahren" in Betracht zu können. Für Ton- und Bildberichterstattung ging es dann idR Pool-Lösungen, bei denen tatsächlich kontingentiert wird, primär aber deshalb, weil eh nur zwei oder drei Medien berücksichtigt werden können.


    Was mich aber an meisten stört, ist der vermittelte Eindruck, es wäre von irgendeiner oder gar besonderer Bedeutung, wer Plätze im Zuschauerbereich reserviert erhält oder überhaupt erlangen kann. Das ist es nicht. Der Prozess findet weder für die Zuschauer noch die Presse noch die interessierte Öffentlichkeit noch den türkischen Staat statt. Und: außer dem Schutz des Angeklagten vor einem Geheimprozess, der rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügt, gibt es sehr wenig, was - insbesondere unter dem Gesichtspunkt unseres modernen Verständnisses von Datenschutz, Persönlichkeits- und Grundrechten - für eine überhaupt öffentliche Hauptverhandlung spricht, die notwendig tief nicht nur in die Rechte des Angeklagten, sondern auch und noch mehr in die Rechte der zur (wahrheitsgemäßen) Aussage verpflichteten Zeugen eingreift.


    -thh

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    Man mag es nun als Klugscheisserei ansehen, aber bitte lasse mich an dieser Stelle eine Korrektur anbringen: Es geht hier nicht um die Belange einer Volksgruppe, sondern um die bilateralen Beziehungen zwischen zwei Staaten.


    Die allerdings nicht in ein Strafverfahren gehören und von denen sich vor allem ein Gericht nicht beeindrucken lassen darf. Man stelle sich nur einmal vor, man käme zu einem Freispruch mangels Beweisen (oder auch nur zu einer anderen rechtlichen Bewertung, die vielleicht gar nicht einmal so fern liegt) ... Dann aus Staatsräson oder aufgrund det bilateralen Beziehungen zu verurteilen wäre vielleicht doch etwas verfehlt.

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    In der Sache kann ich das sehr gesteigerte Interesse in der Türkei angesichts der NSU-Mordserie absolut nachvollziehen.


    Das Interesse schon. Den geltend gemachten Anspruch auf eine Sonderbehandlung aber nicht, insbesondere nicht deren Einforderung durch den Versuch politischen Drucks auf ein Gericht - man hofft, dass das auch in der Türkei nicht funktionieren würde.


    Unser Recht sieht die Reservierung eines Sitzplatzes im Gerichtssaal weder für den Botschafter der Türkei noch für den Ministerpräsidenten noch sonstwen vor. Es sieht auch sonst keine Sonderregelungen für Zuschauer vor - und das ist auch konsequent, weil der Strafprozess nämlich nicht für die Zuschauer und die Presse veranstaltet wird, sondern umgekehrt die Zuschauer dem Strafprozess dienen, indem sie ihn kontrollieren und Geheimprozesse verhindern - zum Schutz des Angeklagten! Dafür schadet es aber nicht, wenn im Saal nicht nur "wichtige Leute", sondern "das Volk" sitzt - im Gegenteil. Das spricht auch gegen die Wahl eines größeren Saales in einem Veranstaltungszentrum o.ä. Dem deutschen Strafrecht sind Schauprozesse fern. Das Verfahren soll die materielle Wahrheit und die individuelle Schuld des Angeklagten ermitteln und ihn dann der seiner Schuld entsprechenden Strafe zuführen, nicht aber die Neugier der Öffentlichkeit stillen. Vieles spricht dafür, dass der Presserummel bei großen Prozessen dieses Ziel verfehlt (Kachelmann) - man wird darüber nachzudenken haben, die Vorschriften über die Prozessöffentlichkeit dem anzupassen.


