Wir hatten das Thema mit den Studiengängen für die zukünftigen NFS-Lehrer auch mal in meiner Ausbildung angerissen.
Das Ergebnis war mehr oder minder, dass das Gesetz keine Studiengänge vorschreibt, die für diese Tätigkeit zulässig oder unzulässig sind. Es soll nur ein abgeschlossenes Studium vorhanden sein, und die Qualifikation als "Praxisanleiter" muss vorliegen.
Prinzipiell wäre es also wohl auch möglich, als BWL´ler oder mit SoWi´s als Ausbilder tätig zu sein. Muss jetzt jeder für sich selbst entscheiden ob das für ihn lohnt oder nicht.
Für eine Leitungsstätigkeit an einer NFS-Schule hab ich letztens noch eine Stellenanzeige gesehen, dort wurde ausdrücklich ein pädagogisches Studium verlangt.