Dieser Zeitungsartikel hat aber nur sehr wenig mit dem zitierten Urteil (AG Hersbruck - 2 C 474/09) zu tun. Der Autor Winfried Schwabe schreibt:
Der Unfall hätte sich auf einer Landstraße ereignet.
Sowie weiter: "... und stellten ihre Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei hintereinander auf dem Seitenstreifen ab. Nur der zweite, in Fahrtrichtung stehende Wagen hatte das Warnblinklicht eingeschaltet."
Im entsprechenden Urteil ist jedoch festgehalten, daß sich die Unfallstelle auf der BAB A 9 von Lauf kommend in Richtung Nürnberg, auf Höhe des Autobahnkreuzes zur A 3 befand. Ein Fahrzeug stand mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf dem Seitenstreifen, das andere Fahrzeug befand sich unabgesichert schräg mittig auf der Fahrbahn.
Mit weiteren Details der Urteilsauslegung wollte ich mich nach diesen Diskepanzen nicht weiter beschäftigen.
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Ich selbst sichere Unfallstellen zumindest mittels Warnblinker sowie Powerflare-Warnleuchte auf dem Fahrzeugdach ab. Wenn es die Situation erfordert wird zusätzlich ein Warndreieck aufgestellt. Eine zweite Powerflare kommt dann auf den Boden zwischen Warndreieck und Fahrzeug, bzw. sichert ggf. die Gegenfahrbahn ab.
Der Notruf erfolgt, je nachdem wieviele Mitfahrer/Helfer dabei sind, frühestens parallel zum Aufstellen des Warndreiecks. Im Privat-PKW führe ich genügend Warnwesten mit, so daß jeder Mitfahrer eine erhält.