    Hinzu kommt, dass Presseinstitutionen teilweise ja durchaus bereit waren, Korrespondenten einzusetzen, die sonst für türkische Medien schreiben; das genügte aber nicht, man wollte "offiziell" dabei sein. Außerdem ist es ja nicht so, dass der Presse nur 50 Plätze zur Verfügung stehen - ihr sind 50 Plätze reserviert. Dann muss man eben früh genug erscheinen, wenn man einen Platz haben will ... Abgesehen davon weiß jeder, der mal einen großen Strafprozess erlebt hat, dass es am ersten und am letzten Tag voll ist, vielleicht noch an den letzten Tagen wegen der Plädoyers, vielleicht noch einmal bei bestimmten Beweisthemen - in der Regel ist es aber während der Laufzeit eines Prozesses gähnend leer. Weder die Presse noch sonstwer hat nämlich Zeit und Lust, sich über Monate hinweg die Beweisaufnahme anzusehen und anzuhören. Das wäre allerdings zur Erreichung des angeblichen Ziels einer Kontrolle erforderlich.


    Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass der Saal sogar deutlich mehr als 100 Plätze hätte, von denen eine große Zahl den Nebenklägern und ihren Anwälten reserviert ist. Das ist im übrigen auch eine Fehlentwicklung des Strafprozesses, die ihm keinesfalls gut tut - jedenfalls gewinne ich zunehmend diesen Eindruck. Es dient weder der Sachaufklärung noch der Gerechtigkeit, wenn sich auf beiden Seiten Parteien mit persönlichen Interessen unversöhnlich gegenüberstehen, jeweils mit Rechtsanwälten versehen, die nicht der Sache, sondern ihrer Partei (und manchmal, könnte man denken, der eigenen Publicity) verpflichtet sind. Gut gemeint, furchtbar schlecht bekannt. Gar nicht in erster Linie deswegen, weil damit die Anzahl det Verfahrensbeteiligten stark erhöht wird, was sich ja nicht nur an den benötigten Sitzplätzen, sondern vor allem auch an der deutlichen Verlängerung jeder Zeugenvernehmung und der Plädoyers zeigt - erfahrungsgemäß praktisch ohne jeden Gewinn in der Sache.


    Es mag psychologisch sinnvoll sein, dass zu einer Sache nicht nur alles gesagt wird, sondern auch von jedem - dem Strafverfahren und seinen Zwecken und Zielen dient das nicht, und die psychologische Aufarbeitung der Tat in der Konfrontation mit dem (mutmaßlichen!) Täter kann nicht Aufgabe des Strafprozesses sein, schon deshalb nicht, weil der Angeklagte sich dieser nicht entziehen kann, aber zur Aufarbeitung so wenig gezwungen werden darf wie die Nebenkläger.


    -thh

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    Letzteres gilt für den Junggedienten auch, trägt also keine Differenzierung.


    Klar; das war auch nur zur Ergänzung angefügt, vielleicht etwas missverständlich.


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    Was die Berücksichtigung von Berufserfahrung angeht - prinzipiell einverstanden, damit komme ich aber noch nicht zu einem verpflichtenden Klinikpraktikum für die einen, das den anderen nicht auferlegt wird. Eine Tätigkeit in der Klinik gehört ja gerade nicht zu dem, was ein altgedienter Rettungsassistent in seinem Beruf ständig unternimmt. Deshalb könnte man m. E. auch insoweit nicht pauschal differenzieren.


    ACK. Ich hatte auch weniger das Klinik Praktikum im Blick; vielleicht bin ich mit meiner Antwort an eine falsche Stelle im Thread gerutscht. :-)


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    Den Vergleich verstehe ich nicht auf Anhieb...


    Das ist ein anderer Bereich, wo Berufserfahrung als Differenzierungsmerkmal - und als Ersatz für Theorieausbildung - eingesetzt wird.


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    Ich habe mir das noch nicht im Einzelnen überlegt, aber wenn man damit ernst macht, dürfte das bemerkenswerte Folgen haben.


    Ich halte das für logisch zwingend.


    Wenn ich jemanden habe, der in seiner Ausbildung lebensrettende Techniken erlernt hat und diese anwenden soll und darf, dann ist er dazu sich verpflichtet. Der Venenzugang - oder die Intubation, oder was auch immer sich dann im Katalog der entsprechenden Maßnahmen findet - ist dann ebenso zu leisten wie Blutstillung durch Druckverband oder Seitenlage. Kompetenz und "Dürfen" sind ohne Verantwortung und "Müssen" nicht denkbar; das wird ja hoffentlich jedem klar gewesen sein. Der Notarzt kann sich auch nicht auf "Intubieren habe ich nie so wirklich gelernt" zurückziehen. :-)


    Den RettAss hat bisher insofern "gerettet", dass der Umfang der erworbenen Kompetenzen nirgendwo so wirklich definiert war und u.a. deshalb die Rechtslage eher komplex. Wenn sich das mit dem NotSanG, ändert sich damit natürlich auch die Haftung.


