Beiträge von Manne

    1.Wird es bei der jährlichen Pflichtfortbildung (30 Stunden) auch Änderungen geben?
    2.Der Berufsverband hat die Forderung nach mehr Gehalt ja schon auf die Gewerkschaften geschoben. :this:
    Welche Rolle spielen die Gewerkschaften bei der Novellierung?
    Danke


    Zu Punkt 1. ihrer Frage kann ich Ihnen nicht weiter helfen.


    Punkt 2. diese Frage ist meiner Meinung nach verständlich in diesem Zusammenhang: Ein Berufsverband kümmert sich nach seinem Selbstverständis in erster Linie um die berufspolitischen Belange seiner Mitglieder. Das können demnach auch Interessen von Arbeitgebern sein. Tarivforderungen sind in der Tat Sache der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände (Tarifvertragsgesetz). Welche Rolle ver.di letztendlich bei dem Referentenetwurf gespielt hat wissen sicher nur Insider. Tatsache ist aber auch daß Ver.di schon seit längerem an diesem Thema stark involviert war.
    Siehe hierzu:
    https://gesundheit-soziales.ve…rettungsassistentengesetz
    und
    https://gesundheit-soziales.ve…newsletter-rettungsdienst,
    http://gesundheit-soziales.nrw.verdi.de/rettungsdienste


    Man darf davon ausgehen daß sobald dieses Gesetz in trockenen Tüchern ist, und davon ist man momentan noch meilenweit entfernt, ver.di sich zu einer neuen Entgeldordnung für diesen neuen Beruf positionieren wird. Denn z.B. der momentane DRK Reformtarifvertrag kennt ja den Notfallsanitäter noch gar nicht.


    Viele gewerkschaftliche Grüße aus dem Südwesten

    Viele sollten sich klar machen daß dieses Urteil zunächst nur Wirkung in Bayern haben wird. Und dort wird es sich zunächst auch nur auf neue Rettungswachen usw. Anwendung finden. Die Bestehenden Strukturen bleiben, wie es auch berets vom MKT festgestellt wurde, komplett unberührt. Eine Ausschreibung wird es bis auf weiteres für bestehende Rettungswachen bzw. Rettungsdienstbereiche weiterhin (noch) nicht geben.
    Genauso wenig in Ba.Wü! Daß sich ein Gericht, zudem noch das höchste eines Bundeslandes, an geltendes Recht halten muss und nicht an die Vorlieben einiger Interessensgruppen war zu erhoffen. Desweiteren hat die Landesregierung mit einer Neufassung des RD Gesetz noch genug Spielraum, um dem Urteil gerecht zu werden.
    Daher halte ich das Katzengejammer der vier Hilfsorganisationen diesbezüglich für komplett übertrieben.
    Anders sieht es aus wenn mann in Brüssel oder Straßburg zu dem Schluß kommt Dienstleistungskonzessionen ebenfalls ausschreibungspflichtig werden zu lassen. Dann wird es hier wirklich eng. Zumindest für die Arbeitnehmer.
    Und was den KatS betrifft: in unserem RD Bereich haben wir so gut wie keine K-Schutz Helfer auf dem RTW oder KTW. Diese dürfen nur im Rahmen des Helfer vor Ort Programms ein, auf bestimmte Stunden beschränktes Praktikum ableisten. Danach haben die fast keine Möglichkeit mehr im Rettungsdienst aktiv zu werden weil anderweitig genug Nachwuchs da ist. Soweit mir bekannt, bekommen die Einsatzeinheiten trotzdem noch genügend Nachschub an jungen Menschen. Wenn man das mit genug Freizeitaktivitäten und Gemeinschaftserlebnissen kombiniert, funktioniert das auch ohne den RD. Man muss nur etwas fantasievoller sein.


    Schöne Pfingsten und viele Grüße aus dem Ländle! ;)


    Leider liefen bei mir beide Links ins Leere!


