Nunja, ziemlich blöd gelaufen die Sache ....
Was mir eher mehr Sorgen macht, ist dieser Absatz im Artikel :
ZitatFür Polizeisprecher Burkhard Rick ist es allerdings fraglich, ob die zögerliche Haltung der Retter nicht auch ein Fall der unterlassenen Hilfeleistung sein könnte. Vorstellbar, wenn man weiß, dass Polizisten zur Menschenrettung schon mit Uniform und Dienstpistole in Gewässer gesprungen sind.
Diese Aussage sehe ich sehr kritisch.
Es mag zwar richtig sein, das Polizeibeamte zur Rettung in voller Montur ins Wasser springen, aber der Bürger hat auch einen Anspruch auf polizeiliches Einschreiten, wenn sein Leben akut bedroht ist (Art. 2 Abs.2 GG) - ohne das die Polizeibeamten eine mögliche eigene Gefährdung geltend machen können (Ermessensreduzierung).
Dies gilt aber nicht für Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der HiOrgs oder der Feuerwehren.
Ich hoffe nur, das die "Meinung" des Polizeisprechers in der Bevölkerung keine Schule macht ...