Beiträge von hk-um

    Es gibt hier in Deutschland eine klassische Nord / Südteilung. Ich hatte Weiterbildungen zu dem Thema in Bayern, Baden - Würtemberg wo man sagt bei Amoklagen kommen polizeieigene Sanitätskräfte zum Einsatz, als auch in Bremen , Hamburg und Niedersachsen, wo es hieß die Polizei hat dem "normalen" Rettungsdienst in die Maßnahmen einzubinden.
    Dies ist natürlich eine finanzielle Frage und dies im Besonderen auch in SH. Wenn ich davon ausgehe, dass in jeder Dienstgruppe mindestens zwei Polizeibeamte mit der Mindestqualifikation RettAss und zusätzlich ein Polizeiarzt mit der Qualifikation Notfallmedizin vorgehalten werden müssen, dann wird es teuer.

    @ Zoidberg nein die Erkrankung ist "Nett" - 90 % versterben in jedem Fall und 100 % ohne Intervention. Wenn ärztlich interveniert wird haben 10 % eine Chance zu überleben und eben bei allen Überlebenden mit einem guten Outcome und die anderen 90 % verursachen auch keine Kosten, da sie versterben.
    Nur die Leitlinien sagen jetzt auf der Basis der Statistik ist diese Maßnahme als nicht indiziert anzusehen, da die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ausgangs zu gering ist. Somit ist die OP nicht Leitlinienkonform und der Kostenträger kann es selbst bei positiven Ausgang als Kunstfehler betrachten und die Zahlung verweigern, weil nach Leitlinien die Erkrankung binnen 48 h zum Tod geführt hätte.
    Durch die OP wurden jetzt 2 von 20 gerettet, hierbei entstanden zusätztliche Behandlungskosten, welche bei leitlinienkorrekten Verhalten nicht entstanden wären.

    Um es überspitzt zu sagen wird es dazu kommen, dass die Leute Guidelinekonform sterben werden. Es gibt Krankheitsbilder in der Onkologie, aber auch in anderen Bereichen, wo es keine ausreichende Fallzahlen für Studien gibt, dass sollte man aus dem Rettungsdienst ja kennen und wo bisher ein Arzt sagte: Wenn wir es versuchen haben wir in 10 % eine Chance bei guten Outcome, wenn wir es nicht versuchen stirbt er garantiert binnen 48 h.
    Nur eine solche Intervention kostet und wenn man die GKV als Quelle nimmt, die wollen nicht zahlen, dass der Patient verstirbt ist für sie ein wirtschaftlicher Gewinn und wenn man den Tod mit Statistiken belegen kann um so besser um selber die Hände in Unschuld zu waschen.
    Von daher bei so einer OP ist der Tod nicht ein Fehler, sondern das Überleben ein Glücksfall und bisher hieß es wenn der Verstorbene zu den 90 % zählt, dann war es ein schicksalhafter Verlauf und wenn er zu den 10 % zählt dann hatte er einen guten Arzt un Glück. Heute wird der schicksalhafte Verlauf zum Fehler.

    @ raphael-wiesbaden das die Ausbildung für das GuK Personal nicht landesrechtlich geregelt wurde hat sich der Bund einiges Kosten lassen 2004. Denn es war beabsichtigt von den Ländern das jedes Land ein eigenes Ausbildungscurriculum erstellt.
    Dies wurde aber mit Problemen bei kurzfristigen Engpässen abgewehrt. Denn dann hätte z.B. eine Klinik aus München sich kein billigeres ausgebildetes Personal mehr in Meck.-Pom anwerben können und das hat dann zur Zustimmung geführt. So ähnlich könnte man bei den RettAss der Zukunft auch argumentieren um die Länder etwas zum Entgegenkommen zu bringen bei einer bundeseinheitlichen Ausbildung.

    @ Daniel Grein Danke für die Links, aber da muss man sich auch fragen bei dem einen reichen 400 h beim anderen sind es 500 h da bastelt jeder seinen eigenen Kram zusammen und die Qualität leidet mal wieder darunter. Solange es kein staatliches Mindestcurriculum zur Ausbildung von Lehrern im Gesundheitswesen gibt ist das ganze nicht Fisch noch Fleisch.

    Zum ersten wofür die Durchmischung des Ausbildungspersonals gut wäre, dass ist recht einfach man muss ja später auch zusammen arbeiten.
    Ich stell mal einen Link ein http://www.agn.at/index.php/kongress
    Da gibt es auch einen Vortrag Interaktion Pflege / Rettungsdienstpersonal und das ist leider in weiten Teilen suboptimal und da will ich jetzt keiner
    Seite die Schuld geben. Nur festzuhalten bleibt, dass es so ist!
    Zum Thema Schulen sind doch jedem von uns ohne großes Überlegen einige Schulen bekannt, wo man sagt oh Gott nicht von der Schule. Von daher
    solange man nicht die Curricula mit äußerster Strenge überwacht bringt das gar nichts. Ich habe bei einigen Weiterbildungen 25 RettAss von 20
    verschiedenen Schulen und leider variiert der Ausbildungsstand extrem obwohl alle die Ausbildung in einem Zeitfenster von 1 bis max. 8 Wochen
    vor dem Lehrgang abgeschlossen haben.

    @ cp

    Zitat

    Die klinische Ausbildung MUSS von Ärzten geführt werden.

    Nun dem stimme ich zu. Doch sollte uns beiden bewußt sein, dass dies leider nicht so ist und es eigentlich eher ein Pflegepraktikum darstellt. Wobei ich schon auch dafür wäre, dass der RettAss???Schüler nicht nur auf NFA und ICU rumhüpft sondern schon noch einige andere Bereiche dazu bekommt.
    Aber da kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber Geronto und Psych halte ich schon für zielführend und geboten man betrachte allein mal das Patientenaufkommen im Rettungsdienst und zu einem akut suizidalen Patienten wird ja hoffentlich niemand den KTW schicken. Doch vermute ich, dass dies nicht kommen wird. Zum Thema Intensivtransport kann ich nur sagen die Fortbildungen variieren derzeit von Hilfe rettet mich bis i.O. da kann man drauf aufbauen.

    Zitat

    Die Grundlagenfächer (Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Notfallmedizin, usw.) werden wie gehabt von Rettungsassistenten mit Zusatzausbildung unterrichtet (1000 Stunden und mehr, wie ich beschrieben habe) sowie einigen Spezialisten, die wiederum auch eine weiterführende methodische und didaktische sowie pädagogische Weiterbildung besitzen müssen.


    Sorry ich kenne die Ausbildungen sowohl in Krankenpflegeschulen, als auch in Rettungsdienstschulen und muss zugeben, dass man die Lehrer redundant einsetzen könnte. Was bedeutet den RettAss mit Zusatzquali an der Krankenpflegeschule und den GuKP mit Zusatzquali an der Rettungsdienstschule. Einzig bei der Notfallmedizin passt es nicht, aber das sollte klar sein.

    @ CP sehr wohl haben Personen des Krankenpflegedienstes was in der Ausbildung von ich weiss nicht wie sie dann heißen zu suchen. Oder wer leitet die ... in ihren klinischen Praktika an: Die Ärzte oder vielleicht die Pflegeassistenten?
    Zusätzlich kann man sich bei Grundlagenfächern auch fragen, wer das zu Unterrichten hat wie z.B. Hygiene usw. weil da ist der Unterschied nur marginal, weil die gesetzlichen Grundlagen ja identisch sind und da kann die Mikrobio der / die RettAss mit Zusatzausbildung genauso wie der / die GuKP mit Zusatzausbildung durchführen. Bei den Eigenarten des Bereiches braucht man dann schon jemanden aus dem Fachbereich, da es da unterschiede dann doch gibt.
    Das die GuKP nicht ausbilden wird die Anwendung technischer Rettungsmittel sollte klar sein. Aber als Beispiel bin ich in die Geräte der Intensivstation durch GuKP als auch durch LRA mit den notwendigen Berechtigungen eingewiesen worden und umgekehrt weise ich in die Geräte auf welche ich die Berechtigung habe sowohl GuKP's als auch RettAss ein.
    Des weiteren spreche ich auch nicht von der 19 jährigen GuKP sondern schon von einer zur Ausbildung befähigten Kraft. Das es da genauso wie bei den LRA und Dozenten im RD ist, dass jeder sich so nennen darf ist eine andere Geschichte und Erwachsenenbildung würde auch einigen Ärzten und Profs gut zu Gesicht stehen.

    @ Daniel Greim nur damit hat man ein Problem, wie will man Kücken ohne Hennen haben.
    Zusätzlich werden die Rettungsdienstlehranstalten ihrerseits auch den gesamten juridischen Weg ausschöpfen, wenn ihnen nicht entgegen gekommen wird. Denn die sehen schon die $ Zeichen in den Augen, dass sie irgendwie geartete Aufschulungen konzipieren Slogan "Vom RettAss zum ... nutzen die Möglichkeit des Gesetzes zur Erlangung der Berufsbezeichnung ... vom ... zum Preis von 4.999 â?? berufsbegleitend und durch die Arbeitsagentur gefördert."
    Leider ist es ja im Gesundheitswesen generell so, dass jeder versucht eigene Bezeichnungen und Fort / Weiterbildungen zu implementieren um Geld zu scheffeln. Selbst wenn man das unberücksichtigt ließe, müßte man vor der Durchführung des ersten regulären Ausbildungsganges die "Hennen" ziehen, weil es sonst nicht geht.
    Im Prinzip sehe ich da aber nicht das große Problem, vorausgesetzt der politische Wille wäre vorhanden und da zweifele ich etwas daran.
    Denn man könnte die Ausbilder der Ausbilder binnen 1 Jahres so qualifizieren, dass sie danach die Ausbildung als ... haben und gleichzeitig ausbilden können und der erste Jahrgang des neuen Curriculums könnte parallel laufen, da im ersten Jahr ja eher theoretische Grundlagen und Klinikpraktika wären. Einzig bei den Stunden im RD wäre es etwas problematisch, aber da könnte man bei diesem ersten Jahrgang zur Not zwischen 1 und 2 Jahr schieben und im dritten Jahr hat man nicht das Problem.
    Aber eine Verkürzungsmöglichkeit für derzeitige RettAss wird es geben, denn selbst beim GuK kann der GKPH verkürzen nach Rücksprache mit dem zuständigen Stellen.

    Nun dann müßten erstmal auch alle LehrRettAss usw. von der Ausbildung den zukünftigen Auszubildenden abgezogen werden. Weil wie soll es gehen, dass jemand der schlechter qualifiziert ist, jemanden der höher qualifiziert wird ausbilden und dessen Ausbildung überwachen kann.
    Also meine Meinung ist, dass man erst eine Aufschulung konzipieren und durchführen müßte, da ansonsten die Ausbildung nur durch ärztliches und in geringerem Umfang durch Krankenpflegepersonal durchgeführt werden könnte und somit wäre die Frage, wer auf dem RTW die Ausbildung überwachen soll.
    Weil wenn es der LehrRettAss nach altem Curriculum macht, dies etwa so wäre als ob derzeit ein RettSan als Ausbilder für RettAss eingesetzt würde und das Abschlußgespräch führen würde.

    Ich gestehe ich sitze in Österreich und hier gibt es HiOrg's die noch nicht einmal das Verpflegungsgeld von 2,80 â?? = ein Mittag auf der Klinik auszahlen wollen, weil dies der Ehrenamtlichkeit widerspreche :pillepalle: . Das höchste was hier ein Unternehmen für EA's zahlt sind 22 â?? je Dienst und da stimme ich zu das dies dann eher eine GFB zu einem miserablen Stundensatz ist als eine EA Tätigkeit.

    Nein habe ich nicht aber sie haben ihre vorgefertigten Meinungen und ich die Meinen. 84 h sind nur im Rahmen des Bereitschaftsdienstes und nur kurzfristig möglich nach EU - Richtlinien dürfen Arbeitnehmer 60 h mit Bereitschaftsdienst 65 h arbeiten.
    Der Rettungsdienst kann so er Ruhephasen hat als Bereitschaftsdienst angesehen werden. Dies bedeutet ein Arbeitnehmer kann 40 h bei seinem Hauptarbeitgeber arbeiten und 24 h bei seinem Nebenarbeitgeber und hat kein Problem. Die Tätigkeit ist Anzeige aber nicht genehmigungspflichtig zu der Wochenarbeitszeit gibt es juristische Auseinandersetzungen, da einige 50 h als Wochenarbeitszeit definieren, was aber nicht den EU - Verordnungen entspricht. Da der entsprechende Vorstoß 2008 im Europaparlamemt gestoppt wurde.
    Bei Selbstständigen ist auch die Kippung der 60 h Grenze möglich, da man als Beispiel annimmt jemand hat 2 50 % Stellen = 40 h zusätzlich eine GFB - Stelle mit 7 h die Woche und geht einer selbstständigen Tätigkeit im Umfang von 38 h die Woche nach. Aus diesem Grund ist er im Hauptberuf als Selbstständiger anzusehen und somit ergibt sich eine Wochenarbeitszeit von 47 h in verschiedenen Angestelltenarbeitsverhältnissen welche unter den 48 der EU liegen und 38 h als Selbstständiger was in der Summe 85 h macht und dies ist halt durch Schlupflöcher möglich!

    Sehr geehrter Johannes D. was hier im Forum geschrieben steht sind Wunschbilder von einigen und nicht das was derzeit in der ministeriellen Entscheidungsebene befindlich ist. Dieses variiert von statt 1 halt 2 Jahre RA.i.P. bis zum Einstieg nur mit Abitur und 2 Jahren = 3.200 bestehend aus 2.400 h Theorie + 800 h Klinikpraktika und dann 1.600 h Praxis.
    Da ich aber davon ausgehe, dass sie nicht im Bundesministerium für Gesundheit oder im Bundesministerium des Inneren in der Mindestfunktion eines Staatssekretärs sind wöllte ich ihnen empfehlen nicht die hypothetischen Gebilde als Grundlagen zu nehmen die sich einige hier im Forum wünschen, da es in diesem Zusammenhang mehr Mitspieler als nur das Rettungsfachpersonal gibt und einer der mächtigsten darunter sind die Krankenkassen.
    Zwar ist der Rettungsdienst prozentual nur ein kleiner Teil an den Kosten. Aber wenn es um das Geld geht, gehen die auf die Barrikaden und können sich der politischen Unterstützung sicher sein. Weil sie im Gegensatz zu den Ärzten , Pflege oder eben Rettungsfachpersonal ein politisches Druckmittel haben und dieses lautet Krankenkassenbeiträge. Der andere extrem einflußreiche Mitspieler ist die Politik selber. Denn glauben sie das ein Land welches den Rettungsdienst bezahlen muss im Bundesrat einen Gesetzesnovelle zustimmen wird, welche die Kosten für es erhöht ?
    Die hier im Forum vielgescholtenen Ärzte haben hier auch nicht das Mitspracherecht, allerdings das mediale Angstpotential. Weil kein Politiker sich wagt z.B. den Notarzt zur Disposition zu stellen, da ihm der Aufschrei in der Presselandschaft bewußt ist. "Hilfspersonal statt Arzt! Die Bundesregierung beabsichtigt "Rettungsfachpersonal" statt des Notarztes in der Primärrettung einzusetzen. Wird man demnächst zur Kostenreduktion auch nur noch von Krankenschwester operiert." Zwar ist jedem der sich mit der Materie befasst klar, dass dies so nicht kommt. Doch einen solchen Artikel in gewissen deutschen Presseerzeugnissen und die Politik hat einen Sturm der Entrüstung, welcher für sie Existenzbedrohend werden könnte.
    Von daher sehr geehrter Johannes D. solange nicht auf einem Entwurf steht "genehmigter Referentenentwurf" sind dies alles nur Fiktionen!

    Bin ich Politiker und erhalte eine Besoldung nach B3 aufwärts ?
    Zum einen sehe ich die Implementierung eines völlig neuen Berufsbildes für derzeit nicht durchsetzbar an. Des weiteren würde es auch hier in den Bereich der Besitzstandswahrung kommen, da dieses Berufsbild ja das Berufsbild des RettAss ersetzt bzw. abwertet. Daraus kann begründet werden, dass im Rahmen der beschriebenen Besitzstandswahrung die Kosten gegen den Verursacher (Gesetzgeber) geltend gemacht werden können.
    Dies ist ja auch der Grund, warum in Gesetzen häufig eine finanzielle Klausel ist und hier am besten zu stehen hat: "Die Umsetzung des Gesetzes ist ohne finanzielle Mehrbelastungen des Bundeshaushaltes oder Dritter durchführbar."
    Daher sehe ich ab dem Zeitpunkt wo tatsächlich die ersten mit der Ausbildung fertig sind, bis zum Auslaufen der Anerkennung der alten 2 jährigen Ausbildung auf 5 bis 10 Jahre, da man dann seitens des Gesetzgebers argumentieren kann, dass die Person in den 5 Jahren jeweils berufsbegleitend die Aufschulung durchführen kann und zusätzlich die ihr entstehenden Kosten beim Finanzamt absetzbar sind.
    Zusätzlich muss natürlich hinterfragt werden, was in der drei jährigen Ausbildung anders als in der 2 jährigen ist. Wenn z.B. man nur 1.600 h Praxis zusätzlich sind, so müßte der Gesetzgeber jeder RettAss welcher mindestens ein Jahr Vollzeit gefahren ist dies anrechnen und ohne weitere Diskussion und Prüfung überleiten. Wenn jetzt z.B. noch einmal 160 h Intensivstation 160 h Notaufnahme und 160 h Theorie kämmen, so könnte verlangt werden dass sie diese nachholen und sich nochmals einer Prüfung unterzieht. Die Praxisstunden im Rettungsdienst wären wieder anzurechnen.
    Wenn sie dieses haben, dann sind sie aber nicht als Übergeleitet anzusehen, sondern als vollausgebildete was weiss ich wie sie dann heißen. Dieses im Besonderen unter dem Aspekt, dass sich sonst der Stress der ist ja nur übergeleitet fortsetzt bis zum Umfallen.

