Beiträge von hk-um

    Wenn man die Ausbildung mal bundesweit nicht nur auf dem Papier vereinheitlichen würde, so würde ich mitgehen. Nur habe ich schon bei den RettAss das Problem das die aus 16 Bundesländern kommen und zusätzlich aus 40 verschiedenen Rettungsdienstschulen und als ob dies noch nicht genug wäre unterscheiden sich die Lehrgänge an den einzelnen Schulen zum Teil auch noch.
    So können RettAss die ihre Ausbildung 2010 abgeschlossen haben an der Schule dies und das noch gelernt haben 2011 war es gestrichen. Sollte es ein bundeseinheitliches Curriculum geben hätte ich kein Problem. Nur so muss ich erstmal wochenlang versuchen die RettAss auf ein Niveau zu bringen und die Zeit fehlt mir ihnen dann einsatzspezifische Grundlagen beizubringen und es ist wohl nicht unbedingt Kostengünstig, wenn ich nach den 2 Jahren RettAss noch 6 Monate Grundlagen heranhängen muss um ein gleiches Level zu erreichen.
    Gut das sieht Zivil nicht anders aus, aber darüber müssen sich die Rettungswachenleiter ihren Kopf zerbrechen.

    Es werden alle Fachschulen Rettungsdienst der Bundeswehr geschlossen. Betroffen sind hiervon:
    - Hamburg
    - Koblenz
    - Berlin
    - Ulm
    - München
    Wie die Ausbildung der Einsatzrettungssanitäter in der Zukunft erfolgen wird, wird noch diskutiert.
    Die Frage ist halt BW - Intern oder Extern bzw. einkauf von RettSan vom zivilen Markt. Da dem
    RettSan nach der neuen Stellenbeschreibung wieder der Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers
    zusteht.
    Die 40 h Weiterbildung des RettAss sollen möglichst Standortnah erfolgen
    um die Trennungsgeldansprüche der RettAss zu minimieren. Nur wird mir jeder bestätigen,
    dass die Malteser anders als die Johanniter und diese anders als die ... ausbilden und
    zwischen Traunstein und Tarp massive Unterschiede bestehen und das ist für den Bund
    etwas problematisch, auch wenn man jetzt PHTLS an der SanAk implementiert.

    Nun ja die Einheiten die Putin schützen und für die innere Sicherheit sorgen sind die Truppen des Innenministeriums deren bekannteste wohl die OMON ist welche schon 20.000 Mann unter Waffen hat und dem GSG - 9 vergleichbar wäre. Die Gesamtstärke dieser Kräfte der Inneren Truppen wird mit 170.000 Mann angegeben und für den westlichen Beobachter entsteht der Eindruck dies sei russisches Militär. Nur sind sie nichts anderes als die Bundespolizei in Deutschland nur halt mit anderen Waffen und in Aufstellung und Ausrüstung erinnern sie eher an den BGS der Vergangenheit.

    Also ich finde es nicht so amüsant. Denn ich möchte nicht das der NA mit der MPi 7 im Handschuhfach durch Berlin fährt und sein Fahrer ein Sturmgewehr mitführt. Denn dann muss ich mich fragen, wo das aufhören soll. Beim EAGLE IV im Frankfurten Bahnhofsviertel und den YAK in Kreuzberg?

    Fassen wir es doch einmal aus der Sicht eines Stadtkämmerers zusammen. Er muss dem Landesrettungsgesetz entsprechend für meine Stadt 10 RTW's im 24 h Dienst haben. Jedes dieser Fahrzeuge muss mit einem RettAss und einem RS besetzt sein.
    Jetzt rechne er einfach nur noch was kosten die an Gehalt, die Fahrzeuge , das Gerät usw. Wenn er jetzt ausschreibt soll das ganze natürlich für ihn billiger werden und seine Kasse weniger belasten.
    Aber natürlich haben wir jetzt ein Problem, weil der welcher sich auf die Ausschreibung bewirbt will auch Gewinn machen. Nur die Stadt will weniger zahlen und gleichzeitig soll der Gewinn maximiert werden. Wo sind jetzt die Stellschrauben des Bestbieters:
    A. Beim Fuhrpark denn er muss nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen
    B. Gerät wie gesagt was im Gesetz steht muss sein mehr nicht
    C. an den Liegenschaften, denn warum sollte er investieren wenn er nicht weiß ob er in 5 Jahren noch da ist
    D. am Personal es müssen die Mindestanforderungen erfüllt sein mehr nicht, denn wird wohl jemand weil seine Firma nicht den Zuschlag erhält von Ba-Wü nach SH gehen und somit hätte er für die Konkurrenz ausgebildet.
    Für den Arbeitnehmer gilt eigentlich wie komme ich schnellstens aus dem Hamsterrad Rettungsdienst heraus, da wer sagt mir das mich der nächste übernimmt.
    Ich persönlich bin eher für einen staatlichen Rettungsdienst wie es ihn z.B. in Slowenien gibt, aber auch da ist die Frage, was will und kann der Staat investieren.

    @ der_Tobi Das kenne ich nur zugut. Ich hatte schon einmal ein Heim wo gesagt wurde bei uns verstibt kein Klient. Da aber die Klienten doch etwas älter waren 9x oder so ist dies etwas problematisch.
    In einer anderen hieß es der Klient hat Präfinal immer in das Klinikum oder das Hospiz verlegt zu werden, da man für die Pflege aber nicht für die Sterbebegleitung zuständig sei.
    Auf dieser Basis kommt es dann zum Patientenpingpong. Die Pflegeeinrichtung will den Klinten los werden, da das Pflegepersonal sich in der Nacht bei 40 Patienten kaum um einen Sterbenden kümmern kann und Tote sich schlecht in der Statistik machen. Auf der anderen Seite will die Klinik ihn nicht aufnehmen, weil er eigentlich nur ein Bett belegt und Pflegekapazitäten bindet.
    So kann es einem passieren, dass man mit dem Patienten innerhalb eines Tages 3 verschiedene Stationen / Ambulanzen anfährt mit einem Patienten vom Pflegeheim, weil sich dort immer etwas neues überlegt wird, was bei dem Sterbenden überprüft werden müßte. Doch das ist leider auch etwas unsere Gesetzeslage und aus der Sicht würde ich einen Sterbenden auch immer in die Klinik verlegen, weil er dort zwar meist auch verstirbt aber sich die Pflegeeinrichtung abgesichert hat.
    Zu dem Stempel kann ich nur sagen ich finde ihn nicht so gut, weil ob reanimiert wird oder nicht sollte immer noch von den Umständen abhängig gemacht werden und ist eine Individualentscheidung (Oh weh jetzt kommt die Leitlinienschlacht.) Ich habe auch mitbekommen, dass einige Patienten nach einem Nahtod ihre Patientenverfügungen aufhoben, weil man sie nie so genau präzisieren kann, dass sie alle Möglichkeiten abdeckt.
    Weil man will ja eigentlich nur, dass man nicht ein hilfloser Pflegefall wird. Wenn man aber durch die Maßnahme gerettet werden könnte und noch ein paar Lebensjahre bei guter Gesundheit hat dann sieht die Sache anders aus und es gibt auch den ein oder anderen 90 + x der als 80 + x schon mal näher am Himmelstor war als alles andere und jetzt zwar nicht zum Marathon geht, aber doch fast selbstständig lebt.
    Nagut wer putzt mit 93 noch die Fenster? Diese Fälle sind zwar selten, passen aber in keine Leitlinie.

    Sorry ich arbeite noch in der Pflege und ich kenne das Problem sehr wohl, da wir in einem Heim auch diskutiert haben ein AED zu beschaffen. Nur ist das Problem dann vorhanden. Denn wenn dieses Gerät da ist MUSS es eingesetzt werden auch bei 95 jährigen mit 2 vorhergehenden Schlaganfällen im Wachkoma usw.


    Es steht außer Frage das es bei manchem noch Sinnvoll ist aber da stolpern wir dann in die Rechtsfalle. Eine Pflegeeinrichtung ist nicht zur Vorhaltung verpflichtet, wenn sie es aber vorhält muss sie es auch anwenden sollte keine anderslautende Patientenverfügung vorliegen.

    Also gemessen am Rest Österreichs ist Wien fast schon das gelobte Land im Rettungsdienst. Die RTW's sind nach EN-1789, es ist ein NFS auf dem Wagen usw.
    Das sich nur die Freiheitlichen zu Wort melden sagt nur, dass die Reduktion gute Chancen hat. Wenn jetzt die ÖVP nahen Vorfeldorganisationen aufspringen ist es essig. In Österreich ticken die Uhren anders, aber mal als Frage wo verdient ein RettSan bei einer 40 h Woche 1.215 â?? Netto die Woche und bekommt im Juni und November noch einmal ein volles Gehalt zusätzlich und das ganze nach 300 h Ausbildung
    100 h Theorie
    160 h Praxis = als Ehrenamtlicher darf man fahren
    40 h Berufsmodul
    jetzt ist man beschäftigt wenigstens auf jeden RTW einen NFS = Notfallsani zu bekommen, bei dem ist die Ausbildung etwas länger als beim deutschen RettSan aber nur marginal.
    Allerdings wird in Österreich vehement für den dritten Mann / Frau gestritten, da es sie ja schon immer gibt und dies ist hier das Hauptargument.

    Gibt es irgendwo die NACA-Zahlen für Hamburg? Weil man Hamburg und Wien relativ gut miteinander von der Größe her vergleichen kann. Denn für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso Wien nach dem angegebenen Link mit der MA70 (2009) auf 117.849 Einsätze mit 72.424 "Fehleinsätze" (NACA-I./II.) die Feuerwehr Hamburg (2009) http://www.hamburg.de/contentb…ta/jahresbericht-2009.pdf
    gibt 199.846 Einsätze an wobei 262 Krankentransporte (Fehleinsätze) sind und die BF Hamburg kutscht jetzt weiss Gott nicht jeden als Notfall, da die meisten Patienten mit privaten Unternehmen in Hamburg in die Klinik kahmen, als ich 2009 famulierte. Den Wiener RD kenn ich nur etwas von Extern aus dem Grazer Raum, da die Hauptgeschäftsstelle meines privaten Dienstgebers in Wien ist.

    Schöne Grüße aus dem Land der Berge. Theoretisch stehen einem bei einer HiOrg hier eine AWE von 2,85 Euro (Kosten Essen im LKH) je Dienst zu, die allerdings mit der Begründung für vereinsinterne Veranstaltungen einbehalten werden. Man erhält 2 Semmeln und eine 0,5 l Milch, welche im übriegen Gespendet werden.
    Die nächste HiOrg zahlt garnichts, weil man ja auch zu hause essen muss und die Spritkosten sogerne selbst getragen werden. Der Letzte im Bunde ist eigentlich ein privater und zahlt 22 Euro je Dienst. Allerdings sind die meisten bei den 2 Semmeln und 0,5 L Milch, weil bei den anderen handelt es sich eigentlich um Krankentransportunternehmen ohne großartige Notfälle.

    Es handelte sich bei dem Fahrzeug ja um das Grüne Kreuz und dieses ist wie auch die anderen Anbieter überwiegend "Taxi" und dies besonders in Wien wo die Rettung durch die MA-70 abgebildet wird. Das derartige Fehler passieren ist schlecht und die Sanktionen sind nur logisch, nur weiss ich nicht, ob dies schon in 2011 oder noch in 2010 geschah. Denn in dem damaligen System erhielt der Fahrer / RS ein Grundgehalt (kein normal üblicher 13 und 14 Monatsgehalt. Wir sind in Österreich) und eine Provision. Daraus ergab sich, das wenn er im Dienst statt 12 Fahrten 16 Fahrten machte, verdiente er 12 - 15 Euro mehr. Das sich daraus ergab, dass das Personal Akkord arbeitete ist wohl klar, wenn der Grundlohn bei 1.100 Euro liegt und man durch die Provision 200 - 300 Euro zusätzlich erhalten kann.
    Seit 01.01.11 gilt im gesamten österreichischen Rettungsdienst, der Kollektivvertrag das Roten Kreuz und dies ist auch der Grund, warum bis auf Wien das Grüne Kreuz (GK)alle Nachtdienste vorläufug eingestellt hat, weil das ÖRK verpflichtet ist die Leistung zu erbringen und hierfür Geld erhält, wehrend dies beim GK nicht ist. Somit verdient ein 18 jähriger RS (260 h Ausbildung + 40 h Berufsmodul) jetzt 1522 Euro Brutto also 1180 Euro Netto, + Gefahren und Erschwerniszulage sowie Nachtzulage.
    Dies nur einmal als Hintergrund zu Österreich.
    Zum Thema Sturz im Pflegeheim, da ich beide bzw. alle drei Seiten kenne. Die Rechtslage ist in Österreich, wenn ein Patient gestürzt ist muss ein Sturzprotokoll erstellt und in den meisten Häusern der Bewohner zum Arzt gebracht werden zu Röntgen. Darüber mag man denken wie man will, wenn ich in drei Tagen einen Patienten 5 mal in die Klinik bringe, aber das ist halt so. Denn wir hatten es auch in einer Woche 4 Mal und beim letzten sagten wir dann: Na jetzt hat er es geschafft und er hat seinen Bruch.

    Auch auf die Gefahr gleich der Buh-Mann der Nationen zu werden. In Österreich mit Ausnahme Wien wird der RD/KTD am Beispiel Graz zu einem exorbitanten Anteil mit EA abgedeckt (genaue Zahlen habe ich nicht, nur die etwaigen Schätzungen)
    ÖRK
    Tagdienst etwa 70 % Hauptamtliche und 30 Zivis und Ehrenamtliche (hier sind die Ehrenamtlichen vernachlässigbar)
    Nachtdienst etwa 90 - 100 % Ehrenamtliche, Hauptamtliche nur dann wenn zur Besetzung von Rettungsmitteln unabdingbar sind
    Wochenenddienst das Gleiche
    Malteser
    meines Wissens im RD / KTD zu 100 % ehrenamtlich besetzen aber auch nur ein Fahrzeug in einer Nacht in der Woche beim ÖRK
    ASBÖ
    Tagdienste / Nachtdienste 80 % Hauptamtlich 20 % Zivis
    Wochenenden 50 % Hauptamt 20 % Zivis 30 % Ehrenamtlich
    Grünes Kreuz (Graz)
    Tagdienst 06.00 - 20.00 Uhr 70 % Hauptamt 20 - 30 % Zivis (Ehrenamtlich nur marginal)
    Nachtdienst 20.00 - 06.00 derzeit ausgesetzt soll später wenn zu 100 % EA gestellt werden
    Wochenenden und Feiertage Samstag 80 % EA und 20 % Zivis
    Sonntag 100 % EA
    Ansonsten Max ich kenne die Inübungshaltungsweisung des SanAmt und aus diesen ergeben sich 40 h Theorie und 160 h Praxis, wobei sie für die 160 h vom Bund bezahlt werden und die Rettungswache zusätzlich sie als "Praktikanten" und manchmal eine Aufwandsentschädigung bekommt, weil die BW nicht ausreichend Rettungsmittel betreibt um alle RettAss Inübung zuhalten. Ich kenne einige sehr gute RettAss beim Bund aber diese fahren dann meist auf 400 â???? Basis bei einem Unternehmen und weniger Unbezahlt, denn wenn alle RettAss der BW Ehrenamtlich fahren würden, wäre der Stellenmarkt für RettAss in Deutschland noch schlechter.

    Oepfae ja du hast recht man muss an sich zwischen der beachtlichen und verbindlichen Patientenverfügung unterscheiden. Bei ersterer sind die formaljuristischen Voraussetzungen nicht erfüllt um bindend zu sein z.B. vor mehr als 5 Jahren verfasst. Dann ist der Arzt gehalten, bei seiner Beurteilung die Patientenverfügung zur Feststellung des vermuteten Patientenwillens heran zuziehen. Als zweites gibt es in Österreich die verbindliche Patientenverfügung, welche wie der Name schon sagt bindenden Charakter hat:


    http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…723&ShowPrintPreview=True


    Zur Todesfeststellung ist zusagen, dass im SanG von 2002 die Feststellung des Todes nicht explizit genannt ist und daraus leiten die HiOrg's ab, dass der RS und auch der NFS nicht berechtigt ist eine Reanimation zu unterlassen, es sei denn es liegen die üblichen mit dem Leben unvereinbaren Verletzungen vor (Hier sagt der Lehrbehelf des ÖRK [Ja ist kein Gesetz, wird aber gerne von dem ÖRK als solches gesehen und die Nichtberücksichtigung hat zumindest arbeitsrechtliche Konsequenzen oder EA's wird der Abschied nahegelegt) "Tödliche Verletzungen, Kopfabtrennung bzw. -zertrümmerung, Zerstückelung, Zerquetschung, Zerreißung, totale Deformation des ganzen Körpers." Zwar nennt der Lehrbehelf auch die Leichenflecke und die Totenstarre, zu diesen wird in der Ausbildung gesagt, dass ein nicht Arzt diese nicht von anderen Flecken unterscheiden kann. (Das unterschreib ich zwar nicht, aber so wird es von einigen und nicht wenigen Ausbildern in Österreich gelehrt.) Das Problem ist das keine gesetzliche Präzisierung vorliegt, z.B. hat das ÖRK dem RS bis letztes Jahr die BZ - Messung untersagt und der Nationalrat mußte dem Gesetz den Passus zufügen:




    und jetzt löst das ÖRK das Problem in dem einfach kein BZ - Meßgerät vorhanden ist. Die Argumentation der Gegner der BZ - Messung durch RS führten und führen an, dass es für den RS keinen Unterschied macht, da er ja keine Infusionen anhängen darf. Auf die Frage, dass ja nicht jeder mit Unterzuckerung bewußtlos ist, kam Glukose oder Fructose ist in dem Zusammenhang als Medikament zu verstehen und dieses darf durch einen RS auch nicht gegeben werden. Als man dann fragte, wie es mit einer Cola und einer Semmel aussieht wurde das Gespräch von Seiten des Ausbilders beendet.


    PS. Es gab hier tatsächlich schon den Fall, dass eine Patientin bat man möge ihr vor der Heimfahrt noch eine Cola ziehen und eine Semmel bringen, was die Sanis vom KTW ablehnten, obwohl die Patientin sagte das sie seit Morgens vor 07.00 nichts gegessen hat und Diabetikerin ist. Zudiesem Zeitpunkt es war gegen 14.00 Uhr nachmittags. Zwar trifft hier die Hauptschuld die Klinik und das Pflegeheim (im Prinzip ist dieses verpflichtet eine Betreuungsperson bei unselbstständigen Patienten mit zu schicken. Ich hatte schon den Fall, dass ein Arzt die Behandlung verweigert, da es keine Notfallbehandlung war und E-Card und Begleitung fehlten.), weil im Rollstuhl im Wartebereich kann man sich schlecht bewegen und was zu essen organisieren, doch das Ende vom Lied war der KTW mußte RTW und NEF nachfordern, weil die Patientin kollabiert ist mit einem hypoglykämischen Schock.



    http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…n&Gesetzesnummer=20001744

    Das bei unsicheren Todeszeichen eine REA auch durch einen deutschen RettAss einzuleiten ist ist klar, weil dies nicht einmal der Arzt verweigern darf es sei denn dies liegt in der Form einer Patientenverfügung vor. Dann ist der Arzt und auch das Assistenzpersonal daran gebunden.


    Zu 2 doch nach gängiger Lehrmeinung kann der RS.at sichere Todeszeichen garnicht sicher erkennen, was ich bei 260 h Ausbildung, wenn es allein um diese Ausbildung auch unterschreibe.


    Zu drei ist fix zu sagen ein Arzt mit Jus practicandi (also Facharzt oder AFA mit drei Jahren Turnus) kann nach österreichischen Recht nur einen Behandlungsschein ausstellen es sei denn er ist Destrikts oder Sprengelarzt, weil der Totenschein ein die Sterbeurkunde begründendes Dokument ist und somit als hoheitliche Aufgabe gesehen wird, wobei sich die Landessanitätsgesetze unterscheiden, da man sich den Sprengelarzt, welcher ca. 2000 Euro im Monat zusätzlich erhält, sparen möchte.


    Des weiteren bin ich zwar von dem ursprünglichen Fall abgewichen, würde aber auch in Deutschland so handeln wo keine eindeutigen Todeszeichen und auch keine Patientenverfügung wird reanimiert, damit bin ich zumindest juristisch abgesichert. Als Arzt würde ich aber auch nicht wesentlich anders entscheiden, da wir Studium auch ständig mit dem juristischen Aspekt konfrontiert werden.

    Wenigstens das Problem hat man in Österreich nicht, wenn ich als RS oder NFS zu einem Patienten komme muß ich reanimieren :dash: Ein Problem habe ich dann wenn eindeutige Todeszeichen vorliegen, wie nicht wegdrückbare Leichenflecke, Rigor usw. dem Gesetz nach müßte ich die Person aus dem Bett ziehen und die REA durchführen, da nach österreichischem Recht selbst ein vollapprobierter Arzt nicht den Tod feststellen darf, sondern dies nur "vorläufig" durchführt. Nach dem Landessanitätsgesetz der Steiermark muß:



    Der NA hat somit einen Behandlungsschein auszustellen, bzw. vom Hausarzt beizubringen. Allerdings darf der NA wenigstens Maßnahmen der REA einstellen und bis der Destriktsarzt kommt kann viel Zeit vergehen. Bei meinem ersten Einsatz in der Ausbildung wurden wir mit der Mitteilung Exitus, vermutlich zwischen 3 und 5 Uhr morgens, zu einer Familie auf dem Land geschickt, weil diese sich nicht anders zu helfen wußte, etwa gegen 7.30 . Das ganze geschah Samstagsmorgens und da sind Ärzte meist schwer zu erreichen. Wir fragten nur bei der Leitstelle, was wir eigentlich machen sollen, weil wenn die Aussagen der Angehörigen stimmen kann man nicht viel machen und der Hausarzt hatt am Abend vorher der Familie schon gesagt, dass ihr Angehöriger die Nacht wohl nicht überleben wird (mit 92 oder so in etwa darf man wohl auch entschlafen). Das Ende vom Lied war, dass wir beim Ausrücken gleichzeitig die Exekutive informierten mit der Bitte den Polizeiarzt (hat die gleichen Rechte wie der Destriktsarzt) beizubringen, weil wir ansonsten den Verstorbenen reanimieren müßten und dass ist für die Familie dann eine größere Belastung.


    Am Ende kamen wir an und die Angehörigen waren eigentlich völlig gefasst. Nur brauchten sie halt eine ärztliche und dann eine amtsärztliche Bestättigung des Todes um die Bestattung zu informieren. Wir konnten mit unseren Mitteln eh keine große Diagnostik fahren, weil auf den "RTW's" kein EKG ist und konnte nur die sichtbaren Todeszeichen feststellen. Glücklicherweise wurden wir in der Anfahrt vom Polizeiarzt in Kenntnis gesetzt, dass wir wenn wir uns sicher sind nach Rückfrage keine REA durchführen müssen. Denn hätten sie erst Montag den Hausarzt angerufen, hätte es auch einen schönen Artikel gegeben.


    Von daher gilt auch wenn ich mir sicher bin, dass nichts zu machen ist reanimiere ich um dem Gesetz genüge zutun. Das ich dabei hoffe, dass es für den Patienten nicht klappt, habe ich im Pflegeheim immer wieder und dort ist es eigentlich auch so dass wir den Jumbo (eigentlich die einzigen RTW's in der Stadt) und den NEF mit allem was sie haben anfordern müßte und derzeit geschieht das um sich abzusichern auch immer mehr.