Ein examinierter Krankenpfleger darf doch in einem Altenheim arbeiten bzw. bei einem ambulanten Pflegedienst.
Ein Altenpfleger tut sich da schwerer in einem Krankenhaus tätig zu werden.
Oder ist da mein Kenntnisstand falsch?
Das entspricht auch meiner Erfahrung. Als Krankenpfleger konnte ich problemlos in allen Bereichen der Erwachsenen-, Kinder- und Altenpflege arbeiten. Im Gegenzug hatten es Altenpfleger schwer im Krankenhaus ausserhalb der Grundpflege Erwachsener eingesetzt zu werden.
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Eine dreijährige Altenpflegeausbildung, vergleichbar mit der in Deutschland, gibt es in der restlichen EU nicht. Auch in Österreich gibt es derzeit kein passendes Gegenstück. Der deutsche Altenpfleger gilt als pflegerische Fachkraft, die österreichische Ausbildung zum Diplom Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit als Aufbaulehrgang von Fachsozialbetreuern hat ein anderes Kompetenzprofil und gilt aus pflegerischer Sicht lediglich als Pflegehilfskraft. Aber auch in Österreich wird derzeit an einem neuen Ausbildungsmodell für die Pflege gearbeitet das, wie in Deutschland, die pflegerischen Ausbildungen (Alten-, Kranken-, Kinderkrankenpflege) zu einer neuen dreijährigen Ausbildung vereint. Auch die Einführung einer ergänzenden akademischen Pflegeausbildung wird geprüft.
Ein kleiner geschichtlicher Abriss der Krankenpflegeausbildung:
vor 1957 1,5 jährige Ausbildung an Krankenpflegeschulen
1957 Schaffung des Berufsbilds mit dreijähriger Ausbildung (zwei Jahre Krankenpflegeschule, ein Jahr Praxis)
1965 Wegfall des praktischen Jahres -> drei Jahre Krankenpflegeschule (im Wechsel mit Praxis, koordiniert über die Schule), davon 1200 Std. Theorie
1985 Erhöhung des Theorieanteils auf mindestens 1600 Std., Praxisanteil mindestens 3000 Std. innerhalb von drei Jahren
2004 Einführung des Berufsbilds Gesundheits- und Krankenpfleger, Theorie mind. 2100 Std, Praxis mind. 2500 Std, innerhalb von drei Jahren; bei einer gemeinsamen Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegern sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern dienen die ersten zwei Jahre einer gemeinsamen Grundausbildung, im dritten Jahr erfolgt dann eine sog. Differenzierungsphase von mind. 1200 Std. in Theorie und Praxis; Pflegefachkräfte die vor 2004 die Erlaubnis hatten die bisherigen Berufsbezeichnungen zu führen dürfen auch die neuen Berufsbezeichnungen führen (KrPflG §23 i.V.m §1 Abs.1)
seit 2012 Arbeit an einer gemeinsamen dreijährigen Pflegeausbildung mit Zugangsmöglichkeit nach 10 Schuljahren
11/2015 die Bundesregierung gibt bekannt, daß ab 2018 eine generalisierte Pflegausbildung beginnen soll, auch die Möglichkeit zum Studium des neuen Berufsbilds soll geschaffen werden
Insgesamt bin ich kein Fan einer gemeinsamen Ausbildung, da ich fürchte, daß die wachsenden Anforderungen in allen Bereichen nicht auf eine dreijährige Ausbildung komprimiert werden können. Meines Erachtens führt ein neuer, einheitlicher Pflegeberuf am ehesten im Bereich der Altenpflege zu Verbesserungen hinsichtlich der pflegerischen Grundversorgung, auch die klinische Versorgung älterer Patienten könnte profitieren. Nachteile sehe ich vorallem für den Bereich der Kinderkrankenpflege, auch wenn hier natürlich ebenfalls die Chancen in anderen Tätigkeitsfeldern verbessert werden.
Im Referentenentwurf habe ich keine Regelung gefunden was mit bislang ausgebildeten Pflegekräften geschieht, ob es eine Übertrittsregelung mit/ohne Ergänzungsprüfung gibt. Ich selbst sehe der Zukunft aber eher gelassen entgegen, da ich nicht mehr direkt in der Pflege arbeite und lediglich gelegentlich Pflegehilfskräfte unterrichte.