Beiträge von hk-um

    @ Tragenträger


    Zitat

    Zum Thema Fürsorge: Ich habe vor zwei Jahren sogar mal einen stadtbekannten Berufsalkoholiker morgens um 8 Uhr nach Hause fahren dürfen, als Krankentransport mit meinem Rettungstöfftöff. Die Schwester hat den Transport damit begründet, er habe gestern Nacht keine Schuhe dabei gehabt und könne so ja nicht gehen... ein Taxi kann sich der arme Kerl ja nicht leisten.


    Das ist "manchmal" leider so. Aber es ist halt so, dass die Ambulanz in der Klinik jemanden nicht einfach vor die Tür setzen kann und dann muss er jalt durch den RD transportiert werden. Denn das andere Problem wäre: "Weil er Alkoholiker war müssen ihm nun die Beine abgenommen werden. Krankenhaus schickte alkoholisierte Person bei Schnee und Minusgraden barfus nachhause." Ich habe derzeit lange Diskussionen mit Juristen und die sagen: "Sorry prinzipiell haben sie Recht, aber im Zweifel wird der Staatsanwalt und Richter immer auf der Seite des armen Patienten sein und dieser konnte in seinem Zustand nicht den Umfang seiner Handlung erkennen. Andererseits wird man ihnen aber auch die Einschränkung seines Lebensumfeldes zum Vorwurf machen. Von daher hat man in dem Bereich immer schlechte Karten."
    Als Pflegeheim kann ich uneinsichtige Bewohner auch nicht einfach vor die Tür setzen.

    Nun niemand mag die Alki - Sammeltouren, aber sie gehören zum Berufsbild. Dies ist genauso wie verbal - aggressive, inkontinente, enthemmte usw. Patienten. Wenn der Rettungsdienst sich als Beruf versteht, dann hat er diese Seiten auch hinzunehmen und sich nicht anzumaßen feststellen zu wollen ob jemand der Hilfe bedarf oder nicht, was selbst Notärzte bei C2 - Abusus bei Jugendlichen nur sehr ungern machen und diese lieber einmal zuviel als zu wenig in das Spital schicken.
    Wie mir die Schilderung erscheint, so kam das Personal sah, roch und zeigte Desinteresse. Grundlegend sind zumindest einmal die Vitalwerte zu erheben und zu schauen, was Sache ist und bei Jugendlichen aber auch Erwachsenen, welche diese Versorgung ablehnen wird eher wegen des Verdachts der Selbstgefährdung die Exekutive zugezogen denn der Artikel "Jugendliche starb im Alkoholrausch - Rettungsdienst sah zuvor keine Notwendigkeit für die Betreuung" möchte ich nicht haben
    Das sich die Kostenträger dann an den Herren und Damen schadlos halten und 300 - 500 € für einen selbstverursachten Transport plus 1.000 € für 24 h Krankenhaus von den Personen einfordern können ist schon verständlich.
    Die Aussage von Cerebralperfusor kann ich nur Unterstützen eine spezialisierte Schtmittelambulanz mit Fachpersonal ist nicht schlecht aber Betreuung brauchen sie und aufgrund unseres Berufs müssen wir intervenieren, denn ansonsten können wir auch sagen: "Wieso sollen wir den Marathonläufer, Fallschirmspringer usw. versorgen, dieser hat ja wissentlich und willentlich seine Verletzung in Kauf genommen" und bitte nicht den Adipösen mit Erkrankungen vergessen.

    Zitat

    Wie häufig in solchen Fällen reiten die Verantwortliche von kleinen Bereichen immer auf Veränderung bzw. Zentralisierungen von Leitstellenbereichen herum.
    Die medizinischen Vorteile durch eine strukturierte Notrufabfrage, eine bessere Koordination, eine bessere Ausfallsicherheit (z.B. keine Ein-Personen-Leitstelle) oder die telefonische Anleitung von Ersthelfen wird ausgeblendet.


    Dann nehmen wir einmal ihre Äußerung auseinander:
    1. " eine strukturierte Notrufabfrage" wenn diese durch einen nationalen Betreiber z.B. das Bundesinnen bzw. Bundesgesundheitsministerium einheitlich per Dienstanweisung festgelegt ist, kann man die Einhaltung besser sicherstellen. Denn eine Nichteinhaltung einer Dienstanweisung bedeutet eine Dienstpflichverletzung und derzeit können die Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Bereiche nur Empfehlungen aussprechen. Eine gesetzliche Verankerung würde in die wirtschaftliche Autonomie der Betreiber eingreifen und könnte juristisch angefochten werden.
    2. "eine bessere Koordination" ist bei einem Betreiber ebenfalls besser sichergestellt, da der Dienstgeber den Ort der Diensterbringung festlegen kann, wobei Rücksicht auf die Lebensumstände des Beschäftigten zu nehmen ist. Allerdings einen Anfahrtsweg von 100 km zur Arbeitsstelle ist bei einem Beamten bzw. Bundesbediensteten leich zu argumentieren, man ist ja nicht "Hessenretter". Somit kann auf Spitzenbelastungen aktuell reagiert werden.
    3. " eine bessere Ausfallsicherheit " hier könnte man sogar mit 4 Nationalen Leitstellen für Feuerwehr , Polizei und rettungsdienst argumentieren, wobei der Betrieb mit 2 Leitstellen ohne Probleme aufrechtzuerhalten sein muss argumentieren.
    4. "telefonische Anleitung von Ersthelfen" stellt eine Übernahme des angloamerikanischen Systems dar und könnte selbstverständlich bei 4 Nationalen Leitstellen besser bewerkstelligt werden.
    Das dies aufgrund des föderativen Charakters der BRD unwahrscheinlich ist steht auf einem anderen Blatt. Nur die logische Schlussfolgerung zur Umsetzung ihrer Äußerung wäre eine "Bundessanitätspolizei".

    Ich arbeite in österreichischen Pflegeheimen die Anlage eines DK's ist KEINE Maßnahme, welche durch Personal des gehobenen Gesundheits und Krankenpflegedienstes durchzuführen ist, weil sie auch garnicht ausgebildet wird. Des weiteren darf ein/e DGKS/P auch keine i.V. Zugänge legen, sondern Flüssigkeit wird subcutan gegeben.
    Ein weiteres Problem ist in .at besteht keine wirkliche Trennung zwischen RTW / KTW / BKTW usw. sondern es wird bis auf Wien und einige Städte alles mit allem gefahren. Die Masse der Fahrten sind Taxifahrten, aber gut in der Steiermark wird für einen Innerortstransport um die 35 € hezahlt und das ist auch fast Taxigeld.

    Was war noch einmal das Thema? Ansonsten hat Philipp mit den Ausführungen betreffs BW recht und Mister Google hilft bei Eingabe der Begriffe Einsatzersthelfer alpha bis charlie weiter. Ansonsten gilt im Einsatz deutsches Recht ohne jede Einschränkung, da gemäß politischer Diktion die Bundeswehr in keinem regulären Kriegseinsatz steht.
    Ja ich weiss, dass AFG als Krieg bezeichnet werden darf seit 2010. Doch es wurde gleich eingeschränkt: Als ein Zustand welcher von der Allgemeinheit als Krieg gesehen werden kann ohne die formalen Anforderungen eines Krieges zu erfüllen. Gut das sind juristische Winkelzüge, doch so ist es halt.
    Ich hoffe für den Beschuldigten RettAss das es sich klärt und habe die Vermutung das in der Wache was faul ist. Zu der Diskussion Notfall / Katastrophe usw. ich hatte in Tübingen dieses Jahr eine Vorlesung und dort wurde uns gesagt: "Delegieren sie nichts, sondern berufen sie sich gegenüber dem Rettungs und medizinischen Personal auf die Notkompetenz. Denn wenn sie delegieren dann müssen sie sich vergewissern, dass seitens des Personals die Maßnahme beherrscht wird bzw. sie müssen das Personal unmittelbar beaufsichtigen. Nur in einer Katastrophe überträgt der Arzt die Maßnahme ja gerade, weil er sich um 10 oder mehr Verletzte kümmern muss und somit wäre eine Delegierung nicht zielführend. Ansonsten sind irgendwelche Zertifikate und Scheine uninteressant. Theoretisch müßte der NA bei Dienstübergabe die Funktionsfähigkeit der Geräte als auch die Expertise des RettAss zur Gabe von Medikamenten usw. überprüfen. Ausgehen kann er nur von dem was explizit in dem allgemeinen Ausbildungskanon der RettAss steht." :help: Jetzt mal als Frage an die NA möchten sie zu jeder Dienstübernahme ein Prüfungsgespräch mit ihrem RettAss führen und lieber RettAss was würden sie von einer Prüfung zu Dienstbeginn halten?

    Ich kann den Orginalartikel nicht einsehen und muss damit von dem Zitat im Forum ausgehen. Die RettAss werden mit der zivilen Ausbildung zum RettAss eingekauft und als Feldwebel eingestellt.
    Wenn sie keine Ausbildung als RettAss haben erhalten sie nach der allgemeinmilitärischen Grundausbildung und vielleicht einem kurzen Truppenpraktikum ihre Kommandierung zum Feldwebellehrgang. Im Anschluss werden sie jeh nach dem wann ihre ZAW (Zivile Aus und Weiterbildung) = zivile Ausbildung zum RettAss in die ZAW - Einheit versetzt und absolvieren ihre Ausbildung zivil. Wieviel Militär sie dabei sehen hängt von der ZAW - Einheit ab.
    Von daher sind sie nach Abschluss dieser Ausbildung so gut oder meist eher so schlecht wie jeder zivile RettAss ausgebildet. Ich stelle einmal ein Link zur Ausbildung von Nichtsanitätspersonal ein.
    http://www.wehrmed.de/article/…ezialisierte_Kraefte.html
    Daraus kann man ablesen, dass die Sanis wohl dann auch mehr lernen. Sollte ich einen entsprechenden Link finden stelle ich ihn ein. Ansonsten gilt, was nicht im Internet steht ist nicht offen.

    Ich glaube der Feldwebel RettAss hat bei seinen Weiterbildungen bei der Bundeswehr geschlafen, zumindest bei den Belehrungen.

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    Denn er hat bei der Bundeswehr, für die er hauptberuflich als Rettungsassistent tätig ist, die höchst mögliche Qualifizierungsstufe erreicht: Er gehört zu einer Hubschrauberbesatzung.


    Denn Feldwebel RettAss werden aktenkundig darüber belehrt, dass sie die erworbenen Fähigkeiten in Deutschland nicht einsetzen dürfen sondern nur im Einsatz, wenn kein Notarzt heran geführt werden kann in einer annehmbaren Zeit und selbst da ist eine ganze Juristenfraktion mit der Rechtfertigung beschäftigt.

    Also ich hatte mit verschiedenen Kliniken wegen einer Anstellung in Deutschland nach dem Studium Gespräche und da wurde mir direkt gesagt: Sie können im Notarztdienst privatliquidieren (Ups das Wort sollte da nicht fallen) sie erhalten von der Klinik die Freistellung dies als Nebentätigkeit im bezahlten Dienst für Mehrleistungen zu erbringen, dafür ist das Grundgehalt geringer.

    Irgend etwas stinkt da! Denn die Firma sagt es ist alles dokumentiert und bezieht sich auf 10 Fälle binnen 12 Monaten. Somit müßte wenn eine strafbare Handlung des RettAss vorliegt in jedem Fall auch eine Vernachlässigung der Aufsichts und Kontrollpflicht des Arbeitgebers angenommen werden.
    Dies beruht auf der Annahme, dass der RettAss seine "Taten" ja dokumentiert hat und sich bei Durchsicht der Dokumentation der Sachverhalt schon viel früher hätte ergeben müssen. Somit liegt für mich in der Firma ein internes Problem vor und dazu empfehle ich Staatsanwaltschaft und die Firma bei Google einzugeben.

    Karsten schöner Beitrag. Denn derzeit verkommt die Gesundheit nur noch zu einem Produktionsfaktor. Motto Kranke können nicht mehr produzieren und verursachen zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit.
    Seitens der Anbieter in den Gesundheitssektoren sieht es halt so aus, dass man sich in den Bereichen spezialisiert, welche den höchsten Gewinn ergeben. Doch da sollte man aus dem RD etwas schweigen, weil dort ja ähnliches im Gange ist. Denn schließlich haben wir nirgends mehr Patienten, sondern nur noch Kunden und der Gesundheitssektor ist halt auch nur noch ein Dienstleistungssektor, wo man bitte drei Gram Gesundheit zu 350 â?? hätte.
    Ich sage weiss Gott nicht, dass man für umsonst behandeln soll, doch wenn eine Klinik oder in Zukunft ein Rettungsdienstunternehmen die Aktienkurse mehr als alles andere interessiert, dann ist das eine bedenkliche Entwicklung.

    Nun der Artikel ist interessant und zutreffend. @ Fakl bedenke aber auch das der Arzt mit Überstunden vielleicht den Mist nachräumen muss, welche der Arzt ohne Überstunden verursacht hat.
    Denn die kleinen Fallstricke in der Klinik sieht man als Außenstehender meist nicht und ich hatte einmal die Aussage einer Oberarztes zu einem Assistenzarzt: "Ich habe vorhin noch einmal ihre Kodierung des Falles XY überprüft. Ich habe in 30 min nochmal 2.500 â?? für die Klinik verdient." und leider ist diese Arbeit halt notwendig in diesem Gesundheitssystem und das vergessen einige Ärzte gerne und die anderen müssen es ausbaden.

    Nun das RKI hat die Mitteilung schon länger Online.
    http://www.rki.de/DE/Content/S…ilungen/2012/09_2012.html
    Interessant wäre vielleicht das ganze Schreiben des LKA, weil der Satz: "Der Krankheitserreger des Milzbrands kann auch durch Inhalation aufgenommen werden." und der Satz beim RKI "Eine direkte Milzbrandübertragung von Mensch zu Mensch findet in der Regel nicht statt." zwar inhaltlich ident sind, aber ihrer Gewichtung des Risikos doch sehr variieren und schlußendlich ist das RKI eher übervorsichtig in solchen Fällen.
    Ansonsten handelt es sich nach Presseberichten um den gleichen Anthraxstamm wie in UK.