Es kann hinweisen und predigen. Die Träger des Rettungsdienstes verhandeln ihre Kosten jeweils selbst.
Die gesetzgebende Instanz hat ja festgelegt, dass die Ausbildungskosten Kosten des Rettungsdienstes sind, die von den Kostenträgern zu erstatten sind. Die begeben sich in die Verzögerungstaktik, von denen sich die einen beeindrucken lassen, die anderen nicht.
Geklagt gegen die Zahlungsverpflichtung hat noch keine nordrhein-westfälische Krankenkasse.
Im Grunde wäre es jetzt tatsächlich richtig, dass sich der OB einschaltet und zugunsten der Ausbildung entscheidet. Denn irgendwann fehlen der Feuerwehr und dem freien Markt die Notfallsanitäter (aber davon wird man sicherlich ganz dolle überrascht werden und schnell den Schuldigen gefunden haben).
Das stimmt. Fairerweise muss man allerdings sagen, dass es nicht ganz trivial ist, einen rechtssicheren Gebührentarif hinzubekommen. Unter dem Gesichtspunkt überlegt man sich auch zweimal, ob man sich auf einen Streit mit den Kostenträgern einlassen kann, zumal ja auch das kommunale Haushaltsrecht eine Rolle spielt - RD ist natürlich Pflichtaufgabe, aber auch von dem Ende her stellt sich die Frage, wieviele NFS man denn so ausbilden muss.
Das ändert selbstverständlich alles nichts daran, dass es keine gute Strategie ist, sich als Kommune schlafen zu legen.