Beiträge von hk-um

    Also zumindest für Österreich kann ich sagen, dass nur Destriktsärzte oder bestellte Ärzte den Tod feststellen dürfen. Dies regeln die Landessanitätsgesetze der Bundesländer.
    Von daher stellt der Allgemeinmediziner fest, dass die Person wohl verstorben ist und stellt einen Behandlungsschein aus. Im weiteren Verlauf muss binnen 6 h sich dann der Destriktsarzt / oder bestellte Arzt hin bemühen um zusagen natürlich oder unnatürlich verstorben.
    Aber nicht bemerkte Morde gibt es auch in dem System und auch in UK wird es dies geben.

    Bevor sich jemand zusehr freut Herr Laslo Andor ist Ungar ich lebe in Österreich ca. 80 km von der ungarischen und 60 km von der slowenischen Grenze. Im Sozial und Gesundheitsbereich arbeiten hier fast nur Ungarn und die Einrichtungen sehen sich genötigt in die Dienstanweisung zu schreiben, dass die Personen in der Arbeit deutsch zu sprechen haben.
    Von daher ist die Zielsetzung eher, dass er national protegierend handelt und es nicht dazu kommt, dass für Deutsche oder Österreicher mehr Jobs entstehen, sondern dass seine Landsleute Arbeitsplätze erhalten. Achso und gegen einen ungarischen Rettungsoffizier ist der RettAss in Deutschland wie der RettAss zum RettSan in Deutschland und für das deutsche Gehalt eines RettSan freut sich der Ungar kaputt.
    Gut in Ribnitz - Damgarten oder Saarbrücken wird es vielleicht nicht so schlagend, doch da warten wir einmal.

    Ich schließe mich Raphael - Wiesbaden an. Denn in der Pflege wird häufig mit 400 Euro -Jobbern gearbeitet und alle sind es zufrieden und zum Teil gibt es ja auch dort noch Leute die es tatsächlich für lau machen, auch wenn es sehr wenige sind.
    Das natürlich so hübsche leuchtende Autos mit blitzenden Lichtern anziehender auf EA's wirken als eine Sucht oder Demenzstation ist wohl klar und ich habe mit denen die sich eher als "Rettungsgott" sehen egal ob HA oder EA schon meine Probleme und sein wir einmal ehrlich warum ist jemand RettAss geworden sichere und besser bezahlte Jobs hätte es auch in anderen Bereichen gegeben und ich kann in der Pflege ja auch nicht mich erregen, weil mein Chef sich gerade wieder eine Sonderzuwendung genehmigt hat,
    Ansonsten wöllte ich gerne einmal wissen wie viele RettAss EA gibt es eigentlich, weil bei 2 Jahren Ausbildung halte ich die Zahl für Marginal lasse mich aber gerne belehren.

    @ VKRetter schon einmal etwas von Wettberwerbsvorteil gehört? Wenn zwei Anbieter die selbe Leistung erbringen und für diese Leistung die selben Vorgaben haben, dann werden die Preise sehr nahe bei einander sein. Der Ausschreibende will aber seine Kosten und der Bieter seine Ausgaben reduzieren. Also stellt sich die Frage, wie mach ich das?
    Bei den Fahrzeugen kann ich die Nutzungsdauer erhöhen, damit steigen aber auch meine Wartungskosten und bei den Geräten sieht es ähnlich aus. Ich kann versuchen die Auslastung meiner Fahrzeuge zu steigern, aber der Haupteinsparungspunkt ist das Personal.
    Wie sehe es als Beispiel aus, wenn ein RettAss der keine hauptamtliche Stelle mehr erhält als BuFDi zugeteilt wird um seine staatlichen Zuschüsse nicht zu verlieren. Dieser führe dann um 336 â?? 40 h die Woche und die Arbeitsagentur unterstützt es und dem Betreiber gefällt es.

