Beiträge von FlorianNRW

    Hallo Max skinner,


    Privatpatienten können z.B. Beamte, Selbstständige, Freiberufliche, Angestellte/Künster/Journalisten deren Bruttojahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeldgrenze (z.Zt 54000?) liegt.
    Diese Personen bekommen eine Rechnung und reichen diese dann bei Ihrer Privaten Krankenversicherung ein. Teilweise müssen diese glaub ich für manche Sachen einen Eigenanteil leisten, bin mir da aber nicht sicher.


    Zusatzversicherungen wie von dir beschrieben gibt es hier auch für jedermann für alle möglichen Sachen. (Einzimmelzimmer, Zahnzustzversicherung, Chefarztbehandlung etc).


    Patienten ohne Krankenversicherung habe ich noch nicht in meinem RD Leben angetroffen sbwr pauschal würde ich diese als "Selbstzahler" deklarieren. Sei den diese sagen mir sie sind beim Sozialamt der jeweiligen Stadt versichert. Dann trägt dieses die Kosten.


    Bei Flüchtlingen verhält es sich ähnlich. Diese sind über die jeweilige aufnehmende Kommune bzw Landkreis "versichert"





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    Die Pressemitteilung verwundert mich nicht. Das DRK in Warendorf ist ein Rettungsdienst in der Region der seines gleichen sucht. Die Rettungsassistent werden auf Qualifikationsstufen in EVM geschult und sehr gut entlohnt (dies gilt jedoch nur für die DRK Mitarbeiter)
    Aber es nur ein Leistungsträger im RD des Kreises. Glückwunsch zur Verbesserung. Vielleicht kann sich so mancher Bereichsausschuss hier mal was abschauen.



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    Ich habe meine erste Alarmfahrt mit 19,5 Jahren an einem Sonntagmorgen auf einer einsamen Kreisstraße zu einer Einsatzstelle ca. 5km weiter neben meinem LRA absolviert. Vorher gab es aber in diesem Rettungsdienstunternehmen in Mittelhessen eine Art Einarbeitungsprogramm.
    -Abmessungen des Fhz kennenlernen
    -leere Rückfahrten
    - Fahrten mit KT Patienten zum KH
    - Fahrten mit Notfallpatienten ohne Sosi
    - Fahrten zur Est. und so weiter


    Die alten Hasen an meiner aktuellen Wache rasen wirklich. Innerorts 90-100 km/h mit dem NEF sind keine Seltenheit oder Vollbremsung vor dem Kreisverkehr weil "der ja auf einmal auftaucht".
    Das macht sich auch an der Materialabnutzung bemerkbar. Aber Raser gibt es in allen Altersgruppen


    By the way unsere Jahrespraktikantin durfte dieses Jahr an einem Fahrsicherheitstraining innerhalb teilnehmen. Gute Sache wie ich finde.



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    Leider ist die 92 Jährige im Krankenhaus verstorben.


    Näheres hier http://www.derwesten.de/staedt…gestorben-id10490748.html


    Quelle WAZ


    In anderen Berichten, ebenfalls bei der WAZ, wird vom Notarzt gesprochen. Es ist jedoch wohl der ÄND/Kassenärztliche Bereitschaftsdienst gemeint.


    In einem anderen Bericht wird berichtet, die Pflegerin habe die Atmung mit einem vorgehaltenen Spiegel überprüft. :? :?
    Wer weiß was die Medien da wieder reininterpretieren.......


    Naja alles in allem sehr traurig für die Patientin und Ihre Angehörigen. Alles weitere sollen die Gerichte klären :(



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    Es gibt Feuerwehren in NRW die praktizieren das ganz offen so, dass die HLF Besatzung bzw ein Teil davon 4 RettAss die RTW besetzen und im Brandfall ganz schnell das HLF besetzen. Dann muss zum Feuer mit eingeschlossen Personen oder VU's mal ein RTW von einer weiter entfernten Wache kommen. "Hauptsache die Brandschützer sind vor Ort > Ironie aus"


    Sollte es brennen und der Rettungsdienst ist mit der eigentlichen Brandschutzbesatzung unterwegs > pech gehabt lieber Bürger. Solche Städte wundern sich dann warum sie ihre Hilfsfristen im Brandschutz nicht einhalten bzw. gegen den Brandschutzbedarfsplan verstoßen.


    Ganz nebenbei lässt sich so auch einfach der Brandschutz also zumindest die Personalkosten z einem Teil von mehr als 50% querfinanzieren.



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    Ich schließe mich ganz deiner Meinung an Johannes.


    Vielleicht stellen viele Kommunen auch im RD auf Angestellte um. Ganz so wie Jörg es beschreibt habe ich es aus Planungen der BF Münster gehört. Aber das war nichts offizielles mehr Gedankenspiele einiger sehr engagierten RDler der BF (aus allen Positionen/Verantwortlichen)


    Ich denke die RD Fortbildung wird sich zwingend ändern (müssen) damit die zukünftigen NFS ihre Skills aufrecherhalten können. Ob dies über das RettD Gesetz oder Erlässe/Verordnungen geschieht weiß ich nicht.



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    Ja wiegesagt machen eigentlich die Landkreise die Regierungsarbeit :/ naja so toll ist das nicht wenn die Landesregierung sich endlich mal aufrafft und ihre Arbeit macht geht's hoffentlich weiter.....


    Aber bei sovielen Mitsprechern und möglichen "Mitbestimmern" ist es sehr schwierig.
    Wenn endlich mal die Zuständigkeitsverodnung für Heilberufe NRW geändert wird, geht es angeblich endlich weiter.......





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    Hallo,
    wie in Post #144 schon beschrieben gibt es in NRW Schwierigkeiten mit dem RettD Gesetz und der Implemtierung des NotSan.
    Zuerst muss mal die Zuständigkeitsverodnung Heilberufe ZustVO HB geändert werden und hier muss der das NotSan Gesetz und die Notfallsanitäter APrV hier aufgenommen werden.


    Dann muss im Rettungsdienstgesetz definitiv beschrieben werden wofür,ab wann und auf welchem Rettungsmittel die zukünftigen Notfallsanitäter eingesetzt werden. Dann werden die Kostenträger entscheiden was und wie bezahlt wird. Hiermit meine ich die Kosten der Ergänzungsprüfungen und der 3-jährigen Ausbildungen. Die Kostenträger berufen sich halt darauf, das sie ein entsprechendes Gesetz brauchen bevor weiter über Ausbildung etc. gesprochen wird.


    Des weiteren ist NRW sehr groß und hier wollen 52 kreisfreie Städte und Landkreise bei diesem Thema mitbestimmen. Das führt dazu das diese manchmal dadurch die Landesregierung massiv beeinflussen und die Richtung ändern.


    Das NotSan Gesetz ist ein Bundesgesetz und die Umsetzung muss aufgrund des Förderalismus durch die Länder entsprechend umgesetzt werden.


    Wir werden weiter abwarten müssen. Hoffentlich sind bis zum Sommer die entsprechenden Verordnungen und das Rettungsdienstgesetz geändert damit es endlich in Sachen NotSan weitergeht.



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    @Ani
    soweit ich heute gehört habe spricht davon zur Zeit keiner. Mir wäre auch kein Kreis bekannt wo überhaupt schon SOP's/Handlungsanweisungen für NotSan erstellt wurden. Um Flickschusterei zu verhindern wollen die ÄRLD sowohl an landeseinheitlichen SOP's arbeiten, zumindest das diese innerhalb des Regierungsbezirks gleich sind. Naja......abwarten
    Außerdem schimpfen viele auf die Landespolitik ,welche nun den schwarzen Peter hat, weil diese ja alles verlangsamt.


    Es wurde auch gesagt das natürlich je länger das Land NRW wartet, desto länger dauert es bis Fachkräfte neu aus- bzw. weitergebildet werden.


    Monschi
    Bring unsere Gelehrten nicht auf irgendwelche Ideen.
    Soviel ich weiß sollen weiter NotSan in der Schule in Bocholt weitergebildet werden und auch andere Schulen prüfen wohl wie man den vielleicht ab Sommer/Herbst auch endlich mal in Absprache mit den jeweils zuständigen Bezirksregierungen Ergänzungsprüfungen durchführen kann. Aber da ist auch viel Spekulation der Schulen und anderen Verantwortlichen dabei.


    Abwarten............



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    Guten Abend,
    laut unserem ÄRLD ist das der Gesetzentwurf des RettG NRW erstmal, wie durch die Pressemeldungen beschrieben, auf Eis gelegt. Dies hat folgende
    Gründe:
    Angeblich hat die Politik Fragen welche vor einer weiteren Bearbeitung geklärt werden müssen. Vielleicht wird das Gesetz im März lt. einem Mitglied im Parlament in Düsseldorf soll das RettG aber definitiv vor den Sommerferien verabschiedet werden.


    Zum Thema NotSan gibt es zur Zeit die Aussage der Kostenträger das diese nicht eher Verhandlungen zwecks Finanzierung des NotSan aufnehmen/weiterhren, wenn im RettG NRW festgelegt wurde wo (auf welchem RM)und ab wann der NotSan eingesetzt wird.



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