Beiträge von Philipp

    In einem meiner Rettungsdienstbereiche gab es das neulich auch. Da hat der Amtsarzt vor der Einäscherung Lebenszeichen gesehen. Wenn man diese Geschichte von jemandem hört, der dabei war, ist das echt gruselig.


    Ob Spiel mit Urängsten oder nicht, mir läuft es immer eiskalt den Rücken runter, wenn mir ein solcher Fall von jemandem geschildert wird, der wirklich dabei war.
    Ähnlich ist es, wenn man sich im Kameradenkreis über Gefechte im Einsatz unterhält und plötzlich jemand sagt "Ich war dabei.".


    Eine Reanimation direkt vor dem Schaufenster eines Bestatungsunternehmens hatten wir auch mal. Ich durchforste meine Ablageordner, ob ich den Lokalpresseartikel samt Foto noch finde.
    Nach der (erfolglosen) Rea fragte ich mich, ob es nicht klüger gewesen wäre, allein aufgrund der Örtlichkeit (Straßenbahnhaltestelle, Bestatter) die Zeit zu invenstieren und das Szenario in den RTW zu verlagern.

    @ 242:


    Ein sehr wichtiger Aspekt, den ich so noch gar nicht betrachtet habe.
    Die Wochen oder Monate zwischen der ersten Vernehmung bei der Polizei und der Hauptverhandlung waren sicherlich nicht angenehm.
    Und dann zum Anfang der Hauptverhandlung bei der Verlesung der Anklageschrift nochmal in allen Details den Bockmist vor Augen geführt zu bekommen...
    Von daher hat allein die Tatsache, dass es zur Verhandlung kam, einen gewissen erzieherischen Effekt.
    Außerdem sind die drei Herren von nun an bei Polizei und Justiz bekannt. Ein "da war mal was..." wird immer bleiben.




    Viele Grüße von einem, der ab und zu den Bw 1704 oder den Bw 2500 besetzen muss.

    Passiert halt... War da nichtmal was mit einem erzieherischen Effekt? Mir ist niemand bekannt, der nach einer Regressforderung nochmal den gleichen Fehler gemacht hätte.
    Ich habe auch schon den ein oder anderen Euro gezahlt, weil ich etwas kaputt gemacht oder verloren habe. Glaubt mir, diese Fehler mache ich nicht nochmal und sorge auch dafür, dass sie von meinen Kameraden nicht gemacht werden, denn es reicht doch, wenn einer (in dem Falle leider ich) Lehrgeld zahlt.


    Natürlich darf man Fehler machen, aber man muss dann auch für seine Fehler geradestehen und das Ganze wieder gut machen. Es verlangt sicherlich keiner, dass der Mitarbeiter, der falsch tankte, an den Daumen aufgehängt wird oder eine Abmahnung bekommt, aber er muss zumindest für den von ihm verursachten Schaden aufkommen.



    @ Neo und M1k3:


    Wenn ein Freund von euch, dem ihr den Privatwagen geliehen habt, um mal schnell irgendwo hin zu fahren, den falschen Kraftstoff tankt, zahlt ihr dann auch die Werkstattkosten und sagt "passiert halt..."?

    Bei uns gab es vor einigen Jahren mal den Fall, dass ein Kraftfahrer (trotz entsprechender Anweisung und Belehrung) nicht einfachen Dieselkraftstoff sondern dieses Ultimate Diesel tankte.
    Der FuhrparkService hat der Tankstelle die Rechnung natürlich bezahlt, aber die Differenz der Rechnung Ultimate Diesel - Normaldiesel kam als Regressforderung an den Kraftfahrer.


    Obwohl es sich nur um ein paar Euro handelte, hat man versucht, durch Ausschöpfung aller Rechtshilfsmittel, die Regressforderung nicht zu zahlen. Hat aber nichts gebracht...



    Auch Fälle der Falschbetankung endeten bisher immer in Regressforderungen und werden es wohl auch weiterhin tun, was (meiner Meinung nach) auch gut ist.



    Wer falsch tankt, der zahlt. Warum sollte der Dienstherr (und damit der Steuerzahler) für die Schusseligkeit eines Kraftfahrers aufkommen?

