Beiträge von Alrik

    Ja, ein Stück weit ist es schon schwierig, da ne vernünftige Grenze zu ziehen (okay, körperliche Gewalt geht logischerweise gar nicht). Kommt halt immer schwer auf die Situation an, da gehört es u.U. auch schon mal irgendwie dazu, dass sich ein "Kunde" oder unbeteiligter Dritter im Ton vergreift.
    Spätestens aber, wenn sichere Verhältnisse herrschen, bestehe ich auf den gebotenen Respekt. Ich hab neulich z.B. einem 18jährigen Rotzlöffel sehr deutlich einen Fußmarsch ins Krankenhaus angeboten. Im Gegenzug hat er dann aufgehört, mich ständig anzumotzen, weil er wohl gemerkt hat, dass ich bei der Assi-Schlägerei nicht dabei war, die ihm seine Ellenbogenluxation beschert hat. Irgendwann is' halt auch mal gut.

    Man verzeihe mir meine Polemik oder meinen ungesunden Menschenverstand oder einfach meine Standes-Dummheit aber ich lasse mich nicht verhauen wenn ich da bin um zu helfen.


    Ich auch nicht, ist auch noch nie passiert. Aber es ist nicht so, als hätte es nicht schonmal zunächst danach ausgehen.


    Zitat

    Es gibt einfach Momente im Leben wo jegliche geistige Überlegenheit und jedes Gutmenschentum für n Arsch ist. Und dann brauch auch keiner mehr kommen mit: §: soundso und Artikel: schissmichtod.
    Ich werde angegriffen von "Tieren", dann reagiere ich auch mal animalisch.


    Wir hatten 2012 einen Tag im Rahmen der Pflichtfortbildung zum Thema "brenzlige Situationen". Als Referenten zwei Polizisten aus unserem Gebiet. Deren Aussage war natürlich auch ganz klar, dass man dem ganzen Übel nach Möglichkeit aus dem Weg gehen sollte. Wie geht man in eine Wohnung hinein, wie nähert man sich einer am Boden liegenden Person, usw.
    Aber es wurde auch ganz klar gesagt: Wenn man in die Situation kommt, in der man (gefährlich) angegriffen wird und Flucht nicht möglich oder keine Option ist: Draufhalten. Und zwar mit allem, was man in die Finger kriegen kann. Und auch nicht, um Gesprächsbereitschaft herzustellen, sondern um Fakten zu schaffen.

    Warum sollte das so sein?
    Bestes Beispiel Kanal 510 W/U.
    Kein Relais weit und breit.
    Also einfachstes Sprechfunken.


    Stimmt schon. Aber dazu müssen alle Beteiligten wissen, dass sie einen gemeinsamen Kanal nutzen und die Verkehrsart entsprechend ändern müssen. Das ist jetzt natürlich kein Hexenwerk, setzt aber ein gewisses Grundverständnis voraus. Und das sprech in den meisten Leuten ab. Einfach so. :)
    Fällt nämlich einfach "nur" das Gleichwellennetz weg, ist man mit G/U erstmal ziemlich allein.

    Ich hatte mal einen Chef, der ließ das Zeugnis von mir selber erstellen und hat es dann anstandslos unterschrieben.


    Das ist nicht unüblich. Spricht für einen faulen, aber zufriedenen Chef. :)

    Zitat

    Ansonsten hatte ich Glück und am Ende stand immer: "Wir hätten Herrn Walter gerne als Arzt in unserer Abteilung behalten.".


    "... aber er hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gekündigt." :prost:

    2m- und 4m-Funk funktioniert auch ohne Relais, direkt von Gerät zu Gerät.


    Standardmäßig im 2m-Band ja, standardmäßig im 4m-Band nein. Da müssen schon alle Beteiligten genau wissen, was sie vorhaben. Ohne Umsetzer wären die meisten Benutzer doch vollkommen aufgeschmissen.

    Dienstanweisung hin oder her: Wenn ein Mitglied der Besatzung nicht mehr einsatzfähig ist, muss Abhilfe geschaffen werden. Dem Patienten ist auch nicht geholfen, wenn der RTW zwar den direkten Weg ins Krankenhaus nimmt, aber dann wegen Übermüdung in der Leitplanke landet.
    Ich denke, man kann durchaus per Dienstanweisung verhindern, dass rein zur Überstundenvermeidung mit Patient an der Wache übergeben wird. Personalausfall während der Schicht lässt sich sicher nicht verbieten.

    ok, hab grad noch gesehn, dass es sich um ketamin s handelt, daher auch die von sebbe genannte dosierung. was mich dann doch ein wenig verwundert, denn ketamin s verwendet im rd eigendlich keine sau mehr, ausserhalb diesem hype 2002-2004.


