Beiträge von thh

    Zitat

    Dieser Eindruck wird aber vermittelt, wenn man solche Beiträge lesen muss, die eigentlich mit dem Ausgangsbeitrag nichts zu tun haben. Weder war dort zu einer möglichen Eskalation noch zu einer Aggression seitens des Rettungsdienstpersonals etwas zu lesen.


    Vor allem deshalb, weil der Ausgangsbeitrag überhaupt keine Einzelheiten enthält: weder zur Art der Verletzungen noch zum Hergang des Geschehens noch zum Grund des Gewaltausbruches.


    Grüße,
    -thh


    --
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    Ich bin einer dieser "blöden". Ich frag mich nur was so "blöd" ist?


    Ein hochwertiges Fahrzeug mit teurem Gerät ungesichert und ggf. noch mit stecken dem Zündschlüssel stehen zu lasse. Das erscheint mir eigentlich offensichtlich.


    Zitat

    Meine Illusion an das Gute im Menschen zu glauben? Zu denken, dass so etwas schlichtweg die Ausnahme ist? Mich ausschließlich auf mein Glück zu verlassen?


    Zum Beispiel.


    Zitat

    Das ist die selbe Schiene wie die Frage ob der RD jetzt kugelsichere Westen braucht oder Pfefferspray.


    Nicht wirklich - es sei denn, Du parkst Dein privates Fahrzeug auch regelmäßig unverschlossen mit Schlüssel im Zündschloss, wenn Du nicht länger als 30 Minuten wegbleibst (und der Wert der meisten Privatfahrzeuge dürfte geringer sein).


    Grüße,
    -thh


    --
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    Für die Blutentnahme bei Verdacht auf Alkohol im Straßenverkehr:
    Ich glaube, hier mag man mich korrigieren, ordnet die Blutalkoholkontrolle die Staatsanwaltschaft an.


    Wie bei anderen Eingriffsmaßnahmen auch gibt es auch dafür einen gesetzlichen Richtervorbehalt mit einer Eilkompetenz für Staatsanwaltschaft und Polizei. Rein praktisch erfolgten die Anordnungen bis vor wenigen Jahren immer direkt durch die Polizei.


    Dann kam - wie bei den Durchsuchungen wegen "Gefahr im Verzug" - das Bundesverfassungsgericht dazwischen, allerdings bei einer wirklich nicht zeitkritischen Blutwntnahme wegen Drogenkonsums außerhalb des Straßenverkehrs. Seitdem rotiert die Rechtsprechung und tendiert dazu, wie bei Durchsuchungen auch, zu der Forderung, dass regelmäßig zumindest versucht werden muss, eine zumindest telefonische richterliche Entscheidung einzuholen. Die Einzelheiten sind noch nicht völlig geklärt.


    Der Gesetzgeber hingegen erwägt, den verfassungsrechtlich nicht zwingenden Richtervorbehalt hier abzuschaffen.


    In der Praxis muss daher zumindest in Baden-Würrtemberg für jede Blutentnahme auch nachts der Bereitschafts-Staatsanwalt angerufen werden, der dann den Bereitschafts-Richter weckt. Ob das letztlich den Rechtsschutz entscheidend verbessert, sei dahingestellt.


    Grüße,
    -thh


    --
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    Ich weiss ja nicht, wieviele Kollegen dort arbeiten, aber aus einer Kaffeekasse 12000 Euronen klauen zu können bedeutet ja, dass dort insgesamt noch viel mehr Geld umgesetzt worden ist.Da kann wohl schon von gewerbsmäßig gesprochen werden.


    Auf die absoluten Beträge kommt es bei der Gewerbsmäßigkeit nicht in erster Linie ein; gewerbsmäßig ist in den einschlägigen Straftatbestanden ein Handeln, mit dem der Täter sich eine zusätzliche Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will, und kommt - Faustregel - indiziell ab drei Taten mit nicht zu vernachlässigenden Beträgen (die aber bei weitem nicht vierstellig sein müssen) in Betracht.


    -thh

    Finde es für die Badische Zeitung übrigens recht beschämend, dass man sich diesen Quatsch ohne offensichtliches Wissen über den RD so unreflektiert in den Füller diktieren läßt.


    Das ist - leider - nicht auf diesen Fall, die Badische Zeitung oder dieses Thema beschränkt. Bei der Mehrzahl der Zeitungen ist das die durchschnittliche Qualität der Beiträge - man merkt es nur nicht so direkt, wenn man mit dem Thema nicht vertraut ist.

    So funktioniert Journalismus aber leider nicht.


    Doch, genau so funktioniert Journalismus.


    Es gibt wenige Journalisten, die zumindest die Grundlagen des jeweiligen Themas kennen, über das sie schreiben, und auch in den Fakten oft erstaunlich korrekt sind. Größtenteils sind sie aber wenig informiert bis völlig ahnungslos. Das erkennt man oft schon ohne jede Kenntnis des konkreten Falles an den Formulierungen; wenn man den konkreten Fall kennt, ist es nur noch offensichtlicher.


    Dabei ist es weitgehend gleichgültig, um welches Thema es geht und ob es sich um ein Lokalblatt oder um ein überregionales Medium handelt; auch Süddeutsche, Spiegel und Co. oder die dpa sind da keine Ausnahmen.


