Das geht ja nicht so einfach, schließlich ist das DRK die Hilfsgesellschaft der Behörden der Bundesrepublik und durch das DRK Gesetz auch zum Katastrophenschutz verpflichtet.
Sekunde, so einfach ist das nicht. Das DRK-Gesetz regelt primär den Status des DRK im Hinblick auf das Genfer Abkommen (auch für JUH und MHD). Nachdem Katastrophenschutz per Grundgesetz eine Länder-, keine Bundesaufgabe ist, kann das auch nicht ohne weiteres auf Bundesebene geregelt werden. Das ZKSG spricht hier von "nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen", die auch im Zivilschutz (wiederrum eine Bundesaufgabe) mitwirken.Wer Katastrophenschutz machen muss, wird daher auf Länderebene geregelt. Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) nennt hier zum Beispiel:
ZitatAlles anzeigen(3) Zur Katastrophenhilfe sind verpflichtet
1. die Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern,
2. die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke,
3. die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
4. die Feuerwehren,
5. die freiwilligen Hilfsorganisationen im Sinn des Art. 2 Abs. 13 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG),
6. die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege,
auch wenn sie ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der Katastrophenschutzbehörde haben.
Zum Artikel, der so wunderbar nebulös ist: Grundliegend stellt der Bund als ergänzendes Ausstattungssoll des Katastrophenschutzes bereits 204 Fahrzeuge nach Berlin und finanziert auch deren Betrieb (Wartung, Führerscheine, RettSan-Ausbildungen, etc.). Die Kernfrage ist daher: was möchte Berlin on top noch an Katastrophenschutz betreiben und wer zahlt das dann? Da können dann die genannten 80.000 Euro für das DRK sehr viel oder auch nur sehr wenig sein - nichts genaues weiß man nicht.
War es nicht in NRW so, dass die Fahrzeuge der Einsatzeinheiten nach dem Drittelprinzip betrieben werden, 1/3 vom Bund, 1/3 vom Land und 1/3 stemmen die Organisationen?