    @ thh:


    Als Jurist siehst du das Ganze ein wenig nüchterner und sicherlich auch aus einem anderen Blickwinkel, was mir durchaus gefällt.


    Mal eine Frage, die nichts mit diesem Fall zu tun hat, aber quasi dadurch aufkam:
    Gibt es eine Höchstzahl an Tagessätzen, die verhängt werden darf oder ist es prinzipiell möglich, dass jemand zur Zahlung 360 Tagessätzen (entspricht einem Jahr Haft, oder?) verurteilt wird?

    Lisbeth Bauer ist schon ein lustiger fiktiver Name... "Vadder, bleib ruhich, es Lisbeth ruft grad nen Krangenwaachen."


    Um jetzt wieder ernsthaft zu werden: Ich finde, dass der Geschäftsführer des Rettungszweckverbandes das Problem sehr diplomatisch gelöst hat. Er wird seinem Mitarbeiter sicherlich recht geben, aber nach außen hin sagt er erstmal brav ja, ja und so verläuft die ganze Sache im Sande, weil niemand mehr Angriffsfläche hat. Würde er sich demonstrativ hinter seinen Mitarbeiter und gegen es Lisbeth stellen, könnte die Presse seine Haltung schnell als "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" darstellen und sich noch ein paar Tage lang daran hochziehen.

    Harter Tobak, was da in der Presse steht...
    Trotzdem werde ich mich mit Solidaritätsbeundungen und/oder Verurteilungen zurück halten, da ich die dortigen Probleme, Strukturen und was auch immer nicht aus eigenen Erlebnissen kenne und auch in keinster Weise betroffen bin.
    Ich kenne weder die Betroffene, noch diesen ASB-Verband und fühle mich auch mit niemandem verbunden.


    Glücklicherweise bin ich in keiner Position/Situation, dass ich für irgendeine HiOrg Partei ergreifen oder sie verteidigen muss, aber ich glaube einfach nicht, dass ein schwarzes Schaf die gesamte Herde dunkel färbt.


    Nun hoffe ich, dass dieser Post so neutral aufgefasst wird, wie ich ihn gemeint habe.

    Zitat

    Was in der öffentlichen Verhandlung gestern nicht zur Sprache kam, nach Ansicht der Gewerkschaft Verdi aber offensichtlich ist: Die Kündigung steht in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Sanitäterin im Betriebsrat des ASB Alb und Stauferland. Das geht aus Flugblättern hervor, die Verdi unter anderem in Merklingen verteilte. Ein Indiz dafür könnten die Abmahnungen gegen die Rettungssanitäterin sein: Sechs davon wurden in ihrer Zeit als Betriebsrätin ausgesprochen: am 11. Januar, am 14. Januar, am 15. Januar, am 16. Januar, am 17. Januar und am 24. Januar 2013. Nummer eins hatte sie laut ihrer Rechtsanwältin im November 2011 erhalten. Damals wirkte die Sanitäterin im Wahlvorstand an der Vorbereitung der Betriebsratswahl mit.


    Wenn es doch so offensichtlich ist, dass die Kündigung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Betriebsrat steht, warum wurde dieses Thema dann weder von der Betroffenen, noch von Ihrem Rechtsbeistand in die Verhandlung eingebracht?
    Und wie fängt man sich 6 Abmahnungen binnen eines Monats ein?


    Eure Solidarität mit der Dame in allen Ehren, aber hier kennt man mal wieder nur eine Seite der Medaille und das auch nur aus einem ziemlich polarisierenden Zeitungsbericht.

    Wenn es der Arbeitgeber bezahlt und es zeitlich in deinen Plan passt (ich denke da an Familie & Co.), dann nimm mit, was du kriegen kannst, denn dümmer wird man durch einen Lehrgang nie.
    Dieser Spruch gilt aus meiner Sicht für alle Lehrgänge, Kurse, Seminare... Und damit selbstverständlich auch für den LRA-Lehrgang. Und man lernt immer wieder neue Leute kennen.
    Mich hat schon so mancher Lehrgang, den ich (objektiv gesehen) gar nicht brauchte, menschlich und sozial ein gutes Stück weiter gebracht und mein Netzwerk vergrößert.

