Beiträge von Bourke

    Wäre sehr interessant, ich finde dazu nämlich überhaupt nichts. Meiner persönliche Erfahrung nach bin ich, abgesehen von Kindern mit Fieberkrämpfen, am ehesten bei bekannten Epileptikern, bei denen irgend etwas mit der Einstellung nicht (mehr) hinhaut.

    das liegt ev daran, dass du die RTW Soloeinsätze nicht mit bekommst. Gibt es je nach Disponent öfter Mal bei " Krampfanfall"

    Wenn man das so sieht, bräuchte auch kein RTW mit Signal zu einem Patienten zu fahren. In den meisten Fällen ist ein KTW mit normaler Anfahrt vollkommen ausreichend. Komisch, dass man das trotzdem so nicht macht

    Von daher sehe ich bei einem bis dato unbekannten, erstmalig aufgetretenen Krampfgeschehen durchaus eine Notarztindikation. Dazu müsste es natürlich eine differenzierte Abfrage der Leitstelle geben, aber pauschal zu sagen, für einen Krampf schicke ich nur einen RTW raus, halte ich für falsch. Dazu kann man anderer Auffassung sein, das kann man aber vielleicht auch mal wieder in einem vernünftigen Ton diskutieren.

    In einer perfekten Welt mit unendlichen Ressourcen und NAWs in jeder Ortschaft mag das sein.

    Gefühlt ist "Krampfanfall" ein sehr häufiges Einsatzstichwort und es steckt in den seltesten Fällen tatsächlich ein cerebraler Krampfanfall dahinter. Meist sind es convulsive Synkopen, die die Anrufer als "Krampf" deuten und am Telefon einfach nicht abgeklärt werden können.

    Und jetzt bitte nicht, dass auch unklare Synkopen eine NA Indikation sind weil etwas wirklich ernstes dahinter stecken und die Patienten kürzester Zeit versterben könnten.

    Dann einfach nochmal den ersten Satz lesen...

    Die eigentliche Gefahr ist doch, dass indizierte und lebensrettende Maßnahmen zukünftig unterlassen werden, nicht ob Stellungnahmen schreiben Arbeitszeit kostet oder wie die Gefühlslage der NotSan war.

    Da kann der Umgang miteinander schon den Ausschlag gegen, in welche Richtung sich eine kritische Situation entwickelt


    Trifft nur Punkt drei zu aber wie gesagt, ist hier bei mir sehr häufig. Ich verweise einige Patienten an den ÄBD und frag oft aus Eigeninteresse nach, ob es zu einer Einweisung kam. Der Großteil bleibt zu Hause.

    Viele meiner Kollegen fahren alles ins Spital, um sich nicht rechtlich nicht angreifbar machen zu können. Mit allen dran hängenden Folgekosten.

    Da könnte ein REF Besserung bringen. Zumal die nicht geschickten RTW's dann frei wären und wir ev. aus der Vorhalteerweiterungsdauerschleife raus kämen für RTW's, bei denen die meisten Patienten ins Auto laufen. Hier sind die Patienten in den KTW ganz oft kränker als die im RTW...

    Der Fall, dass der Disponent eine vitale Bedrohung annimmt oder zumindest nicht ausschließen kann, aber am Ende doch keine vorliegt dürfte unbestritten deutlich häufiger vorkommen als das Vorliegen und Verkennen einer solchen.

    Im ersten Fall hilft das REF aber meines Erachtens aber auch nicht weiter, denn der Disponent wird schon alleine aus Gründen der persönlichen Haftung beim Verdacht auf vitale Bedrohung weiterhin RTW+NEF disponieren (müssen) und das REF lediglich im Sinne eines First Responders noch zusätzlich vorausschicken, wenn dadurch ein Zeitvorteil entsteht.

    Das ein "Markt" für ein solches Konzept besteht, möchte ich gar nicht abstreiten. Nur habe ich Zweifel am Lösungsweg.

    Daraus könnte aber auch ganz schnell ein Schuh werden, wenn im Gegenzug dann "vollwertige" Fahrzeuge gestrichen werden. In Bayern werden ja bekanntlich alle Standorte regelmäßig im berühmten TRUST-Gutachten analysiert. Dies hat "bei mir" unlängst zu einer größeren Vorhalteerhöhung im Bereich der RTW geführt, da festgestellt wurde, dass die Hilfsfristen regelmäßig überschritten wurden. Nun - das ist jetzt allerdings bislang nur Hörensagen - mokieren sich die Kostenträger, dass die Auslastung der RTW zu niedrig ist und man doch vermehrt RTW zum Krankentransport einsetzen sollte, um in der KTW-Vorhaltung Stunden einzusparen.

    " Vitale Bedrohung" war von mir natürlich falsch ausgedrückt, da muss immer die Notfall Rettung ran.

    "Akute Situation, die zeitnah therapiebedürftig ist und nicht bis zum Eintreffen des ÄBD warten kann, trifft es eher.

    Das macht in meinem Bereich inzwischen ein Großteil der Einsätze aus weil der RTW die niedrigste Beschickungsstufe darstellt, die ÄBD Nummer ausgelagert wurde und anscheinend für Viele so verwirrend ist, dass sie aufgeben und die 112 wählen...

    Oder die ÄBD Leitstelle reicht es gleich durch.

    Vielleicht würde da ein REF System weiterhelfen🤷🏻‍♂️

    Deshalb macht der Späher Pkw auch ev. Sinn. Nicht um irgendwelche Diagnosen zu stellen oder Therapien einzuleiten, sondern um eine vitale Bedrohung auszuschließen und den Patienten dann an die richtige ärztliche Stelle weiterzuleiten. Das ist nämlich vor Ort deutlich leichter als am Telefon.

    Ob dieser PKW jetzt von einem NFS oder einer Krankenpflegekraft oder wem auch immer besetzt wird, ist ja letztendlich egal. Es nimmt Druck aus dem System und dürfte auch preiswerter sein.

    Das sollte doch zu schaffen sein...

    Wir müssen Tag & Nacht in 2 min draussen sein und dafür im ungünstigsten Fall (Nacht) durch bis zu 5 Türen und eine Treppe hinter uns bringen. In der Regel liegt die Ausrückezeit selbst in der Nacht aus dem Schlaf bei ca. 90 sek.

    Habt ihr Vollarbeitszeit oder könnt Ihr euch hinlegen?

    Tagsüber sind bei uns 60 Sekunden locker machbar.

    Nachts, aus dem Tiefschlaf, brauch ich solange um zu wissen wo ich bin und aufzustehen ohne umzufallen. Und dann hab ich mich noch nicht erleichtert.

    Nichts desto trotz ist das Thema strittig und weder schwarz noch weiß wurde imo durch denn neuen Paragraphen ein bisschen Richtung "helle Seite" verschoben.

    RD Fachpersonal das wollte, fand auch bisher Wege selbständig Medis zu applizieren wenn es indiziert war und Fachpersonal, das auf die Verantwortung keine Lust hatte, wird auch weiterhin Gründe finden auf den Doc zu warten.

    Und das ist für mich auch völlig in Ordnung. Jeder sollte sich in seiner Rolle wohlfühlen und ohne, wie auch immer gearteten Druck, arbeiten können.

    Gegen eine sehr insuffiziente Abarbeitung einer Notrufmeldung kann vermutlich auch das beste Gesetz nichts ausrichten.

    Muss nicht unbedingt an einer insuffizienzten Abfragen liegen sondern an der typischen Fehlallokation der NEF's. Meine Leitstelle ist recht "trigger-happy" was NEF Alarmierung angeht und es deshalb häufig vorkommt, dass der NA 20 Minuten Anfahrzeit hat weil das zuständige NEF bei Patienten ist, die eig keinen NA benötigen.

    Aber da drehen wir uns wieder im Kreis und wurde alles schon tausendmal durch diskutiert.

    Natürlich ist ein Vergleich eines Anfang zwanzigjährigen frischen NFS nicht mit einem zu vergleichen, der seit 20 Jahren im Beruf und immer up-to-date ist. Den Vergleich, den man anstellen muss, ist der frische RettAss mit dem frischen NFS. Und da wird der frische NFS, sofern er die Ausbildung angemessen absolviert hat, den RettAss deutlich schlagen.

    Das ist mir schon klar und meine Aussage bezog sich auf Saphiras Aussage, dass sie im Moment die Dreijährigen für kompettener hält als ein "Großteil" der Alten, was eigenständige Analgesie angeht. Das sehe ich durchaus anders.

    Im Gegensatz zu den theoretisch wirklich toll ausgebildeten dreijährigen NFS, haben die doofen Alten deutlich mehr Analgesien, an unterschiedlichstem Patientenpool live erlebt.

    Wirkliche Erfahrung ist gerade in der Notfallmedizin nicht zu unterschätzen und lernt man nicht während der Ausbildung.

    Bei den meisten "Alten" aus meinem Erfahrungskreis wurde nicht aus Unwissen über Nebenwirkungen oder Dosierungen nichts eigenständig appliziert, sondern weil es verboten war. So wird sich niemals Handlungskompetenz entwickeln.

    Und ich befürchte wir sind bei den Dreijährigen auf dem besten Weg den gleichen Fehler zu machen.

    https://www.bildungsurlaub.de/…_titel=baden-wuerttemberg


    Leute aus BaWü können Bildungsurlaub beantragen. Gab vor zwei Jahren Liste mit Einrichtungen die für die Weiterbildung in Frage kommen. Unser KH war dabei, war beantragt und mein Arbeitgeber hätte mir die Tage für ein Anästhesie Praktikum frei gegeben.

    Dann kam mir ne Scheidung in die Quere und ich hab es leider nicht weiter verfolgt weil ich andere Prioritäten hatte😅

    Wie es im Moment wegen Corona aussieht kann ich nicht sagen.

    Vielleicht wirkt ja auch die Aussicht erweiterte Maßnahmen durchführen zu dürfen bzw zu müssen motivationsfördernd was Fortbildungen angeht. War beeindruckt welchen Fleiß manche Kollegen im Zuge der Ergänzungsprüfung an den Tag legten, denen ich das gar nicht zugetraut hätte. Zuviel Fortbildung kann es nicht geben,scheitert aber bei uns im Betrieb eher am Betrag den der AG zahlen bereit ist als an der Motivation.

    Bin aber trotz meines Alters warscheinlich immer noch zu naiv...

    Das liest sich nicht gut. Das es sich dein Arbeitgeber in der heutigen Zeit leisten kann NFS als Zweitbesatzung einzuteilen😅

    Taugen die eigenen SOPs wenigstens was?

    Ist die Frage ob dein Arbeitgeber von seiner restriktiven Haltung abweicht wenn sich im RD Gesetz was ändern würde?


    Unser ÄLRD weigert sich eigene SOPs aufzustellen wegen ungeklärter Haftungsfragen. Ich halte mich deshalb an die Handlungsempfehlungen vom IM und mein Arbeitgeber steht in der Hinsicht zum Glück hinter uns und die Notärzte haben auch keine Probleme damit. Wie es bei Komplikationen und ev. Patientenschäden aussieht weiß man nicht. Kam zum Glück noch nicht vor.

    In der Präambel zu den Handlungsempfehlungen BaWü wird doch aufgeführt, dass das sie zur Ausbildung dienen oder für die Anwendung durch NFS im ehemals rechtfertigenden Notstand.

    Kann man nicht davon ausgehen, dass die aufgeführten Notfallbilder deshalb unter den neuen Paragraph 2a fallen zumal die Wortwahl mit "Lebensgefahr" und "wesentliche Folgeschäden" äquivalent ist.

    Weshalb oder in welcher Form sollte deshalb das RD Gesetz angepasst werden?

    Bei der Stellungnahme hat jetzt nicht zufällig auch der DBRD mitgewirkt? Die Stellungnahme erinnert mich in weiten Teilen an letztes Jahr...


    Auch hätte ich nicht gedacht, dass der Regel-Retter in der Schweiz über so einen breiten Erfahrungsschatz von langjährigen Auslandseinsätzen in den verschiedensten Ländern inklusive in diversen Kriegsgebieten, über ständiges Trauma-Training und dessen Anwendung und natürlich als Regierungsberater verfügt.

    Der Regel NA hat auch nicht die Qualität die manche sich hier herbeischreiben.

    Jeder sieht die Sache aus seiner persönlichen Sicht aber die reale Beruteilung Deiner Kollegen fällt Dir per se schwer, weil du selten bis gar nicht mit Ihnen im Einsatz bist.

    Hey,


    würde die Gesetzesänderung nicht zumindest die obligatorische NA Nachalarmierung, bei Einsätzen wie hypertensiven Notfällen, Hypoglykämien und Analgesien ( soweit man Die unter dem 34er sehen kann) hinfällig machen? Zumindest in Ba-Wü.


    Die zu erwartenden schweren Folgeschäden sind dann ja eliminiert und eine NA Indikation besteht nicht mehr...