Beiträge von Manne

    Verdient von der Historie her hätte es die BSS. Viel was uns im Rettungsdienst heute als normal und selbstverständlich erscheint geht auf diese Stiftung und nicht zuletzt auf den tragischen Tod des kleinen Biörn Steiger zurück. Anfang Mai diesen Jahres ist der 50 Jahrestag dieses tödlichen Unfalls.
    https://www.steiger-stiftung.d…-stiftung/historie#1969-1


    Siegfried Steiger – ein Lebenswerk:


    https://vimeo.com/173615273


    Ein kurzes Porträt von Dr. Siegfried Steiger. Dieser Film ist im Rahmen der Aufnahmeprüfung 2016 an der Filmakademie Ludwigsburg entstanden. Die Aufgabe war in 72h ein Porträt von einer Person zu machen, die einem zu folgendem Zitat einfällt:


    "Erfahrung ist nie begrenzt und nie abgeschlossen, sie ist eine unermessliche Empfindungsfähigkeit, eine Art riesiges Spinnengewebe aus feinster Seide, das die Kammern des Bewusstseins durchzieht und jedes in der Luft schwebende Teilchen in seinem Netz einfängt. Erfahrung ist die Atmosphäre des Geistes selbst, und wenn der Geist fantasievoll ist – umso mehr, sollte es sich um den eines Genies handeln –, nimmt er selbst die leisesten Andeutungen des Lebens auf, verwandelt er die bloßen Schwingungen der Luft in Offenbarungen."
    Henry James


    Sei es so wie du es schreibst. Und dennoch wäre allen viel mehr gedient wenn es ein entsprechendes Gesetz oder Ergänzung oder Änderung, wie auch immer geben würde das unmissverständlich dem NotSan und anderen Heilassistenzberufen eine klar definierte Kernkompetenz zusprechen würde. Dann könnte man sich solche Kontroversen sparen und alle würden sich besser fühlen bei ihrem Handeln. Auf das zielt nach meiner Auffassung der DBRD ab und da erkläre ich mich soweit solidarisch. Auch als Nichtmitglied. :thumbup:

    Ich halte ja eine effektive berufspolitische Vertretung des Rettungsfachpersonals für geboten, aber wenn ich derartige Statements lese, vergrößert das meine Zweifel am DBRD leider deutlich:


    Welchen Gefallen tut man sich denn berufspolitisch, wenn man als Berufsverband erklärt, die Berufsangehörigen würden tausendfach am Tag "Rechtsbrüche" begehen? Ich wäre ja noch optimistisch und würde glauben wollen, dass gemeint ist, das Handlungen erfolgen, die man unter den Tatbestand einer Straftat subsumieren kann, die aber gerechtfertigt sind und daher -effektiv- keine Straftat darstellen. Wenn man dann aber kurz danach die Sauerstoffgabe als Verstoss gegen das Heilpraktikergesetz darstellt, stört das meinen Optimismus deutlich.


    Ist das denn wirklich chicker und berufspolitisch effektiver, "eine Sau durch´s Dorf zu treiben" statt -gerade in rechtlichen Dingen- fachlich solide Aufklärungsarbeit zu leisten?


    Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)


    § 1 Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
    §2 Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
    §3 Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
    §4 -
    § 5 Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (Fett Hervorhebung durch mich...)

    Ja, richtig. Im März, meine ich. Wird auch Zeit, denn der TV-L hängt deutlich hinter dem TVöD zurück und es wird wohl leider auch eine sehr schwierige Nummer daran anzuknüpfen.


    Hängt halt auch von eurem Organisationsgrad ab...aber in der Pflege ist doch die Bezahlung besser als im TVÖD?

    Sehr traurig, aber auch sehr spannend. Besonders interessant finde ich das Thema "hauptamtlicher Vorstand" bzw. Geschäftsführer im Vorstand - weiß dazu jemand mehr? Gibt es die Mustersatzung online oder weiß jemand einen Ortsverein, der sich genau an sie hält?
    Insgesamt scheinen die eine ziemlich komplizierte Struktur zu haben...
    Danke schon mal!


    Das ist dann kein Vorstand mehr sondern ein Präsidium. Der GF ist dann auch gleichberechtigtes Präsidiumsmitglied und der Vorsitzende Präsident. Hört sich doch gleich viel wichtiger an....ansonsten hat das ja den Charme eines Kegelvereins. Das will man ja nicht. :rolleyes2:
    Rechtlich macht es meines wissens nach keinen Unterschied. Es gilt das Vereinsrecht. Egal wie sich das Ding schimpft.

    Der Calltaker wird sich auf AMPDS berufen - es ist nicht nur eine Stütze, sondern sein Arbeitsmittel. Außerdem wird das Gespräch intern nachgehört werden, um zu eruieren, warum die scheinbar von Anfang an bestandene NEF-Indikation nicht erkannt wurde. Diesen Prozess können Calltaker auch selbst anstoßen, bei aus ihrer Sicht nachhörenswerten Einsätzen. Hierbei geht es um eine Verbesserung der Abfrage, nicht um arbeitsrechtliche Konsequenzen.
    Es könnte dann verschieden weiter gehen:
    Findet das Qualitätsmanagement heraus, dass die RTW/NEF-Indikation nicht zu erkennen war, dann fragt man sich gemeinsam, wieso. Vielleicht fehlt der alles entscheidende Schritt im Protokoll? Dann wird er in Zusammenarbeit mit der IAED eingepflegt.
    Eventuell können die Calltaker tatsächlich noch etwas besser machen? Dann wird dies zeitnah mit dem Team besprochen.
    Die Möglichkeit, die Abfrage langfristig nachzujustieren, betrachte ich als großen Benefit. Da alle Calltaker nach den gleichen Prinzipien arbeiten, geht es bei Verbesserungen mehr um Details geht als um's große Ganze. Die Fragestellungen sind nicht mehr "Wie bekommen wir Mitarbeiter dazu, dies und jenes nicht zu vergessen?" sondern eher "Wie können wir kleine, aber möglicherweise dispositionsrelevante Unterschiede in der Lage vor Ort noch erfolgreicher erfragen?".
    Aufgrund dessen, dass bereits ein Konzept zur Abfrage vorliegt, sind angestoßene Veränderungen nun viel einfacher umsetzbar, somit der Erfolg näher, dadurch die Mitarbeiter motivierter.


    Gibt es zu dem Abhören von Gesprächen irgendwelche Rechtsgrundlagen... oder 'Betriebsvereinbarungen usw...


    Berufspolitisch erzeugt dieses schreiben schon einige Irritationen.... Wie sieht das rechtlich aus wenn angehörige der HiOrg X bei der HiOrg Y mal so eben 3-4 Wochen oder auch nur Tage das NEF besetzen? Könnte man da schon von einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sprechen? Als kritisch ist auch zu sehen dass diese Maßnahmen nicht zeitlich befristet deklariert worden sind.

    Das ist doch allgemein das Problem. Keiner traut sich, die Abfrage so zu gestalten, dass es „gesamtlogistisch“ Sinn machen würde. Weil das würde heissen, dass zu deutlich mehr Einsätzen kein RTW / NEF fahren würde, sondern an den ärztl. Notdienst oder den Hausarzt verwiesen würde o.ä. Das würde aber auch bedeuten, dass einzelne Fälle durch‘s Raster fallen und im schlimmsten Fall jemand stirbt. Und dann wiederum müssen sichdie Verantwortlichen hinstellen und sagen, dass das dennoch so sinnvoll ist. Lieber schickt man zu allem, was nur im entferntesten ein Notfallstichwort sein könnte die ganze Mannschaft. Unsere Vollkasko-Gesellschaft hat aber auch diesen Anspruch, kosten darf es allerdings nicht mehr.
    In dieser Hinsicht bin ich auf die Projekte zum „geh-mal-gucken-Gemeinde-NotSan“ gespannt. Ein Schritt wäre auch, den NA wirklich nur noch bei eindeutigen Indikationen oder auf Nachforderung zu schicken. Weil der Bewusstlose ist selten noch bewusstlos bis der RD kommt z.B. und die meisten dieser Fälle durch den NotSan beherrschbar.
    Ein spannender Artikel zum Thema RD Entwicklung findet sich gerade in der aktuellen Ausgabe „Rettungsdienst“. Ein Anästhesist der in GB tätig ist, beschreibt ohne Standesdünkel seine Vision eines Systems, das tatsächlich alle Vorteile verschiedener Systeme zusammenführt. NotSan, „Paramedic-NotSan“ und NA könnten zu einem schlagkräftigen Gesamtsystem werden.


    Hoffentlich denkt man dann da auch an die entsprechende Bezahlung dieses "Hausarztes Light".
    3500 € Brutto in der Not San Endstufe halte ich da nicht mehr für angemessen. Da muss dann schon ein 4rer vorne dran. In der Endstufe wohlgemerkt.... :growup:

    Das Innenministerium äußert sich zum Thema mit einer Handlungsvorgabe (siehe Anhang).


    Vielen Dank für die Bereitstellung dieses Schriftstückes. An so was kommt man ja sonst nie ran und muss sich immer mit den gängigen Sch...haus Parolen rum ärgern. :good2:
    Allerdings kann man sich jetzt schon ausrechnen dass es regelhaft auf die zweite Variante rausläuft dass das NEF dann doch mit einem RS besetzt wird. Eventuell hat man dann ja mal in der Eile vergessen das NEF abzumelden... :pleasantry:

    Ich würde ja fast die Vermutung wagen, dass man nicht 3,5 RTW und ein NEF benötigt, sondern eine Disposition, die dafür sorgt, dass RTW und NEF nur zu Notfalleinsätzen alarmiert werden ...


    Wohl war... aber ich persönlich gelange immer mehr zu der Überzeugung dass das politisch gar nicht gewollt ist. In unserer Leistelle nimmt die Anzahl der Notfallmedizin Disponenten exorbitant ab, zu Gunsten von Disponenten die über die "Feurwehrschiene" einsteigen und die haben zumeist zunächst nur den RS. :mocking:

    Ich meinte auch nicht das es unwichtig ist. Aber der Fokus hierauf ist immer viel zu groß. :-)


    Genau... seither war man mit den Hilfsfristen bei uns ganz gut dran. Jetzt hat man in einem neuen Gutachten mal die Gesamtsituation beleuchtet und nicht nur die Hilfsfristen im Jahresdurchschnitt und hat festgestellt dass die Land RTW unseres Bereiches viel zu lange weg sind wenn sie die zentrale Klinik im Kreis anfahren weil es zu wenig RTW in den Ballungszentren n gibt und die Land RTWs dann dort eingesetzt werden und prompt braucht es 3,5 zusätzlicher Retter in den Städten und ein zusätzliches NEF im ländlichen Bereich. :cool_1: