Eben per E-Post erhalten:
@ Daniel, hast Post
Edit:
Es ging über einen Fach-Verteiler und nicht von der Person unten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Juli 2013 wurden die baden-württembergischen Rahmenbedingungen
für Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO überarbeitet.
Nach dieser Änderung können zukünftig, Dienstleistungsfeuerwehren
ihre Einsatzfahrzeuge mit einer Sondersignalanlage in Baden-Württemberg
zulassen. Mit der Zulassung sind einige Anforderungen verknüpft,
siehe Anhang.
Was sind Dienstleistungsfeuerwehren?
Die VdS 2034 (Nichtöffentliche Feuerwehren) definiert eine Dienstleistungsfeuerwehr
wie folgt:
„Eine Dienstleistungsfeuerwehr ist eine private Feuerwehr, die auf einem Privatgelände
die Aufgaben einer Werk- oder Betriebsfeuerwehr als nicht unternehmenseigene
Feuerwehr erbringt.“
Da ich unter anderem als Initiator an der Änderung der baden-württembergischen
Rahmenbedingungen §70 StVZO beteiligt war, kann bei Fragen zu dieser
Regelung Kontakt per e-Mail aufgenommen werden.
e-Mail: simon.schmeisser@hrbrandschutz.de
Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Schmeisser
Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann
Sachverständiger im Brandschutz
Vorsitzender IG der Brandschutzbeauftragten
Simon Schmeisser GbR.
Brandverhütung/ Feuerwehr
Körnerstraße 1- 68775 Ketsch
Tel: 06202/ 5772979 - Fax: 03212/ 1121112
24h Feuerwehr-Notfall/ Industrial
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