Beiträge von Michael Neupert

    Wobei mir als juristischer Laie nicht ganz klar ist, inwieweit sich das auf die Verantwortung bei heilkundlichen, individualmedizinischen Fragestellungen anwenden lässt.


    Ich glaube, die praktischen Auswirkungen sind überschaubar, denn auch Arbeitnehmer haben zunächst einmal einen Freistellungsanspruch gegen ihren Arbeitgeber, solange sie nicht grob fahrlässig handeln. Auch wenn die Analogie juristisch nicht ganz korrekt ist, kann man sich an die Rechtsprechung zum groben Behandlungsfehler erinnern und sieht dann, dass da noch ein wenig Nachholbedarf bei Rettungsdienstträgern und (ggf.) Leistungserbringern besteht (ich hatte das hier kurz erwähnt).


    Prozessbeteiligt werden - wenn es schlecht läuft - unabhängig von der Organisationsform alle Beteiligten. Entweder, weil der Patient alle verklagt oder weil der öffentlichrechtliche Träger seinen Mitarbeiter den Streit verkündet (die juristische Fachbezeichnung dafür, jemanden in einen Prozess einzubinden, gegen den man möglicherweise einen Regressanspruch hat).


    Ohnehin geht es bei der Organisationsform des Rettungsdienstes nur um die zivilrechtliche Seite, also finanzielle Schadensersatzansprüche. Die strafrechtliche Haftung (HPG, BtMG und ggf. StGB) hat damit nichts zu tun. Ebenso ist es im Hinblick auf eventuelle berufsrechtliche Konsequenzen.

    die demnach ja schon unzählbaren erheblichen Sachschäden gehen nicht ganz mit der schon recht breit aufgestellten Presseschau hier im Forum einher.


    Siehe immerhin - von der gleichen Autorin - hier: http://www.stern.de/panorama/g…016-und-2017-7479332.html. Ob das zutrifft, weiß ich natürlich nicht. Sie selbst schreibt ausweislich ihres Autorenprofils in der Freizeit gerne Krimis; das wiederum glaube ich. Dass der Beitrag wenig überzeugende Teile enthält (ich springe von der Fußgängerinsel vor ein heranfahrendes Fahrzeug und bin überrascht, wie gefährlich das ist), teile ich.


    Der Kollege hingegen hilft im Bedarfsfall gerne weiter: https://www.droemer-knaur.de/b…garantiert-nicht-strafbar

    Ich fand die Idee großartig, um der Bevölkerung die Einsatzkräfte näherzubringen. Sehr gutes Marketing ohne extra Budget, sozusagen.


    Dass man pipes and drums bestellt, finde ich sogar kulturell interessant. Offenkundig assoziiert man in Mannheim Feuerwehr und Dudelsack - was man auch in vielen Videos aus den USA sehen kann. Dort erklärbar, weil ein großer Teil der Bevölkerung irische Wurzeln hat. So löst sich dann das eine vom anderen.

    Ich glaube, dass das aber genau das Ziel ist. Und wenn das mit der "Vorabdelegation" aus einem Ministerium stammt, das sicherlich auch den ein oder anderen Juristen hat, würde ich es als kommende "normative Kraft des Faktischen" beschreiben.


    Natürlich ist das das Ziel. Nicht, weil man den Notfallsanitäter so gut leiden kann, aber die Motivation steht auf einem anderen Blatt. Und in der Tat hat die bayerische Ministerialverwaltung Juristen mit dem Thema befasst. Soweit ich weiß, ist dabei ein lesenswerter Vermerk herausgekommen.


    Mit der normativen Kraft des Faktischen hast Du vermutlich recht.

    Deswegen hier nochmals die Frage: Kennt jemand eine Möglichkeit, ggf. durch einen Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, dass in diesem Fall die Ausbildung zum Notfallsanitäter doch angestrebt werden kann? Sieht jemand einen Lösungsweg, kennt jemand einen potentiellen Ansprechpartner, wo man im Detail nachfragen könnte?


    § 8 NotSanG eröffnet ja andere Zugangsmöglichkeiten - lässt sich damit operieren? Ich denke an die "andere, gleichwertige Schulbildung" oder die "erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung". Welchen konkreten Status hat der junge Mann denn?

    Da mir bekannt ist, wo die Verhandler der AOK ihre "Verhandlungsausbildung" geniessen, habe ich eine andere Sichtweise.


    Jetzt weckst Du Neugier, ohne sie zu befriedigen. Wobei ich nicht so recht sehe, was ein Ausbildungsinstitut mit dem Argumentationsschatz zu tun hat, auf den jemand zurückgreift. Falls - ich weiß das nicht - die Presseerklärung zum aktuellen Zeitpunkt Verhandlungstaktik ist und nicht lediglich ein Zufall, mag es konkrete Gründe geben, so zu verfahren. Die würden dann im Einzelfall begründet liegen, zu dem ich nichts sagen kann.


    Das wäre eine der möglichen Reaktionen. Eine andere könnte sein, dass man anstatt 90.- Euro für einen KTW-Transport zu verlangen, sich auf 70.- Euro einigt und das in dem Bewusstsein, dass das Ganze defizitär ist. Klingt komisch, ist aber so.


    Wie gesagt, ich kenne die Hintergründe nicht. Wenn das für die Beteiligten eine insgesamt möglich erscheinende Vorgehensweise ist, wird es dafür Gründe geben.


    Aber was denkst Du, wie der Metzger schauen würde, wenn das passiert:


    Ich finde den Hinweis auf selbstfahrende Autos in dem Video ganz süß - in einer Verhandlungssituation könnte man an der Stelle eine Menge Presseberichte darüber hervorzaubern, dass Teslas nicht so gut im Erkennen querender Lkw sind ;). Aber abgesehen davon: Das ist ja nicht disruptiv, sondern nur die Einführung eines Supermarktes mit anderer Abrechnungstechnologie. Für den Metzger ist das nichts anderes als die schon existierenden Supermärkte - amazon testet als Handelsplattform ein weiteres Marktsegment. Blöd, wenn man einen Supermarkt hat (falls das bei amazon klappt - die Branche ist glaube ich doch noch einmal anders als das Logistikgeschäft, was amazon bis jetzt betreibt). Nicht schlimm, wenn die Kunden wegen anderer Aspekte kommen als "alles auf einen Haufen und keine Kasse".


    Aber der Metzger sollte auch ein wenig den Blick über den Tellerrand wagen: http://circulation.co/


    Wie schon gesagt, ich glaube, der Metzger in unserem Beispiel sollte sich eigentlich freuen, dass er keinen Blumenkohl mehr bevorraten muss, sondern seine Theke für Fleisch benutzen kann. Die Leistungserbringer müssten vermutlich froh sein, wenn Liegemietwagen kämen. Denn dass der Bedarf nach Transportkapazität am unteren Ende der medizinischen Betreuungsbedürftigkeit besteht, ist doch glaube ich unbestritten. Und dass man den Bedarf permanent viel zu teuer deckt, macht auch keinen Sinn.


    Uber ist übrigens auch nicht so ein nachhaltiges Modell. Da kommen nur die Fahrer nicht hinter, die das wirtschaftliche Risiko in ganz erheblichem Ausmaß tragen.

    Persönlich finde ich den Schritt seitens der AOK richtig und verhandlungstechnisch top-professionell.
    Es zeigt, dass man dort etwas von Verhandlungsstrategien versteht.


    Interessant, wie unterschiedlich Eindrücke sein können. Ich sehe ein Spiel über die Bande "Öffentlichkeit" regelmäßig als ein Zeichen dafür, dass die inhaltlichen Argumente langsam knapp werden. Zumal im B2B-Bereich (in dem wir uns hier strukturell bewegen). Streng genommen könnte man sich auf Seiten der Leistungserbringer zurücklehnen und sagen: "Ihr wollt den Liegemietwagen einführen? Dann macht mal!".


    Denn - an dem Produkt "Liegemietwagen" haben die Leistungserbringer doch gar kein Interesse. Die eigenen Mitarbeiter beschweren sich bei jeder passenden Gelegenheit über die Fahrten, und Geld verdienen kann man damit auch nicht (zumindest nicht in dem Setup der HiOrgs). Und - siehe den Fall des OLG Hamm - auskömmlich versicherbar dürften die Risiken doch gar nicht sein. Würde mich jedenfalls interessieren, ob das geht. Abgesehen davon hast Du m. E. völlig recht damit, dass HiOrgs die Leistung "Personenbeförderung kranker Menschen" mit ihren Mitteln eher nicht so erbringen können, wie vom Kunden gewünscht. Und soweit es um den Schutz der Leistung Krankentransport geht, dürften ggf. ein oder zwei Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht ausreichen, um den Mitbewerber auf den Boden der Tatsachen zu holen. Bleibt die Frage nach den Auswirkungen auf die im Bereich Krankentransport erzielbaren Entgelte. Und die dürften doch in erster Linie, Jörg hat darauf schon hingewiesen, von den Vorhaltekosten abhängen und nicht von der Anzahl der Transporte.


    Aus der Ferne klingt das Ganze also für mich so, als würde jemand seinem Metzger über die Zeitung mitteilen, dass er den Blumenkohl demnächst beim Discounter kauft. Da wird der Metzger vermutlich sagen, Mann bin ich froh, das Zeug steht mir hier eh nur im Weg rum. Wir sehen uns dann bei den Rouladen.


    Und wenn er ein Schuft ist, der Metzger, dann nimmt er den Jemand bei der nächsten Gelegenheit mal beiseite und sagt freundlich: Tolle Idee, das ist ja total logisch! Wieso gibt´s eigentlich nicht schon Dutzende Anbieter...?

    Womit sich die ketzerische Frage stellt, ob ein Patient, der beim Aussteigen aus dem Taxi Hilfe benötigt, bereits mit dem KTW gefahren müsste. Aber falls ja - kann das wirklich sinnvoll sein ?


    Das kann man aus dem Fall eher nicht herleiten. Der Sachverhalt ist ziemlich tragisch: FInal krebskranker Patient soll nach Hause entlassen werden und gerät beim Einladen so unglücklich an die Heckklappe des Fahrzeugs, dass er tetraplegisch wird. So jedenfalls meine Erinnerung. Ich konnte zufällig als Referendar das erstinstanzliche Verfahren beobachten.

    Tifi, Deine Bedenken sind angekommen. Mir persönlich leuchtet nicht so recht ein, was Du unschicklich daran findest, dieses konkrete Schreiben in einem Fachforum zu diskutieren, das offenkundig an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtet ist. Du bist herzlich dazu eingeladen, das konkret zu erläutern.


    Im Übrigen gilt das vor über einem Jahr Gesagte weiter. Wenn Du, tifi, etwas Konkretes zur Diskussion beitragen möchtest, bist Du dazu herzlich eingeladen.

    Auch wenn das ganze schon echt alt ist, aber ich sehe es jetzt erst:


    Ich habe gerade einen Lachkrampf! "Das vollständige Abschreiben fremder Texte ist urheberrechtlich unzulässig" So so, dass Hochladen ganzer Briefe ist aber Okay? :flag_of_truce:


    Kurz gesagt, das nicht verfälschende Verbreiten eines Briefes scheint uns in der Moderation etwas anderes zu sein als das Kopieren eines Textes in eine Nachricht, die unter eigenem Namen veröffentlicht wird. Auch, wenn es keine böse Absicht ist. Man sieht ja an Deinem Beitrag, wie leicht das passiert, wenn man mit der Zitierfunktion nicht umgehen kann.


    Vorsorglich: Wir werden mit Dir keine juristische Diskussion führen können.


    Grüße von den Moderaten


    Nein, gerade das ist das Problem in der freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten und Pflegekräften in Deutschland: die DRV sagt regelmäßig, dass ein Arzt/eine Pflegekraft nicht freiberuflich tätig sein kann und immer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber steht und es sich deshalb um Scheinselbstständigkeit handelt.


    In dieser Form ist das ganz sicher verkürzt und wenig überzeugend, denn dann wäre mein Friseur auch scheinselbständig. Und dem gehört der Laden.


    Ich kenne eher die Argumentation, dass ein Honorarnotarzt kein Unternehmerrisiko trage, weil er sein Geld ja unabhängig davon erhalte, ob Einsätze anfallen. Das Argument halte ich auch für zu kurz gesprungen, denn das Unternehmerrisiko eines Honorarnotarztes liegt imho darin, dass er morgen nicht mehr gebucht werden könnte, weil sein Auftraggeber einen anderen Arzt beauftragen könnte. So wie ich einen anderen Friseur.