Hallo Axel,
diese Info hatte ich zuerst auch, aber dann meinte ein anderer LRA, er hätte bei der IHK seinen Ausbilderschein gemacht und der wäre gleichwertig und er ist offiziell LRA.....
Hallo Axel,
diese Info hatte ich zuerst auch, aber dann meinte ein anderer LRA, er hätte bei der IHK seinen Ausbilderschein gemacht und der wäre gleichwertig und er ist offiziell LRA.....
Für die Bezeichnung LRA, was ist notwendig?
- RA sein
- Berufspraxis
- Ausbildungsbefähigungsnachweis (Ausbilderschein)
Ist es das, oder wie funzt das?
Diesbezüglich hatten wir bei uns gerade eine heftige Diskussion
Das Klinikpraktikum für den Kurs kann erst NACH Lehrgangsbeginn angerechnet werden. Er muss es also nochmal machen.
Ausage RD Schule auf meine Frage
Hallo Mareike,
ich würde Dir empfehlen, Mitglied in einer Hilfsorganisation zu werden und dann später mal schauen, welchen Verwendungsweg Du einschlägst
Der RA Lehrgang ist sehr, sehr teuer und den müßtest Du warscheinlich auch selber zahlen und der Markt ist mit fertig ausgebildeten RA überschwemmt.
Schnuppere einfach mal in der Materie rein und entscheide dann. Je nachdem WO Du wohnst, wären das DRK, MHD, JUH oder ASB und vielleicht sogar die DLRG oder Feuerpatscher die interessanteste Lösung.
Allerdingst solltest Du Verständnis dafür haben, das Du als "ungelernte" nicht sofort am RTW sitzen wirst zum Leben Retten.....
http://www.dimdi.de/static/de/…ic/vortraege/scho0012.pdf
http://www.gifte.de/Drogen/heroin.htm
Heroin
Namen: Shore, Gift.
Beschreibung: Heroin gehört zu der Gruppe der Opiaten. Das di-acetyl-morphin wird aus der Opiumrohmasse gewonnen. Der Saft der Kapsel vom Schlafmohn (Papaver somniferum) mit dem Morphium wird chemisch umgewandelt.
Aufnahme: Meist wird die Droge intravenös appliziert (gefixt). Es besteht aber auch die Möglichkeit sie nasal (geschnupft, snorting) aufzunehmen, sie zu rauchen und sie zu schlucken (geringe Wirkung).
Allgemeines und Wirkung: Heroin ist die derzeitig am meisten eingenommene harte Droge, verliert aber in den letzten Jahren immer mehr an Boden gegenüber dem Kokain. In der letzten Zeit kamen unter den Namen Speedballs oder auch Cocktail eine Kombination von Heroin und Kokain in den Handel. Diese Droge lässt bei den Anwendern die Aggression sehr stark steigern !
Heroin wirkt schmerzstillend und euphorisierend. Negative Empfindungen, wie Schmerzen, Leeregefühle und Angst werden schon kurz nach der Einnahme überdeckt und durch ein Glücksgefühl (Flash) überdeckt. Die euphorisierende Wirkung des Heroin nimmt aber schon nach kurzer Anwendungszeit ab. Von nun ab ist die physische Abhängigkeit der Antrieb zur Sucht. Die psychische und physische Abhängigkeit ist schnell nach einem regelmäßigen Konsum vorhanden. Wenn der Anwender keine Droge erhält treten typische Entzugserscheinungen auf.
Gefahren: Akute Gefahren entstehen durch eine Bewusstlosigkeit mit einer Erstickungsgefahr durch Aspiration. Bei Überdosierungen kann es zu Atemlähumgen kommen. Eine Gefahr besteht auch durch giftige Beimengungen. Oft werden durch die unsterilen Spritzen Infektionskrankheiten (Hepatitis, AIDS) übertragen. Man geht davon aus, dass bereits 80 % der Abhängigen an einer Hepatitis C leiden. Für die Erzeugung der Sucht sind spezielle Rezeptoren im Nervensystem verantwortlich.
Intoxikationen: Zum größten Teil handelt es sich um versehentliche Überdosierungen. Der Reinheitsgehalt des auf der Straße gehandelten Heroins schwankt zwischen 5 und 90 % ! Der goldene Schuss entsteht entweder in suizidaler Absicht oder durch eine Vorbehandlung mit Naloxon. Die im Rettungsdienst nicht bestimmbare tödliche Dosis beträgt 50 mg und mehr an Heroin. Als Anzeichen für eine Intoxikation kann eine typische Fixerumgebung und / oder eine Fixerstraße, teilweise mit Spritzenabszessen sein. Bei den Patienten sind Bewusstseinsstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit zu erkennen. Die Atmung ist durch eine Bradypnoe bis hin zum Atemstillstand gekennzeichnet. Den Patienten ist oft übel bis hin zum Erbrechen. Eine Hypothermie ist häufig zu erkennen. Die Engstellung der Pupillen gibt keinen Hinweis auf die aufgenommene Menge an Heroin.
Maßnahmen: Im Vordergrund steht die Sicherung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen. Bei allen Patienten ist der Blutzucker zu bestimmen. Agitierte Patienten können durch Midazolam (Dormicum?) sediert werden. Der Transport erfolgt immer unter ärztlicher Aufsicht. Bei der Untersuchung des Patienten nicht in die Taschen greifen, das sich dort bereits verwendete Injektionsnadeln befinden können. Naloxon sollte nur als Diagnostikum eingesetzt werden. Ein Patient, dem die Wirkung der Droge durch Naloxon entzogen wurde, wird die Therapie des Rettungsdienstes verweigern. Um die Rauschwirkung wieder zu bekommen und die Entzugssymptomatik zu reduzieren, wird sich der Patient wieder die Droge zuführen. Auch die zweite Gabe an Heroin bringt keine Wirkung, da das Naloxon immer noch wirkt. Wenn das Naloxon abgebaut ist, bzw. keine Wirkung mehr hat, kommt die Wirkung des ersten Schusses und auch die Wirkung des zweiten Schusses. Nun besteht die akute Gefahr der Überdosierung.
Die Berufsgenossenschaft reagiert auch sehr Empfindlich wenn die was von Alkohol hört am Arbeitsplatz.
Die KFZ Versicherung wird bei Alkohol noch viel Saurer und zahlt nicht.
Alkoholkontrollen dürfen vom Arbeitgeber nur durchgeführt werden, wenn es in der Betriebsvereinbarung so mit dem Betriebsrat abgestimmt ist und der Arbeitnehmer nichts dagegen hat.
In Mannheim wurden mehrere Autos stillgelegt letztes Jahr, weil die Auftragslage nach den Krankenkassenaktionen nicht mehr hergab
ZitatAlles anzeigenOriginal von R.A. Pioneer
Hallo Leute,
es kam die Tage die Frage auf, was passiert, wenn der Beifahrer eines RTW´s Alkohol während dem Dienst Trinkt oder kurz davor getrunken hat.
Es ist ja in der Regel ein Verstoß gegen Dienstvorschriften, diese werden aber durch den Arbeitgeber angeordnet.
Und können auch geahndet werden Arbeitsrechtlich.
Leider kann man einen anerkannten und vom Doc bestätigten Alkoholiker nicht einfach so loswerden, sondern muss ihn mitschleifen und Chancen geben, seine Krankheit zu Heilen. Dieses wird das Personalbüro aber meisst dem Betriebsrat zuweisen.
Leider muss solange auch ein geeigneter Arbeitsplatz gefunden werden.......
Jetzt ist die Frage was ist wenn es den Arbeitgeber nicht interessiert dass seine Mitarbeiter Alkohol während des Dienstes zu sich nehmen.
Da er Haftbar ist bei dem was seine Angestellten machen, wird es ihm sicherlicht nicht Egal sein. Auch nicht in Bayern, wo ja Bier zu den Grundnahrungsmitteln gehört
Er wird sicherlich nicht einfach so seine Garantenpflicht vergessen. Weder als Arbeitgeber noch als Verantwortlicher des Leistuingserbringers gegenüber dem Kunden und er will auch nicht, das es bekannt werdensollte, das Alkoholiker oder Besoffene unterwegst sind, Leute zu Retten....
Das nächste ist natürlich wenn man es nicht gesehen hat, wie kann man es beweisen?
Wenn es ein Einzelfall mit einem Glas Bier oder so war, würde ich es nicht als so tragisch sehen und das mit dem Beweisen ist eine heftige Sache, die schnell auf einem zurückfallen kann.
Ich fahre jedenfalls mit keinem Alkoholisierten vom Hof und noch weniger, wenn ich rechts sitze.
Kann man jemanden als Arbeitgeber zu einem Alkohol Test zwingen?
NEIN!!!
Aber dem Betriebsarzt zuführen, der kann es ggf machen, aber auch nicht zwingen
Die Polizei kann es zwangsanordnen, wird es aber kaum machen beim Beischläfer, sorry Beifahrer, wenn der keine grosse Sch... baut
Der Arbeitgeber, Schichtführer etc kann und MUSS den betreffenden Kollegen aber vom Dienst Freistellen und ihn nach Hause bringen oder ins Taxi stecken, besser sogar von der Ehefrau abholen lassen. Geht aber nur bei trunkenheit und nicht, wenn man ein Glas Pils getrunken hat.
Klar kommen dann Arbeitsrechtliche Konsequenzen zu tragen, auch wenns nur ein Glas Bier war
Kann man den Kollegen überhaupt bei der Polizei Anzeigen, es liegt doch keine Straftat vor?
KLAR
Wünsche Dir aber dann viel Spass als Firmendepp, sorry, ist aber so....
Es ist normal keine Straftat, aber bei einer gewissen Menge an Sprit ist es unverantwortlich, den Job auszuführen und das gilt auch für Restalkohol vom Vorabend.
Die Polizei wird beim Beifahrer aber kaum was machen, da dieser nicht fährt und keine großen Fehler macht, ausser ggf bei Volltrunkenheit. Aber mit einen betrunkenen Kollegen fahre ich NICHT vom Hof.
PS: Hab ein Problem damit das Kollegen während des Dienstes Trinken müssen.
Ich auch, habe es ausser mal einem Glas Sekt auf der Wache NIE gesehen.
Mit Kollegialem Gruß
R.A. Pioneer
:prost:
Paar Sekunden?
Es war doch ein Ferntransport von der Küste nach Frankfurt und ein ganz normaler Krankentransport.
Von La-Lü stand im Artikel nichts.
Falls es sich um die eine Hi-Org handelt, die die meissten Ferntransporte für den ADAC un den Versicherungen macht, für die gilt ein internes Tempolimit von 110..... Steht gross im QM drin
Wir haben Zentralverrigelung, beide Schlüssel dabei und in der abgeschlossenen Garage sind die Autos offen
Dienstag, 17. Mai 2005
"Gaffer" am Unfallort
Hohes Bußgeld droht
Wer als Schaulustiger an einem Unfallort Rettungskräfte behindert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin.
Das Katastrophenschutzgesetz gebe Einsatzkräften die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, sei ein Bußgeld bis zu 5000 Euro möglich. Durch "Gaffer", Schaulustige und Katastrophentouristen wird laut dem KS bei Unfällen oft eine schnelle und effektive Hilfeleistung behindert.
Adresse:
http://www.n-tv.de/532553.html
Hmmm,
schöne Theorie. Wie will der Sani oder Feuerpatschervor Ort dieses durchsetzen und hat er nicht anderes zu tun...?
Klaus
Auf der HP vom Schurich sind die Examensfragen für den RA. Kannst Du Dir auch Ausdrucken
Was bin ich froh, das unser KV das anders sieht.
Wer nicht Ehri ist, sondern von irgendwoher kommt und nachfragt, da kann ich die HiOrgs schon verstehen
Ach ja, ist ja auch nicht schwer, wo ja gerade im Süden ein gewisser "Laden" eine unantastbare Monopolstellung hat
Also auf Hochdeutsch:
Du Ehri im Orts oder Kreisverband der HiOrg xy, machst die Ausbildung, bezahlst die ggf noch selber, die HiOrg hat was davon und ist sehr daran interessiert, Dich nicht zu vergraulen, besonders bei Assis.
Also, bei unserer HiOrg bekommt ausnahmslos JEDER einen Praktikumsplatz, der nachfragt, und der Ehrenamtlich tätig ist.
Auch Praktika Plätze im Krankenhaus werden vermittelt.
Und das alles, obwohl der "Laden" recht groß ist
Weshalb sollten Schulen einem denn auch einen Praktikumsplatz garantieren? Reicht doch, wenn die Dir denStoff beibringen und das Geld kassieren.
Wer in einer HiOrg ist, egal welche, der dürfte doch in seiner Ecke KEINE Probleme haben, dort einen Platz zu bekommen, wo er tätig ist, oder?
Da wo man selber tätig ist, da dürfte die Praktikumsplatzfrage gar keine Frage sein, oder?
ZitatAlles anzeigenOriginal von Weltreisender
Servus miteinander
Hier kommt meine(!!!) Meinung:
1. Man muss immer streng auf die geltenden Gesetze achten!!!
Hier besonders Jungendschutz und Arbeitszetgesetz.
Stimmt uneingeschränkt
SanH erst ab 16 und wenn die Minderjährigen auf nen Sandienst gehen bitte immer mit nem Volljährigen, wenn es geht wenistens mit nem Rettsan-heist ja nicht umsonst Sanitäts(vonSanitäter)helfer.
Da gibst ähnliche und verbindliche Vorgaben von den HiOrgs
Erweiterte Maßnahmen erst mit 18, um eben genau den ganze rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Um selber angeklagt zu werden?
Daher auch RDH und Rettsannlehrgang mit 18.
(Praktikas!!!)
Aufm KTW oder RTW können sie wegen mir schon ab 16 mitfahren-ist für mich ok, aber halt keine erweiterten Maßnahmen)
Negativ, besser erst ab 18. Was verstehst Du unter erweiterte massnahmen? Was man mit den einzelnen Ausbildungsständen machen darf ich von den HiOrgs vorgeschrieben
Aber zum Rettass, ich finde, auch der Lehrganbeginn sollte erst mit 18 möglich sein.
Schau mal ins diesbezügliche Gesetz
Fahren mit Sonderechten erst mit mind. einem Jahr Fahrpraxis.
Und die Zivis, die gerade aus der Schule kommen und Blutkonserven fahren? Aber vom Prinzip der Fahrpraxis her OK
Zum Thema der 16 jährigen-mir ist es erlich gesagt lieber, die Jungs hängen auf der Wache/Auto/Sandiensten rum, als das sie irgend sonsige Scheiße in ihrer Freizeit machen- ich glaube, mir hat der Rettungsdienst damals auch ganz gut getan. Klar werden von diesen Jungs erstaml große Sprüche und Helderngeschichten kommen, aber mal ganz erlich, das legt sich doch auch im Laufe der ZEit und ich finde, diejenigen, die schon früh angefangen haben werden dann echt gut Sannis:-)
Grüße aus dem Süden der Republik und nen ruhigen Dienst
Ist niedriger....
Habe noch nicht gehört, das es im Dschungel oder in der Savanne eine allgemeine Schulpflicht besteht mit Abschlüsse nach Mitteuropäischen Standart
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