Ich verstehe das Problem nicht. Katastrophenschutz im Frieden ist Ländersache, der Bund ist nur für den Zivilschutz zuständig. Auch da macht es natürlich Sinn, zu investieren - genau wie in die Bundeswehr -, aber das bedeutet nicht unbedingt, dass der Bund Einheiten und Einrichtungen des Zivilschutzes faktisch für den Katastrophenschutz der Länder bereitstellen müsste.
Nichts davon betrifft die Zuständigkeit des Bundes.
Katastrophen- und Zivilschutz sind keine für sich isolierte Institutionen:
ZitatAlles anzeigenGesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG)
§ 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes
(1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat legt Art und Umfang der Ergänzung im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde fest.
(2) Die Einheiten und Einrichtungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk verstärken im Verteidigungsfall den Katastrophenschutz bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1.
§ 13 Ausstattung
(1) Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.
(2) Die ergänzende Ausstattung wird vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Länder teilen die Ausstattung auf die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden auf. Diese können die Ausstattung an den Träger der Einheiten und Einrichtungen weitergeben.
(3) Die vom Bund den Ländern für den Zivilschutz zur Verfügung gestellte ergänzende Ausstattung steht den Ländern zusätzlich für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung.
(4) Helferinnen und Helfer in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die für eine Verwendung in den in Absatz 1 genannten Aufgabenbereichen vorgesehen sind, erhalten bei ihrer Ausbildung eine ergänzende Zivilschutzausbildung für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 11.
Dieses "Bund macht nur Zivilschutz und die Länder nur Katastrophenschutz" ist seit 1968 obsolet. Die Medizinischen Task Forces des Bundes sind auch dediziert für Schadensereignisse der Versorgungsstufe 4 (1.000+ Personen betroffen) vorgesehen.