Beiträge von hk-um

    Das Problem ist halt die Kompetenz, wenn ich auf dem RTW sitze darf ich den BVWK weder anspülen noch wechseln und wenn ich im Pflegeheim bin, könnte ich es zwar theoretisch gemäß dem GuKG in Österreich, wenn ich denn das Material hätte und mein Dienstgeber es nicht untersagen würde. Ich habe schon vorgeschlagen einen "Pflegenotruf" einzurichten, wenn erkennbar ist, dass es da keine SEW = österreichische eierlegende Wollmilchsau = Sanitätseinsatzwagen = eigentlich KTW wird aber auch zum Polytrauma geschickt benötigt wird. Doch da konnte ich nur Duck und weck machen, weil man dann ja nichts mehr verdient.

    Dann anbei ein Paar Fälle
    Sturz im Pflegeheim
    anbei aus Deutschland
    Beweislastumkehr bei Sturzgeschehen
    Daher sind die Fälle nicht konstruiert, sondern in beiden Ländern vorhanden.

    Zitat

    Ach ja, die laufende Oberschenkelhalsfraktur. Die Geschichte bekomme ich in nahezu jedem Pflegeheim zu hören.

    Ja gibt es ist aber selten, genauso wie
    die Schulterfraktur über drei Tage oder die intracranielle Blutung nach einem Sturz mit anschließender bildgebenden Abklärung die nicht erkannt wurde, doch wird jeder der
    länger in dem Bereich tätig ist diese Fälle kennen und dann stehen sie ziemlich verloren vor dem Gericht, denn "sehr gering" heißt nicht ausgeschlossen und dann ist nach SOP
    zu verfahren und die sagt bei uns Hospitalisierung, wenn es bei ihnen anders ist auch gut nur dann haftet der Ersteller der SOP, deshalb wird hier auch nicht mit Standards sondern
    Empfehlungen und allenfalls Leitlinien gearbeitet, weil sonst haftet in Österreich der Ersteller der Standards und so ist der Standard eigentlich immer der Arzt. In Deutschland wollte man
    die mit dem NotSan-Gesetz ausschalten hat aber eben auch noch keine Rechtssicherheit und damit sind wir bei @ ihm-al

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    Auf der einen Seite hochpotente Medikamente in den Patienten schütten wollen, andererseits nicht die Eier haben eine banale Erkältung ohne Verweigerungserklärung oder überhaupt zuhause lassen zu wollen, das geht nicht zusammen. Hinzu kommt eine stellenweise unverhältnismäßige Fokussierung auf Algorithmen, die dann natürlich keinen Platz mehr für den gesunden Menschenverstand lässt.


    Inhaltlich bin ich ganz bei ihnen, nur ist die Rechtslage halt eine andere. Als Nichtarzt ist der Algorithmus sacrosanct und als Arzt braucht es auch sehr driftige Gründe den Algorithmus nicht anzuwenden und da haben wir leider den gesunden Menschenverstand vergessen, da ich nicht mein Kopf zum Schafott tragen möchte wegen rechtlicher Unsicherheit, wenn sie dies mögen bitte.

    @ condorp4 Naja das ist nun einmal die Rechtslage.

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    Das ist der Patient und sein Zustand. Entweder er ist akut vital bedroht, dann muss er ins KH, wenn nicht, dann nicht. Dafür gibt?s dann die Hausärzte.

    Nun diese Vitalbedrohung kann nur der Arzt abschließend feststellen und daher muss er nach der geltenden Rechtsmeinung dem Arzt vorgestellt werden. Weil wie Johannes D. schon darstellt wir in der Masse nur mit einer rechtsgültigen Absicherungsmedizin befasst sind und zwar egal was für eine Qualifikation oder welchen Tätigkeitsbereich wir im Gesundheitswesen haben.
    Denn wie rechtfertigen Sie sich bei Gericht condorp4, wenn halt doch eine schwerwiegende Schädigung nicht erkannt wurde, diese aber mittels besserer diagnostischer Maßnahmen hätte vermieden werden können und die Leitlinien sehen diese Intervention auch vor?

