Beiträge von Sargnagel

    Ein examinierter Krankenpfleger darf doch in einem Altenheim arbeiten bzw. bei einem ambulanten Pflegedienst.


    Ein Altenpfleger tut sich da schwerer in einem Krankenhaus tätig zu werden.


    Oder ist da mein Kenntnisstand falsch?

    Das entspricht auch meiner Erfahrung. Als Krankenpfleger konnte ich problemlos in allen Bereichen der Erwachsenen-, Kinder- und Altenpflege arbeiten. Im Gegenzug hatten es Altenpfleger schwer im Krankenhaus ausserhalb der Grundpflege Erwachsener eingesetzt zu werden.


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    Eine dreijährige Altenpflegeausbildung, vergleichbar mit der in Deutschland, gibt es in der restlichen EU nicht. Auch in Österreich gibt es derzeit kein passendes Gegenstück. Der deutsche Altenpfleger gilt als pflegerische Fachkraft, die österreichische Ausbildung zum Diplom Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit als Aufbaulehrgang von Fachsozialbetreuern hat ein anderes Kompetenzprofil und gilt aus pflegerischer Sicht lediglich als Pflegehilfskraft. Aber auch in Österreich wird derzeit an einem neuen Ausbildungsmodell für die Pflege gearbeitet das, wie in Deutschland, die pflegerischen Ausbildungen (Alten-, Kranken-, Kinderkrankenpflege) zu einer neuen dreijährigen Ausbildung vereint. Auch die Einführung einer ergänzenden akademischen Pflegeausbildung wird geprüft.


    Ein kleiner geschichtlicher Abriss der Krankenpflegeausbildung:
    vor 1957 1,5 jährige Ausbildung an Krankenpflegeschulen
    1957 Schaffung des Berufsbilds mit dreijähriger Ausbildung (zwei Jahre Krankenpflegeschule, ein Jahr Praxis)
    1965 Wegfall des praktischen Jahres -> drei Jahre Krankenpflegeschule (im Wechsel mit Praxis, koordiniert über die Schule), davon 1200 Std. Theorie
    1985 Erhöhung des Theorieanteils auf mindestens 1600 Std., Praxisanteil mindestens 3000 Std. innerhalb von drei Jahren
    2004 Einführung des Berufsbilds Gesundheits- und Krankenpfleger, Theorie mind. 2100 Std, Praxis mind. 2500 Std, innerhalb von drei Jahren; bei einer gemeinsamen Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegern sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern dienen die ersten zwei Jahre einer gemeinsamen Grundausbildung, im dritten Jahr erfolgt dann eine sog. Differenzierungsphase von mind. 1200 Std. in Theorie und Praxis; Pflegefachkräfte die vor 2004 die Erlaubnis hatten die bisherigen Berufsbezeichnungen zu führen dürfen auch die neuen Berufsbezeichnungen führen (KrPflG §23 i.V.m §1 Abs.1)
    seit 2012 Arbeit an einer gemeinsamen dreijährigen Pflegeausbildung mit Zugangsmöglichkeit nach 10 Schuljahren
    11/2015 die Bundesregierung gibt bekannt, daß ab 2018 eine generalisierte Pflegausbildung beginnen soll, auch die Möglichkeit zum Studium des neuen Berufsbilds soll geschaffen werden


    Insgesamt bin ich kein Fan einer gemeinsamen Ausbildung, da ich fürchte, daß die wachsenden Anforderungen in allen Bereichen nicht auf eine dreijährige Ausbildung komprimiert werden können. Meines Erachtens führt ein neuer, einheitlicher Pflegeberuf am ehesten im Bereich der Altenpflege zu Verbesserungen hinsichtlich der pflegerischen Grundversorgung, auch die klinische Versorgung älterer Patienten könnte profitieren. Nachteile sehe ich vorallem für den Bereich der Kinderkrankenpflege, auch wenn hier natürlich ebenfalls die Chancen in anderen Tätigkeitsfeldern verbessert werden.

    Im Referentenentwurf habe ich keine Regelung gefunden was mit bislang ausgebildeten Pflegekräften geschieht, ob es eine Übertrittsregelung mit/ohne Ergänzungsprüfung gibt. Ich selbst sehe der Zukunft aber eher gelassen entgegen, da ich nicht mehr direkt in der Pflege arbeite und lediglich gelegentlich Pflegehilfskräfte unterrichte.





    Mal ganz blöd gefragt: brauchst Du für Dein Praktikum wirklich Sicherheitsschuhe? Ich würde für die 4 Wochen stabile Turnschuhe nehmen und gut. Das Geld würde ich mir sparen. Hab ich damals auch gemacht und sehe auch immer wieder welche, die das bei solchen Kurzeinsätzen ebenfalls so praktizieren. Wenn wir Hospitanten auf dem ITH mitnehmen, haben die, wenn sie nicht aus Rettungsdienst kommen, auch nur feste Turnschuhe an.

    Wenn man davon ausgeht, daß Sicherheitsschuhe durchaus sinnvoll sein können, sollten dann nicht auch die Füße des Praktikanten entsprechend geschützt sein? Oder beginnt das Risiko erst ab der 5. Woche?

    Ich bevorzuge Schuhe aus dem Baumarkt, bzw. Fachgeschäften für Arbeitsbekleidung. Im Gegensatz zum Onlineshop kann ich hier zumindest ausgiebig testen und bekomme im Idealfall auch noch eine vernünftige Beratung dazu.


    Natürlich bieten Haix und Co entsprechende Qualität, aber einige "Bauaurbeiter-Schuhe" bieten für weniger Geld durchaus auch guten Tragekomfort.

    Die Einladung auf allen möglichen Seiten doch bitteschön diese Petition zu unterschreiben nervt ja schon gewaltig, daß seit heute Abend im Fratzenbuch auch noch Aufrufe im Sinne von "Ich bremse auch für Notärzte - Wir sind froh wenn Notärzte für uns unterwegs sind! Teile dieses Bild, wenn du auch froh bist!" oder "Ich bremse auch für Notärzte... ohne dass ich mich genötigt fühle und Anzeige erstatte" kommen finde ich persönlich mehr als unnötig.


    Mir fällt es dabei aus sehr schwer unter diesen Bildern keinen Kommentar zu hinterlassen. Allerdings fürchte ich, daß solche Kommentare quasi ungehört verhallen würden.

    Ich führe derzeit noch in der Region (unterliegt der Zensur...) AED- Inbetriebnahmen für den von Defimed beworbenen AED durch.


    Dadurch komme ich immer wieder insbesondere mit Schulen, Kirchengemeinden und Sportvereinen in Kontakt, die sich von Defimed einen AED haben aufschwätzen lassen. Meist kommt die Erleuchtung erst dann wenn ich ins Spiel komme, denn ich verweigere grundsätzlich den gemeinsamen Phototermin mit Defimed auch lehne ich Presseanfragen ab mich zitieren zu dürfen. Gelegentlich fragt auch jemand nach was ihn der AED ohne Defimed gekostet hätte und ist dann entsetzt, daß er ihn, beim selben Lieferanten, für monatlich 40,90€ netto incl. Service & Wandkasten hätte bekommen können (der Kaufpreis liegt in dieser Ausstattung, bei dem Lieferanten bei 1428€ netto).


    Das üble an den "Machenschaften" von Defimed ist m.E. nicht, daß sie an der Beschaffung von AED gut verdienen wollen, sondern daß sie Sponsoren der Kunden quasi kaputt machen. Üblicherweise fragt Defimed beim Kunden nach von welchen Firmen sie bislang unterstützt wurden. Diese werden dann um Unterstützung für die Anschaffung des AED z.B. in der Kirchengemeinde gebeten. Im Gegenzug wird das Logo des Sponsors in der Nähe des AED auf einer sog. Lebensrettungstafel angebracht. Diese Tafel bleibt für den Zeitraum des Sponsorings (i.d.R. 3 Jahre) hängen. Auch bei wenigen Sponsoren kommen so über drei Jahre hinweg nach meiner Erfahrung ab ca. 10.000€ leicht zusammen. Sobald ein Sponsor erfährt worauf er reingefallen ist wird er nur schwer zu weiterer Unterstützung der Kirchengemeine, des Sportvereins o.ä. bereit sein.


    Erstaunlich finde ich hierbei auch wer auf diese Machenschaften hereinfällt. Das ist eben nicht nur der gutgläubige Pfarrer, das sind auch Vorstände und Geschäftsführer von Sport- & Golfvereinen, Schulen (hier auffallend viele Gymnasien mit SSD), Apotheken, Feuerwehren und auch HiOrg.


    Mir wurde berichtet, daß die Vertreter von Defimed es nicht gestatten Verträge einzubehalten (um darüber zu beraten) oder selbst Kopien anzufertigen. Viele Kunden hatten selbst gar keinen Vertrag vorliegen. Dieser wurde nach der Unterschrift des Kunden anscheinend unter einem Vorwand von Defimed einbehalten.

    Mich würde es nicht wundern wenn tatsächlich, vor ein Verwaltungsgericht(?) gegangen werden muss. Die Kommune in Trägerschaft der Feuerwehr wird sicherlich und in meinen Augen nicht ganz unberechtigt auf den "Auftraggeber" verweisen wenn keine Notlage vorliegt.

    Warum Verwaltungsgericht? Hier geht es doch darum, daß der Vermieter die Kosten für eine neue Tür von der Mieterin ersetzt haben will. Die Feuerwehr, bzw. die Kommune würde doch nur dann eine Rolle spielen, wenn es darum ginge ob der Schaden hätte geringer ausfallen können.


    Meines Erachtens hat der Sohn der Mieterin im Prinzip den Fehler begangen eine neue Tür zu beauftragen obwohl er hierfür nicht zuständig ist. Die Haus-/Wohnungstür gehört zur Mietsache, da eine Wohnung ohne Tür wohl nicht zu vermieten ist. Dementsprechend wäre der Vermieter der korrekte Auftraggeber gewesen. Ob er als Auftraggeber dann Kostenersatz fordern könnte (vorallem von wem) wäre eine spannende Frage, die sich hier allerdings nicht stellt.

    Ich habe vor einigen Jahren in Freiburg für einen privaten Pflegedienst gearbeitet. Dieser hatte mit seinen Kunden geregelt, daß wir, wenn nicht vereinbarungsgemäß geöffnet wurde, erst versucht haben den Kunden, bzw. dessen Angehörige telefonisch zu erreichen. Führte dies nicht zum Erfolg wurde in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand des Kunden, bzw. danach wie mobil dieser ist entschieden ob die Wohnung sofort geöffnet wird oder ob wir ggf. später einen erneuten Versuch unternehmen. War ein Schlüssel vorhanden und die Tür konnte wg. Sicherheitsriegeln o.ä. nicht geöffnet werden wurde die Tür natürlich ungehend fachgerecht geöffnet.


    Zur Türöffnung hatten wir einen Vertragsschlüsseldienst, der uns bevorzugt behandelt hat. Die Türoffnung erfolgte stets zum Festpreis ggf. zzgl. neuem Schloss. Die Kosten wurden vereinbarungsgemäß vom Kunden, bzw. dessen Angehörigen getragen. Zu den Kosten selbst kann ich nix mehr sagen, aber sie waren auf alle Fälle so gering, daß meine Chefs im Zweifel dazu bereit waren diese selbst zu tragen.


    Auf das Hinzuziehen von Feuerwehr/Polizei konnten wir durch die vertragliche Regelung mit den Kunden verzichten.



    Wurde der Kunde mit Verletzungen oder unterkühlt angetroffen haben wir die Erstversorgung übernommen und je nach Notwendigkeit Hausarzt, bzw. RD/Notarzt verständigt.


    Für mich ist das bei Pflegedienst-Kunden die eleganteste Lösung, auch hinsichtlich der Kosten. Erschreckend war jedoch, daß Nachbarn, auch wenn sie uns quasi beim Einbruch beobachtet haben nie die Polizei gerufen haben.