    Doch wir, mit gleichbleibender Begeisterung.

    Ich empfinde das gar nicht als große Belastung, die Maßnahmen gegenüber dem ÄLRD (zusätzlich) zu dokumentieren. Ob ich jetzt ein personenbezogenes Fleißheft führe, oder ob der Kram in der Buchhaltung in "meinen" Protokollen nachzulesen ist, ist doch unter'm Strich egal, wenn jemand den Erfahrungsschatz eines bestimmten Mitarbeiters abfragen will. Das Heft ist wahrscheinlich für diesen Anwendungsfall die übersichtlichere Variante.

    Ich finde das aus Sicht des ÄLRD schon nachvollziehbar, dass er eine Übersicht haben will, was die von ihm geschulten und geprüften Leute in der Praxis so treiben. Allein schon für die eigene Absicherung.
    Aber wenn das ausartet, ist es natürlich vollkommen unlustig. Ein problemlos (!) gelegter Zugang ist bei uns beispielsweise eine der Maßnahmen, die zwar dokumentiert gehört (würde man ohnehin machen), jedoch nicht dem ÄLRD vorgelegt werden müssen.
    Unser ÄLRD vertritt zwar die Auffassung, dass allein der rechtfertigende Notstand dem RettAss irgendwelche Maßnahmen "erlaubt" und dass Rettunsgdienst immer Arztsache bleiben wird, aber gleichzeitig haben wir ein recht umfangreiches EVM-Repertoire und man traut uns da auch genug zu. Dazu kommt eben, dass nach über 10 Jahren noch kein Fall vorliegt, in dem irgendwas gründlich schiefgegangen ist. Und die Kollegen gehen auch mit dem gebotenen Maß an Zurückhaltung vor.

    Bei meinem ehemaligen AG wollte der ÄLRD das wir für jede EVM einen kleinen Zettel ausfüllen.


    Ist bei uns auch so. Dazu wird allerdings das Bemerkungsfeld auf dem normalen Notfallprotokoll verwendet. Dort findet sich ein Stempel, in den man die Maßnahme und die (mutmaßlich) Einwilligung des Patienten eintragen und dies dann vom später hinzukommenden Notarzt oder dem aufnehmenden Klinikarzt abzeichnen lassen muss. Ein Kopie dieses Protokolls bekommt dann der ÄLRD, der passende Briefkasten hängt in der Notaufnahme "unseres" Krankenhauses. Diese Mitteilungspflicht gegenüber dem ÄLRD besteht für alle EVMs mit wenigen Ausnahmen.
    Hört sich vielleicht erstmal nach bürokratischem Mehraufwand an, tut aber in der Praxis überhaupt nicht weh.
    Die neuen Protokolle werden das Feld mit dem Stempel schon vorgedruckt habe und es wird zwei Durchschläge geben.


    Eine ehemaliger Arbeitgeber wollte nach so einer Beschwerde sämtliche Massnahmen, die über die Notkompetenzempfehlung hinausgehen (und da gehörte ein "Routinezugang" ohne "lebensrettendes Potential" und ohne NA dazu) untersagen (also praktisch den rechtfertigenden Notstand aushebeln).


    Naja, im Aktionismus wird gern mal die Rechtslage, die für jedermann gleichermaßen gilt, vergessen.

    ... zumal man nicht den rechtfertigenden Notstand bemühen muss (unser ÄLRD besteht dennoch seit Jahren auf diese Auffassung), wenn der Patient in die Maßnahme einwilligt.

    Zumindest zu jedem als Notfall gemeldeten Einsatz, ja, solte man tun. :)


    Welche CO-Warner werden da jeweils verwendet, Stückpreise bekannt?
    Ich denk nicht, dass das bei uns ein allzu dringendes Problem darstellt, aber es kommt halt doch hin und wieder mal vor. Und vor etwa zwei Monaten ist ein RTW-Team tatsächlich in die Falle getappt bei einem Suizid mit Grill in der Wohnung.