Beiträge von red_cap

    Wie bereits gesagt: Doctor, Assi, ggf. Kardiotechniker und häufig noch ein 2. Assi oder Praktikant.
    Bei neonatologischen Transporten begleitet häufig noch eine Kinderkrankenschwester/ein Kinderkrankenpfleger.


    Abgesehen davon bieten die größeren LKW Fahrgestelle deutlich mehr Gewichtsreserven, u.a. für den Aufbau, eine Ladebordwand und das Material. Ein MB Atego hat meines Wissen nach sogar einen geringeren Wendekreis als ein MB Sprinter oder VW Crafter.

    Entschuldigung. Ich wollte niemanden auf die Füße treten.
    Ich habe nur nachgefragt, weil es mir so vorgetragen wurde. In meinem RD-Bereich werden die NA-Indikationen auch bewusst weit ausgelegt.

    Demnach nehmt ihr zu jedem Patienten die Monitor-Einheit mit?


    Zumindest schreibt die Dienstanweisung dies bei allen Notfalleinsätzen vor. Die tatsächliche Handhabung der einzelnen Kollegen mag ggf. davon abweichen.
    Wir haben leider keine Rucksäcke, sondern nur Koffer, d.h. man kann das Gerät höchstens noch an der Einsatzkleidung befestigen. Es gibt aber nur ein Gerät pro Fahrzeug.


    Zumindest zu jedem als Notfall gemeldeten Einsatz, ja, solte man tun. :)


    Welche CO-Warner werden da jeweils verwendet, Stückpreise bekannt?
    Ich denk nicht, dass das bei uns ein allzu dringendes Problem darstellt, aber es kommt halt doch hin und wieder mal vor. Und vor etwa zwei Monaten ist ein RTW-Team tatsächlich in die Falle getappt bei einem Suizid mit Grill in der Wohnung.


    Die angeschafften Geräte müssten alle ein Dräger Pac(R) 7000 sein.

    Ich habe von Kollegen aus Bayern auf einer Fortbildung gehört, dass dort in manchen Bereichen aufgrund der Pauschale darauf geachtet wird, dass die Gesamtzahl an NA-Einsätze hoch ist (jeder Zugang = NA-Anforderung) und gleichzeitig die Anzahl an NEF gering gehalten wird. Dadurch hat jeder NA immer eine hohe Einsatzfrequenz und entsprechende Vergütung.
    Ist da was dran?

    DaniRA:
    Also in NRW gibt es meines Wissens diesen Unterschied je nach Einsatzaufkommen nicht, da die Vergütung nicht pro Einsatz erfolgt, sondern insgesamt als Pauschale vergütet wird.
    Lediglich Todesfeststellungen bringen einen Bonus. Ausschlaggebend sind dann sicherlich andere Faktoren (z.B. Einsatzgebiet, ggf. Qualität der Einsätze, Unterbringung, Ausstattung).
    Ani kann dazu sicherlich mehr sagen.

    Weil es gerade passt.
    CO-Detektoren zum Eigenschutz sind bei uns ab jetzt auf allen städtischen RTW am Corpuls verlastet. "Wir" sind eine Stadt mit ca. 600.000 Einwohnern am Rhein in NRW.
    Laut Aussage der BF als Reaktion auf die Feldstudie der BF Wiesbaden (wie bereits im Forum berichtet) und anscheinend werden diese zumindest in NRW jetzt bei vielen Berufsfeuerwehren angeschaft.

    red_cap


    Genau. Von Anfang an wurde von den Rettern der Wache Isselburg "niederländischer Standard" gefordert.


    Man muß natürlich unterscheiden, ob eine Fahrzeugbesatzung im Ausland in Ausnahmesituationen Nothilfe leistet (z.B. MANV, Katastrophe etc.) oder aber mehr oder aber regulär eingesetzt wird. Das wäre in dem hier diskutierten Fall so. Dann wird man um eine Anpassung an die lokalen Begebenheiten nicht herumkommen. Ein ausländischer Arzt kann ja auch nicht in Deutschland nach ägyptischen Standards arbeiten...


    Also das ist mir neu. Und vom DRK Städteregion Aachen gibts auch keine Angebote in diese Richtung.
    Wo ist das denn bitte geregelt?


    Auf die Situation in der Städteregion Aachen habe ich mich auch bezogen. Dort wird u.a. der RTW aus Herzogenrath und ggf. der 2. RTW aus Würselen regelhaft in die NL geschickt sobald dort kein eigenes Fahrzeug in der Nähe ist.

