Der Fall, dass der Disponent eine vitale Bedrohung annimmt oder zumindest nicht ausschließen kann, aber am Ende doch keine vorliegt dürfte unbestritten deutlich häufiger vorkommen als das Vorliegen und Verkennen einer solchen.
Im ersten Fall hilft das REF aber meines Erachtens aber auch nicht weiter, denn der Disponent wird schon alleine aus Gründen der persönlichen Haftung beim Verdacht auf vitale Bedrohung weiterhin RTW+NEF disponieren (müssen) und das REF lediglich im Sinne eines First Responders noch zusätzlich vorausschicken, wenn dadurch ein Zeitvorteil entsteht.
Das ein "Markt" für ein solches Konzept besteht, möchte ich gar nicht abstreiten. Nur habe ich Zweifel am Lösungsweg.
Daraus könnte aber auch ganz schnell ein Schuh werden, wenn im Gegenzug dann "vollwertige" Fahrzeuge gestrichen werden. In Bayern werden ja bekanntlich alle Standorte regelmäßig im berühmten TRUST-Gutachten analysiert. Dies hat "bei mir" unlängst zu einer größeren Vorhalteerhöhung im Bereich der RTW geführt, da festgestellt wurde, dass die Hilfsfristen regelmäßig überschritten wurden. Nun - das ist jetzt allerdings bislang nur Hörensagen - mokieren sich die Kostenträger, dass die Auslastung der RTW zu niedrig ist und man doch vermehrt RTW zum Krankentransport einsetzen sollte, um in der KTW-Vorhaltung Stunden einzusparen.