Beiträge von chris373

    Hallo


    im Mindestlohngesetz heist es:


    § 1
    Mindestlohn
    (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in
    Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.


    Der Begriff Arbeitnehmer ist sozialversicherungsrechtlich zu definieren. Deshalb meine Aussage dazu



    Zum Thema Aufwandsentschädigung:


    Google einfach mal danach. Eine Aufandsentschädigung soll lediglich den Aufwand decken, also Spritgeld, Essen usw. Alles was darüber hinaus geht ist keine Aufwandsentschädigung mehr. Es dürfe Einigkeit darüber bestehen das ein Stiundensatz von 8 Euro oder mehr nichts mehr mit Aufwandsentschädigung zu tun hat.


    In der Gesetztesbegründung heist es ferner:


    „Die Koalitions-Fraktionen sind mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales darin einig, dass ehrenamtliche Übungsleiter und andere ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen nicht unter dieses Gesetz fallen. Von einer "ehrenamtlichen Tätigkeit" im Sinne des § 22 Absatz 3 MiLoG ist immer dann auszugehen, wenn sie nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung, sondern von dem Willen geprägt ist, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. .... “
    Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, BT-Drucksache 18/2010 v. 2.7.2014


    Auf deutsch es darf nicht um das materielle Interesse gehen. Ich kenne ausreichend EA die sagen "wenn es weniger als 8 Euro/ Stunde gibt mach ich das nicht mehr" oder andersrum "für 5 Euro / Schicht mache ich das nicht" Also hier steht wohl klar das materielle Interesse und nicht der Wille sich für das Gemeinwohl einsetzen zu wollen im Fordergrund.


    Das AWE perse nicht sozialversicherungspflichtig sind da gebe ich dir recht aber wie gesagt hier muß auch geprüft werden handelt es sich um einen Arbeitnehmer im arbeistrechtlichen Sinne (Erläuterungen oben im Beitrag) und ist es überhaupt eine AWE. Einen ehrenamtlichen Arbeitnehmer gibt es nunmal nicht.


    Wir werden sehen wie sich das entwickelt


    LG

    Das Thema Mindestlohn wird auch für Ehrenamtliche im RD spannend...


    In der Sozialversicherungsrechtlichen Bewertung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind ein paar Punkte wichtig. Treffen diese Punkte zu, so handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und der Mindestlohn nebst den entsprechenden Abgaben MUß bezahlt werden.


    Wichtige Punkte ist u.a. der Punk ist der Beschäftigte weisungsgebunden?


    Diese Frage lässt sich im RD Leicht mit ja beantworten. Der Beschäftigte kann nicht frei entscheiden wann er kommt und wann er geht. Er ist an Dienstzeiten und an Dienstanweisungen gebunden. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind "eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."


    Die Zahlung von Arbeitsentgelt ist eine zusätzliche Voraussetzung für die Begründung der Versicherungspflicht. Ausreichend ist, dass es sich bei der fraglichen Zuwendung um eine Gegenleistung für geleistete Arbeit handelt. Ein Arbeitnehmer ist schon dann „gegen Arbeitsentgelt“ beschäftigt, wenn ihm ein Anspruch auf Arbeitsentgelt zusteht, ohne dass das Arbeitsentgelt ihm auch tatsächlich zugeflossen sein müsste.


    Da die meisten EA eine "Aufwandsentschädigung" (Auch hier möchte ich mal anmerken das nach der Rechtssprechung alles über 1,50 Euro / Stunde Bezahlung ist, quasi sowohl für den Dienstherren als auch für den der die Tätigkeit ausführt SCHAWARZARBEIT!!!) erhalten ist auch dieser Punkt erfüllt.


    Einen weiteren, spannenden Punkt sehe ich noch wettberwerbsrechtlich. Es kann nicht sein das ein "gemeinnütziger Verein" mit seinen EA den gewerblichen das "Brot weg nimmt" nuir weil diese den Mindestlohn nicht zahlen müssten für exakt dieselbe Tätigkeit!


    Es wird spannend....

    § 1 Sachlicher Geltungsbereich
    (1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
    (2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

    1.
    mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
    2.
    [b]mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.[/b]


    Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.



    Quelle http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html

    Hallo


    wir werden sehen wie das wirklich kommt und was die Gerichte dazu sagen wenn es die ersten (Verpflichtungs-)Klagen gibt.


    Im übrigen gibt es beim "Oma über die Straße helfen", beim "Hospitz" oder beim Schützenfest kein konkurierendes Gewerbe.


    Es ist doch heute schon teilweise so das EA Helfer 8 Euro AWE / Stunde bekommen. Wir hatten erst letzte Woche eine Sozialversicherungsprüfung wo wir das auch thematisiert haben. Die Aussage des Prüfers war "Mehr als ein Euroi /Stunde ist keine AWE sondern Bezahlung" Aber wir triften ab....



    LG

    Hallo


    naja wer was qualifiziertes haben will bzw. muss, mss auch entsprechend dafür zahlen. Woher er das Geld nimmt ist doch nicht meine Sache oder? Soweit klar, oder? Aber ich gebe dir recht, es mag teilweise schade sein.


    Was der Mindestlohn damit zu tun hat? Das Ehrenamt im Sanitätsdienst steht im Wettbewerb zum Gewerbe. Deshalb wird auch hier der gesetzliche Mindestlohn gelten müssen. Alles andere wäre wettbewerbsrechtlich nicht OK. Aber das ist ein völlig anders Thema.


    LG

    Hallo


    ich bin der Auffassung das jeder der einen San Dienst will auch einen haben soll. Er muss halt auch entsprechend dafür zahlen. Deshalb haben hier auch proffesionelle Dienstleister eine Berechtigung, eben mit bezahltem Personal. Und bezahlt findet sich Personal leichter als für ne Wurst auch bei kleinen Sachen.


    Aber diese Thema wird sich nächstes Jahr eh ändern, Stichwort "gesetzlicher Mindestlohn"


    LG


    Chris

    Damit sind wir wieder bei dem Punkt, an dem man feststellen muss, dass ein so wichtiger Bereich der Daseinsfürsorge einfach nicht privatisiert gehört (damit meine ich nach wie vor HiOrgs und Private), sondern schlicht in öffentlicher Hand bleiben sollte.


    Damit sind wir wieder bei dem Punkt, an dem man feststellen muss, dass ein so wichtiger Bereich der Daseinsfürsorge einfach nicht privatisiert gehört (damit meine ich nach wie vor HiOrgs und Private), sondern schlicht in öffentlicher Hand bleiben sollte.


    Ich denke alleine die Schaffung eines fairen Mindestlohns sollte eigentlich ausreichen. Dann ist doch egal welches Logo auf dem Auto klebt.


    LG

    Das Problem mit Falck ist ja jetzt nicht nur in Gelsenkirchen, sondern auch im Landkreis Spree-Neiße.


    Das sollte nicht in Vergessenheit geraten, das hier Kollegen in Not geraten, weil sie nach der Ausschreibung weniger verdienen.


    http://cottbus.verdi.de/themen…97-11e3-afbe-525400438ccf



    naja das stimmt ja so nicht. Hier ist es doch eher so, dass das DRK hier wenig bezhalt hat und erst nachdem fest stand, dass das DRK keine Zuschlag mehr erhält plötzlich ein Tarifvertrag abgeschlossen wurde.


    Bei sowas darf man sich ja nicht wundern das der Tarifvertrag, der bei Ausschreibung ja nicht da war, nicht einfach so akzeptiert wird. Aber mal wieder der böse private




    Und nochwas, wer ernsthaft glaubt das HIORG nicht gewinnorientiert arbeiten der träumt wohl. Das mag zwar theoretisch so sein praktisch wissen wir alle, dass RD ein Miliarden Geschäft ist.


    Wenn HIORGS nicht gewinnorientiert arbeiten würden warum gründen sie dann immer GmbH's (Kapitalgesellschaften)?


    Oder warum sind HIORG's dann immer böse wenn eine anderer Ihnen den RD "abnimmt"?


    Sicher nicht weil sie das gerne einfach so tun.


    Meiner persönlichen Meinung nacht gibt es überall Dumping Lohn zahler, sei es private oder HIORG's. ABer es gibt auch überall Ausnahmen.


    Meiner Meinung nach sollte es für RD einen angemessenen Mindestlohn (gesetzlich) geben. Das sind aber sicher nicht die ab 2015 kommenen € 8,50. Auch da bin ich mir jetzt schon sicher das es hier wieder "Ausnahmen" geben wird die diesen nicht zahken müssen, z.B. die Hiorg's... aber nur eine Vermutung.


    LG


    Chris

    RA legt Verfassungsbeschwerde ein...


    Quelle http://www.skverlag.de/rettung…rdegegen-notsang-ein.html


    Ein Rettungsassistent aus Rheinland-Pfalz hat Verfassungsbeschwerde gegen das neue Notfallsanitätergesetz (NotSanG) eingelegt. Seine Begründung: Das Gesetz stelle eine Novelle des Rettungsassistentengesetzes von 1989 dar und müsse deshalb eine Überleitungsregelung für diejenigen enthalten, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ nach altem Recht zu führen. Die im NotSanG vorgesehene Regelung, wonach Rettungsassistenten eine bis zu 960 Stunden umfassende Zusatzausbildung mit Prüfung ablegen müssen, um die Bezeichnung „Notfallsanitäter“ führen zu dürfen, genügt in seinen Augen diesem Anspruch nicht. In den Augen des Beschwerdeführers verstößt das neue NotSanG deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz, der im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert ist. Schließlich, wie es in der Verfassungsbeschwerde heißt, „hatten alle Gesundheitsberufe, außer dem der Krankenpflege, vor der Novellierung ihrer jeweiligen Berufsgesetze eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren und zum Teil darunter: Alle diese Berufsgesetze sind mittlerweile novelliert und die Ausbildungsdauer ist bei allen auf drei Jahre verlängert worden.“ In allen diesen novellierten Berufsgesetzen hätten die nach altem Recht ausgebildeten Personen allerdings die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach den Bedingungen der jeweiligen Novellierung erhalten, ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Im Falle des NotSanG werde nun der gesamten Berufsgruppe der Rettungsassistenten dieses Recht vorenthalten, das sonst obligatorisch sei. Das bisherige Rettungsassistentengesetz wird zum 31.12.2014 außer Kraft gesetzt. (POG)

    schön wie manche Menschen Aussagen verdrehen. Nichts von dem was du schreibst habe ich gesagt.


    Antworte mir lieber mal auf meine Frage: Zahlt der ASB und das DRK auch "Dumpinglöhne" oder warum haben die die Ausschreibung auch gewonnen?


    Schon mal geschaut ob Falk evtl sogar mehr zahlt als die HIORG`S?


    LG


    Chris