    @ Markus jein es gibt sowohl als auch. Es gibt den Fall das der Rettungsdienst ohne vorherige ärztliche Konsultation, nach Rücksprache in Österreich mit 1450 oder in Deutschland mit der 116117 oder nach Rückfrage beim Hausarzt und Übermittelung des Transportantrages und des Behandlungsscheins für die Klinik in diese gebracht wird.

    Die Rechtssituation zwischen Österreich und Deutschland unterscheidet sich in dem Bereich nur unwesentlich, also kann ich mich als in beiden Staaten sowohl im Rettungsdienst als auch in der Krankenpflege wagen eine Betrachtung zu treffen.
    Seitens des Pflegefachpersonals ist die Situation nicht wesentlich anders als wie beim Rettungsfachpersonal, wenn etwas passiert steht der Dienstgeber geschlossen hinter einem und schreit "Er war es, er hat die SOP eigenmächtig abgewandelt." Der Klassiker ist der Sturz im Pflegeheim, wo ich im Rettungsdienst schon immer sage: "Entweder müssen wir zwischen 19.00 und 20.00, zwischen 23.30 - 01.00 oder zwischen 03.30 und 05.00 ausrücken, weil das sind die Zeiten der Kontrollgänge, da findet die Belegschaft die gestürzten." Dabei gilt seitens der Dienstgeber, dass jeder nicht beobachtete Sturz, jeder Sturz bei antikoagulierten Bewohnern und jeder Sturz mit nicht ausgeschlossener Beteiligung des Kopfes einer klinischen Abklärung bedarf.
    In diese Richtung stoßen auch einige Urteile bzw. manchmal auch Vorverurteilungen in den Medien, nach Sturzgeschehen, wo die Ansicht vertreten wird Stürze im Pflegeheim hat es nicht zu geben, deshalb ist man ja im Pflegeheim und wenn es doch passiert dann ist das Personal Schuld und will wenn nicht direkt geschickt wird seine Verfehlungen kaschieren. Von daher mach ich nach dem Sturz einen kompletten chirurgischen und internistischen Notfallcheck und stelle fest: "Nach menschlichem Ermessen hat der Patient nichts." es würde reichen ihn engmaschig zu monitoren und gegebenfalls später zu hospitalisieren sollten Sympthome auftreten, welche eine schwerwiegende Verletzung vermuten lassen. Nur wenn in einem von 1000 Fällen das eintritt steht niemand hinter mir, auch wenn alles bis ins kleinste dokumentiert ist, sondern ich muss mich erklären, warum ich den Patienten nicht umgehend einer klinischen Abklärung zugeführt habe. Jetzt kann man sagen naja aber der Patient kann ja sagen nein ich will nicht in das Krankenhaus. Das stimmt ist aber auch nicht so einfach. In einigen Häusern habe ich Reverseschein in anderen nicht, ab und an gibt es direkt die Anweisung in dem Fall den Rettungsdienst anzurufen und im Zweifel vom Bewohner zwei Reverse unterschreiben zu lassen, einmal das der Einrichtung und das des Rettungsdienstes, da es ansonsten schon vorgekommen ist, dass dem Pflegepersonal unterstellt wurde, dass es den Patienten gedrängt hätte das Reverse zu unterschreiben.
    Für den Rettungsdienst sieht es da nicht besser aus, vor ca. vier Wochen war hier in der Lokalpresse der Fall einer gestürzten Frau ohne sichtbare Verletzungen, welche einen Reverse unterschrieb und bei der im Nachgang ein Nasenbeinbruch festgestellt wurde und die Tochter ging an die Presse und der Bezirksstellenleiter der Organisstion sagte nicht etwa: "Das Personal hat richtig gehandelt" sondern "Das Personal wurde nochmals über den Umgang mit Reverse und Patienten belehrt." In sofern kann hier in Österreich nur hospitalisiert werden oder der Arzt sagt nein. In Deutschland ist die Ausbildung des Rettungsdienstpersonals zwar umfangreicher, aber bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge sieht es auch mit Dokumentation für das Rettungsdienstpersonal nicht besser aus. Jeder wälzt die Verantwortung ab frei nach dem schönen Motto "Melden macht frei und belastet Vorgesetzte." Da auch in der Klinik wäre eine Studie zur Anwendung diagnostischer Untersuchungen einmal interessant, wieviele davon medizinisch und wieviele juridisch induziert sind, nur im Zweifel klagt halt jeder.
    Ein anderes Beispiel ist die "geliebte Exsikose" in Österreich darf ich im Pflegeheim nur Ringer (R), NaCl, Elomel (R) usw. nur s.c. als DGKP anhängen nach ärztlicher Anordnung, da wünsche ich bei 40 kg Gewicht viel Spass. Das Gesetz erlaubt zwar i.v. nach ärztlicher Anordnung, nur die Betreiber der Pflegeeinrichtungen untersagen es. So liebe NotSan in Deutschland wer sich jetzt an den eigenen Beruf erinnert fühlt, dass er was lernt und nach dem Gesetz darf und der Dienstgeber es dann verbietet es geht nicht nur Ihnen so. Also fährt der Patient im Zweifel für eine Infusion in das Krankenhaus, nur was will man machen und so verteuert man erstens das Gesundheitssystem und zweitens tut man den Patienten nichts gutes.

    @ DocJojo danke für die Darstellung, doch wie Falkenzucht schon darstellt würde auch in dem Fall es nicht schlagend, da die Gemeinde eben nicht für den Katastrophenschutz zuständig ist und wenn ich im Stadtparlament sitzen würde und ein Fahrzeug würde unter Preis an eine HiOrg, im Rahmen eines nicht den gesetzlichen Pflichten der Gemeinde obliegenden Aufgaben abgegeben, würde ich die Kontrollinstanzen einschalten und zwar nicht die Medien, sondern die Haushaltsaufsicht und da kann sich dann jemand warm anziehen.
    Was ich mir allenfalls vorstellen könnte, wäre eine Abgabe des Fahrzeuges zum Schätzpreis an die für den Katastrophenschutz zuständige Gebietskörperschaft, welche dieses dann ihrerseits an die HiOrg für den Katastrophenschutz geben kann.

    Ich verstehe den Bürgermeister sehr gut, weil er ist verpflichtet wirtschaftlich mit den Mitteln der Gemeinde umzugehen. Hätte er also das Fahrzeug um 10.000 statt 12.500 € verwertet, so wäre der öffentlichen Hand ein "Schaden" von 2.500 € entstanden und soweit ich Deutschland noch kenne ist nicht die Gemeinde, sondern das Land für den Katastrophenschutz zuständig. Das bedeutet das Land könnte ein abzusteuerndes Fahrzeug an den KatS geben, da sie für dessen Erhalt zuständig sind und somit die Kosten gegenrechnen.
    Bezüglich der Hilfseinheiten, mir wäre es bei weitem lieber wenn die Einheiten analog der Feuerwehr bei den Kommunen oder besser noch beim Land aufgestellt würden und man sich nicht mit "Funktionären" der HiOrg erfreuen müßte, doch gut da bin ich durch Österreich gebrand.

    Ich kenne die DRK - Satzungen nicht mehr so gut, da ich derzeit in Österreich bin und hier muss jemand der beim Verein angestellt ist als "Funktionär" zurücktreten und ist auch nicht mehr passiv wählbar, da er oder sie ja in einem Anstellungsverhältnis zum Verein stehen und sich somit bereichern und den Verein in ihrem Sinne manipulieren könnten. Achja und das gilt im Übrigen auch für Geringfügigbeschäftigte und die Reinigungskräfte mit 10 Wochenstunden. Die einzige Ausnahme sind die freien Dienstnehmer, wobei die auch nicht wirklich frei sind bei EH - Kursen-

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    Was passiert dann? Also wenn der Zulieferer dann insolvent wäre?

