Für mich ist klar das ärztliche Fehler die zum Tod DES Patienten führen unter Umständen strafrechtlich relevant sind.
Aber hier hat der Patient einen anderen Menschen ermordet - das ist in meinen Augen was anderes.
Oder haftet in Zukunft der Arzt auch für Epileptiker die Autounfälle verursachen? Oder für den alten Menschen mit Herzschwäche der trotzdem Auto fährt? Wo ist die Grenze?
Muss einn Augenarzt dem "eingetropften" Patienten der offenbar vorhat mit dem Auto zu fahren in der Ordination einsperren? Oder muss er die Polizei rufen? Wie löst man das?
Ich sehe diesen Fall als schicksalshaften Verlauf, wenn man hier anfängt die Strafrechtskeule zu schwingen öffnet man die Büchse der Pandora.
Ich hab mittlerweile so viele verwirrte Patienten gesehen die alle/mich/jemanden umbringen wollten oder von Engeln/Todesengeln/Stimmen beeinflusst wurden. Da hätte man ganze Krankenhaustrakte füllen können. Passieren tut selten was, und wenn muss jemand schuld sein....