@ Tragenträger
ZitatZum Thema Fürsorge: Ich habe vor zwei Jahren sogar mal einen stadtbekannten Berufsalkoholiker morgens um 8 Uhr nach Hause fahren dürfen, als Krankentransport mit meinem Rettungstöfftöff. Die Schwester hat den Transport damit begründet, er habe gestern Nacht keine Schuhe dabei gehabt und könne so ja nicht gehen... ein Taxi kann sich der arme Kerl ja nicht leisten.
Das ist "manchmal" leider so. Aber es ist halt so, dass die Ambulanz in der Klinik jemanden nicht einfach vor die Tür setzen kann und dann muss er jalt durch den RD transportiert werden. Denn das andere Problem wäre: "Weil er Alkoholiker war müssen ihm nun die Beine abgenommen werden. Krankenhaus schickte alkoholisierte Person bei Schnee und Minusgraden barfus nachhause." Ich habe derzeit lange Diskussionen mit Juristen und die sagen: "Sorry prinzipiell haben sie Recht, aber im Zweifel wird der Staatsanwalt und Richter immer auf der Seite des armen Patienten sein und dieser konnte in seinem Zustand nicht den Umfang seiner Handlung erkennen. Andererseits wird man ihnen aber auch die Einschränkung seines Lebensumfeldes zum Vorwurf machen. Von daher hat man in dem Bereich immer schlechte Karten."
Als Pflegeheim kann ich uneinsichtige Bewohner auch nicht einfach vor die Tür setzen.