    dann kann Falck versuchen den Schadensersatz über die Konkursmasse geltend zu machen bzw. bei einer vorsätzlichen Täuschung gegen den insolventen Unternehmer in einer Privatklage vorgehen, da im Fall der Insolvenz nur das verfügbare Firmenvermögen zur Schadensabgeltung herangezogen werden kann, im Fall das eine Straftat vorliegt, aber auch das Privatvermögen des Unternehmens. Allerdings ist da die Frage, wie die niederländische Rechtslage dabei aussieht und ob man die vorsätzliche Täuschung nachweisen kann.
    Daher ist zu vermuten das Falck und soweit ich das im Artikel lese auch andere nicht näher aufgeführte Rettungsdienstunternehmen auf den Kosten sitzen bleiben werden und sie es bei der Steuer als Sonderausgaben absetzen können und damit wieder alle Steuerzahler mit im Boot sitzen, weil sich die Steuerlast des Unternehmens minimiert und wenn das jetzt 500.000 € kostet, dann kann Falck das recht gut umschichten und gegenrechnen.

    Falck würde nur dann ein Verschulden treffen wenn sie gewusst hätten das die Zertifikate gefälscht sind. Ansonsten gilt hier der Grundsatz von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr. Das bedeutet, solange Falck das Richtige beauftragt und gekauft hat trifft Falck bis zum Zeitpunkt des Kundwerdens des Mangels kein Verschulden. Weil sich Falck so wie im übrigen jeder andere auch auf die Zertifikate verlassen können muss, da ansonsten die gesamte Zertifizierung nichtig wäre. Mit dem Bekanntwerden des Mangels muss Falck schnellst möglich sich um Abhilfe kümmern (also Leihbekleidung gemäß Richtlinien) usw. und kann sämtliche entstehenden Kosten als Schadensersatz gegen den Lieferanten der Bekleidung geltend machen. Gegen den Produzenten nur dann, wenn dieser die falschen Zertifikate verwendet hat und nicht der Händler diese später erst eingefügt hat.
    Mit Verlaub für mich diskreditieren sich die HiOrgs mit ihrer Kritik selber als ernstzunehmende Mitbewerber auf dem Markt. In der Situation wäre es sinnvoll zu sagen, dass hier ein Konkurent auf dem Markt möglicherweise durch den wirtschaftlichen Druck der ausschreibenden öffentlichen Hand einem unlauteren Anbieter in die Falle gegangen ist. Da auch Falck dem Grundsatz der europäischen Ausschreibung bei größeren Aufträgen unterliegt und es aus Deutschland halt schwierig ist dem Verfahren im europäischen Ausland zu folgen, wo Kriminelle die europäische Freizügigkeit nutzen.

    Ich verstehe Krumel voll und ganz und die Haarspalterei bezüglich des "dienstlichen" Gesprächs ist zu hinterfragen, auch als Angestellter eines Privatunternehmens stehe der Beschäftigte in der Pflicht nicht über Interna zu berichten und jedes Gespräch mit einer vorgesetzten Person kann als betriebliche Interna gesehen werden, so im Besonderen auch das Verhältnis der Firma zum DBRD.

    In jedem Fall stellt das Vorgehen eines Vereins, sollte es so vorgefallen sein, mit der Kontaktaufnahme über den Arbeitgeber einen groben Vertrauensbruch dar und ist als solches nicht hinnehmbar. Aber gut wir sind im Gesundheits und Sozialsektor, da ist dies ja fast schon üblich :blush:
    Oder um es anders auszudrücken der DBRD bestätigt und unterschreibt defakto durch das Vorgehen von Mitgliedern seines Vorstandes die hier im Forum vorgebrachten Punkte und befördert in meinen Augen die Abspaltungs und Neugründungstendenzen. Wenn also gegen jemanden wegen "vereinsschädigenden Verhaltens" vorgegangen werden sollte, dann als erstes gegen die. Weil leider erinnert mich das Verhalten des DBRD - Vorstandes verdammt an HiOrg's im Rettungsdienst und dort sind die Vorstände ja sozialisiert und zum Teil nocht tätig.

    Naja Bayern würde ich ja fast sagen :pfeif: ich hab die Seite der Gemeinde mir auch mal kurz angesehen. Diese führt fünf Freiwillige Feuerwehren auf und zwei Fahrzeuge in der Internetpräsenz. Ob es jetzt einen exorbitanten Anstieg bedeuten würde kann ich da, ich die Region nicht kenne nicht beurteilen. Aber im eigenen Bereich in Österreich werden die Feurwehrfirstresponder schon häufiger als inanspruch genommen als Munin dies beschreibt.

    @ Hauke der Frage schließe ich mich an, da häufig genug die Alarmierung bei uns lautet "bewußtlose Person mit unklarer Atmung" und da komme ich selbst in Gemeinden mit 1.500 Beohnern schnell auf 20 - 30 Einsätze im Jahr. Die Sache ist aber auch die, dass Angehörige der FFW direkt sagen: "Hätte ich das gewollt, hätte ich auch gleich zu einer HiOrg (Name einzusetzen) gehen können." Ich möchte darauf verweisen, dass in Deutschland vor 20 Jahren die im Rettungsdienst beschäftigten zu recht eine Professionalisierung einforderten. Nur kann man jetzt nicht schreien wir schaffen es doch nicht, weil dann kann man auch eher wie in Österreich Feuerwehrsanitäter als Firstresponder schicken, statt eine Mannschaft raus zu jagen und ich kenne einige Feuerwehrfirstreponder in Österreich in Gemeinden zwischen 800 und 7.000 Einwohner und da sind einige zum Teil jede zweite Nacht wegen "bewußtlose Person mit unklarer Atmung" unterwegs und kommen auf mehr Reanimationen als der Hauptamtliche in 45h in der Woche im Rettungsdienst.

    Das Problem ist recht Einfach. Ich habe sowohl mit den Freiwilligen als auch mit einigen Führungskräften der Feuerwehr gesprochen und der springende Punkt ist die Freiwilligkeit und die zeitliche Mehrbelastung.
    Wieviele Notrufe mit Reanimation gibt es Versus Brandeinsätzen, Unwetterlagen, KFZ - Unfällen usw. usw.? In einigen Bereichen sehr wenig, aber Reanimationen fallen auch im ländlichen Bereich häufiger an und wenn jetzt eine FFW bisher im Jahr 15 Einsätze hat und jetzt plötzlich 50 weil 35 Reanimationen über das Jahr hinzu kommen, stellen sich viele Freiwilligen im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber die Frage, ob sie noch bei der FFW mitarbeiten können. Weil bei 15 Einsätzen sind das im Monat 1,25 bei 50 ist es mehr oder minder wöchentlich einer. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass 2/3 davon in der Nacht sind bedeutet dies das somit etwa 2 Einsätze in der Nacht im Monat dazukommen und somit die Verwendbarkeit im Brotberuf einschränken und das führt dann zum Austritt bei der FFW.
    Das bedeutet zu erst muss das einzelne Mitglied der FFW auf die Leitstelle reagieren, aber jeder kann austreten. Zwar besteht noch die Möglichkeit einer Zwangsfeuerwehr im deutschen Recht. Doch auch in diesem Fall findet den Verpflichtung ihre Grenzen, da mein Arbeitgeber nur darlegen muss, dass ich durch meinen Einsatz bei der FFW nicht die ihm geschuldete Arbeitskraft erbringen kann und somit der Staat als Verursacher bei einem Pflichtdienst kompensationspflichtig wird und da ist die Frage, was kommt billiger ein paar RTW's mit Besatzung mehr oder für einen Einsatztrupp der FFW die Lohnersatz und Ausgleichszahlungen.

    Zu mir wurde im Zusammenhang mit dem BVRD in Österreich auch nur gesagt, dass man ohne das Konstrukt des Verbandes von der NAEMT nicht die Berechtigung zur Anbietung der Kursformate erhalten hätte und somit reaktivierte man einen bestehenden Kleinstverband bei der Wiener Rettung (MA70) und positionierte ihn so das er die Auflagen der NAEMT erfüllt. Wenn man sich die Internetpräsenz ansieht, so geht es defakto nur mehr um die Vermarktung der Kurse und auch die Mitgliedsbeiträge wurden erstmal von 30 auf 50 € pro Jahr erhöht, was primär wenn es eine Interessenvertretung wäre noch nicht das Problem sein würde. Nur soll es keine Interessenvertretung sein, da für dies ja die Gewerkschaften zuständig sind und um sich von deren Seite die Duldung zu erkaufen, wird im Bereich Berufsrecht allenfalls auf die Österreichische Gesellschaft für Recht und Ethik in der Notfallmedizin verlinkt, da man mit den ersten Äußerungen aufgestoßen ist.


    Bezüglich der Kursformate schließe ich mich an, dass hier der Verein und der Anbieter der Kurse strikt zu trennen ist. Fortbildungen sind gut und eine Zertifizierung der Fortbildungen im Sinne der Ärztekammer wäre wünschenswert, auch wenn da manches zertifiziert wird wo sich die Nackenhaare aufrichten, aber es ist wenigstens etwas da.

    Auch wenn es Österreich betrifft, dort gibt es den BVRD noch als Bundesverband Rettungsdienst. BVRD Österreich er ist aber eher dem DBRD ähnlich und wird eigentlich nur als Verein zur Vermarktung von Kursen wahrgenommen, denn als Interessenvertretung für die Beschäftigten im Rettungsdienst, weil die würden aus den Vereinen entfernt, oder ihren Job verlieren oder beides.

    @ DocJoJo dem kann ich mich nur anschließen, wenn ich mir derzeit Fortbildungsveranstaltungen selbst hier in Österreich ansehe. Rettermesse Wels September Wo die Terrorlage zum täglichen Geschäft erklärt wird und man sich fragt, wieso der RTW eigentlich noch nicht mit Granatmaschinenwaffe , Nebelgranaten und Panzerung, sowie das Sturmgewehr, Helm, Schießbrille, ABC - Schutzmaske, Schutzweste und zur Selbstversorgung Tourniquets an den Extremitäten in die Uniform eingebaut sind, plus ein komplettes Monitoring inklusive Videoüberwachung zur persönlichen Ausrüstung zählen. Ich spreche das bei den Fortbildungen dann manchmal auch an, wenn ich dann meine bei taktischer Notfallmedizin bin ich im zivilen Rettungsdienst mit einem Wort durch - "Deckung" und das sollte ausgebildet werden. Weil der Sani soll die Erdbeeren von unten flücken und dem Maulwurf Guten Tag sagen bis der Einsatzleiter der Polizei sagt: "Sicherheit - Sanitätspersonal zur Versorgung der Verletzten nach vorn." oder aber man mir die Verletzten in einen sicheren Bereich bringt.
    @ Krumel dem stimme ich nur zu, statt sich über Taktische Einsatzlagen den Kopf zu zerbrechen fiele mir eine Menge ein. Nur das ist ja nicht so cool. :diablo:

    Mir sprengt es ob der "taktischen Versorgung" die Hutschnur, heute schreit scheinbar jeder: Ich betreibe Verletztenversorgung unter taktischen Gesichtspunkten :hot: Wenn ich QRT lese frage ich mich was steht denn da an Hartblech auf der Matte? Wenn ich dann lese, dass sich "Das QRT kann sich also unter bestimmten Auflagen trennen und jeder Mitarbeiter arbeitet selbstständig." dann kann ich das Kopf gegen die Wand schlagen kaum mehr unterbinden, weil es dem Grundsatz des T von Team absolut lächerlich macht.
    Bezüglich der Kompetenzen und Fähigkeiten bei den Sanitätern stimme ich zu, dass hier nicht unbedingt alles das Gelbe vom Ei ist. Nur da reicht mir ein fachlich versierter Sanitätsdienst, wo die Personen wissen was und wie sie es machen und nicht das QRT für die Versorgung im Wrestlingkäfig wo sich die Zuschauer schlagen. :diablo: