Beiträge von 0-85-1

    Du meinst wahrscheinlich "Absauganlage". :)
    Wenn vorhanden, wird sie verwendet - zumindest in den Wehren etc, die ich kenne.


    Aber es kommen ja noch weitere Aspekte hinzu:
    Wie oft kommt es zu den genannten Bedingungen? (3 mal täglich oder 3 mal im Jahr?)
    Wie wirksam sind andere Maßnahmen, z.B. Türen zu den Umkleideräumen (wenn die denn geschlossen werden und nicht mit einem Brandschutzkeil K30 offen gehalten werden ...), usw. usw. ...
    Nicht wirklich trivial ... wie der obige Artikel der MoPo offenbar gerne vermitteln möchte.

    Da empfehle ich doch als zumindest teilweise Hintergrundinfo den Vortag von LBD Gräfling auf der SiGe-Fachveranstaltung 2012 in Dresden:


    Die genannte Gefährdungsbeurteilung ist nicht aus der Hüfte geschossen, sondern in Verbindung mit entsprechenden Reihenmessungen entstanden und wurde seitdem jährlich neu evaluiert. Nach Aussage von Herrn Gräfling auf der Veranstaltung waren sogar je nach Standort der Wache die Belastungen durch Dieselruß von der Straße höher als die Belastungen durch Dieselruß der eigenen Fahrzeuge.


    Auch könnte noch ein Bick in den Schutzleitfaden S002 der BAuA einige ergänzende Erkenntnisse bringen.


    Was Rettungswachen und derartige Messungen angeht, könnte ggf. Eddy etwas konkretes zu sagen; wenn ich nicht irre, wurden dort in der Halle auch entsprechende Messungen durchgeführt.

    Ich stelle hier mal zwei Bilder rein, einmal ein Stich mit einem Messer, der im Übrigen nicht mal "einfach so" im "Vorbeigehen erledigt werden kann, da braucht es schon einiges an Kraft,
    und einmal ein Schaden, der beim leichten, (fast) unbemerktem seitlichen Touchieren einer Bordsteinkante passierte (die Steine standen nicht in Flucht).


    Ersterer wurde vom Fahrer erst bemerkt, als der Reifen platt war und sich auf das Fahrverhalten auswirkte, zweiterer wurde als "zerstochener Reifen" gemeldet.


    Warten wir mal die Ermittlungsergebnisse ab.

    Die "Braunstraße", in der der Vorfall offenbar passiert ist, ist die Straße von der Kirche aus Richtung 11:00 Uhr.



    Da sind wohl eher drei westfälische Dickköpfe aneinandergeraten ...



    Der Dritte hat aber den Vogel abgeschossen, ein VW LT 35 völlig ab gerockt mit riesigem riss in der Scheibe und zerbeulter Schiebetür und ein gefühlt 15 Jährigem Osteuropäer mit Muskel-Shirt am Steuer.

    So ein Fahrzeug kenne ich aus meiner Zeit als Taxifahrer, allerdings saßen da zwei dem Fahrzeug angepasste Zivilfahnder drin ...
    ("Seit ihr die Typen, denen die Bullen die Karre stillgelegt haben?" "Ne, wir sind die Bullen, die Typen stehen da vorne!")

    Das Einsatzstichwort war nach meinen Informationen "Pkw-Brand", es sei angeblich zunächst nicht ersichtlich gewesen, dass es sich um einen Gefahrguttransport handelt.

    "Ersichtlich" ist solche Ladung nur in seltenen Fällen.
    Vorsicht ist bei augenscheinlich "Handwerker"-Fahrzeugen oder Camping-Mobilen eh immer geboten, da es bei Transporten im Rahmen der ADR-Ausnahmen eine Kennzeichnungspflicht nicht gibt.
    Das fängt bei Spraydosen an, geht über Propangasflaschen, Spritkanistern (gerne auch mal irgendwelche ungekennzeichneten Plastik- oder Blechbehälter) und autogenen Kleinschweissgeräten bis hin zu (großen) Sauerstoff- / Acetylenflaschen.
    An der Einsatzstelle kannst du nie zu 100% sicher sein, das selbst in augenscheinlich Privat-Pkw u.U. irgendetwas Kritisches an Bord ist.

    Ich habe bereits mehrfach Fahrsicherheitstrainings mit RTW machen dürfen und muss sagen, dass ich in der Summe eher enttäuscht war. Ich glaube nicht, dass ich wie der letzte Henker fahre- zumindest wird mir das nicht so kommuniziert -, allerdings waren Manöver wie Kurvenfahrten, Bremsen etc. größtenteils nichts wirklich Neues, sondern eher Tagesgeschäft. Der Benefit hielt sich in Grenzen.

    Das ist allerdings möglich, da die Qualität der Fahrsicherheitstrainings von Anbieter zu Anbieter und von Instruktor zu Instruktor sehr differieren kann.
    Ich habe auch bereits mehrere Fahrtrainings hinter mir (mit jedem "neuen" privaten Fahrzeug und auch mit diversen Dienstfahrzeugen); die besten (konstant guten) Erfahrungen habe ich mit "DVR-" Trainings gemacht: kleine Gruppen, intensives Üben auch auf "glattem" Untergrund.
    Bei den von den großen Automobilclubs angebotenen Trainings war die Qualität doch merkbar unterschiedlich.

    Kein Problem. :)
    Das Thema "Unterweisung" ist in vielen Dienstleistungsbereichen häufig unterrepräsentiert, in der Industrie (insb. unter US-Leitung) sieht das anders aus. Da bekommen selbst Besucher eine Sicherheitsunterweisung vor dem Betreten des Werksgeländes.


    Zum Thema "Fahrtätigkeit":
    Ich zitiere mal aus einem beliebigen Rettungsdienstgesetz, Hervorhebungen und Kürzungen durch mich:

    Zitat

    Gegenstand der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten Maßnahmen ... einzuleiten, sie ... in eine ... geeignete Einrichtung zu befördern.

    .
    Wie das jetzt praktisch geregelt wird, steht auf einem anderen Blatt, Deutschland und seine Rettungsdienstgesetze kennen ja in dem Sinne keine speziellen "RTW-Fahrer" mit daraufhin bezogener "Ausbildung". Wenn es also Mitarbeiter gibt, die nicht fahren können / wollen / dürfen, das ist das in DE nicht zwingend die Regel, sondern doch eher Ausnahme.

    Wieso denn VOR Aufnahme der Tätigkeit? Es ist eben NICHT Aufgabe des Personals die Defizite der Personalführung des Betreibers auszufüllen - auf eigene Rechnung. In jedem Unternehmen ist eine Einarbeitungsphase Pflicht ...


    Es ist Aufgabe des UNTERNEHMERS, die Mitarbeiter VOR Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen bzw. dafür zu sorgen, das diese VOR dem Tätigwerden die betriebsspezifischen notwendigen Kenntnisse für die Tätigkeiten haben (unternehmerische Auswahl- und Unterweisungspflichten).
    Heisst, der Unternehmer muss die notwendigen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit (u.a. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung) festlegen und überprüfen, ob die Mitarbeiter über die notwendigen Qualifikationen verfügen.
    Wenn nein, darf der Mitarbeiter nicht eingesetzt werden (oder der Unternehmer muss dafür sorgen, das der Mitarbeiter sehr zeitnah die notwendigen Kenntisse erwerben kann).


    Bestimmte Fähigkeiten können eben aber nur schrittweise erlernt werden - Und genau hier ist eben der Betreiber gefragt den Mitarbeiter auch nur entsprechend schrittweise einzusetzen und einzuplanen und entsprechende Personalplanungen vorzunehmen - So schwer ist das nicht....


    Soweit ACK, sofern es keine notwendigen Grundkenntnisse betrifft.


    Nur, das "Fahren ohne/mit Sondersignal" gehört im Rettungsdienst zu den Grundtätigkeiten. Und genau deshalb müsste eine entsprechende Schulung zur Verkehrssicherheit incl. Simulatortraining bereits zwingend Bestandteil der rettungsdienstlichen Ausbildung sein.
    Da es das aber in aller Regel nicht gibt (warum, denke ich, wissen wir), bleibt dem verantwortlich handelnden Unternehmer nicht anderes übrig, als genau das "nachzuholen".

    Zur positiven Wirkung von Fahrsicherheitstrainigs, gerade für junge Fahrer (alten Hasen schadet es auch nicht) siehe z.B. diese Veröffentlichung des DVR.


    Bei Fahrsimulatortrainings sieht es die Polizei Bayern ganz ähnlich.


    Einen merkbaren finanzellen Erfolg in Form geringerer Unfallzahlen und damit gesenkter Ausfallkosten, Versicherungsprämien etc. (die Allianz geht pro Schadenfall von im Schnitt 2200 € unversicherten Kosten aus) wird aber nur eine Kombination aus gezielter Unterweisung und gezieltem Training bringen, wie es mittlerweile in der Transportbranche üblich ist und erfolgreich praktiziert wird.

    Ich denke hier liegt tatsächlich der Kernpunkt und das Problem: Viele Kollegen und Kolleginnen erhalten keine Schulung oder erst "wenn die Schulung wieder dran ist" - Ich kenne RettAss die erst nach 3 Jahren Tätigkeit eine Fahrerschulung& ein Fahrsicherheitstraining erhalten haben.

    Und genau da liegt aus meiner Sicht auch der Knackpunkt ... diese Schulungen / Unterweisungen / Trainings sollten eigentlich VOR Aufnahme der Tätigkeit erfolgen (und danach in regelmäßigen Abständen wiederholt werden). Denkbar wäre auch eine entsprechende Schulung im Rahmen der (jetzigen NFS-) Ausbildung.
    Nur, es muss auch gemacht werden. Und da sind die Unternehmer gefordert, das entsprechend zu organisieren.


    Die hohe Unfallrate, die statistisch von Fahranfängern ausgeht, ist sicherlich nicht einfach so auf den Rettungsdienst übertragbar. Unfälle durch Fahranfänger entstehen vor allem durch selbstüberschätzung, Raserei, Imponiergehabe, gepaart mit geringer Fahrpraxis. Die Hauptgründe fallen im RTW oder KTW weg. Im Gegenteil: die jungen Fahrer konzentrieren sich mehr und sind noch vorsichtiger als sonst und gleichen somit fehlende Fahrpraxis aus. Die mir persönlich bekannten Unfälle mit Rettungsfahrzeugen, die nicht auf Fremdeinfluss zurückzuführen waren, wurden allesamt von älteren Fahrern verursacht.

    Naja, ob deine praktische Erfahrung mit der Realität übereinstimmt, vermag ich nicht zu sagen; dazu gibt es einfach keine statistischen Erhebungen, genausowenig wie zum Gesamtunfallgeschehen mit Einsatzfahrzeugen.
    Es gab mal eine empirische Erhebung der BGW von 2007, die Ergebnisse gab es in dieser Veröffentlichung.

    Ich denke, es ist kein Problem der FSJ / BFD - Leute, es ist ein orginäres Problem des Unternehmers.


    Jeder Unternehmer, der Personal im Fahrdienst einsetzt, ist gesetzlich verpflichtet, für diese Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Er ist ebenfalls (gesetzlich) verpflichtet zu überprüfen, ob der Mitarbeiter in der Lage ist, die Tätigkeit ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.


    Wird dies sorgfältig gemacht, kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, das die Mitarbeiter nicht nur über eine entsprechende Fahrpraxis auf den eingesetzten Fahrzeugen verfügen müssen (Beispiele, wie so eine Einarbeitung aussehen kann, gibt's hier im Thread), sondern mindestens auch ein Fahrsicherheitstraining mit diesen Fahrzeugen benötigen, um das Unfallrisiko zu senken.


    Für Fahrer von Einsatzfahrzeugen kann eine qualifiziert durchgeführte Gefährdungsbeurteilung nur zu dem Schluss kommen, das diese Fahrer gezielt auf die Tätigkeit hin in der Praxis geschult werden müssen. Da dies jedoch im Straßenverkehr (aus guten Gründen) nicht bzw nur sehr eingeschränkt möglich ist, bleibt nur die verpflichtende Schulung in einem entsprechenden Fahrsimulator.
    Bevor jetzt jemand wegen der Kosten schreit: Eine Simulatorschulung kostet rund 250 € pro Teilnehmer ... wie hoch ist nochmal die Selbstbeteiligung bei einem Unfall?


    Übrigens:
    Für ein Fahrsicherheitstraining (PKW-Unfallverhütungstraining) übernimmt:

    • die BGW (2015) pro Teilnehmer einen Kostenanteil von 67 € (Link)
    • die UK Bund und Bahn die gesamten Lehrgangskosten, außer Reisekosten, Betriebskosten und Verdienstausfall (Link)),
    • die BG Verkehr je nach Trainingsart 50 bis 150 € (Link),


    für die anderen (Landes-)Unfallkassen bitte dort nachfragen.


    Das Fahrsicherheitstraining hilft meiner Meinung nach nur sehr begrenzt. Ich habe das mittlerweile 3 mal gemacht... 1x im PKW und 2 mal mit RTW/NEF und würde nicht von mir behaupten, dass ich den RTW deswegen besser fahren kann.

    Es ist auch nicht Sinn eines derartigen Trainings, anschließend "besser" fahren zu können, sondern die Grenzen des Fahrzeugs und der Fahrphysik zu erkennen und das eigene Fahrverhalten entsprechend auf diese Gegebenheiten einzustellen.
    "Besseres" Fahren kann man auch lernen, entsprechende Trainings gibts für z.B. Berufskraftfahrer (ECO-Training, Komfort-Training), oder auch mit einfachen Fahrübungen, die manchmal selbst alte Hasen an ihre Grenzen bringen.

    naja, Hauke, mit der Forderung nach besserer Ausbildung bist du sicher nicht alleine.


    Möglichkeiten gibt es ja mittlerweile (auch wenn entsprechende Seminare bei den Unfallversicherungsträgern leider wieder dünn gesät sind) und es meist nicht wirklich einfach ist, den Unternehmer zu überreden, hierfür Geld in die Hand zu nehmen.
    (Obwohl die "Schulungs"-Kosten, verteilt auf einen Zeitraum von 3 - 5 Jahren, sehr deutlich unter dem Kostenaufwand für einen einzigen Unfall mit Blechschaden liegen.)


    Auch ein Training in einem Fahr-Simulator ist mittlerweile relativ kostengünstig zu haben (um 800 € pro Tag / 8 h).
    Aber selbst für einfachste Maßnahmen z.B. Evaluierung des "Fahrstils" in der Realität durch erfahrene Ausbilder / Fahrlehrer, ist meist weder Zeit noch Geld da.


    Nachtrag:
    Die Anschaffungskosten für einfache Fahrsimulatoren liegen bei ca. 30.000 - 50.000 € ...

    Respekt, Eddy, oder schlicht Angst und Panik?
    Insbesondere dann, wenn der "Sicherheitsabstand" vom Einsatzfahrer bewusst(!) unterschritten und dem anderen Verkehrsteilnehmer auf die Pelle gerückt wird, kommt eben aufgrund der Ausnahmesituation schneller Panik auf als du gucken kannst.


    Zur Erkennbarkeit des Signalhorns:
    Normativ festgelegt sind 110 db in 3,5 Metern Entfernung.
    Bei einem normalen Fahrzeugabstand von ca. 40 Metern kommen beim Fahrzeug davor noch rund 90 dB an.
    Das Fahrzeug dämpft die Außengeräusche nochmals, um bis zu 35 dB. Läuft dann noch das Radio o.ä. in der normalen Lautstärke, die die üblichen Fahrgeräusche übertönt, kann sich jeder vorstellen, was der andere Fahrer noch hört. (Quelle)


    Zum Vergleich:
    Packt euch In-Ear-Hörer von Smartphone oder MP3-Player in die Ohren und darüber die aus der Industrie bekannte "Mickey-Maus" (Kapselgehörschutz) und geht damit auf die Straße. Dann wisst ihr ungefähr, was von den Verkehrsgeräuschen und dem Horn in einem normalen Fahrzeug noch ankommt ...