    Nö es sollen doch nicht zu den derzeitigen 100 % 20 % dazu kommen und somit 120 % erbracht werden, sondern von den 100 % sollen 20 % ehrenamtlich erbracht werden. Dies bedeutet dass bei als Beispiel 100.000 h im Jahr jetzt 20.000 Ehrenamtlich sein sollen.
    Diese 20.000 h wären bei 15 Euro die Stunde Einsparungen von 300.000 Eruo und bei einer 42 h Woche mit 1 Monat Urlaub etwa 10 hauptamtliche Mitarbeiter. Das die Hauptamtlichen da etwas sauer werden verstehe ich. Nur sollen sie ihren Frust dann nicht an den Ehrenamtlichen ablassen, da die und ihr Idealismus auch nur mißbraucht werden!
    An diesem Punkt kritisiere ich die Hauptamtlichen auch wenn ich ihre Intention verstehe, weil wenn es keine EA's gäbe müßten sich die Betreiber und Kostenträger was anderes einfallen lassen und das würden sie!

    Getroffen!!!
    Sehr geehrter Johannes D sie kennen dann jawohl die deutsche RettAss - Ausbildung ich auch, da ich mich mit ihren Mängeln bei der Bundeswehr erfreuen darf! Die Ausbildung zum RettAss setzt sich aus 2 Jahren und 2.800 h zusammen soweit ist ihre Ausführung richtig.
    Nur teilt man die 2.800 h ein in das RA i.P.wo 1.600 h nach § 7 RettAssG zu absolvieren sind und die für die Ausbildung viel oder in vielen Fällen gar nichts bringen. Also bleiben entsprechend der Rettungsassistenten Ausbildung 1.200 h gemäß § 4 RettAssG für die theoretische und praktische Ausbildung.
    Von den 1.200 h sind wiederum 420 h in einer Klinik zu absolvieren, also verbleiben 780 h für die theoretische Ausbildung. Gut der Pflegehelfer mit 1.600 h bestehend aus 800 h Theorie und 800 h Praxis ist unterdessen z.B. in Hamburg und soweit ich weiss auch in Niedersachsen durch den PflegeASSISTENTEN mit 2.800 h ersetzt worden, wo wohl selbst sie nicht mehr sagen können, dass dieser nicht auf der gleichen Stufe wie der RettAss steht. Das dies für die Ausbildung genau gar nichts gebracht hat ist eine andere Sache, aber die Bewerber waren schulisch so schlecht, dass man in den zusätzlichen 1.200 h die Versäumnisse der Schule nachholen muss.
    Von daher auch wenn ich in Österreich lebe kenne ich mich noch relativ gut im deutschen Gesetzes und Ausbildungsbereich aus.

    Sein wir doch ehrlich, es geht einigen im Forum schlicht um ihren Gehalt und sie glauben, dass wenn der Rettungsdienst komplett privatwirtschaftlich kommerzialisiert ist ihre Gehälter steigen.
    Doch gestehen wir uns auch ein, dass ein RettAss nur 1.200 h theoretische Ausbildung hat und somit im klinischen Bereich einem Pflegehelfer entspricht, welcher 800 h Theorie hat. Dies hören RettAss zwar ungern, nur gemäß Ausbildungshöhe ist es so und bevor jetzt jemand sich bemüßigt sieht zu argumentieren, dass der Pflegehelfer ja nicht eigenverantwortlich handelt. Dies ist mir bekannt, nur sagt dies nichts über die Ausbildungshöhe aus.
    Wenn ich hier lese, dass ja der Rettungsdienst eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe für die öffentliche Hand ist, so stimmt dies zwar. Doch auch der Katastrophenschutz und Katastrophenvorsorge ist eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe für die öffentliche Hand. Mit dieser Argumentationslinie würden die welche sie verfolgen sagen: "THW und Feuerwehr müssen hauptberuflich sein!"
    Ich wünsche mal viel Spass das alles zu bezahlen, weil dann bedarf es einer Kalkulation auf der Maßgabe von möglichen Schadensszenarien und da stellt sich die Frage, welches wählt man? Denn wenn ich das größte mögliche Schadensereignis zur Planung nehme wird es teuer und wenn ich sage es tritt eh nichts ein, dann kostet unter Umständen Leben!
    Von daher schließe ich mich auch Schmunzel und Rivendel an und hoffe, dass einige im Forum ihren rein monetären Blickwinkel etwas ausweiten bzw. gleich den Interessenkonflikt deutlich machen bevor sie die Geschütze in Stellung bringen. Weil es ergibt sich zwar aus den Beiträgen wer Hauptamtlich und Ehrenamtlich ist, doch wenn man die Beiträge ohne das Wissen liest müßte man sich fragen.

    Ich finde es recht interessant zu lesen, was sich hier einige Denken und frage mich in wie weit diese sich mit den finanziellen Möglichkeiten in Deutschland befasst haben. Denn ich kann mich auch hinstellen und sagen ich will. Nur davon ist das Geld auch nicht da.
    Möglicherweise sollten einige im Forum einmal zu dem klinischen Assistenzpersonal sehen und dann werden sie feststellen, wie man Kosten senkt. Gehen wir einmal davon aus, dass es von jetzt auf gleich keine EA's mehr gäbe, das Budget aber wegen der angespannten Haushaltslage der Auftraggeber nicht steigen sondern eher reduziert wird. Jetzt stellt sich die Frage, wie erreiche ich dieses Ziel?
    Die Antwort ist recht einfach, da der Auftraggeber schließlich im Rettungsdienst die öffentliche Hand ist können die gesetzlichen Vorgaben entsprechend adaptiert werden. So wäre als Konstrukt z.B. möglich, dass auf einem RTW ein vollausgebildeter RA ist, ein RA.i.P im dritten Lehrjahr und als Fahrer ein RA Schüler im ersten oder zweiten Lehrjahr.
    Somit würde man wie es in der Klinik ja schon ist die Personen im dritten Lehrjahr fast ohne Einschränkungen einsetzen und die Aufsicht würde der vollausgebildete RettAss führen.
    Es würden auf diese Art RettAss für die Halde produziert und somit ein Überangebot weiter forciert werden. Dieses hätte zur Folge, dass die Gehälter für die hauptamtlichen RettAss stagnieren oder gar sinken und möchten sie dann die Auszubildenden zum RettAss für ihr geringes Gehalt verantwortlich machen ?
    Denn wenn es weniger Auszubildende gäbe, so müßten die Arbeitgeber auch mehr zahlen. Dies ist die gleiche Logik, wie bei den Ehrenamtlichen.

    Nun von einem Verband ist hier ja der Link auf der Seite und wenn man sich dann die Seite der kooptierten Vereinigungen und Unternehmen ansieht, sollte jedem klar sein, dass hier doch gewissen Interessenkonflikte entstehen.
    Zum Thema der 2 versus 3 bzw. 5 jährigen Ausbildung. Eine 5 jährige Ausbildung halte ich für nicht geboten in einem notarztgestützten System und bei der 3 jährigen wäre ich dafür, wenn es eine inhaltliche Verbesserung darstellen würde. Doch wenn ich nur die 1.200 h Theorie auf 1.400 h setze und das Praktika von 1.600 h auf 3.000 h bringt das für die Qualität im RD gar nichts und die Unternehmen werden RettAss zum "Saufüttern" ausbilden wie heute schon GuK's in Deutschland, weil man sie im letzten Jahr fast vollständig eigenverantwortlich einsetzt.
    Wie gesagt in Österreich wurde im Zusammenhang mit der Falck - Diskussion der Kollektivvertrag des Rettungsdienstes gesatzt und das heißt er ist für alle Anbieter als Minimum bindend. Nur wenn man in Deutschland Mindestlohn sagt, dann schreien einige auch nur steinigt ihn steinigt ihn er hat das verbotene Wort gesagt.
    Zu der Frage mit der Reitprüfung, wenn z.B. ein Reiten unterbrochen werden muss, weil die sanitätsdienstliche Absicherung unter das Minimum fällt, so haftet der Anbieter des Sanitätsdienstes für entstehende zusätzliche Aufwendungen oder entgehende Einnahmen des Veranstalters, wenn dieses Minimum hätte vermieden werden können.

