Ich kann das Argument der Finanzierbarkeit nicht nachvollziehen, auch nicht in Kombination mit der Auslastung.
Der Gesetzgeber definiert einerseits Hilfsfristen, andererseits schreibt er Standards bei der personellen Besetzung der Rettungsmittel vor. Die Hilfsfristen müssen gehalten werden, ein NEF muss entsprechend besetzt sein. Die Kostenträger müssen bezahlen, was das kostet.
Man lässt sich in Baden-Württemberg schon viel zu lange von den Kostenträgern auf der Nase herumtanzen, indem man sich von ihnen über den Verhandlungstisch ziehen lässt. Warum können nicht einfach mal 100% der gesetzlich vorgegebenen Leistung eingefordert werden? Nicht mehr, nicht weniger.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Mir wäre es am liebsten wenn auch RTW-/NEF-Wachen mit geringer Auslastung finanziert würden dort wo sie objektiv* notwendig sind. Aber die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist wohl eher ein unerfüllter Traum bei der derzeitigen Konstellation in den baden-württembergischen Bereichsausschüssen. Würde man die Bereichsasschüsse mit einem stimmberechtigten Vorsitzenden aus dem jeweiligen Landkreis oder gar dem IM ausstatten gäbe es keine lähmenden Patt-Situationen mehr.
*Ein Gutachten pro Noarztstandort Eppingen wurde bereits 2001 vorgestellt.
Um beim Musterbeispiel in Eppingen zu bleiben: hier ist es eben leider so daß sich die durchschnittlich drei Einsätze pro 24h nicht auf die RDBweiten durchschnittlichen 95% der Hilfsfristerreichung im Jahr auswirken. Sprich das Argument der Kostenträger wird weiterhin sein, daß dieses Fahrzeug nicht notwendig ist. Der Nachteil dieser Argumentation ist eben "nur" daß jeden Tag durchschnittlich drei Notfallpatienten, das sind jedes Jahr mehr als 1000 Menschen, primär im westlichen Landkreis HN sowie vereinzelt im östlichen Landkreis KA unverhältnismäßig lange auf die Notärzte aus Heilbronn, bzw. Bretten warten müssten wenn es das NEF Eppingen nicht gäbe.
Den muss es sowieso geben, unabhängig ob der NA alleine, oder im NEF mit RA unterwegs ist.
Stimmt, aber ein funktionierender LNA-/OrgL-Dienst ist nach meinem Verständnis nicht das was im Rettungsdiensplan 2014 (Ba.-Wü.) vorgegeben ist. Für mich stehen bei einem gut funktionierenden System für OrgL und LNA fest zugeordnete Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Im Rettungsdienstplan lesen sich die Vorgaben jedoch anders, so daß der Notarzt vor Ort nicht immer auf zeitnahe Unterstützung des LNA bauen kann. Streng nach den Vogaben gesehen könnte der LNA im Taxi anreisen und sich im Stau ggf. hinten anstellen. Hier ein paar Zitate aus dem Rettungsdienstplan:
"Der Transport des Leitenden Notarztes zum Einsatzort ist durch die Integrierte Leitstelle zeitnah zu veranlassen."
"Ist der Leitende Notarzt gleichzeitig Fahrer, ist er nicht verpflichtet von den Vorschriften der StVO unter Inanspruchnahme von Sonderrechten abzuweichen."