Vielleicht ist es ja nur Spitzfindigkeit meinerseits, aber fehlt im § nicht das Wort "immer", um eine rund-um-die-Uhr-Versorgungspflicht draus zu machen?
"Dazu in der Lage sein" und es auch "immer zu können" sind doch 2 verschiedene Dinge.
Die Kliniken sagen selber in Hannover, dass sie zur Behandlung von Notfallpatienten verpflichtet sind und würden der Pflicht natürlich nachkommen. Wenn es hart auf hart kommt, dann greift §323c StGB "Unterlassene Hilfeleistung".
Zitat
Die Kliniken bestätigen die Schwierigkeiten. Natürlich würden
Notfallpatienten trotz der Probleme weiterhin behandelt, heißt es
übereinstimmend. Anders sehe es derzeit allerdings aus, wenn Patienten
mit Rückenschmerzen kämen. „Die Patienten werden nach der Notversorgung
dann zunächst in anderen Bereichen aufgenommen und dort mitversorgt“,
sagt Achim Balkhoff von den Diakonischen Diensten Hannover.
HAZ - Die Notaufnahmen sind voll
Auch wenn sich Krankenhäuser in einem benachbarten Landkreis abmelden, steht auf der Abmeldung immer mit drauf, dass die Abmeldung nicht die Behandlung von Notfallpatienten betrifft.
Nur wie Monkeyface es schön geschildert hat. Es ist immer Auslegungssache, wer nun wirklich Notfallpatient ist und wer nicht. Und wenn der aufnehmende Arzt die Transportfähigkeit bescheinigt und dementsprechent eine Verlegung anordnet, muss man halt weiter.