Beiträge von Thor

    Bei einem Austritt von CO in einer Kneipe in Hessen, sind 21 Partygäste verletzt worden. 14 mussten in Krankhaus wovon 5 einer Druckkammerbehandlung unterzogen werden musste. Die CO Konzentration im Nebenraum wo der defekte Heizkörper stand, lag im lethalen Bereich zum Zeitpunkt des Notrufs. Der Notruf erfolgte auf Grund von Übelkeit bei den Besuchern, die nach Draußen gingen um frische Luft zu schnappen.


    Quelle: HAZ 22.02.15 - 12:04

    Man müsste nur überlegen, wie man dieses technisch und organisatorisch sinnvoll umsetzen kann.

    In Zukunft sind vielleicht alle Krankenhäuser in einem Rettungsdienstbereich und die Rettungsmittel vernetzt. Dann sieht der RTW wo was frei ist und dank elektronischen Notfallprotokoll, welches er voraus an die Zielklinik schicken kann, hat der RTW seine Voranmeldung selber erledigt.


    Ich meine in einer Doku über die Rettung in Wien gesehen zu haben, dass dort der elektronische Bettennachweis nicht nur der Lst. zur Verfügung steht, sondern auch jedem RTW via Datenfunk.

    Vielleicht ist es ja nur Spitzfindigkeit meinerseits, aber fehlt im § nicht das Wort "immer", um eine rund-um-die-Uhr-Versorgungspflicht draus zu machen?
    "Dazu in der Lage sein" und es auch "immer zu können" sind doch 2 verschiedene Dinge.


    Die Kliniken sagen selber in Hannover, dass sie zur Behandlung von Notfallpatienten verpflichtet sind und würden der Pflicht natürlich nachkommen. Wenn es hart auf hart kommt, dann greift §323c StGB "Unterlassene Hilfeleistung".


    Zitat

    Die Kliniken bestätigen die Schwierigkeiten. Natürlich würden
    Notfallpatienten trotz der Probleme weiterhin behandelt, heißt es
    übereinstimmend. Anders sehe es derzeit allerdings aus, wenn Patienten
    mit Rückenschmerzen kämen. „Die Patienten werden nach der Notversorgung
    dann zunächst in anderen Bereichen aufgenommen und dort mitversorgt“,
    sagt Achim Balkhoff von den Diakonischen Diensten Hannover.

    HAZ - Die Notaufnahmen sind voll


    Auch wenn sich Krankenhäuser in einem benachbarten Landkreis abmelden, steht auf der Abmeldung immer mit drauf, dass die Abmeldung nicht die Behandlung von Notfallpatienten betrifft.


    Nur wie Monkeyface es schön geschildert hat. Es ist immer Auslegungssache, wer nun wirklich Notfallpatient ist und wer nicht. Und wenn der aufnehmende Arzt die Transportfähigkeit bescheinigt und dementsprechent eine Verlegung anordnet, muss man halt weiter.

    Wieso reden eigentlich alle von einem Krankentransport wegen Übelkeit? Ein Krankentransport ist für mich eine Einweisung durch einen Arzt. In diesem Fall geht es aber um mehrere RTW-Notfalleinsätze wegen Kopfschmerz und Übelkeit. Da nimmt doch wohl jeder den Rucksack mit, oder?

    Rettungshundeleute, hauptsächlich Nachts und im Wald unterwegs. Fahren oftmals die Einsatzstellen mit Privatautos an.


    Smartphones gehören ja zum Quasistandard und werden regelmäßig genutzt, um auch mal im Wald einen Blick auf die Satellitenkarte zu werfen und schwupps, kaputt. Da kann man dann argumentieren, dass der Einsatz des Smartphones notwendig war und somit könnte es von der GUV ersetzt werden.

    Bei Feuerwehrleuten gelten wieder die Landesfeuerwehrgesetze:


    Quelle: BMAS

    Zitat

    Danke! Noch einige Fragen dazu: GUV dachte ich bisher, dass hier nur, im
    Falle des Privat-KFZ, der Laie als Ersthelfer abgesichert ist. Beim HvO
    handelt es sich ja um eine dienstlich organisierte Hilfe, die gezielt
    alarmiert wird und nicht auf einen Zufall ruht. Ich hätte hier, im Falle
    einer HiOrg, eher auf eine dienstliche Haft- und Unfallversicherung,
    usw., der HiOrg getippt

    Es kann gut sein, dass dann die Versicherung der HiOrg einspringt. Allerdings springt die GUV ja z.B. vor der eigenen privaten Unfallversicherung ein, und nicht nachrangig.

    Zitat

    Aber wenn man das dann so genau nimmt, so könnte ich doch auch mein
    iPhone über die GUV ersetzen lassen, wenn dieses im Einsatz kaputt geht.
    Leider kann der alte Nokia-Dienstknochen keine APP´s wie "Rote Liste",
    "Embryotox" oder so etwas bieten...

    Richtig. Kommt in einigen Bereichen öfters vor, gerade in dem Bereich wo die Truppen öfters nachts im Wald rumrennen. War auch das Paradebeispiel bei unserer letzten Fortbildung.


    Allerdings wurde uns auch eine Anekdote mit auf den Weg gegeben zum Thema Versicherungsschutz und GUV. Früher hatte die GUV 20 Sachbearbeiter zur Schadensregulierung. Heute noch 10, dafür 12 Sachbearbeiter in der Regressabteilung.

    Diese Frage hab ich mir auch schon gestellt! Vielleicht kann ja hier einer was zu den HvO-Systemen und den Versicherungsdingen in seinem Bereich sagen, die mit privaten KFZ zum Einsatz ausrücken? Wie ist das Privat-KFZ versichert (Kasko und Haftpflicht)?


    Sachschäden können auch über die GUV reguliert werden. Vorraussetzung ist, dass der Privatgegenstand für den Einsatz notwendig war und das man Nothelfer war oder eben Helfer in einer Rettungsorganisation.

    Bin in den letzten Jahren drei Mal auf dem Weg zu Feuerwehreinsätzen geblitzt bzw gelasert worden. Ist immer gut für mich ausgegangen. Ohne Rechtsmittel.


    Glück gehabt. Ich habe mal mehrere Briefe schreiben müssen, bis das Verfahren gegen den Fahrer unseres Einsatzfahrzeuges auf eingestellt wurde. Der war auf Alarmfahrt, abgesegnet durch die örtliche Lst. Teilweise wundert man sich echt...

    Die lieben Sonderrechte. Das erinnert mich an einen Fall der mir von einer Rechtsanwältin erzählt wurde. Da war ein Feuerwehrmann in der Nacht auf der vierspurigen Hauptverkehrsstraße, allerdings innerorts, auf dem Weg zum Gerätehaus mit der Meldung, Feuer mit Menschenleben in Gefahr. So gut wie kein Verkehr und er ist schneller als 50 gefahren. Der wurde geblitzt und auf das Schreiben von der zuständigen Behörde hat dann die Feuerwehrführungsriege ein "Entschuldigungsschreiben" mit hingeschickt, dass es bei dem Einsatz wirklich um die Wurst ging und somit die Überschreitung gerechtfertigt war.


    Daraufhin hat die Behörde dann dem Feuerwehrmann Vorsatz vorgeworfen und er ging mit einer ordentlichen Geldstrafe und Fahrverbot nach Hause. Vorher wäre es nur ein Bußgeld gewesen. Allerdings hatte er keine Rechtsmittel eingelegt.

    Zitat

    21 junge Leute haben am Montag beim DRK Region Hannover ihre dreijährige
    Ausbildung zum Notfallsanitäter begonnen. Künftig gelten neue
    Qualitätsanforderungen. Das alte Rettungsassistentengesetz hat
    ausgedient.

    Leider ist der Artikel nur für zahlende Kundschaft sichtbar. Im Artikel erläutert der Geschäftsführer der DRK-Rettungsdienste in den Regionen Hannover und Hildesheim, warum es gut ist, dass der Notfallsanitäter kommt.


    Sehe ich das richtig, dass man jetzt Psychosen draußen therapiert und deswegen den Notfallsanitäter braucht. Für Internistische Notfälle wie Reanimation und Herzinfarkt (EKG Verwendung) aber der RS ausreicht? :ironie: