Beiträge von hk-um

    @ Harris NRÜ dem schließ ich mich an! Weil es wird sicher interessant, wenn die Ambulanz einen Patienten abweist mit dem Verweis doch bitte zum niedergelassenen Hausarzt zu gehen und dieser auf den Weg dorthin kollabiert und verstirbt an zum Beispiel einer Lungenembolie oder einem kardialen Geschehen, was ja nicht unbedingt gleich hier Schreit ins besondere bei asymptomatischen Geschehen.

    @ max skinner die Listen sind lang, aber als Klubobmann einer derzeit in Österreich recht populären Partei kommt man schon etwas weiter nach vorne, da man sich als Organisation von der Medienwirksamkeit ja etwas verspricht und ansonsten, wenn man Sani ist und mal so 5.000 € zuviel übrig hat kann man den NFS - NKA / NKV (Notfallsanitäter mit Notkompetenz Arzneimittel und Venöse Zugänge) sich auch selber bezahlen.
    Nur so ich den Text lese ist der betreffende "nur" Feuerwehrsanitäter und deren Ausbildung ist noch unter der Ausbildung für Rettungssanitäter welche auch nur 260 h hat.
    Von daher stimme ich ihnen zu das dies wohl eher als Satire zu sehen ist, denn ansonsten müßte er wegen der Schließung von Geburtsstationen in seinem politischen Bereich sich auch noch zur Hebamme ausbilden lassen.

    Ich schließe mich der Einschätzung von Franka an. Es wird meines erachtens nach darauf hinaus laufen, dass die EH Kurse nochmehr zur Makulatur verkommen um dem Gesetze genüge zu tun und am Ende jeder sagt: "Ich habe 112 angerufen, aber zum Selbstschutz habe ich keine Maßnahmen durchgeführt, da der Verunfallte als primär infektiös anzusehen war, da mir kein gegenteiliger unzweideutiger Befund vorlag und ich als Fussgänger keine Mittel zum Selbstschutz mitzuführen habe. Somit habe ich im Sinne des § 323 c StGB dritter Halbsatz "...insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist,..." von einer Manipulation an dem Verunfallten abstand genommen um eine Selbstgefährdung zu vermeiden."
    Die Klageführung der Staatsanwaltschaft wird auch interessant werden, da Lege artis jedwede Körperflüssigkeit als infektiös anzusehen ist, selbst wenn sie auf alles getestet wurde, da es ja immer noch Erkrankungen geben kann auf welche heute noch nicht getestet werden kann.

    Es wird leicht unsachlich. Eine einfache Frage an alle, wen halten sie für fachlich qualifizierter
    1. RettAss auf ITW mit 42 h Woche 48 Wochen im Jahr und 40 h Weiterbildung im Jahr oder
    2. EA RettAss mit 160 h Praxis im Jahr und 40 h Weiterbildung
    Das Problem ist, der Bundeswehrler im Rgt. / Stab. aber auch im SanZentrum hat außer im Paktikum und im Einsatz wenig bis nichts mit der Materie zu tun und das geben die meisten auch offen zu, dass sie sich nicht mit jemanden der jeden Tag in der Notfallrettung tätig ist messen können. Weil in nicht wenigen Standorten wird die SanBereitschaft zivil abgebildet und der Truppenarzt hat nur noch sehr eingeschränktes Notfallmaterial.
    Die Ärzte außer von BWK's sagen das gleiche und die BW hat nur 4,5 BWK's (Westersteede ist das Halbe). Weil sie nicht mit den Krankheitbildern in der Praxis konfrontiert werden, welche für sie im Einsatz von Bedeutung sind. Ja sie werden vor den Einsätzen speziell geschult, aber auch da räumen sie ein, dass dies nur eine Behelfslösung ist. Weil man kann nicht jeden Facharzt mitnehmen in den Einsatz und da gilt wie beim IKRK Unfallchirurgen und Sandmännchen zu erst.
    Aus dem Grund jetzt einfach eine Frage an alle RettAss der Bundeswehr, wenn sie nur die vorgeschriebenen Zeiten für die Aus und Weiterbildung nutzen würden 160 h Praxis plus 40 h Theorie im Jahr und das Praktikum dann noch irgendwo auf dem blatten Land machen würden, was wüßten sie dann nach 3 Jahren nach ihrer Ausbildung noch.
    Um es zu relativieren, ja mir sind SanFw RettAss bekannt die auf 400 oder jetzt 450 € Basis im Rettungsdienst fahren und die verdammt gut sind. Leider gibt es aber auch die andere Seite und möglicherweise sehe ich die mehr, welche sagen mehr als die 200 h vergesst es und wieso soll ich mich weiterbilden usw. usw.
    Von daher für alle im Forum die zu erster Gruppe gehören möchte ich mich entschuldigen, aber bei denen der 2 Gruppe möchte ich einfach einmal zum Nachdenken anregen und dazu muss ich etwas provozieren.

    Sorry ist ein Mischung aus Deutsch und Österreichisch.
    Die Hauptfrage ist ob 160 h im Jahr im Beruf als fachlich qualifizierend anzusehen sind. Dies ist meiner Meinung nach nicht der Fall. Da ein normal in dem Bereich arbeitender das 10 fache zu leisten hat und somit auch mit selteneren Fällen konfrontiert wird. Hier im Forum wird gerne über die unzureichenden Einsatzzeiten bei EA's hergezogen ich ziehe über die von Bundeswehrangehörigen her.
    Bei Notärzten sind 5 oder 10 Tage Notarztdienst im Jahr vorgeschrieben und jetzt sage mir mal einer hier im Forum ob dies ausreicht?

    Also die BWK*s werden regelmäßig infrage gestellt vom Bundesrechnungshof. Aufgabe der BWK's ist die Versorgung der Soldaten auf dem Papier aber hauptsächlich die Ausbildung der Soldaten, da auf einer Inneren war das Durchschnittsalter der Patienten 83 und die BW hat noch nicht das letzte Aufgebot mobolisiert.
    Ich finde das Schweizer Modell gut, da was will ich mit einem Krankenpfleger, RettAss oder Arzt der nur überspitzt 3 Tage im Jahr Patienten sieht. Vorgeschrieben ehe die Frage kommt sind 160 h für RettAss und DGKP und ich glaube 5 Tage für Notärzte beim Bund und ganz ehrlich von denen möchte ich nicht behandelt werden oder wie heißt es die P8 dient der Selbstverteidung bzw. Tot stellen und warten bis die Gefahr der Sanität vorbei ist. PS ich bin im Sanitätsdienst.

    Was will das DRK machen - Sanitätshilfsstelle statt Hausarzt und BHP50 statt Krankenhaus? Bei aller Liebe ich weiß in etwa vom Militär, was eine Rettungsstation bzw. ein Rettungszentrum kostet und liebes DRK soviel Geld habt ihr nicht und vorallem nach 12 Monaten am Einsatzort hat es sich mit dem Wert erledigt.
    Allerdings ist der Einwand der Ausdünnung der medizinischen Infrastruktur berechtigt und ja es wird dann mehr Interhospitaltransporte geben und auch der Weg zum Arzt wird länger, nur braucht man da generell einen Rettungswagen oder reicht nicht das Taxi? Weil mit einem Bruch fahren Leute mit dem Bus zum Einkaufen, aber zum Arzt muss es es mindestens ein KTW sein zumindest in Österreich in Deutschland ist es nicht ganz so schlimm.

    Da ich mich mit dem Thema auch dienstlich befassen mußte stimme ich Krumel zu, für die akute Strahlenkrankheit. Aber schon bei einer Bestrahlung von 450 cGy (4,5 Sv) kann man davon ausgehen, dass die Person eine intensivmedizinischen Behandlung bedarf, aber dies ist auch eine Frage wie die Verfassung der Person vor der Exposition war.


    Wie vieles in der Medizin gilt wir machen exidence base medicine und das heißt was nach den entsprechenden Standards als Lethal eingestuft wird wird so gesehen und die weitere Therapie unterlassen. (Nein das ist nicht meine Meinung aber Richtlinienkonform)

    @ Maggus in Deutschland und Österreich sieht es ähnlich aus, wobei die Verfassungsjuristen sagen, dass sich durch die Feststellung einer Katastrophe zwar bestimmte Grundrechte einschränken lassen, aber das Recht auf Leben nicht dazu gehört.
    Dieses ist einzig im Rahmen des Rechtskonstrukts des "übergesetzlichen Notstandes" möglich, dieser hat nur das Problem, dass man ihn nicht anordnen kann, sondern jede Person für sich den Zustand erklären und im Anschluss ein Gericht dann das Vorliegen des "übergesetzlichen Notstandes" feststellen müßte, aber die haben dann wieder alle Zeit der Welt vorausgesetzt Deutschland besteht dann noch.

    @ Ani ich verstehe sie, aber die Grundlage der Triage ist ja leider gerade die, dass in dem Szenarios Situationen entstehen, welche nicht mehr rechtskonform abgearbeitet werden können. Denn das klassische deutsche und mitteleuropäische Recht verbietet eine Abwägung Leben gegen Leben.
    Doch genau dies geschieht in einer klassischen Triage, allerdings wird generell von allen mir bekannten Professoren in dem Bereich gesagt, das so schwerwiegend und umfangreich das Schadensereignis nach 1945 auch war mit Sicherheit in Deutschland und Österreich und nach ihrem Kenntnisstand auch in allen anderen westeuropäischen Staaten keine Triage im Sinne von Pirogow notwendig geworden ist, da alle Ereignisse lokal begrenzt waren.
    Doch genau das ethische Dilema beschreiben sie. Nur daran führt dann kein Weg vorbei, weil sie dann sich eingestehen müssen: Ja ich kann ihm möglicherweise helfen, aber dann sterben 4 andere, was mache ich gebe ich ein Leben um 4 zu retten oder opfer ich 4 um eines zu retten? Für alle es gibt keine absolut richtige Lösung, welche einem sein Gewissen nicht belastet. In dem Zusammenhang ist auch die Automatisierung in dem Bereich zu sehen. Ich gebe das und das ein und PC sagt leben oder sterben für den Verletzten.

    @ Ani es gibt die selbsttamponierenden Ereignisse sehr wohl, nur schrieb ich nicht das ab und an nach zusehen ist, sondern " Daher soll man auch wenn man dann die Zeit hat mal bei den Blauen vorbei sehen." und die Zeit hat man erst beim "Aufräumen". PS.: die Verletzten mit denen ich zutun habe sind zwischen 18 und max. 45 und ich empfehle hierzu sich einmal damit zu befassen das bei MASCAL sehr wohl schwarz (oder blau) triagierte überlebt haben.

    Naja hatte letztes Jahr ein Modul in .at und eines in .de zum Thema Katastrophenmedizin und ja da gibt es einige die sich fleißig theoretisch über Gott und die Welt Schwarz oder Blau bzw. T für Triage oder S für Sichtung bzw. ob nicht ärztliches Personal überhaupt triagieren darf oder nicht nur Sichten und ob der triagierende Arzt jetzt Chirurg oder Anästhesist zu sein hat usw. usw. usw... :diablo:
    Also Ani die deutsche Akademie für Katastrophenmedizin lehrt, dass die Karten "matt Dunkelblau" sind und man sich befleißigen soll nicht von Schwarz zu sprechen :mauer: Dies wird mit der emotionalen Verbindung schwarz gleich Tod begründet. Da unter dunkelblau Personen subsummiert werden, welche zum Zeitpunkt bei dem Vergleich des Kräfte und Mittelansatzes an der Unglücksstelle nicht therapiert (bzw. wegen begrenzten Transportraum nicht transortiert) werden können. Landläufig sagt man hoffnungslose Fälle, doch ab und an hilft sich die Natur besser als übereifrige Ärzte und Rettungsfachpersonal und z.B. eine schwere interne Blutung tamponiert sich selbst. Daher soll man auch wenn man dann die Zeit hat mal bei den Blauen vorbei sehen.

    @ vitorvandort

    Zitat

    Gibt es eigentlich dazu auch wissenschaftliche Untersuchungen? Würde mich mal interessieren, in wie weit subjektive Eindrücke der Frischheit mit der Realität übereinstimmen.


    Welches Ergebniss wünschen Sie denn? Mit dem richtigen Studiendesign belege ich ihnen entweder den Vorteil des Ehrenamtlichen oder des Hauptamtlichen im Rettungsdienst je nach Aufgabenstellung und Intention des Auftraggebers. :pfeif:

    Was kommt als nächstes? Der RS bedient das MG, der RettAss macht die Nahsicherung mit Sturmgewehr und der Notarzt hält die MPi 7 griffbereit. Oder geben wir lieber dem RS gleich Granatmachinenwaffe und als NAW kommt ein JAK, EAGLE, Fuchs und wie sie alle heißen zum Einsatz?
    Sorry aber einige begrüßen hier im Forum ja die Überlegung das Rettungsdienstpersonal schusssichere Westen tragen sollen. Die Bewaffnung des Rettungspersonals ist nur der notwendige nächste Schritt und da habe ich schon meine Probleme. Wenn Gefahr für meine Besatzung und mich besteht rufe ich die Exekutive und diese hat die Lage soweit zu bereinigen, dass ich meinen Auftrag erfüllen kann. Ich sehe es aber nicht als meine Aufgabe und die des Rettungsdienstes "erzwingende Behandlung" unter Waffenwirkung durchzuführen.
    Wenn ich als Soldat / Polizist und Notarzt angefordert werde im Rahmen einer Terrorlage diese zu bereinigen sieht die Sache anders aus.