bei uns in Köln gibt es ja zum Glück neben den KTW der HiOrg noch die sog. "Privaten". Die entsprechend Fahrzeuge haben und von vielen KH bei Entlassfahrten aus dem stationären Bereich, von der Uniklinik Köln als Verlegungsfahrten, benutzt werden, Pat, die aufgrund wiederkehrender Behandlung transportiert werden müssen bekommen von der Krankenkassse auch die Adresse von "Privaten". Bei denen sind die Fahrzeuge, genau wie bei HiOrg und BF auch nach Din ausgestattet und personell besetzt. KTW , oft genug auch mit Vakuummatzratze, Schaufeltrage O² und AED, mit min. 1 RS und RTW mit min 1 RA. Nur da sie eben privat fahren, dürfen sie nicht weitertransoprtieren wenn es zu einer Verschlechterung des Pat zustandes kommt. Verlegung vom der Inneren eines KH in die Neurologie eines anderen KH wg. rez. Krampfanfälle. Verlegung mit RTW eines "Privaten", plötzlich (5 min. vom KH mit Neurologie entfernt) erneuter Krampfanfall Der musste stehen bleiben und auf den städtischen RTW warten, obwohl es länger dauerte zu warten, wie die Entfernung zum KH. Ich war in dem Augenblick die Betroffnene und ich habs nicht verstanden. RTW mit RA und Din Ausstattung. und die müssen 8 min auf den "Regel-RTW" warten, weil sie nicht im Bedarfsplan eingebunden sind ?
Beiträge von abbavater1998
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dens
das erlebe ich etwas anders. Bei den "privaten" rufen die Krankenhäuser und Arztpraxen selber an, die HiOrg bekommen die Fahraufträge von der BF . Die HiOrg haben auch RTW auf den Feuer und Rettungswachen die im Regel-RD fahren . Die KTW stehen bei den den HiOrg selber, Fahrauftrag (Einweisungsfahrt) kommt von der BF.
Bsp: Hausbesuch beim Pat. durch ärztlichen Notdienst. Der bestimmt KH-Einweisung. Ruft bei der BF an, die schickt einen KTW der HiOrg. Für mich ist klar das die BF die disponieren kann. Ist dann zwar nicht innerhalb 20 min. beim Pat. aber war ja schon vom Arzt gesehen.
Und ich habe selbst schon mal die 112 gerufen, nicht Lebensbedrohlich aber musste dem Arzt vorgestellt werden. die dann einen KTW der HiOrg geschickt haben. Würde nicht funktionieren, wenn Die BF keinen Zugriff auf die Disposition hätte, oder ?
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dens
Ich verstehe grade nicht genau wie du das meinst. Der Krankentransport war, wie ich es erlebt habe, nie 100 % ausgegliedert. Der war, zumindest kann ich mich seit 1996 dran erinnnern, delegiert an HiOrg und nach dem Öffnen des Marktes an private Anbieter ja, outgesourced ?
Ich bin hier in Köln geboren und aufgewachsen, war jahrelang ehrenamtlich in Köln beim MHD aktiv. Kenne RA die bei sog. privaten fahren. So erlebe ich die Situatin jeden Tag. Hier in Köln ist ein Teil des qualifizierten Krankentransports immer in Händen der Hilfsorganisationen MHD und DRK. Die auch genau wie ASB und JUH RTW die auf Feuerund Rettungswachen stehen besetzt haben.Also alles fahren.
Ein weiterer Teil ist delegiert an sogenannte private Anbieter z.B Accon ; Spiess KG und Ambulanz Köln. Diese halten sowohl als KTW als auch als RTW ausgestattete Fahrzeuge vor und machen hauptsächlich Verlegungs-( Uniklinik Köln )und Entlassfahrten ( Kölner Krankenhäuser). Die entsprechenden Krankenhäuser haben Verträge mit den Firmen bzw. Patienten die Regelmässig ambulant zum Arzt, Therapie müssen und nicht mobil bzw. Keimträger (nachgewiesen MRSA )sind. Bei den Privaten Anbietern fahren aber auch entsprechend der Vorgaben Fachpersonal d.h KTW RS RTW RA.
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Sind "Tipps" zum Suizid schon passive Sterbehilfe, sind sie ein Tabu oder doch hin und wieder mal zu finden?
Was meinst Du mit Tipps ? Kommentare von RD-Mitarbeitern,gegenüber dem Patienten,nach der Versorgung eines Suizidversuches? ?-(
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(und schwerer nachweisbar und strafrechtlich nur sehr schwer zu fassen) ist oft die Verschreibungspraxis von Arzneimitteln wie Diazepam, Flunitrazepam, aber leider auch Lyrica. 100 oder 200 Tbl. pro Woche sind da leider kein Ausnahmefall.
Wenn der verschreibende Arzt Neurologe ist, hat das nichts mit Verschreibungspraxis zu tun. Je nach benötigter Dosis kann es durchaus sein, das soviel "aufläuft" und teilweise noch mehr. Sollte es aber Allgemeinmediziner sein, wundert mich das auch.
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Man müsste auch einmal fragen, warum es nicht möglich ist die beiden RTH/ITH in Köln (Chr 3 und Chr Rheinland) nicht gemeinsam unterzubringen? Quasi gemeinsam Ressourcen nutzen. Ein Flughafen, wo der Chr Rheinland bereits stationiert ist (temporär der RTH ja auch, oder?). Es gibt dazu ja bereits einige Vorbilder, wie z.B. Halle/Saale, Leipzig und Nürnberg. Scheitert es an den unterschiedlichen Betreibern?
Gruß
Ist Christoph Rheinland der gelbe ADAC Hubschrauber ? Falls ja, stehen beide am Flughafen Köln/Bonn. Zumindest habe ich beide dort starten und landen gesehen und zwar in dem Bereich wo der Chr 3 steht
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Liebe Forengemeinde,
ich würde mich über ein paar Ratschläge zu einem Thema freuen, in dem ich bisher völlig unbewandert bin.
Wer, d.h. welche Personen und oder Institutionen dürfen alles EH-Bescheinigungen ausstellen und wie kommt man als Institution/Person an so eine Befähigung?
Konkret geht es darum, dass in Zukunft die EH-Kurse für Studenten der Vorkilink (man braucht einen EH-Kurs um fürs Erste StEx/"Physikum" zugelassen zu werden) bei uns im SkillsLab gehalten werden sollen. Personal und Material kommt von der Uni, bzw. dem Förderverein, aber die Bescheinigungen (unjd daher auch urspründglich die Ausbilder) von einer HiOrg.
Die Kosten für die Studenten sind daher geringer als ein vergleichbarer offener EH-Kurs. Das ist natürlich schon mal ein Vorteil.
Mir leuchtet allerdings nicht ganz ein, warum ich eine externe HiOrg benötige um die Scheine ausgeben zu können (die dann ja auch wieder Lizenzgebühren nimmt) - Privatpersonen und private Schulen dürfen ja schließlich auch EH-Kurse anbieten. So hätten wir alles in einer Hand und könnten auch eine entsprechende Qualitätskontrolle garantieren.
Aber wie kommt man an so eine Lehr/Zertifkikat-Befähigung?Ich danke euch!!
LG
VK
Als ich in Köln studiert habe, lief das folgendermassen. Wir hatten im 3. Semester einen 1.Hilfe-Kurs in der Uni. Eine Theorievorlesung, deren Teilnahme wir alle per Unterschrift
bestätigen mussten. Der Dozent war der stellvertretende ÄLRD von Köln. Die Praxis wurde im Skills Lab geübt mit stud. Tutoren. Die Prüfungen wurden allerdings von 2 Ärzten abgenommen. 1. der Dozent und 2 ein anderer Kölner Notarzt. Kosten kamen keine auf uns zu. Nur wer nicht in der Theorievorlesung war, der musste den "Schein" anders beibringen.Lieben Gruss
abbavater1998
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Gibt es von Aachen ein neues Fortbildungsprogramm für 2013?
Oder von sonstigen kostengünstigen Möglichkeiten in NRW?
abbavater1998 -
Wie ich es hier in Köln erlebt habe. Der Betroffene wird einem Arzt vorgestellt. Dieser entscheidet dann, aufgrund des Gesprächsverlaufs. Besteht in irgendeiner Form Eigen oder Fremdgefährdung`?. Wenn dies zutrifft, und der Pat."Bündnissfähig" ist. wird ihm die Möglichkeit gegeben, ohne das PsychKG Also auch ohne Zwang in sofortige Stationäre Behandlung einer geschützten Station zu kommen. Falls er es nicht ist für max.48 Stunden per PsychKG, auf die geschützte Station, danach wird ein Richter vom Vormundschaftsgericht denjenigen Gegutachten. Die Fahrten machen dann RTW die mit verbeamtete Feuerwehrleute besetzt sind. Dieses Formular hatte mal 7 Durchschläge.
Bündnisfähigkeit : Das Versprechen glaubhaft ablegen zu können, sich bei einer Akut verschlechterung so zeitig zu melden, das noch maßnahmen getroffen werden ,können ohne riesengrosse einschnitte in Die Pat. Rechte (z.B. Fixierung auf freiwilliger Basis wird vom Pat unterschrieben.)
Lieben Gruss abbavater1998
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Besteht die Möglichkeit, die Infos ins Deutsche übersetzt zu bekommen? Dafür reichen meine Italienischkenntnisse nicht. Gerne auch per PN.
Gruss abbavater1998 (Gabriele)
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Ich bin zwar "nur" RS habe aber auch mehrere Semester Medizin studiert.
In der Zeit habe ich es mir, da genug anderer Stress, einfach gemacht mit dem Anrechnen lassen.
Hab einfach deswegen nicht gefragt, sondern die kompletten 30 Std. Fortbildung an Wochenenden (SA/SO insg.15 Std.) bzw. in den Semesterferien gemacht . Den verlangten EH-Kurs habe ich bei einer HiOrg vor Semesterbeginn gemacht kann ich nur empfehlen.
Gruss abbavater1998
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Nils:
Ja, gibt es. Das sog. Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr sind dem AN zu gewähren. Allerdings besteht nur ein anspruch auf berufliche und politische Weiterbildung. Pax strebt ja allerdings eine Ausbildung an. Handelt es sich um eine Aus-/Weiterbildung die nicht unmittelbar etwas mit der beim AG ausgeübten Tätigkeit hat, muss der AG den Bildungsurlaub nur gewähren, wenn er auch ein Benefit davon hat.Ich würde zu gerne einen AG sehen, der sich querstellt, wenn ein AN den RH,RS oder sonst eine med.Ausbildung, machen will.
Das grösste Benefit, abgesehen von demjenigen der die Ausbildung macht, hat ja er.
Wie war das noch: Ich erkläre mich als AG bereit unterstützend zu wirken, evtl.sogar die Kosten zu übernehmen und binde dadurch erstmal einen gut ausgebildeten AN an die Firma. => gegenseitiger Benefit.
So funktioniert es zumindest teilweise auch bei HiOrg´s
Lieben Gruss abbavater1998
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@ kepper
Sprich auf alle Fälle mit deinem Praxis- Anleiter darüber, dass ,und warum, du den Tag frei brauchst.
"Krank sein" bzw. "einfach so fehlen" würde ich beides nicht unbedint machen.
Frag doch mal nach ob du den Tag freibekommst, wenn du vorher einige Bereitschaftsdienste, zusammen mit dem diensthabenden, gemacht hast.
Gruss abbavater1998
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Dem Mann konnte es nicht so schlecht gehen, sonst hätte ihm kein Zahnarzt helfen können...
Kölner Zahnärzte sind in relativ vielen Notfällen fit. Und müssen zumindest an der Kölner Uni wärend des Studiums teilweise in die selben Vorlesungen und Kurse wie Humanmediziner. Dementsprechend bin ich (auch aus eigenen Erfahrungen) überzeugt das das funktioniert hat.
Anaphylaktische Reaktionen können (meines Wissens nach) Durch das Lokalanästhetika selber, durch Zusatzstoffe (Adrenalin) oder durch Antibiotikahaltige Salben, die in entzüdete Bereiche gelangen sollen ausgelöst werden. Pech nur, wenn der Patient nicht weiss ob er auf irgend etwas allergisch reagiert. Mein Zahnarzt hat ,wenn es bekanntist, im Computer abgespeichert.Gruss Abbavater1998 (Gabriele)