Beiträge von bodo#3

    tok610:


    Neue MB Modelle haben zum Beispiel keine Motorweiterlaufschaltung mehr. Offiziell, weil die Fahrzeugelektronik das nicht verkraften würde, oder so ähnlich!?

    Bezeichnend ist: mein Krhs hat es erst in der letzten Woche geschafft, dass in jedem Patientenzimmer ein Spender für Händedesinfektionsmittel hängt. Jetzt müssten die nur noch alle immer gefüllt sein. ;)
    Ich muss aber sagen, dass die Sensibilität für eine gewissenhafte Händedesinfektion im RD - meiner Meinung nach - größer ist als im Krankenhaus.

    Nun, das brauch es auch nicht. Mir genügt es, wenn ein Richter dies so sieht. Aber mal ganz davon ab, habe ich auch, wie bereits oben von mir erwähnt, überhaupt kein Problem mit Decken.


    Mir ging es auch nur um Deine Aussage, dass Decken rechtlich problematisch wären. Dir irgendwas vorgeworfen habe ich garnicht, will ich auch garnicht und habe ich auch gar keinen Grund zu. Auf das Urteil bin ich trotzdem sehr gespannt, vorstellen kann ich es mir nämlich ganz und gar nicht.


    Das ist korrekt, so lange Du nicht plötzlich im öffentlichen Licht stehst. Spätestens dann wirst Du nicht mehr selbst entscheiden wer ein Foto von Dir macht oder eben nicht. Es gibt zum Decken halten sogar ein Urteil eines Hamburger Gerichtes, dies besagt klar das ein Decken halten sehr wohl eine Art der Zensur ist. Leider weis ich im Moment das Aktenzeichen nicht und kann es somit auch aktuell nicht belegen. Allderdings habe ich mehrere Juristen in meinem Freundes- und Verwandtenkreis die mir diese Meinung bestätigen. Ich werde mal nachsehen, ob ich dieses Urteil nochmal finde.


    Wie gesagt, dass Urteil würde ich gerne sehen.


    PS: Ich persönlich kann am Leid eines Einzelnen noch lange kein öffentliches Interesse erkennen. Wissen die rechtlich Bewanderten hier, wann juristisch ein "öffentliches Interesse" vorliegt?

    Überzeugt, dass Tücher hochhalten rechtlich nicht einwandfrei ist, hat mich das nicht. Wer Fotos von mir macht, bestimme ich. Zensur kann ich da nicht erkennen.



    Absolut korrekt. Mit diesem Paragrafen ist allerdings nicht der öffentliche Raum gemeint sondern, wie auch hier zu lesen ist, die private Umgebung. Der "höchstpersönliche Lebensraum" ist kein Park oder da wo man sich gerade aufhält. Da ich kein Paparazzi bin, bewege ich mich auch nicht in diesem Bereich. Es gäbe für mich keinen Grund in eine Privatwohnung reinzuhalten.


    Es ist die Sprache vom "höchstpersönlichen Lebenbereich" (sic!) - nicht "Lebensraum" - und so eine existentielle Situation wie einen Fast-Ertrinkungstod (wie im Beispiel in diesem Thread), würde ich schon als "höchstpersönlich" bezeichnen. Zudem meint das Gesetz nicht nur Wohnungen, sondern auch explizit "gegen Einblick besonders geschützte[ ] R[ä]um[e]". So einer ist - meiner Meinung als juristischer Laie nach - durch die Tücher gegeben.

    Natürlich haben solche Bilder auch wirtschaftliche Aspekte, sonst würde ich den Beruf wohl kaum ausüben. Der Rettungsdienstler arbeitet doch auch in seinem Beruf um Geld zu verdienen. Nur mit dem Unterschied das er für eine Hilfeleistung bezahlt wird die wir widerum dokumentieren.


    :rofl:



    Im Übrigen ist schon das Abschirmen (rein rechtlich) des Patienten bei Anwesenheit der Presse als sehr heikel anzusehen. Ich und alle Wieboldmitarbeiter sind allerdings sogar froh wenn Decken gehalten werden. So kann es erst gar nicht zu möglichen Persönlichkeits- oder Würde Verletzungen kommen.


    Des weiteren sind solche Bilder in keinster Weise eine Gradwanderung zwischen Presserecht, Persönlichkeitsrecht oder der Würde, die Rechtssprechung ist hier eindeutig. Sollte man tatsächlich und auch das passiert manchmal, einen Patienten im Bild haben, wird dieser so gepixelt, dass man eben nichts mehr erkennt. Im Übrigen müsste man mich sogar weiterfilmen lassen, wenn ich "voll drauf halten" würde (was ich allerdings noch nie gemacht habe und auch in Zukunft nie machen werde). Erst wenn diese Bilder veröffentlicht werden würden, wären es ein Rechtsverstoss.


    Das wirst Du doch mit Sicherheit belegen können, oder?



    Edit:
    Das Strafgesetzbuch sagt übrigens folgendes:

    Ohne wieder die Diskussion Krankenpflege vs. Rettungsassistent anstoßen zu wollen, halte ich eine Intensivpflegekraft für kompetenter, als einen RettAss, besonders für die Versorgung auf Kreuzfahrtschiffen. Der Großteil der behandlungsbedürftigen Krankheitsbilder dürfte ja nicht aus schweren Traumata bzw. vital bedrohlichen Erkrankungen bestehen. Man wird sich ja hauptsächlich mit Diarrhoen, C2-Intoxikationen, Distorsionen und diversen "Kinderkrankheiten" rumschlagen.


    Edit: Ich habe mir die Homepage dieser "Organisation" mal angeschaut. Was ist das für ein Trüppchen? Verstehe ich das richtig, dass das eine Organisation ist, bei der Reedereien Ärzte für ihre Schiffe mieten können?

    Zum Thema Doku und Übergabe heute ein guten Beispiel erlebt:
    RTW bringt betagte Dame, übergibt und schreibt ins Protokoll, sie sei synkopiert. Pat. und RDler geben aber auf Nachfrage an, dass sie nicht bewusstlos gewesen sei... :applaus:

    Ist gut Leute....


    Das war eine ganz allgemeine Feststellung.
    Ich habe einfach festgestellt, dass weder für dass Abitur, noch für das erfolgreiche Absolvieren einer Krankenpflege- bzw. RettAss-Ausbildung fundierte rhetorische respektive orthographische Kenntnisse von Nöten waren, sonst hätte mind. die Hälfte meiner Mitstreiter diese nicht mit Erfolg abgeschlossen.


    Na ja, manch einer ist ja noch nichtmal in der Lage sich bei McDonalds vernünftig zu artikulieren. Wie soll das dann kurz, sachlich und med. fundiert vor dem genervten NA oder dem unmotivierten PP in der Aufnahme klappen... :hallo: