Beiträge von Sargnagel

    Tust Du aber; und das bereits in Deinem daraufhin folgenden Satz.


    Um meine Meinung abschließend zusammenzufassen: An historischen gewachsenen Strukturen festzuhalten ist nicht unbedingt zeitgemäß, ob dies in Eppingen zutrifft weiß ich nicht zu beurteilen; für Neu-Ulm jedoch wage ich dies zu bejahen.


    Sich aber bei einem (aufgrund nicht erfüllter Hilfsfristen) neu eröffneten Notarztstandort auf solch eine Lösung einzulassen halte ich für groben Unfug.

    Du willst mich nicht verstehen?


    Wenn sich ein Kostenträger findet soll es nur NEF mit qualifiziertem Fahrer geben, aber wenn sich niemand findet der den Fahrer bezahlen will bin ich als Bürger durchaus auch mit einen selbstfahrenden Akademiker zufrieden, denn der ist mir zusammen mit dem RTW allemal lieber wie der RTW alleine wenn ich selbst ein akuter Notfallpatient werde, der einen Notarzt benötigt.

    Sorry für den Doppelpost, aber ich möchte den Exkurs inhaltlich trennen.

    Vielleicht möchtest Du den Kostenträgern vorschlagen hier den Rett.Ass. ebenfalls einzusparen...

    Vorsicht, es schadet nicht wenn Du meine Beiträge vorurteilsfrei liest. Ich bin kein Verfechter von selbstfahrenden Notärzten, wesewegen ich hier auch nicht im Sinne einer Kosteneinsparung argumentieren will.


    Es gibt jedoch Konstellationen in denen der selbstfahrende NA, bei den dort derzeit zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, die beste Alternative sind.

    Ich kann das Argument der Finanzierbarkeit nicht nachvollziehen, auch nicht in Kombination mit der Auslastung.
    Der Gesetzgeber definiert einerseits Hilfsfristen, andererseits schreibt er Standards bei der personellen Besetzung der Rettungsmittel vor. Die Hilfsfristen müssen gehalten werden, ein NEF muss entsprechend besetzt sein. Die Kostenträger müssen bezahlen, was das kostet.
    Man lässt sich in Baden-Württemberg schon viel zu lange von den Kostenträgern auf der Nase herumtanzen, indem man sich von ihnen über den Verhandlungstisch ziehen lässt. Warum können nicht einfach mal 100% der gesetzlich vorgegebenen Leistung eingefordert werden? Nicht mehr, nicht weniger.

    Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Mir wäre es am liebsten wenn auch RTW-/NEF-Wachen mit geringer Auslastung finanziert würden dort wo sie objektiv* notwendig sind. Aber die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist wohl eher ein unerfüllter Traum bei der derzeitigen Konstellation in den baden-württembergischen Bereichsausschüssen. Würde man die Bereichsasschüsse mit einem stimmberechtigten Vorsitzenden aus dem jeweiligen Landkreis oder gar dem IM ausstatten gäbe es keine lähmenden Patt-Situationen mehr.


    *Ein Gutachten pro Noarztstandort Eppingen wurde bereits 2001 vorgestellt.


    Um beim Musterbeispiel in Eppingen zu bleiben: hier ist es eben leider so daß sich die durchschnittlich drei Einsätze pro 24h nicht auf die RDBweiten durchschnittlichen 95% der Hilfsfristerreichung im Jahr auswirken. Sprich das Argument der Kostenträger wird weiterhin sein, daß dieses Fahrzeug nicht notwendig ist. Der Nachteil dieser Argumentation ist eben "nur" daß jeden Tag durchschnittlich drei Notfallpatienten, das sind jedes Jahr mehr als 1000 Menschen, primär im westlichen Landkreis HN sowie vereinzelt im östlichen Landkreis KA unverhältnismäßig lange auf die Notärzte aus Heilbronn, bzw. Bretten warten müssten wenn es das NEF Eppingen nicht gäbe.


    Den muss es sowieso geben, unabhängig ob der NA alleine, oder im NEF mit RA unterwegs ist.

    Stimmt, aber ein funktionierender LNA-/OrgL-Dienst ist nach meinem Verständnis nicht das was im Rettungsdiensplan 2014 (Ba.-Wü.) vorgegeben ist. Für mich stehen bei einem gut funktionierenden System für OrgL und LNA fest zugeordnete Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Im Rettungsdienstplan lesen sich die Vorgaben jedoch anders, so daß der Notarzt vor Ort nicht immer auf zeitnahe Unterstützung des LNA bauen kann. Streng nach den Vogaben gesehen könnte der LNA im Taxi anreisen und sich im Stau ggf. hinten anstellen. Hier ein paar Zitate aus dem Rettungsdienstplan:


    "Der Transport des Leitenden Notarztes zum Einsatzort ist durch die Integrierte Leitstelle zeitnah zu veranlassen."


    "Ist der Leitende Notarzt gleichzeitig Fahrer, ist er nicht verpflichtet von den Vorschriften der StVO unter Inanspruchnahme von Sonderrechten abzuweichen."

    Seit 1.Juli diesen Jahres, also nicht unbedingt historisch bedingt.

    Daß nicht nicht jeder selbstfahrende NA historisch bedingt ist hat, glaube ich, niemand gesagt. Die Konstruktion des selbstfahrenden NA steht in der Hitliste nur ganz knapp vor es gibt keinen NA. Im eppinger Konstrukt würde man den "Fahrer" regelmäßig dafür bezahlen, daß er am nächsten Morgen ausgeschlafen in die Freizeit geht. Dennoch gibt es zwischenzeitlich wohl vereinzelt einen Rettass im Dienst. Ein Indiz dafür daß das diensthabende Nacht-Team viel Zeit für sich hat ist auch die gut ausgestattete Dienstwohnung in der Praxis.


    Daß ein selbstfahrender NA keine 4 Arme hat versteht sich von selbst, auch daß der Idealfall ein NEF mit Rettass (ggf. RS oder die "geeignete Person") und NA ist. Selbstredend kann ein NA allein nicht alle Tätigkeiten kompensieren, die ein "Fahrer" im Allgemeinen übernimmt. Aber gelegentlich rechnet sich ein NA-Standort eben nicht und es findet sich kein Kostenträger der neben dem schlafenden Arzt auch einen schlafenden "Fahrer" bezahlen möchte. In so einem Fall gibt es m.E. drei Lösungsmöglichkeiten, wenn wir einmal einen willigen Kostenträger außer Acht lassen: 1. der Notarzt wird bei Bedarf vom RTW aufgenommen. Allerdings ist er dann nie abkömmlich und auch bei Folgeeinsätzen, ganz gleich ob für ihn oder den RTW, stets an den RTW gebunden oder er kann ohne RTW nicht ausrücken 2. es gibt einen selbstfahrenden NA 3. es gibt keinen NA.
    Fällt die Wahl auf den selbstfahrenden NA ist jedoch ein funktionierender LNA-/OrgL-Dienst unerlässlich.


    Bevor wir uns also über selbstfahrende NA auf ländlichen Wachen empören sollten wir uns überlegen wie eine finanzierbare, sinnvolle Alternative aussehen könnte. Im Fall der neu-ulmer Notärzte will ich meine Argumentation allerdings nicht anwenden, denn hier scheint die Bequemlichkeit der Ärzte der Hauptgrund dafür zu sein, daß sie alleine unterwegs sind. Die Argumentation der Qualitätseinbuße erscheint geradezu lächerlich wenn man bedenkt, daß in der Nachbarstadt Ulm NEF mit Notarzt und Rettass besetzt sind und diese NEF auch in NU aushelfen.

    Ist in Ba-Wü nicht ein RA auf dem NEF vorgeschrieben?
    Wie verhält sich das dann mit RS bzw. sogar alleinfahrend?


    Oder erlaubt das Gesetz so etwas in Ausnahmefällen?

    Im Prinzip fordert das RDG für NEF den fahrenden RettAss. Um das System in Eppingen besser zu verstehen etwas Geschichte.


    Zum 1. September 2001 wurde der ÄND Eppingen, der damals ca. 63.000 Einwohner versorgt hat, erweitert. Zu einem diensthabenden Arzt kam ein zweiter für die Hausbesuche hinzu. Dieser Arzt war immer auch Norarzt und besetzte mit für die Dienstzeit der Notfallpraxis angestellten Rettass das NEF. Das Fahrzeug wurde als Modellprojekt für ÄND und reguläre RD-Einsätze genutzt. Betreiber des NEF war das DRK HN gemeinsam mit der Notfallpraxis, deren Geschäftsführer Dr. Dorschner war. Außerhalb der Dienstzeit der ÄND-Praxis wurde das NEF incl. Fahrer durch die Praxis Dres. Dorschner & (seit 2006) Linke besetzt.


    Zum 01. Oktober 2012 musste die Notfallpraxis Eppingen aufgrund finanzieller Verluste schließen. Die von der KV geplante Umstrukturierung des ärztl Notfalldienstes in Ba.-Wü. wurde hier vorzeitig umgesetzt, so daß das Einzugsgebiet fortan zur ÄND-Praxis in Sinsheim gehört. Damit stand auch das NEF vor dem Aus. In der Folge schloß Dr. Dorschner mit den Kassen einen Versorgungsauftrag. Das bisherige NEF wurde verkauft. Seither stellt das DRK HN Einsatzfahrzeug sowie med./techn. Gerätschaften. Das Personal wird über die Praxis gestellt. Außerhalb der Praxisöffungszeiten ist das NEF wie gesagt als Selbstfahrer unterwegs.


    Das NEF fährt als sog. ergänzendes Notarztsystem (eine Bezeichnung die sich im RDG nicht findet). Auf dieser Basis fuhren auch die Bereichsnotärzte im Kreis Waldshut sowie bis Anfang 2014 der Notarzt Elzach (Kreis Emmendingen), seither tagsüber reguläres NEF, nachts kann wohl im Regelfall ein Notarzt vom RTW an der neurologischen Klinik abgeholt werden.

    Es gibt auch in Baden-Württemberg nach wie vor selbstfahrende Notärzte: http://www.notarzt-eppingen.de
    Das NEF wird bei einem Transport regelhaft von einem RTW-Besatzungsmitglied hinterher gefahren.

    Tagsüber, während den Öffnungszeiten der Praxis wird das NEF stets mit Fahrer/in besetzt. Es werden allerdings sowohl Rettass, als auch RS eingesetzt. Auch in der Zeit während das NEF als Selbstfahrer-Fahrzeug besetzt ist bleibt der Standort an der Praxis. Ausnahmen bestehen lediglich dann, wenn einer der beiden Praxisinhaber, die beide im Ort (Kernort mit ca 11.000 Einwohnern) wohnhaft sind, das NEF lenkt.



    Die Alternative zu dieser Vorgehensweise ist kein NEF, da die prozentuale Einhaltung der Hilfsfrist nicht von den durchschnittlich drei Einsätzen pro Tag abhängt. Die Leistungserbringer im Landkreis HN haben nach meinem Kenntnisstand keinerlei Interesse daran, das NEF regulär zu betreiben. Der nächste Notarztstandort im Landkreis mit reglärem NEF in Heilbronn ist 25km entfernt. Die nächstgelegenen Notarztstandorte der umliegenden Kreise befinden sich in Sinsheim (ca. 17km) sowie in Bretten (ca. 25km).


    In NU liegt das ärztliche Interesse am selbstfahren wohl eher daran, daß man die Bequemlichkeit der eigenen Wohnung nicht gegen die Wache tauschen will.


    Link

    Klingt wie der typische ahnungslose Laie, der seine eigenen Emotionen nicht im Griff hat. Das sollte man weder in die eine, noch in die andere Richtung überbewerten. Erst recht nicht auf der dünnen Grundlage.


    Mit etwas Abstand kann sich der Herr Bundestrainer ja nochmal erkundigen, was der DLRG-Helfer für den Dienst bekommt, bei dem er anderer Leute Hobby absichert. Vielleicht entschuldigt er sich dann für die Wortwahl.

    Derzeit ist wohl nicht wirklich klar ob sich der Bundestrainer wirklich dahingehend geäussert hat. Das Hamburger Abendblatt zitiert den Bundestrainer "Das war einfach unglaublich. Ich habe wie am Spieß geschrien, aber die fahren 50 Meter nur nebenher. Die haben nur zugeschaut"



    Was der Lohn des DLRG-Helfers damit zu tun hat, daß er angeblich zu spät reagiert hat erschließt sich mir nicht. Darf man schnelle, professionelle Hilfe nur von (gut) bezahlten Rettern erwarten?

    1. eine Erweiterung muss auch in BW ausgeschrieben werden, nur nicht europaweit. Eine Aufstockung eines vorhanden Fahrzeuges/Wache darf direkt vergeben werden.
    2. Träger des Rettungsdienst ist in BW immer der Landkreis dessen Führungsinstrument sich Bereichsausschuss nennt, durchführende sind die Hilfsorganisation ...
    Aber wiederum im Durchführungsbereich ist die jeweilige Hi-Org beauftragter Träger. Jedoch ist der Landkreis immer der Hauptträger des Rettungsdienst. Klingt kompliziert aber...
    Sonst könnte die Hi-Org xy in ihrem Wachenbereich selbständig ihren 12h RTW auf 24h erhöhen ohne das der Bereichsausschuss gefragt wird, da sie ja der Träger wären.

    Wo kann man die Trägerschaft der Landkreise nachlesen? Aus dem RDG, §2 Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes, kann man das meines Erachtens nicht herauslesen.

    Das wirkungsvollste Mittel gegen die durchaus berechtigten Ängste der Ersthelfer sind EH-Ausbilder die den TN diese Ängste nehmen anstatt weiter zu verunsichern. Ich erlebe in nahezu jedem Kurs TN (ganz gleich ob Laienhelfer oder angehende EH-Ausbilder), die von vorangegangenen Kursen berichten in denen sie Schauergeschichten von gesundheitlichen Schäden durch Ersthelfer sowie Warnungen vor rechtlichen Konsequenzen für Ersthelfer gehört haben.


    Ist ein solches Set, also Handschuhe, Schere, usw., immer dabei? Ich dachte bisher, dass nur die Bruzelkisten da drin wären, ohne Schnickschnack. Toll wäre das ja, was meiner "Idee" dann ja zu genüge getan wäre...

    Ich mache AED-Inbetriebnahmen. Nahezu alle Hersteller bieten diese zusätzlichen "AED-EH-Sets" mit Handschuhen, Rasierer, Vliestüchern und Beatmungshilfe (i.d.R. leider Taschenmaske) an. Standardmäßig ab Werk sind die AED aber wenn dann meist nur mit Schere bestückt. Hier ist es die Aufgabe des Medizinprodukte-Beraters den Kunden entsprechend zu beraten.


    Mein persönliches "EH-Set" besteht regulär aus Lifekey und 1 Paar Handschuhen. Wenn ich mich von der Zivilisation entferne, sprich wandern gehe, ist im Rucksack ein "Verband-Desi-Zecken-Blasen-Set".

    Laut der Facebookseite Feuerwehren Metropolregion Rhein-Neckar & Rhein-Neckar Fernsehen war der Zug mit ca. 110 Fahrgästen besetzt. 40 Personen wurden leicht verletzt und 14 Personen in Kliniken verbracht, wobei hiervon 4 Patienten schwerverletzt, aber bei Bewußtsein und außer Lebensgefahr waren.


    Im Einsatz waren demnach rund 120 Kräfte des RD, sowie 80 Helfer der FW.


    Die Gleise 1-4 des Mannheimer Hbf sollen das gesamte Wochenende gesperrt bleiben.

    Zitat


    Landrat Dr. Rainer Haas hat sich vor der Presse vehement gegen Gerüchte verwahrt, die Integrierte Leitstelle (ILS) sei pannenanfällig. Seit 8. Juli funktioniere sie im "Echtbetrieb" einwandfrei, erklärte er am Mittwoch.

    Die Ludwigsburger Kreiszeitung berichtet von der selben Veranstaltung mit etwas weniger Begeisterung.


    Gestern erschien in der LKZ der Bericht "Leitstelle wird zunehmend zur Leidstelle".

    Daß MHD & Caritas hier eine Gefahr für ihr jeweiliges Diensteangebot sehen verstehe ich.


    Hat unabhängig davon jemand das Modell von Post und JUH soweit begriffen, daß er es in einfachen Worten wiedergeben kann? Wie erfährt der Briefträger von einer Abwesenheit des Kunden? Wenn ohne Vertagsverhältnis und entsprechender Abmeldung des Kunden auf Verdacht hin Wohnungen geöffnet werden, weil dem Postboten nicht geöffnet wird halte ich davon nur Abstand.