    Daher dieses Probieren: http://www.binz-mobile-systeme.de und dann unten rechts auf Aktuelles.
    Für einen "Schwaben Retter" ist das natürlich bedauerlich, stammt dieses Unternehmen doch ursprünglich aus dem schwäbischen Lorch bei Schwäbisch Gmünd. Es wäre sehr wünschenswert wenn dieses traditionsreiche Unternehmen sich wieder fangen würde. Vielleicht kommen die ja wieder zurück ins Ländle :S

    Zitat

    @ Manne: condorp4 hat, wie ich finde, kurz und prägnant dargelegt, dass es internationale Abkommen über den Status des Roten Kreuzes gibt. Ob dir diese Gegebenheit passt oder nicht, ändert nichts an dieser Tatsache. Praktisch alle Staaten kennen solche Besonderheiten, ob sich es hier nun um ein Kreuz, einen Halbmond, einen Davidstern oder einen Löwen handelt, spielt kaum eine Rolle.


    securo


    Bitte einen Gang runter schalten! :hallo:
    Offensichtlich siehst Du und der eine oder andere das Thema enger als ich. Es geht mir nicht darum, ob mir oder Dir irgend etwas passt oder nicht, sondern mir geht es darum wie ein Aspekt des historischen Völkerrechts unter Einbeziehung der von Dir erwähnten historischen Einflüssen sich mit dem gegenwärtigen sich fort entwicklenden EWG Recht vereinbaren lässt und welche Auswirkungen daraus für die nahe Zukunft sich für den Bereich Rettungsdienst in Deutschland ergeben werden. "Kurze und prägnante Erklärungen" helfen da mir persönlich gegenwärtig nicht weiter.
    Ich/wir werden es ja am Donnerstag sehen :popcorn:
    Und ansonsten :beer: ok?

    Zitat

    Was soll daran der Oberkracher sein, dass auch duie BRD ihren Verpflichtungen aus den Hager- und Genfer-Abkommen nachkommt.... Um nichts anderes geht es im RK-Gesetz, zu dem es in genug anderen Ländern Entsprechungen gibt.


    Ganz einfach, es geht um die Trennung von Amt und Mandat, um das mal politisch auszudrücken. Ich sehe hier bei Aufgaben die auserhalb des Völkerechts liegen die Gefahr der Befangenheit, von staatlicher Seite, wenn hier nicht zwischen dem völkerrechtlichen Roten Kreuz als Schutzorganisation und der nationalen Rotkreuzgesellschaft als non profit Unternehmen geht. Wie gesagt ich verweise hier nochmals auf den Absatz 3 des §2. Hieraus können durchaus nationale Privilegien abgeleitet werden. Nur so nebenbei: ich habe auch den Unterführer 1 und 2 des DRK Ba.Wü. da haben wir das zu genüge durchgekaut bzw. unser Ausbilder hat eben diese Ansicht damals vor ca. 15 Jahren vertreten. 8)
    Aber wie gesagt wir werden sehen. Ich rechne mit einer Ablehnung der Klage. Und falls dem so wäre muss man sich dann die Begründung einmal ansehen. Das Vorabstatment des BRK zielt eben auf dieses ab, soweit ich das interpretiere. :thinking:

    Nichts ungewöhnliches, in vielen Ländern ist das Rote Kreuz in Gesetzen verankert.



    Gut wegen mir, aber dann braucht sich auch keiner zu wundern warum das DRK in Deutschland weitestgehend machen kann was ihm beliebt. Interessant wäre es zu wissen wie es dann in den anderen von dir erwähnten Ländern um die Transparenz und Wettbewerb im Bereich Rettugsdiesnst bestellt ist. :pleasantry:
    Und von wegen mit dem Rettungsdienst nichts zu tun. Da steht ganz deutlich: "§2 Abs. 3 Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt ferner die ihm durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr."
    Und genau darum gehts in Bayern.


    Aber egal, wir werden es übermorgen erleben. ;-)

    "Selbst wenn oben genanntes unwahr ist: Hier im Notarztdienst der Region fehlt einfach die Routine, Praxis und auch das Wissen über eine adäquate Traumaversorgung, weshalb schnell nach dem Hubschrauber geschrien wird. "


    Da könnte was wahres dran sein :thinking:

    Auch wenn es jetzt nach Haarspalterei klingt, es ist nun mal kein NEF im Sinne des Gesetzes, sondern ein ärztlich besetzter PKW. Ich kenne ein solches System in einem Gebiet, wo es kein Krankenhaus gibt und daher Hausärzte aus ihrer Praxis oder von Daheim alarmiert werden, um in Notarztfunktion tätig zu werden.