    Blodwyn76


    Der Anspruch ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben. So müssen zum Beispiel deutsche Rettungsassistenten, die in den Niederlanden im Rahmen von grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen tätig sind auch entsprechend geschult werden, um die dortigen Anforderungen zu erfüllen. Deshalb kann in Deutschland ein eidgenössischer RTW keinen Notarzt ersetzen, weil die Vorgaben bei uns anders sind.


    Das ist nicht ganz richtig. Als RettAss kann ich bei Berufung durch die Leitstelle auch ohne gesonderte Schulung/Zertifizierung in den NL tätig werden, ABER nur im gleichen Rahmen wie in Deutschland auch. Ich nehme also meine Gesetzeslage quasi mit ins Ausland. Selbst schon im Einsatz erlebt (wenn auch nur als RettSan zum damaligen Zeitpunkt).
    Du meinst bestimmt die Situation im Kreis Borken, oder? Dort werden RettAss in den NL nach niederländischem Standard tätig, wenn ich mich nicht irre. Dies beinhaltet natürlich Maßnahmen, welche über die eines "gewöhnlichen" RettAss hinausgehen.

    Das ist halt eine Frage der Definition, wie soll der Rettungsdienst angesehen werden, welche Prioritäten liegen tatsächlich höher. Keine Frage ist jedoch, das der Krankentransport von der Notfallrettung getrennt werden muss.


    Auch wenn der Rettungsdienst als Daseinsfürsorge oder Dergleichen angesehen wird, solange dieser nicht durch staatliche Einrichtungen (d.h. kommunal) betrieben wird oder im Rahmen des Konzessionsmodell vergeben wird, gilt das strenge europäische Vergaberecht.

    Die Änderung der Definition des RD im SGB weg von der Transportdienstleistung bewirkt das die Ausschreibungspflicht erlischt, da Dienstleistungen der Gesundheitsfürsorge vom EU Vergaberecht ausgeschlossen sind.


    Ganz so simpel ist es aber nicht, eine Ausschreibungspflicht entfällt nicht per se.
    Prinzipíell gelten weiterhin die Regeln der Transparenz und Gleichbehandlung (welche zuvor häufig bereits nicht eingehalten wurden --> "Hiorg XYZ wird einfach so beauftragt die Wache an einem Standort zu etablieren").
    Nach meinem Wissensstand gilt bei Transportleistung eine höhere Priorität im Bezug auf die Relevanz für die Gemeinschaft und daher auch für die Anwendung des gemeinschaftlichen Vergaberechts als im Vergleich zu medizinischen Dienstleistung. Der RD stellt aber eine gemischte Kategorie dar.
    Zur weiteren Klärung sollte man sich die Rechtsprechung des EuGH anschauen, welcher das SGB zur Urteilsfindung heranziehen kann, sich aber naturgemäß primär auf das Gemeinschaftsrecht beziehen wird. Generell steht die Frage des wirtschaftlichen Risikos im Raum, d.h. die Unterscheidung zwischen Konzessions- und Submissonsmodell. Folglich könnte man zwar den RD im SGB nicht länger als Transportdienstleistung deklarieren, aber solange das Submissionsmodell angewandt wird (das wirtschaftliche Risiko also weiterhin beim Auftrageber liegt), gilt der Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts.


    PS: Man mag mich gerne korrigieren bzw. eines besseren belehren. :hallo:

    Ich möchte eigentlich gar nicht auf soviel Interpretationen antworten.
    Die von mir angesprochenen Punkte stehen erst einmal überhaupt nicht in Verbindung mit der Verwendung von Beamten in Leitstellen, geschweige denn als Affront gegen den Förderalismus.


    Eine strukturierte Notrufabfrage kann Bestandteil jeglicher Dienstanweisung sein und die sonstige Kausalität i.V.m. Bundesministerien kann ich nicht erkennen.


    Und was die Anleitung zur Ersten Hilfe durch Leitstellen angeht, so ist es mir relativ "wurscht" aus welchem Land die Idee auch immer kommen mag. Fakt ist, es funktioniert und rettet Menschenleben. In kleinen Leitstellen mit weniger als 3 Mann ist dies nur äußerst schwer durchzuführen.


    Als Beispiel aus Österreich: www.144.at
    Und ja, auch in diesem Fall ist sicherlich nicht alles im grünen Bereich.

    Situation erst kürzlich am "eigenen Körper" erfahren:
    Mögliche Kontamination durch Blut des Patienten. Dieser verweigert eine Blutentnahme und das aufnehmende Krankenhaus verweigert ebenfalls die Weitergabe bzw. Bestimmung jeglicher Laborparameter, obwohl dort eine Blutentnahme im Rahmen der Schockraumversorgung erfolgte.


    Der Patient war zumindest in der Risikogruppe für Hep C.