    Ich bin hier aber auch selbst durch übereifrige Nachbarn und Polizeibeamte vorgeschädigt. Vor einigen Jahren, als ich gerade einen neuen Job, außerhalb meines bisherigen Wohnorts aufgenommen hatte, machten sich einige ältere Nachbarn (ich kannte diese bis dato nicht wirklich) aus heiterem Himmel Sorgen und riefen die Polizei. Die Nachbarn bestanden darauf mich sonst regelmäßig getroffen zu haben und nun schon seit einigen Tagen nicht mehr. Daß mein Fahrzeug nicht vor der Tür stand und auch mein Briefkasten ständig durch Freunde geleert wurde war für die ermittelnden Beamten kein Grund anzunehmen, daß ich nicht daheim war. In der Folge ging man aus nicht nachvollziebaren Gründen von einer akuten Gefährdung aus und hat anstatt Schlüsseldienst das komplette Aufgebot von RD & FW bestellt. Zurück blieb vor Ort ein beschädigtes Fenster (hierüber wollte man zunächst einsteigen) eine demolierte Tür nebst Rahmen und eine nicht unerhebliche Rechnung. Erfahren habe ich von der Aktion erst als sich mein Arbeitgeber bei mir gemeldet hat, denn die Polizei hatte mich zur Fahndung ausgeschrieben und entsprechende Ermittlungen eingeleitet.


    Ich hoffe also, daß das neue Geschäftsmodell von Post & JUH an mir vorbei geht oder daß es zumindest eine Lösung gibt mich vor übereifrigen Helfern zu schützen.

    Ingwer kenne ich aus der historischen Seefahrt, habe es aber selber noch nicht probiert. Danke für den Beitrag. Der Nachteil nach spontaner Recherche allerdings: regelmäßige Einnahme und Einahme mit gewisser Latenz vor dem Einsatz erforderlich. Das ist für den Rettungsdienst leider nicht immer praktikabel.

    Ich schwöre, daß ich noch nicht so alt bin, auch zu meiner Zeit gab es schon motorgetriebene Rettungsmittel.


    Ingwer Kps. habe ich nie regelmäßig, sondern stets bei Bedarf zu Dienstbeginn, wie gesagt primär für Fernfahrten (RHD) als Pat.-Begleitung, genommen. Als Fahrer brauchte ich die nicht. Bzgl. der Notwendigkeit einer wiederholten Einnahme von Zintona alle 4 Std. kann ich nix sagen, da ich nicht mehr sagen kann wieviel Wikstoff die von meinem Apotheker produzierten Kps. enthalten haben.

    Pressemeldung der Bergwacht Bayern vom 25. Juni.


    Derzeit gibt es noch keine offiziellen Angaben zur Kostenfrage, allerdings fällt es wohl nicht schwer anzunehmen, daß die gesetzliche Sozialversicherung (GKV, bzw. DGUV) wenn, dann nur einen Teil der Kosten tragen wird. Sollte der Höhlenforscher nicht privat hinreichend vorgesorgt haben kann er auf Unterstützung des Bergungskosten-Solidaritätsfonds vom Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher hoffen. Zudem war es in der Vergangenheit durchaus nicht unüblich, daß Höhlenrettungen Kosten nicht (in voller Höhe) beim Verunglückten eingefordert haben, wenn es keinen anderen Kostenträger gab. Bei dem aktuellen Einsatz sind allerdings ein Großteil der Kosten wohl nicht bei den Höhlenrettern selbst entstanden.

    Kurz mal off topic: Ich empfehle für betroffene Personen SuperPep®-Kaudragees. Der Dimenhydrinat-Anteil ist mit 20 mg so gering, daß sich eine aufkommende Müdigkeit im Einsatz in Grenzen hält, aber trotzdem eine effektive Wirkung einsetzt. Wichtig ist, das Zeug rechtzeitig zu nehmen und nicht, wenn es schon zu spät ist.

    Da möchte ich mich noch kurz anhängen.


    Anstatt SuperPep Drg., die auch hervorragend bei alkoholbedingter Übelkeit & Schwindel wirken habe ich zu meiner aktiven RD-Zeit, insbesondere bei Fernfahrten, bevorzugt Ingwer Kps. genommen, die mein Apotheker kostengünstig selbst hergestellt hat. Alternativ kann man auch zu Zintona greifen.


    Doch eben drum, denke ich ja dass die BG/der Staat das zu tragen hat. Aber bei dem Riesen Aufwand, der hier betrieben wird zieht das natürlich riesige Kosten nach sich...

    Der Verunfallte war, so wie nahezu alle anderen Höhlenforscher auch, ehrenamtlich tätig. Seine hauptberufliche Tätigkeit hat damit nichts zu tun. Ob die ea Tätigkeit in diesem Fall berufgenossenschaftlich versichert war vermag ich nicht zu sagen.