    Genau so sehe ich das auch. Wobei die NEF Variante auf jeden Fall zu unterstützen ist. Solche Einrichtungen sollten nur Übergangslösungen darstellen.

    Zitat

    Da der Notarzt dort selber fährt, ist es wohl kein NEF im Sinne des RDG.
    Die untere Aussage stand so in der Zeitung und wurde mir so unabhängig voneinander vom Leiter des externen Dienstleisters für Notärzte und einem Mitglied des Bereichsauschusses bestätigt.
    Auf der Seite des Innenministeriums kann ich keine schriftliche Bestätigung finden, habe dort aber mal nachgefragt.


    Hallo zusammen. Schaut doch mal auf der Hompage des Innenministeriums nach unter Rettungsdienst und dann dem Link: Rettungsdienstplan 2000 (pdf)
    dort heist es unter:
    VIII. Mitwirkung von Ärzten im Rettungsdienst
    1.3 Organisation des Notarztdienstes
    "Wo kein Notarztsystem gemäß § 9 RDG eingerichtet werden kann, weil beispielsweise keine entsprechend qualifizierten Notärzte zur Verfügung stehen oder auf Grund der Einsatzfrequenz ein solches Notarztsystem nicht zu betreiben ist, ist es gemäß §§ 3 und 10 RDG die Aufgabe des Bereichsausschusses, gemeinsam mit Leistungsträgern,
    Krankenhausträgern und Kassenärztlicher Vereinigung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Kriterien der Qualitätssicherung qualifizierte Ärzte zur Mitwirkung im Rettungsdienst zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Mitwirkungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen. Dabei ist es erforderlich, dass entweder den Ärzten von einer Rettungsdienstorganisation ein Fahrzeug gestellt wird, oder dass sie den Notfallort mit dem eigenen Fahrzeug, das von der Rettungsleitstelle mittels BOS-Funk geleitet wird, erreichen. Mit diesem System kann die Hilfsfrist dadurch eingehalten werden, dass sowohl Arzt als auch Rettungswagen innerhalb der Hilfsfrist am Notfallort eintreffen."


    Also hier ist doch ganz deutlich von einer gewissen Einsatzfrequenz die Rede. Demnach wäre also ein Fahrzeug mit einem selbstfahrenden Arzt kein NEF im eigentlichen Sinne des Gesetzes und somit von der Pflicht eines Rettungsassistenten als Fahrer entbunden.


    Viele Grüße
    manne

    Ds entscheidende Problem bei all dem ist immer wer zahlt das Ganze? Das ist die herausragende Schwäche des Baden Würrtembergischen RD Gesetzes. Die Krankenkassen berufen sich auf den Deckel im Gesundheitswesen und auf die fehlende Regelung im Gesetz. Das Land verweist wiederum auf die Kassen und die Hi.Orgs. und auf das Konzessionsmodell, die Hi.Orgs allen voran das DRK verweisen wieder auf die Kassen und das Land, es selbst sei auch finanziell nicht zuständig und pfeift auf dem letzten Loch.
    So beisst sich die Katze ständig in den Schwanz. Aber keiner rührt daran weil womöglich bei ihm dann der schwarze Peter bleibt. Und dieses Problem bekommt man auch mit Nachbesserungen nicht in den Griff.
    Ohne komplette Neufassung des Gesetzes keine Chance.
    Aber bei dem eigentlichen Problem in LKR Göppingen geht es meines erachtens nicht um die Kosten, sondern darum wer der Bestimmer ist. Da hat David einen Stein mal in die Runde geworfen ohne Goliath vorher zu warnen :D

    Zitat

    Ich bin mir nicht sicher, ob eine Ausschreibung in Baden-Würstchenberg überhaupt so möglich ist. Ob sich die von Dulex angeführten Punkte auch nur ansatzweise mit einer Vergabe nach europaweiter Ausschreibung verbessern, wage ich zu bezweifeln. Wobei mir unklar ist, wieso es bei einer Ausschreibung, gemäss dir, Manne, zu einer kompletten Neufassung des RettD-Gesetz kommen müsste und wenn ja, mit welchen Ziel ?