    Interessant dabei BTW die Frage, ob dann insoweit an den NotSan der Facharztstandard anzulegen ist oder ein eigener, niedrigerer Standard ... Wie ist das eigentlich mit der Durchführung medizinischer Maßnahmen durch Assistenzärzte?

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    Ich will auf Art. 3 GG hinaus.


    Ich halte die Berücksichtigung von Berufserfahrung nicht per se für verkehrt. Der altgediente RA hat zwingend Erfahrungen erworben, die über die Praktika in der Ausbildung weit herausgehen, und er hat nachgewiesen, die Kenntnisse des RA-Curriculums zu beherrschen.


    Ob es besonders sinnvoll ist, die im NotSanG geplante Staffelung vorzunehmen, sei einmal dahingestellt; rechtlich zulässig dürfte sie sein, vgl. die Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur.


    Und immerhin: je diensterfahrener, desto lebensälter, und desto näher ist die biologische Lösung. :-)


    Nachdem ich im übrigen - mit Ohr, siehe die aktuelle Rettungsdienst - davon ausgehe, dass der NotSan, der erweiterte Maßnahmen gemäß Curriculum zu beherrschen hat und sie auch eigenständig anzuwenden gelernt hat, zu deren standardgemäßer Anwendung als Garant auch verpflichtet ist, mag sich auch auf diese Weise das Feld lichten. *eg*

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    Sage ja ist alles interessant und für mich als Laien ist in dem Gesetz alles drin nur keine Rechtssicherheit, nicht nur bei den Maßnahmen.


    Dass man die reiche Lebenswirklichkeit nicht konkret in allen Einzelheiten und zugleich flexibel regeln kann, ist eigentlich eine Binsenweisheit. Ebenso wenig kann man die Versorgung eines Notfallpatienten (vollständig) algorithmisieren - das sollte also jemandem, der im Rettungsdienst tätig ist, einleuchten. :-)

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    So, ich hab den Vortrag jetzt doch mal anonymisiert und hier rein gestellt, da er meiner Meinung nach ein paar interessante Aspekt enthält.


    Die Zustimmung des Rechteinhabers zur Verbreitung hier hast Du auch...?

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    Hebammen sind super wenn es um Geburtsbegleitung geht aber bei Komplikationen dr Mutter oder des Kindes haben die dann gerne nen Paramedic da. Schon seltsam.


    Immerhin ist das dann kein Arzt, der ihnen hereinredet. :-)

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    Mal ganz emotionslos betrachtet: Ich finde kein einziges, stichhaltiges Argument für Hausgeburten .


    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine Hausgeburt oder eine Geburt in einem Geburtshaus angenehmer sein kann - und so lange keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, können Woche weichen psychologischen Faktoren ja durchaus den Ausschlag geben.

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    Und sie, müssen dann ggf., so oder so, mit den Folgen dieser Entscheidung leben. Daran hapert es aber nicht selten.


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    (...)


    Auf einem anderen Blatt stehen dann die geäusserten Schuldzuweisungen. Ich verstehe, daß die Frau immer noch in einer extrem belastenden Situation steckt. Aber zumindest von Seiten der Zeitung hätte ich erwartet, daß nicht nur schwarz-weiss gemalt wird, wie z.B. die vergesslichen Sanis, die verantwortungslose Hebamme (die sich natürlich noch nicht entschuldigt hat, weil dies vor Gericht als Schuldeingeständnis gewürdigt werden würde), der unentschlossene Partner und die hilflose Patientin.


    Exakt. Wer die selbstbestimmte Entscheidung trifft, in den eigenen vier Wänden zu entbinden, nimmt damit auch in Kauf, dass ärztliche Versorgung für Mutter und Kind eben nicht direkt um die Ecke bereitsteht. Das kann dazu führen, dass ein Kind, das in der Klinik möglicherweise zu retten gewesen wäre, außerklinisch verstirbt. Selten, aber möglich, und etwas, das man mit seiner Entscheidung für die Hausgeburt in Kauf nimmt.


