Beiträge von Bourke

    Gefällt mir auch sehr gut das Schreiben und trifft in etwas das was ich mir unter einem zeitgemäßen Rettungsdienst vorstelle.


    Bleibt aber nach wie vor die rechtliche Grundlage und die Einwände der hier lesenden Juristen.


    Falls sich ÄLRD´s fänden wäre das Schreiben so anwendbar? Mit ungewissen Haftungsfolgen für die ärztlichen Leiter?


    Bin mal gespannt wie es weitergeht in Bayern

    Ich reanimiere im Zweifelsfall lieber einmal zu viele als zu wenig.


    Und dennoch steigen durch die Vergreisung Deutschlands die Todesfälle in denen eine Reanimation wenig bis gar keinen Sinn macht.


    Diese Entscheidung ist im Einzelfall nie leicht zu treffen. Vielleicht hätten die Notärzte das Gespräch mit den Kollegen suchen sollen um Missverständnisse aus zu räumen.


    Die meisten alten Menschen wären vor noch nicht all zu langer Zeit daheim friedlich eingeschlafen. Heut zu Tage kommt halt (leider?) meist der Rettungsdienst...

    Natürlich ist die Personenbeförderung etwas anderes als ein Pizza-Lieferservice. Aber es ist ja nicht so das entlegene Gebiete durch die jetzigen KTW´s nicht versorgt werden. Es kann halt ein bisschen länger dauern bis ein Fahrzeug kommt. Das ist aber mit der Notfallrettung das gleiche. Da ist in Ballungszentren in der Regel auch schneller Hilfe vor Ort.


    Jeder Patient bei dem es medizinisch vertretbar ist und durch Liegendtaxi oder ktw light transportiert wird bringt Transportkapazität für zeitlich dringende KTW Fahrten oder Patienten die durch den freien Markt dann nicht versort wären.

    Das System KTW ist zumindest in Baden-Würtemberg durch die derzeitigen Tarife so am Boden, da wie auch immer ausgestaltete Erhöhung der Fzg. Anzahl überall Entlastung bringen wird. Der Großteil der Fahrten fällt auch in den dichter besiedelten Regionen und zu den normalen Geschäftszeiten an.

    Das es immer Regionen am Arsch der Welt geben wird die schlechter versorgt sind wird man nicht lösen können.


    Zu mir in den Schwarzwald fährt laut Lieferando auch kein Pizzadienst, aber die Luft ist astrein.


    Über menschenwürdiges Internet fang ich erst gar nicht an zu reden...

    Wenn man sich auf, für alle Beteiligten, auskömmliche Tarife einigen kann hat die Idee eines dreifach abgestuften Qualifikationssystems durchaus Charme.


    Bei den Patienten unseres KTW´s bedarf kaum jemand medizinischer Überwachung und könnte problemlos mit "KTW light" transportiert werden. Dann wären die KTW´s frei für jetzige RTW Patienten bei denen es "nur" um einen zeitnahen Transport geht.


    Ein großes Problem liegt halt darin, daß viele Patienten in den falschen Transportmittel landen. Um eine deutliche Erhöhung der KTW Vorhaltung ob light oder normal wird man nicht herumkommen. Und das geht meiner Meinung nach nur mit deutlich steigenden Tarifen. Ob man genügend Personal findet bleibt abzuwarten.

    Was man so hört sollen die Freigaben in BaWü zentral für das ganze Bundesland auf Basis der Daten der SQR und der Handlungsempfehlungen. Vielleicht etabliert man dazu einen ÄLRD auf Landesebene.




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    Danke für die Info.


    Bei den für Ba-Wü im Moment geltenden und meiner Meinung nach gelungenen Handlungsempfehlungen sicher der bessere Weg wie wenn jeder Kreisverband sein eigenes Süppchen kochen würde.


    Allerdings beziehen sich die Handlungsempfehlung bis auf Extremitätentraumatas auf Notfälle in denen man meiner Meinung nach im Bereich des 34er agiert.


    Hinweise für ein "Paramedic System" sehe ich da keine und wird auch nicht zu einer Reduzierung von NEF Einsätzen führen.

    Ich sehe keine Hinweise dafür, dass sich am bestehenden Notarztsystem in absehbarer Zukunft etwas ändern wird. Die Politik hat zwar erkannt das es irgendwie blöd ist wenn Leute sterben könnten, weil aufgrund des (Not-)Arztmangels nur nichtärztliche Hilfe zur Verfügung steht. Deshalb die begrüssenswerte verbesserte Ausbildung der Notfallsanitäter um in Fällen des rechtfertigenden Notstands invasive Maßnahmen durchführen zu können. Nichts deutet darauf hin, dass politisch eine Regelkompetenz zur eigenständigen (medikamentösen?) Symptomlinderung bis zur Übernahme und Behandlung durch einen Arzt gewünscht ist.
    Gerade in Bayer und Baden Würtemberg nicht. Ba-Wü weil gesetzlich kein "Ärztlicher Leiter RD" gefordert ist und in Bayern deshalb...


    http://www.skverlag.de/rettung…en-im-rettungsdienst.html



    Die Chance auf erforderliche und wünschenswerte Änderungen am BtMG und am HeilprG geht meiner Meinung nach gegen Null...

    Die Ortenau ist ein schönes Beispiel für Doppelalarmierungen (kommt eigentlich täglich vor). Allerdings sind dort die Wegstrecken auch recht lang. So ist/war in Bereichen Oppenau und höher ein RTH primär für einen Stroke vorgesehen.


    Gerade im Bereich einer Stadt muss man aber auch mal darüber nachdenken, dass die Landemöglichkeiten oft begrenzt sind. Mit dem Umlagern usw. verliert man dann mehr Zeit, als man gewinnt, da die Versorgung meistens trotzdem erstmal im RTW stattfindet.


    Haben die Disponenten die Freiheit über Eventualitäten wie Landemöglichkeiten nachzudenken oder muss nicht strikt nach AAO alarmiert werden?
    Ich kenne Kollegen der Leitstelle die sich rechtfertigen mussten, weil sie sich über den Dispositionsvorschlag des Rechners hinweg setzten.

    Fakt ist das viele Prüfungen aus welchen Gründen auch immer, formal juristisch anfechtbar sind.


    Jede juristische Auseinandersetzung zwingt die Schulen sich mehr an geltende Prüfungsbedingungen zu halten bzw. sich darüber Gedanken zu machen. Ob dadurch die Qualität der Prüfung besser wird ist völlig belanglos. Geltende Rechtsvorschriften sind halt auch auf Prüfungen anzuwenden. Oder nicht?


    Wer darauf beharrt das geltendes Recht bei der Patientenversorgung (HeilpraktikerGesetzt?) gilt, sollte sich bei der Prüfung zum NFS ebenfalls dazu verpflichtet sehen an geltenden Rechtsvorschriften fest zu halten.


    Oder kann es sein das hier mit zweierlei Maß gemessen wird???


    Quod licet Jovi, non licet bovi






    Ach zuviel Rotwein


    macht was ihr wollt...


    ich kann zumindest erahnen was Powder Tower meint







    Stimmt es also nicht, daß


    - in Mittelbaden jede KTW Schicht regelhaft mehr Fahrten macht als in der Ortenau?


    - das die vorterminierten Fahrten schon bestimmten Fahrzeugen zugeordnet werden und von dieser Zuordnung fast nie abgewichen wird. Egal wie sich die Lage am nächsten Tag entwickelt.


    - das KTW´s die flott gearbeitet haben und ne halbe Stunde Leerlauf haben auf die Wache fahren und für kurzfristig hereinkommende Fahrten überhaupt nicht in Betracht gezogen werden weil sie ja eigentlich schon verplant sind. " Nächste Fahrt um die und die Uhrzeit, ich teil euch schon mal zu!!!"


    - die Disponenten offen sagen das dieses System so gewollt ist? Wer zuerst anmeldet wird zuerst bedient weil man ja Dienstleister ist. Ökonomische und stragtegische Disposition ist nicht erwünscht.


    - die private Konkurrenz eines ihrer Fahrzeuge wieder aus der Ortenau zurückgezogen hat aufgrund dieser Dispositionsgrundsätze?


    - die Ortenau laut Buschfunk ihre KTW Flotte im Rettungsdienstbudget untergebracht und noch keine finanzielle Trennung KTW/RTW vorgenommen hat?


    Ich hab lange genug auf einer Leitstelle gearbeitet um zu wissen, daß die Disposition ein dynamischer Prozess ist oder besser sein sollte um mit den begrenzten Mitteln das Bestmögliche zu erreichen. Diese Flexibilität fehlt meines Erachtens in der Ortenau auch durch ihre rigide Fahrten-Zuteilung am Vortag.


    Aber ich bin mir sicher sonst machen die nen ganz dollen Job


    Das ist völliger Schwachsinn. Die Leitstelle Ortenau bezieht den Privaten Anbieter sehr sehr doll mit ein. Kein Anbieter wird dort in irgendeiner Art benachteiligt. Die Einweisungen werden nach bestem Gewissen disponiert. Sind aber alle KTW´s belegt, dann muss nunmal der RTW dran. Und die Dialyse kann auch nicht erst um 22 Uhr gefahren werden.
    PS: Man kann nicht einfach mal eine "Fahrt" irgendwo dazwischen schieben. Und wenn alle KTW´s belegt sind und es dauert 4 Std, dann ist das so.

    Warum soll man eine Einweisung mit schlechtem AZ nicht der am Tag vorher angemeldeten Entlassung vorziehen können?
    Wenn man kann, könnte man aber daran scheitets halt...

    Man kann nur hoffen das sich die Anzahl der Leitstellen in BaWü reduziert und das IM die Disposition mancher Leitstellen genauer unter die Lupe nimmt.


    Gerade was die Ils Ortenau treibt ist nur noch haarsträubend.


    Spontane KTW Einweisungen durch Hausärzte werden nicht, wie anderswo üblich, zwischen die vorterminierten KTW-Fahrten geschoben sondern ans Ende der Terminschlange gelegt. Dann wird den Anrufern mitgeteilt ein Krankentransport sei fühestens in 4 Stunden möglich aber einen RTW schicken wir natürlich sofort.
    Das führt dazu, daß dir die Hälfte der Patienten in den Rettungswagen läuft.
    Wenn da mal kein System dahinter steckt um private Konkurrenz fern zu halten...