    Wenn man sich in einem Gebiet nicht auskennt, dann erkundigt man sich bei Fachleuten auf dem Gebiet (ein Anruf, oder Besuch bei einer örtlichen Rettungswache, auch der Besuch eines einschlägigen Forums hätte in dem Fall wohl gereicht).
    Das ist der Unterschied zwischen Recherche, die ein "ordentlicher Jounalist" betreibt


    Das ist graue Theorie. Es ist schon wirklich gut, wenn ein Journalist über ein Ereignis, bei dem er anwesend war, so darüber berichtet, daß man am Ende nicht glauben muß, er wäre auf einer ganz anderen Veranstaltung gewesen. Hintergrundwissen darf man da nicht verlangen, erst recht nicht in Bereichen, über die "man" üblicherweise nichts weiß.


    Aber der Artikel muss auch von Leuten mt etwas Sachverstand gelsen werden können, ohne das das große Kopfschütteln einsetzt...


    Das ist selten bis nie der Fall (und nicht auf den Rettungsdienst beschränkt).


    -thh

    Nenn es Stammtischparolen, aber wie viele fehlerhafte Medikamentengaben durch Ärzte (trotz entsprechenden Hinweis durch das RD Personal) ich schon erlebt habe (meist natürlich zum Glück ohne schwerwiegende bis tödliche Folgen, aber selbst bei solchen passiert nix, wenn eben die Angehörigen nix mit bekommen), wo der aufnehmende Arzt nur mit den Augen rollt... Aber wirklich dagegen einschreiten traut sich einfach niemand, oftmals sind es dann die "Sanis", die sich trauen zum ÄLRD zu gehen und da ein Fass aufzumachen und dann hängt's natürlich von der jeweiligen Unterstützung "von oben" ab, was passiert.


    Auch die "Sanis" trauen sich das offenbar nicht immer. Auch dann nicht, wenn es sich um eine offenbare Fehldiagnose handelt und der Patient bei Einlieferung verstirbt. Da bleibt es dann (glücklicherweise und immerhin!) bei einer zeitnahne Dokumentation aus dem Gedächtnis und einem Ausdruck der in diesem Fall relevanten EKGs aus dem Gerätespeicher, die man sich mal für alle Fälle auf die Seite legt ... mehr aber wohl nicht.


    Grüße,
    -thh

    Ich habe in der Vergangenheit auch schon hin und wieder trotz nicht vorhandener sicherer Todeszeichen auf eine Reanimation verzichtet! Das bedeutet hätte man mich damals angezeigt, oder der NA Stress gemacht dann hätte ich da auch schon voll reintappen können!


    Die Frage ist ja nicht, ob man das tut, sondern warum man das tut. Es mag dafür - in Ausnahmefällen - gute Gründe geben; die muß man dann aber auch entsprechend vorbringen können.


    Die aus der Presseberichterstattung ablesbare Begründung ("blaue Finger", "Nulllinie") oder das bloße Alter der Patientin genügen m.E. nicht, Wiederbelebungsmaßnahmen zu unterlassen.


    Den Pflegefall im Heim, untergewichtig und am ende seines Leidensweg angekommen den reanimiere ich sicher nicht mehr! Da ist mir dann auch das Alter wurscht. Ob mit 30, 60 oder 90. Wenn hier eine Jahrelange Leidensgeschichte vor mir liegt, das sagen einem die Pflegekräfte oder Angehörige dann ist die Entscheidung schnell getroffen.


    Vernünftig.


    Ein sehr alter Mensch, Pflegefall im Privaten Haushalt: Hier sind oft Angehörige vor Ort, die man fragen kann, warum sie den Rettungsdienst gerufen haben. Der RD wird doch oft nur gerufen, weil man als Angehöriger nicht weiss was man machen soll oder was nun passieren soll. Die meisten wissen ja auch gar nicht das der zu Pflegende gerade entschlummert ist. Dann sage ich den Angehörigen
    "Ihre Mutter hat keine Lebenszeichen, sollen wir wiederbeleben? Hätte ihre Mutter das gewollt?"
    Oft entscheidet man dort "NEIN bitte quälen sie sie nicht"
    Es geht um den Willen des Patienten, und diesen kann nur der Patient oder seine nächsten Angehörigen formulieren. Man muss oftmals einfach glauben können was einem gesagt wird.


    So ist es.


    Beide Fälle sind formaljuristisch von mir ganz klar falsch entschieden.


    Wieso?


    Natürlich muss auch verhindert werden das andere vielleicht so eine Situation ausnutzen um vielleicht an Erbe etc. zu kommen. Nur das steht für mich nicht im Vordergrund.


    Diese Annahme, die gerne zitiert wird, halte ich für völlig abstrus. Wenn man von dieser Möglichkeit als realistisch ausgeht, muß man bei jedem Notfall die Fremdanamnese vollständig ignorieren.


    Ich habe selber schon mehrfach Patienten über 80 Jahre, Zur Lyse gebracht, als Zeitfenster beim Neurologen angemeldet und reanimiert! Auch wenn die Ärzte später meinten "ist doch schon 80 oder so" Ich denke die Lebensqualität ist das, was einer der Maßstäbe sein sollte. Auch ein 80jähriger der rüstig und fit ist, hat meiner Meinung das Recht auf einen Herzkatheter, eine Schlaganfallversorgung oder auch eine Reanimation.


    Und deshalb sollte man bei einem Hausnotrufalarm, der durch den Teilnehmer ausgelöst wird, reanimieren. ;)


    -thh