    Auch das deutsche Recht erlaubt es, unter Einhaltung sehr genauer (und überaus strenger) Auflagen, Waffen zu besitzen. Eine Waffe zu führen wird aber nur den wenigsten gestattet.
    Ob es dem ein oder anderen zuwider ist, berührt den Gesetzgeber wenig. Sportschützen sind Menschen, die im Geltungsbereich unseres Grundgesetztes ganz legal ihren Sport ausüben.
    Die mir beannten Waffensammler sammeln entweder aus Faszination an der Technik der Waffen oder aus Interesse an einem bestimmten geschichtlichen Zeitraum und den Einfluss der Waffen
    auf eben diesen.


    Sicherlich wird es immer den ein oder anderen Bürger geben, dem sich der Sinn eines Gesetzes nicht erschließt. Dennoch ist er an das Gesetz gebunden und sollte niemanden verurteilen,
    nur weil er das Gesetz in seinem Sinne nutzt.


    Mir zum Beispiel erschließt es sich auch nicht, warum Reisebusse, die mit 50 Menschen "beladen" sind, auf der Autobahn 100 Km/h fahren dürfen und der Lkw, der das gleiche Gewicht an
    unbelebter Fracht transportiert, nur 80 Km/h. Ob ich es will oder nicht, ob ich es verstehe oder nicht, es ist nunmal so und ich habe keinerlei Recht, nun jeden Busfahrer anzugreifen.




    Es grüßt in Gedenken an die freiheitlich demokratische Grundordnung, der Philipp

    Zitat

    ...


    Meine Arbeit als Krankenschwester mache ich sehr gerne, genauso wie ganz viele meiner Arbeitskollegen. Es wäre jedoch endlich mal an der Zeit, dass unsere Arbeit eine dementsprechende Vergütung und Annerkennung erhalten würde. Unseren Beruf kann man nicht einfach so mit anderen vergleichen. Wir sitzen nicht am Schreibtisch oder arbeiten mit leblosem Material.


    Gute Pflege braucht seine Zeit, und viele von uns haben den Anspruch, gute Pflegearbeit zu leisten. Wir arbeiten täglich mit dem Wertvollsten überhaupt. Aber warum werden wir dafür nur so schlecht bezahlt? Warum wird unsere Pflegearbeit so wenig geschätzt?


    Mal sehen, ob und wann ein führender Politiker unserer Regierung es wagt auch die Pflegenden abzuwatschen. Ganz frei nach dem Motto "Hört einfach auf, dauernd nach Anerkennung zu gieren.". :bad:

    Mich würde mal intressieren, wer der Polizei das ganze mitgeteilt hat und auf welcher rechtlichen Grundlage dieser gehandelt hat?


    Ich würde das auch machen, weil ich mir Sorgen um die Sicherheit machen würde. In dieser Situation würde ich keinen Patienten ohne Schutz durch Ordnungskräfte behandeln. Da ist der Schutz der Helfer das höhere Rechtsgut.


    Ich finde, dass die Kollegen völlig richtig gehandelt haben, indem sie die Polizei dazu kommen ließen.
    Wenn eine Waffe bei einer Untersuchung aufgefunden wird und der Pat. in ein Krankenaus eingeliefert werden soll, kann die Waffe dort nicht mit hin.
    (Ich stelle mir gerade vor, wie eine Pistole als Patienteneigentum an eine Schwester übergeben wird... :biggrin_1: )
    Schon allein, um die Waffe sicher zu stellen und eine ordnungsgemäße Verwahrung zu gewährleisten, ist die Polizei hier notwendig.
    Der Sicherheitsaspekt für das Team, den Ani ansprach, ist natürlich auch nicht zu vernachlässigen.
    Wenn jemand in seinen eigenen vier Wänden eine Waffe trägt, dann sagt das Bauchgefühl, dass hier etwas gewaltig nicht stimmt.


    Und wenn ich mich (subjektiv) bedroht fühle, rufe ich die Polizei. Dafür brauche ich keine rechtliche Grundlage, Harti.