    Insofern wird zweierlei kritisiert: einmal die für die Chancen des Kindes aus medizinischer Sicht nicht optimale Entscheidung, zum anderen und vor allem aber die Weigerung, die Konsequenzen dieser Entscheidung tragen zu wollen. Beides geht hier eine ungute Verbindung ein.

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    Mich nervt nur, dass der Spiegel diesen Satz einfach so übernimmt. Wenn sie schon an dieser Stelle ungenau sind, wie sieht es dann mit Bereichen aus, von denen wir keine weiterführenden Kenntnisse haben?


    Genauso und schlimmer.


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    Werden alle Artikel so oberflächlich recherchiert? Bevor man falsche Behautungen aufstellt, sollte man diese entweder besser recherchieren, oder wenn sie nichts zur Sache tun, nicht abdrucken!


    Ja, gerade bei einem kostenlosen Onlinemedium wie SPON geht es vor allem darum, regelmäßig genug Nachrichten zu bringen, und das möglichst sofort und als erster. Alles andere ist sekundär, für Recherche ist keine Zeit.


    Wer einen komplexeren Sachverhalt mal ein, zwei oder auch vier Tage ausrecherchiert, kommt erst damit heraus, wenn die Konkurrenz schon zwei Themen weiter ist.


    Heute werden Nachrichten sofort und live verlangt, nicht genau recherchiert oder auch nur annähernd mit der Wirklichkeit übereinstimmend. Wenn es daran fehlt, macht das auch nichts, den geglaubt werden sie regelmäßig trotzdem, wenn sie nicht zufällig mal im eigenen Fachbereich liegen ...

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    Bei derartigen Äusserungen frage ich mich ernsthaft, wie Menschen, die noch nicht einmal die grundgesetzlich verbrieften Grundrechte (die gelten für alle sich in -D- aufhaltenden Personen - unabhängig eines Ariernachweises!) ...


    Dem ist nicht so. Das Grundgesetz kennt durchaus Grundrechte, die es nur Deutschen gewährt, was sich bereits der Formulierung entnehmen lässt ("Alle Deutschen haben das Recht ..."), siehe bspw. Art. 8, 9, 11, 12, 16 Abs. 2 GG. Die meisten Grundrechte sind allerdings tatsächlich für jedermann garantiert.

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    Wenn du mich so fragst: im Rettungsdienst. Aktuell wird vom Arzt lediglich das benötigte Transportmittel verordnet. Die Leistungen, die während oder vor dem Transport erbracht werden, werden dabei nicht explizit verordnet, sondern werden pauschal in das verordnete Transportmittel "verpackt".


    Die Frage war wohl als "abrechenbar erbracht" zu verstehen, und genau das passt ja auch für den RD: verordnet wird eine Beförderung, und wenn die ordnungsgemäß erbracht wird, dann kann sie auch als solche abgerechnet werden.


    -thh

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    Das Problem sehe ich jetzt einfach mit den neuen Gesetzen die im Laufe der Zeit auf uns zurollen werden, sprich Leute ohne RD Ausbildung haben nix mehr auf dem Auto zu suchen.


    Das sollte - jenseits von Praktika und der Ausbildung im RD - seit gut zwei Jahrzehnten der Fall sein, hätte ich gedacht.


    (Praktika in einem solchen Bereich, in dem der Praktikant oft Kenntnisse von sehr privaten bzw. intimen Lebensbereichen erhält, sind übrigens auch eine Frage für sich, jedenfalls dann, wenn es sich nicht um ein einmaliges "Schnupperpraktikum" oder einen Teil der Ausbildung handelt, sondern jemanden, der "just for fun" mitfährt. Ich weiß ja nicht, wer die demletzt durch die Presse gehende, auf den ersten Blick eher skurril wirkende Entscheidung über den Chefarzt, der seinen hochbetagten Vater bei einer OP zusehen ließ, um ihm die Angst davor zu nehmen, verfolgt hat ...)