    Also fangen wir mal an. Wenn der Gesetzgeber heute beschließen würde, dass eine dreijährige Ausbildung vorgeschrieben wird. Dann gehe ich bei dem Föderalen Charakter Deutschlands von 3 - 5 Jahren aus, welche benötigt werden sich auf die Ausbildungsregularien zu einigen. Schlussendlich war 2000 sogar bei der DGKP im Gespräch, dass 16 Bundesländer ihr eigenes Süppchen kochen.
    Somit käme es frühestens 2018 zu den ersten ... nach der Ausbildungsrichtlinie. Bis dahin gäbe es aber noch die 2 jährige Ausbildung, welche man dann auch als nicht mehr ausreichend erachten müßte. Das Gesetz sieht aber vor, dass jemand der eine Ausbildung abgeschlossen hat und hier wird ja immer darauf Wert gelegt, dass der RettAss eine Ausbildung ist diese auch nicht erlöschen kann.
    Es bestünde von der Seite des Gesetzgebers die Möglichkeit eine 6 monatige oder 1 jährige Aufschulung im Rahmen der Überleitung aufzunehmen. Doch selbst hier könnte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen bzw. die Arbeitsagentur müßte die Kosten im Rahmen der Fortbildung tragen. Wieviele RettAss gibt es derzeit in Deutschland ? Diese Zahl multipliziert mit 3.000 - 4.000 Euro bei einem Jahr, da wird sich Vater Staat bei der derzeitigen Finanzlage bedanken. Nur müßte die Arbeitsagentur die Kosten übernehmen, da sonst keine Vermittlung möglich wäre und sie somit in den Bereich der Arbeitslosen fallen würden.

    Zum Thema Stress. Ich kenne einige PDL die 4 oder 6 h Dienste implementieren wollen wegen der Stressbelastung. Sorry aber ich bin lieber 12 h im Dienst dann habe ich die 38 h in 3 Tagen + einmal im Monat 4 Tagen die Woche drin. Bei 6 h brauche ich 6 Tage wobei einer eben ein 8 h Dienst ist und bei 50 % Teilzeit mit 4 h bin ich auch 5 Tage die Woche im Haus.
    Von daher sollte man immer beide Seiten sehen, diese Kurzdienste finde ich persönlich wesentlich belastender.

    Simulatoren sind ja ganz sinnvoll aber irgendwann ist immer das erste Mal und der Medizinstudent fürchtet nichts mehr als die OP - Schwester die gleich einem Falken über ihm kreist und darüber wacht, dass er nichts außer dem befohlenen berührt. Sorry ich hatte vor der ersten OP auch einen Bammel und eine gute Assistenz muss auch erstmal ausgebildet sein.
    Denn mich hinstellen und eine 21 jährige Anästesie und Intensivschwester mit 25 Jahren im Beruf und 10.000 begleiteten OP's zu verlangen wird schwierig und am Phantom kann man nicht alles ausbilden.
    Von daher gebe ich ANI recht und hoffe das noch mehr so denken wie sie, weil ansonsten lernt niemand irgendwas und ja es ist eine Mehrarbeit jemanden auszubilden, aber das ist halt so man mußte es ja auch irgendwann einmal lernen und im Endeffekt führt eh der Ausbilder alles durch die Hände des Auszubildenden durch und wie gesagt der Zeitverlust ist marginal.

    Nun das würde lustig werden, da man ja noch nicht einmal in einem Land gleiche Arbeitszeiten hat. So darf ich nach meinem Kollektivvertrag maximal 50 h in der Woche arbeiten. In einem anderen Haus aber dem gleichen Gewerbe darf ich 60 h in der Woche arbeiten.
    Des weiteren wie sieht es mit Freiberuflern aus ? Denn Freiberuflich kann ich auch 70 oder 90 h die Woche arbeiten da ich ja mein eigener Arbeitgeber bin. Des weiteren braucht man ja in Deutschland in bestimmten Bereichen zum Teil 2 volle Stellen und da bin ich auch bei 76 - 84 h und dagegen gibt es genau gar keine Handhabe weil ich in beiden Fällen nur einen Vertrag über 38 - 42 h habe und meinem AG nur die Arbeitskraft in der Arbeitszeit schulde und nicht meine Freizeit.
    Problematisch wird es nur bei Eintritt eines Schadens, weil dann der Arbeitnehmer haftet.