    Securo du hast recht. Momentan ist keine Ausschreibung nötig da das EU Recht dies nicht verlangt und die aktuelle und die vergangenen Landesregierungen auch keine Veranlassung haben bzw.hatten diese vorzunehmen. Dreh und Angelpunkt der ganzen Sache ist der Umstand ob die Komunen nach dem jeweiligen Gesetz in die Finanzierung einer Dienstleistung einbezogen sind, dh. ob diese die Verhandlungen mit den Kostenträgern übernehmen und dann diese Marge an die Leistungserbringer weitergeben = Submissionsmodell. Oder wie im Falle von Ba.Wü. üerlassen die Komunen die Fianzierung den Kostenträgern also Krankenkassen- bzw den Leistungserbringern also den vier Hilfsorganisationen. Das wirtschaftliche Risiko liegt ganz allein bei den Unternehmen (HiOrgs) das ist wichtig!! Siehe RD Bereich Ludwigsburg. Auch findet eine kontrollierende oder sonstige Einflussnahme durch die öffentliche Hand so gut wie nicht statt= Dienstleistungskonzession.


    Nun gibt es aber Bestrebungen von Seiten der EU aufgrund der, durch diese Bedingungen einhergehenden negativen Begleiterscheinungen vor allem in anderen Bereichen wo Dienstleistungs oder andere Konzessionen wie z.B. dem Baugewerbe, die Dienstleistungkonzession auch auschreibungspflichtig zu machen. Jüngst hatte sich der Bundesrat in einer Empfehlung an die Bundesregierung dagegen ausgesprochen mit der Bitte an dieselbe doch auf EU Ebene dagegen zu stimmen. Wie gesagt geht es dort vor allem um Milliarden Beträge in den entsprechenden Konzernen. Der Rettungsdienst war der 15. Punkt von 28!
    Sollte dies dann soweit kommen wird dann das RD Gesetz soweit angepasst werden müssen daß zumindest die Organisation, Kontrolle und Endverantwortung wieder vollumfänglich bei den Komunen liegt und nur das fianzielle Risiko bei den Unternehmen. Denn momentan halten sich die Landesparlamente bzw. Komunen weitestgehen raus aus der Sache dort wo es das Konzessionsmodell gibt. Das einzige Kremium wo die öffentliche Hand Einfluss nehmen kann ist momentan der Bereichsausschuss des Rettungsdienstes. Und da sitzen ja auch die Kassen und die/das Unternehmen zu gleichen Teilen drin. Da gilt dann das Mehrheitsprinzip.


    In Wikipedia heisst es hierzu:


    "Unter Konzession (von lateinisch concedere â??zugestehenâ??, â??erlaubenâ??, â??abtretenâ??; PPP concessum) versteht man:
    -Die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde, z. B. die Überlassung eines Abbaurechtes für Rohstoffe. Als Entschädigung wird in vielen Fällen eine Konzessionsgebühr vom Konzessionsnehmer an den Überlasser (z. B. des Grundstückes) bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung für seine Einschränkungen (durch z. B. eingeschränkte Nutzung) zukommen.
    - Die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes.
    - Die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, z. B. die -??Dienstleistungskonzession- zur Durchführung von Entsorgungsverträgen.
    - Die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung).
    - Die Einräumung des Rechts eine bestimmte Maßnahme durchzuführen und dabei insbesondere auch enteignen zu dürfen. Auf diesem Weg wurden im 19. Jahrhundert große Infrastrukturprojekte ermöglicht, vor allem Eisenbahnen. Heute gibt es dafür in Deutschland keine Rechtsgrundlage mehr. Allerdings kann die Planfeststellung eines Infrastrukturvorhabens auch in Deutschland dazu führen, dass durch eine staatliche Enteignungsbehörde zugunsten des Vorhabens Grundstücke enteignet werden.[1] In der Schweiz beinhaltet die Eisenbahn- und die Seilbahnkonzession nach wie vor ein Enteignungsrecht des Unternehmers oder Vorhabenträgers selbst. Per Anfang 2010 wurde das Enteignungsrecht im Eisenbahngesetz neu gefasst; vorausgesetzt wird ein öffentliches Interesse am Bau der Bahn.[2]

    Es handelt sich hierbei um Vorgänge des Verwaltungsrechts und aus dem Völkerrecht"


    Eine weiter Konsequenz die dann mir unumgänglich erscheint ist die Einbeziehung gewinnorientierter Unternehmen in den Rettungsdienst. Sprich Falck,Gard oder wie sie alle heisen.
    Wie du siehst eine höchst kompliziertze Sache da durchzusteigen überfordert mich ganz ehrlich und ich glaube nicht nur mich :vain:

    Zitat

    Du gehörst auch zu denen, die resignieren, bevor sie sich auf den Weg gemacht haben, oder?


    Hallo Jörg, du magst recht haben daß ich zumindest ein klein wenig resigniert habe, aber was du nicht weist: meinen Weg beschreite ich jetzt schon im Bereich San/Rettungsdienst fast 25 Jahre. Und auf diesem Weg habe ich schon so viel Kraft investiert und muss immer wieder feststellen daß dieser Weg nur aus lockerem Sand besteht auf dem ein vorwärtskommen fast nicht möglich ist. Aber daß ist mein Problem, möglicherweise hab ich mir nur die falsche Route ausgesucht ?-(


    Ich habe ja bereits gesagt daß ich die Gedanken die sich hier die Kollegen machen die richtigen sind, aber erst muss es den richtigen Boden geben auf dem diese Saat aufgehen kann. Einfach den Samen in den Wind werfen und darauf zu hoffen daß er schon zufällig auf fruchtbaren Humus fällt :?:


    Was ich damit sagen will ist daß meiner Meinung nach die gegenwärtige Landesregierung in Baden Württemberg, unter Leitung von Herrn Innenminister Gall erst das RD Gesetz erneuern muss, daß den modernen Aspekten der Notfallrettung (hier meine ich neben den Hilfsfristen auch First Responder, HVO, ärztlicher Leiter RD, SEG Rettungsdienst, DIN Normen der Rettungsmittel, Finanzierung des Ganzen usw.) eine gesetzliche Grundlage bietet.
    Die gegenwärtigen Regelungen sind nur wischi waschi, sonst würde es diese Probleme gar nicht geben daß hier jeder RD Bereich "sein Konzept" erfindet und Monopolstellungen festigt und Wettbewerb unterbindet !
    :stop:
    Daher meine Bitte: wenn es euch ernst ist wendet euch an das Innenministerium z.B. an den Bürgerreferenten und teil hier eure Anregungen mit, damit die merken daß es einen Bedarf gibt tätig zu werden. Ich habe das bereits getan und auch Antwort erhalten. Aber je mehr wir sind, umso größer ist die Aussicht auf Erfolg :growup:


    Sollte hier nichts geschehen in den nächsten 1 - 2 Jahren kann man, jedenfalls von meinem gegenwärtigen Standpunkt aus, nur auf die EU Kommission setzen die eine Ausschreibung auch bei der Dienstleistungskonnzessions verlangt. Spätestens dann muss es eine komplette Neufassung des RD Gesetzes geben müssen :evil:


    So genug resigniert für heute :prost:

    @all


    Ihr macht euch meiner Meinung nach Gedanken die sehr gut und richtig sind, aber soweit ist der Rettungsdienst in Ba.Wü. noch lange nicht. Da müssen erst ganz andere Probleme angegangen werden bevor man an solche "futuristischen" Themen sich heranwagen kann.
    Ihr macht euch zuviel Gedanken um das Wohlergehen des Patienten während andere sich in erster Linie Gedanken darum machen wie die Monopolstellung erhalten bzw. wieder erlangt werden kann. :hallo: