Beiträge von red_cap

    muckel:


    Ich stimme Dir voll und ganz zu. Insbesondere bzgl. der NIV-CPAP-Beatmung, da diese auch durch RettAss durchgeführt werden kann (z.B. bei kardiogenem Lungenödem). Dies würde die flächendeckende Verlastung auf allen RTW und nicht nur auf den NEF aus medizinischer Sicht begründen.
    Persönlich arbeite ich sehr gerne mit dem Medumat Transport und die Handhabung ist wirklich sehr gut gestaltet.

    Aber es gibt halt eben oftmals in Pressemitteilungen Bilder, die von Rettungskräften bzw. -organisationen gemacht und an die Presse gegeben werden.


    Nach 1 Minute suchen:


    http://www.ka-news.de/region/b…treizungen;art6011,971775


    Das ist aber ein schlechtes Beispiel, da es sich um Bilder aus einem Gefahrenbereich handelt. Die Fotos sind wahrscheinlich durch den FW-Pressesprecher aufgenommen und kostenlos an die Medien weitergegeben worden.


    War letztens erst selbst bei einem Einsatz mit Gefahrstoffen und 2-4 Journalisten liefen erst mit dem Pressesprecher herum und später ganz alleine. Etwas verwirrend, wollte eine Reporterin bereits eine Patientenanhänge ausgeben und sie sichten, da bis auf den typischen "Blaulicht-Reporter" sonst keiner eine Weste oder ähnliches trug.

    Blodwyn76:
    Je nach Gutachter muss ich mich für invasive Maßnahmen nicht zwangsläufig auf den rechtfertigenden Notstand berufen, sondern benötige primär die Einwilligung des Patienten.


    @cp:
    Stimme ich zu. Ist aber dennoch eher die Außnahme und auf bestimmte (große) Kliniken beschränkt. Je nach Übergabe fällt auch nicht unbedingt auf, ob da jetzt ein RettAss oder NA spricht.


    Johannes D.:
    Deiner Arbeitsweise stimme ich voll und ganz zu. Bestes Beispiel ist häufig die Nachforderung zur Analgesie (Nachts um 3 Uhr) --> NA: "Hättet Ihr nicht nur ein wenig anders lagern können, dann hätte der Patient doch weniger Schmerzen?" Antwort: "Nein. Denn diese liegen dann immer noch bei 4-5 Punkten und JA, wir hätten den Patienten so transportieren können, aber warum soll er unnötig leiden."

    Ich arbeite im von Tragenträger beschriebenen RD-Bereich und dort gibt es keine "optionalen" Zugänge für RettAss. Nur bei Hypoglykämie, Hypovolämie und natürlich Reanimation ist dies seitens ÄLRD gewünscht. Streng genommen darf ich nicht einmal bei einem polytraumatisierten Patienten, welcher (noch) einen adäquaten Blutdruck hat, einen Zugang legen.


    Und es gibt auch immer wieder Fälle in denen ich einen PVZ aufgrund der Erkrankung legen würde, bei denen ich aber gleichzeitig aufgrund des aktuellen Zustand keinen NA nachfordern würde. Einige Konstellationen wurde ja bereits genannt.
    Letztens hatte ich eine Patientin, die bei bek. DM Typ 2 eine Hyperglykämie mit einem BZ von weit über 400 mg/dl aufwies. AF erhöht, adäquate Sättigung, hämodynamisch stabil, aber vollständig desorientiert (GCS 13-14). Im 6-Kanal EKG war zwar ein SR zu erkennen, zeitgleich zeigten sich aber auch Anzeichen einer Hyperkaliämie.
    Die Patient war nicht dermaßen vigilanzgemindert, dass dies in meinen Augen eine NA-Nachforderung gerechtfertigt hätte. Eine Kapazitätsabfrage der vefügbaren Intensivbetten habe ich zwar durchgeführt, damit eine kontrollierte BZ-Senkung stattfinden kann, aber ansonsten hat die Patientin nur Sauerstoff bei vermeintlicher met. Azidose erhalten.
    Kaum sind wir am Krankenhaus angekommen konvertiert die Patientin in eine symptomatische SVT. Dann wurde es kurz hektisch in der Aufnahme bis die aufnehmende Ärztin und das Pflegepersonal die Patientin stabilisiert hatten. Alles gut gegangen, aber völlig unnötige Gefährdung der Patientin, da die Anlage des Zugangs dauerte. Vielleicht lag der Fehler auch bei mir, aber ich habe initial keine valide Indikation für eine NA-Alarmierung gesehen.


    BTW: Wir werden tatsächlich in einigen KH vom Pflegepersonal deutlich darauf angesprochen, warum wir einen Patienten mit Zugang oder mit einer bestimmten Erkrankung (z.B. Z.n. einem generalisiertem Krampfanfall), aber ohne NA bringen: "Dies sei doch eine Notarztindikation."

    Unabhängig davon, ob man das bisher praktizierte System mit anscheinend größzügigen invasiven Kompetenzen, welche aber je nach RD-Betreiber varieren, gutheißen mag oder nicht. Dieses System hat sicherlich zu einem geringeren NA-Einsatzaufkommen in München geführt.
    Leider habe ich online keinen Bedarfsplan der Stadt München gefunden. In der aktuellen Notfall- und Rettungsmedizin (Band 15/Heft 4/Juni 2012) sind ein paar Daten zu München ausgewiesen.
    Mütom sagte, dass die Schulung erweiterter Maßnahmen vor allem beim ASB und BRK stattgefunden hat. Diese haben laut BF München in 2010 31.303 oder 12,54 % (ASB) bzw. 68.922 oder 27,62 % (BRK) der Notfalleinsätze durchgeführt (Gesamt: 40,16 % der Notfalleinsätze in 2010).


    Natürlich weiß ich nicht in wie vielen Einsätzen RettAss erweiterte Maßnahmen ergriffen haben ohne einen NA nachfordern zu müssen.
    Dennoch, setzt man jetzt schlagartig die NA-Indikation hoch ohne eine entsprechende Übergangslösung zu finden (z.B. zeitweise Aufstockung der Anzahl an NEF), werden Patienten teilweise nicht mehr zeitnah adäquat versorgt werden können.
    Dies erachte ich persönlich als mindestens genauso gefährlich, wie die Hinnahme einzelner Verfehlungen durch Rettungsassistenten.


    In der Rettungsdienst 05/2009 werden übrigens kurz die erweiterten Kompetenzen des BRK München dargestellt. Wie es sich bis 2012 verändert hat, weiß ich nicht.
    2009 waren wohl ca. 100 von 300 RettAss geschult, aber eine NA-Nachforderung war obligat. Die empfohlenen Medikamente laut BÄK waren nicht Teil der erweiterten Kompetenz, sondern galten als Grundstandard.


    Edit: Mütom war ein bisschen schneller.

    Also......in meinem RD-Bereich ist die Anlage eines PVZ und die Gabe einer VEL nicht Standard bei jedem Notfallpatienten. Wenn ich es ganz genau nehme, gibt der ÄLRD den i.v.-Zugang nur bei CPR, Hypoglykämie und symptomatischer Hypotonie frei. Streng genommen ist selbst bei einem ACS nur die Nitratgabe erlaubt.
    Wir unterbieten ebenfalls die BÄK, da Adrenalin bei Anaphylaxie und ein Antikonvulsivum nicht freigegeben sind.



    Persönliche Erfahrung zu der Empfehlung des ÄRLD:
    Notärzte fühlen sich ziemlich veräppelt, wenn sie zu einem Einsatz (z.B. Nierenkoliken) gerufen werden und sie das Novalgin und die Buscopan, aufgezogen beim Patienten vorfinden und diese dann nur noch applizieren müssen. sind, Höchststrafe ist das Ausrücken der NÄ um 3 Uhr Nachts zu einem Patienten mit einer Hypoglycämie, bei dem schon die Glycose an die Infusion angeschlossen ist. Selbst hier hat schon ein NA moniert, das wir das ja gar nicht mehr dürfen. Vorbereiten ja.......(§ 34 StGB!)


    Das ist bei uns Standard. Selbst für eine Hypoglykämie muss ich ein NEF nachfordern. Medikamente wie z.B. Buscopan oder Novalgin können nur vorbereitet werden, wenn ein Teammitglied wieder zum RTW geht und diese holt, da im Notfallkoffer nur "Notkompetenz"-Medikament nach lokalem Standard vorhanden sind.


    Naja, dafür sind die NEF zahlreich und in der Regel schnell vor Ort......in der Regel.


    Interessant ist, daß viele User im Forum die Entscheidung des ÄLRD nicht in Frage stellt, wenn er die Erwartungen des Rettungsfachpersonals erfüllt und sie sogar als Voraussetzung betrachtet (z.B. Freigabe von Medikamenten), aber eine Ablehnung solcher Maßnahmen dann wiederum als nicht rechtmäßig ansieht. Das kann ich nicht wirklich nachvollziehen.


    Ich unterstelle mal, dass allgemein die Forderung nach invasiven Maßnahmen durch nichtärztliches Personal seitens des nichtärztlichen Personals nicht auf Eigeninteresse basiert --> "Medikamentengabe nur als Selbstzweck".
    Ich bin so naiv und behaupte, dass RettAss vernünftige Menschen sind und erweiterte Maßnahmen prinzipiell im Sinne des Patienten fordern.
    Im deutschen RD ist es bedingt durch das getrennte System von RTW und NEF systemimmanent, dass RettAss regelhaft eine Zeitphase bei kritisch kranken oder verletzten Patienten bis zum Eintreffen eines Arztes überbrücken müssen. Diese Zeit ist je nach RD-Bereich sicherlich unterschiedlich und von mehreren Faktoren abhängig (z.B. urbanes/ländliches Gebiet, Anzahl NEF, Ausrückzeit, Standortverteilung), aber es gibt in Deutschland sicherlich keinen Bereich in denen solche Situationen für RettAss nicht eintreffen.


    Anscheinend gab es in München zuvor eine adäquate Organisation des RTW/NEF-Verhältnisses. Erhöhe ich durch eine Anweisung des ÄLRD jetzt schlagartig die Anzahl der NA-Einsätze ohne vorher strukturelle Veränderungen vorzunehmen, erachte ich dies persönlich als die größte Patientengefährdung.
    In anderen RD-Bereichen sind die erweiterten Maßnahmen der RettAss weitaus restriktiver als zuvor in München (z.B. in meinem Eigenen), aber die Anzahl der Notärzte ist entsprechend angepasst.


    Auch wenn ich die geforderte Limitation der invasiven Maßnahmen in München persönlich nicht befürworte - insbesondere da diese unter dem "bundesdeutschen Standard" nach BÄK sind - sind diese zu akzeptieren, wenn auch die erforderliche Organisationsstruktur gegeben ist.


    Nur um das ein wenig weiter zu spinnen und sicherlich auch provokant zu sein: Welches sind die Qualitätskriterien die Du ansprichst und auf die sie sich hier wohl beziehen? Sicherstellung: ja. Hohes Niveau: wo ist der Vergleich bzw. die Benchmark an der man sich orientiert bzw. wie wird das gemessen? Beispiel: Studie bei der RKISH zur Analgesie durch RettAss und NA: Ergebnis - über 65 % der Patienten mit NAS über 6 und NEF vor Ort werden nicht analgesiert in die Klinik gebracht? Das nenne ich ein Beispiel für die doch fehlende hohe Qualität im RD. Abgesehen davon fehlen uns eindeutige Kriterien und die konsequente Messung dieser, um eine solche Aussage sicher treffen zu können. (Dabei ist es m.M. nach egal, ob man sich national, europaweit oder international vergleichen will, sondern ob man 1. seine gesetzten Benchmarks einhält und diese im Vergleich dann später auch ein hohes Niveau bescheinigen.)


    Hast Du die Studie der RKiSH zur Hand?

    @Ani: Aus rein finanziellen Gründen?


    In "meiner" Stadt ist ein Teil der Notärztinnen und Notärzte beim Gesundheitsamt angestellt. Fungieren aber gleichzeitig als ÄLRD bzw. als Dozent an der städtischen RettAss-Schule oder nehmen weitere Aufgaben im Gesundheitsamt war. Ein Teil arbeitet zusätzlich in der Klinik