    @ DanielGrein dann hoffe ich das sie eine sehr gute Berufshaftpflicht haben. Denn ich hatte jetzt im Studium zwar in Österreich Unterrichte zu dem Thema Aufbau, Durchführung und Administration von Sanitätsdienstes bei Großveranstaltungen aus ärztlicher und der Sicht des medizinischen Assistenzpersonals und die haftungsrechtlichen Aspekte da kann ich dann nur Prost Mahlzeit sagen wenn das schlagend wird.
    Da mach ich selbst für 60 Euro die Stunde Netto keinen Dienst als Assistenzpersonal oder 200 Euro für einen Arzt, wenn nicht über mir ein anderer Vertragsnehmer ist und ich nur als sein Angestellter fungiere, da die Haftungsmargen selbst nur bei einer Unterbrechung von einer Reitprüfung von 30 min schnell einige 100 Euro machen können, doch das hat mit dem Ehrenamt dann nichts mehr zutun.
    Ansonsten sollten sich das präklinische medizinische Assistenzpersonal mal zusammensetzen und einen tatsächlichen Berufsverband gründen, denn das was ich da derzeit in Deutschland sehe sind keine selbstständigen Organisationen, denen an dem Rettungsdienstpersonal gelegen ist, sondern Verbände die ein gewisses Näheverhältnis zu den Unternehmen nicht leugnen können und somit z.B. wie sich in dieser Diskussion zeigt nur auf den erlaubten Nebenkriegsschauplätzen aufhalten dürfen.
    Weil offen gesagt ist das Ehrenamt in Deutschland zu vernachlässigen, da wird dort mal ein ehrenamtlicher KTW über den Bedarf gestellt oder dort fährt ein Ehrenamtlicher auf dem RTW. In Österreich wird der RD in der Nacht und am Wochenende zum Teil in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern zu 95 % ehrenamtlich abgedeckt, aber das wird auch nicht mehr ewig gehen.
    Auf der anderen Seite erhält ein hauptamtlicher RettSan mit 300 h Ausbildung aber um die 1.200 Euro Netto und das 14 mal. Von daher kann wohl kaum der Ehrenamtliche an dem geringen Gehalt schuld sein, sondern der politische Wille und die Lobby der Rettungsdienstindustrie, welche auch über die Berufsverbände des Rettungsdienstpersonals als Vorfeldorganisation operiert.

    Um was handelt es sich denn nun im Artikel der Süddeutschen? Denn einmal ist von einem RS - Praktikant und einmal RA i.P. die Rede. Der Artikel vom SK - Verlag ist eigentlich nur eine tendenzielle Kurzzusammenfassung des Artikels der Süddeutschen.
    Im ersten Fall ist es eine Nettigkeit mehr nicht im zweiten wäre es eine Frechheit. Nur gibt es in Deutschland keinen allgemeingültigen Tarifvertrag für den Rettungsdienst und damit ist es eben so. Denn im weiteren Artikel lese ich immer nur Praktikant und nur einmal RA i.P. und das im Zusammenhang mit der Erklärung der RettAss - Ausbildung somit könnte hier eine Vermischung von zwei verschiedenen Ausbildungsgängen mit verschiedenem Fähigkeitsprofil des Praktikanten vorliegen.

    Ich hatte jetzt in Österreich einen netten Vortrag, wo es hieß die reine Reanimation kann nicht verweigert werden, da es sich dabei nicht um eine medizinische Maßnahme handelt, da sie ja auch von Laien ausgeführt wird.
    Eine ähnliche Konstellation gibt es in der Pflege. Der Patient kann die PEG aber nicht die Ernährung verweigern. Ersteres ist eine medizinische Maßnahme und zweiteres eine Pflegerische.
    Von daher die Gabe von Adrenalin usw. der Zugang etc. ist medizinisch und kann verweigert werden. Die reine mechanische Kompression aber auch der AED kann nicht verweigert werden, da deren Anwendung nicht medizinisch ist. ?-(

    Sorry der Link von 2008 funktioniert bei mir nicht mehr.
    Aber inhaltlich wollte sich hier die Kasse vor Kosten schützen. Jetzt hat der Anrufer ein Problem, da wenn er den RD mit dem Verdacht auf ein zu hospitalisierendes Ereignis anruft und dieser feststellt, dass dies seiner Meinung nach nicht notwendig ist. Denn wenn er jetzt der Empfehlung des RettAss folgt und z.B. zum Hausarzt geht, weil kein klinischer Behandlungsbedarf besteht muss er zahlen.
    Sollte er jetzt wegen der Kosten sagen ich bestehe auf einem Transport, da sie als RettAss können keine abschließende Diagnose und Therapieempfehlung ausstellen und wir transportieren ihn in das Krankenhaus und dort sagt der Arzt nein es besteht keine Indikation und verweigert den Transportschein, was ja auch schon vorgekommen ist, so bleibt die Person auch auf den Kosten sitzen.
    Ich frag mich wann es zum ersten Prozess kommt, warum sind sie mit ihrer Großmutter im Privat PKW in das Krankenhaus gefahren? Herr Richter ich konnte nicht ausschließen, dass es sich um ein nicht transportwürdiges Ereignis handelt und die Kosten von 250 â?? im Fall des "unberechtigten" Notrufs könnte ich nicht aufbringen.

    Hallo es handelte sich hierbei um eine BW - Interne Veranstaltung (PHTLS) und in Österreich fahren die Praktikanten im Feldanzug mit Rotkreuz - Binde auf den zivilen Rettungswagen.

    @ VK - Retter. Nicht ganz richtig! Die Soldaten (Ärzte / RettAss) sind sehr wohl an diesen Tagen Soldaten mit allen Rechten und Pflichten. Von daher geht es einen sehr wohl etwas an.

    Sorry der Verein wo ich bin trägt Uniformen verschiedenster Art Feldanzug, Dienstanzug, Gesellschaftsanzug usw. und dort gehört es dazu. Das jetzt Dozenten, welche von diesem "Verein" an PHTLS (R) abgestellt werden nicht die Uniform ihres Brötchengebers sondern eines "Vereins" tragen würde sich weder die US - Army noch andere Armeen gefallen lassen.

    Ich finde PHTLS etwas man kann fast schon sagen in eine Sekte abtriftend. Vom Inhaltlichen zwar ein gutes Werkzeug, aber das herumhüpfen in den T - Shirts wegen der CI halte ich nicht für so gut und in Teilen sind sie einfach dogmatisch vor allem in Deutschland.

    Die Paar RettAss die das Glück haben auf den RTW's / NAW's usw. an den BWK zu sitzen sind auch tatschlich in ihrer Funktion ttig und ich kenne das BWK Hamburg auch aus der Ausbildung und finde es sehr gut.
    Nur die meisten RettAss der Bundeswehr sind im Jahr 160 h in den zivilen Rettungsdienst kommandiert und müssen 40 h Theorie machen. Mit dem kein Bock auf die Tätigkeit muss ich mich wiederholt herumärgern und ärgere mich eigentlich nur das ich sie nicht wie im Zivilen entlassen darf.
    Aber der Punkt ist die werden mit 17 eingekauft und gehen mit Ende 20 in den BFD in den Jahren zwischen Abschluss ihrer ZAW und ihrem BFD haben sie die Einsätze und die 200 h sie können sich denken, wie sich da der zivile Arbeitsmarkt freut.