Mir sind mehrere Rettungsdienste bekannt in denen der NEF-Fahrer die Patientenversorgung übernimmt während der NA die Anamnese erhebt und protokolliert.
Beiträge von Max
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Woher weißt Du das Du NotSans ausbilden wirst?
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Ja,
aber ich reg' mich nicht mehr auf. Alles sehr müßig.....
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Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie kritisiert das geplante NotSanG und warnt wor einem "Notarzt-Light":
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Schweinfurt verwendet sie noch (Stand Feb 2013)
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Zitat
Da grauts mir schon davor! Deswegen werd ich auch früher oder später gezwungen sein etwas zu machen (was ich ja auch möchte!)Ja wie furchtbar, nur noch ausgebildetes Personal auf Rettungsmitteln. Komm nimm deine Smileys und geh spielen.....:banghead:
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Ich will ja nun keine Werbung für unsere Firma machen aber: Geh doch mal zu einem Bundeswehr Karrierecenter und schildere deine Vorstellungen.
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Ich bin der Meinung Tel-Aufzeichnung max. 12 Monate in Bayern. Werd das aber mal prüfen
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Die Dokumentation (Mitschnitt) des Notrufes ist bestimmt schon seit Jahren gelöscht.
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Ich versuch ja nur das Problem zu erkennen das hier einige zu haben scheinen. Ich sehe nämlich keins...
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Der soll so ausgelegt werden, wie es drüber steht. Man wird dafür ausgebildet, das tun zu können. Was nicht heißt, dass man es auch immer tun darf. Genau wie ein Bundeswehrsoldat auch nicht auf der Straße jeden mit dem Sturmgewehr beschießen kann. Um einmal ein vielleicht verständliches Beispiel zu bilden.
Schon klar das die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben muss. Aber das müsste sie auch wenn das mit der Heilkunde im Gesetz stehen würde oder?
Also nochmal: Ich sehe kein Problem darin das dieser "Heilkunde-Passus" nicht im Gesetz steht.
§4 sagt doch alles aus um invasiv (in welcher Form auch immer) tätig zu werden.
Oder sehe ich da was falsch? -
@ Mowl
Wenn nicht so, wie soll §4 Absatz c dann ausgelegt werden?
"c) Durchführen medizinischer Maßnah-
men der Erstversorgung bei Patientinnen und Patien-
ten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der
Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasi-
ven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der
Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Ein-
treffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem
Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzu-
beugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vor-
liegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten
sind,"Max
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Moin moin,
auf die Gefahr hin mich jetzt mit meiner Frage zum Obst zu machen, das sie bestimmt schonmal irgendwo in diesem endlos langem Thread gestellt wurde:
Habe ich da einen Denkfehler drin oder kann der NFS etwa nicht Oma Müller mit ihrer Hypoglykämie (als ein Beispiel von vielen) Glucose spritzen und sie ins KH fahren? Ganz ohne NA und ganz ohne SOP durch den ÄLRD?
Der §4 sagt doch ganz klar aus das auch invasive Maßnahmen ergriffen werden können bis der NA eintrifft oder der Patient einer weiteren ärztlichen Versorgung zugeführt wird.Grüße
Max
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Ich wüsste nicht wo, aber ich habe ihm gerade die Frage per E-Mail gestellt. Bin gespannt ob was zurück kommt.
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Also der Herr Ackermann fällt gerade in meiner Gunst. Zitat aus seiner "Rede" zur gestrigen Sitzung des Bundestages:
"Deshalb erhalten die Notfallsanitäterinnen und -Notfallsanitäter auch keine volle
Heilkundeerlaubnis. Denn so würde die Gefahr steigen, den Notarzt länger fernzuhalten.
Auch wenn ich mich jetzt wiederhole: Das wollen wir nicht, und das wird es nicht geben!"Und:
"Wir haben deutlich gemacht, welche invasiven -Maßnahmen von den Notfallsanitäterinnen
und Notfallsanitätern in entsprechenden Einsatzsituationen erwartet werden. Das gibt
den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern Sicherheit bei der Ausübung ihres
Berufes und nimmt den Patientinnen und Patienten die Angst vor "möglichen Hilfsärzten
ohne Approbation"."?-(
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Ist der neue Entwurf auf den sich S&K beruft schon irgendwo einsehbar?
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Harun,
deinen ersten Satz verstehe ich ja noch. Aber was willst Du mit dem Rest Deines Beitrages ausdrücken? Is doch perfekt wenn der Notfallsanitäter vom Landes-RdG gefordert werden sollte, oder?
Grüße
Max
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Ich such´ gerade die Quelle. Bin mir aber sicher das es in Bayern anderst gehandhabt wird. "Nur" Untersuchen ist da glaub ich nicht abrechenbar.
Kann man auch schlecht begründen warum man dafür 570,- Euro haben will -
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Hallo,
ich muss zugebe das ich einer von den Bösen war die auf dem RTW nicht jeden NA-Einsatz abgerechnet haben. Es gab und gibt sicherlich genug Einsätze bei denen der NA unverrichteter Dinge (nur Untersuchug o.Ä.) wieder abzog aber trotzdem abrechnen wollte. Brauchen sich also nicht wudern wenn die Kostenträger nun nicht mehr mitspielen.
Max