Beiträge von münchner82

    Personal weiss ich in diesem Fall nicht genau, im formalen Fall eines koordinierungsbedürftigen Einsatzes gemäss BayKSG (war vermutlich der Fall) besteht gesetzl. Helferfreistellung.


    Mit Verlaub, das ist falsch. Das koordinierungsbedürftige Ereignis (für die Nichtbayern: ein Ereignis, das zwischen Tagesdienst und Katastrophenfall angesiedelt ist) bewirkt kein gesondertes Recht auf Freistellung. Dieses besteht nur nach der Feststellung des Katastrophenfalles. Unterhalb des Katastrophenfalles genießen die Angehörigen von Sanitätseinheiten (SEG Behandlung, SEG Transport) jedoch einen Freistellungsanspruch gemäß Art. 33a BayRDG. Die Helfer von Betreuungseinheiten haben diesen Anspruch derzeit noch nicht, werden diesen allerdings zukünftig auch erhalten.


    Zur Einsatzkostenerstattung: Prinzipiell erfolgt nach Art. 13, Abs. 1 BayKSG nur im Katastrophenfall eine Erstattung der Einsatzkosten. Jedoch besteht unterhalb des Katastrophenfalles die Möglichkeit, Zuwendungen aus dem Bayerischen Katastrophenschutzfonds zu gewähren , um die Belastungen der Träger abzumildern. Während es zum G7-Gipfel eine eigene Erstattungsrichtlinie gab, wurde den Organisationen für den Einsatz in Augsburg lediglich eine Einsatzkostenpauschale gewährt.


    Tankkarten vom Bund oder dem Land wären mir neu...

    Wenn man in der freien Wirtschaft auf ein Jahr zurückblickt, das von steigenden Auftragszahlen geprägt war, dann freut man sich in aller Regel und die Mitarbeiter erhalten irgendeine Form der Anerkennung (bombastische Weihnachtsfeier, Sonderzahlungen etc.)

    :-D:-D:-D


    Erfahrungsgemäß gibt es eine Lobes-E-Mail oder bestenfalls ein paar warme Worte im Company Meeting und sonst nichts. Dafür werden dann nächtes Jahr die Ziele erhöht (Vorjahresergebnis + X).

    Offiziell werden die HLF bei folgenden Meldebildern mit entsendet:

    • Bewusstlose Person
    • Sturz aus großer Höhe
    • Polytrauma
    • Atemstillstand
    • Reanimation

    Nachdem auf jedem HLF mindestens ein RA sitzt, kann (!) das Fahrzeug bei derartigen Meldebildern eine hilfereiche Unterstützung darstellen. Haben die Fahrzeuge mittlerweile nicht auch je einen LUCAS verlastet?


    Ansonsten befindet sich die BF München derzeit in einem Prozess der Modernisierung:

    • Wachkonzeption 2020 mit einem geplanten Investitionsvolumen von 500 Mio. Euro
    • Erneuerung der Fahrzeuge (ELW und HLF bereits beschafft, neue Drehleitern in Beschaffung)
    • Neue Dienst- und Einsatzbekleidung (RD-Bekleidung im Zulauf, Brandschutz- und Tagesdienstbekleidung durch die Stadt bewilligt)

    Und das bei sinkendem Personal , vielleicht muss mann dann zeigen, was man alles kann und wie unersetzlich/unstreichbar alles ist.

    Darüber mag man jetzt streiten... Zur Erklärung für alle: Die neue MANV-Richtlinie Bayern (noch nicht eingeführt) sieht vor, dass der RA/NotSan des ersteintreffenden RTW den vorläufigen OrgL gibt, der ersteintreffende Notarzt den LNA. Es verbleibt der RTW-Fahrer (lt. RDG eine "geeignete Person"), der erste medizinische Maßnahmen an den Patienten ergreifen soll.


    Meine Meinung: Der mit der geringsten medizinischen Qualifikation wird auf das Feld der ungesichteten Patienten geschickt und soll behandeln? Seriously?


    Ich vertrete den Ansatz, dass der RTW-Fahrer eher als Melder (oder dergleichen) den provisorischen OrgL unterstützen sollte, indem er den Funkverkehr führt, nachrückende Kräfte einweist, etc. Sprich: alles tut, um den RA/NotSan in dieser Ausnahmesituation soweit zu entlasten, damit sich dieser auf die Einsatzführung konzentrieren kann. Und das halte ich für einen Helfer mit EH-Schein (im worst case) für einen realistischen Rahmen.


    Gut dagegen finde ich die geplante Ausstattung aller RTW mit Kennzeichnungswesten, um die vorläufige Einsatzleitung zu kennzeichnen.

    Wieso reden wir eigentlich beim Thema "Einsätze des Rettungsdienstes im Gefahrenbereich" eigentlich immer nur von den eher unwahrscheinlichen Terrorlagen? Es gibt ja auch im Tagesbetrieb oftmals Situationen, bei denen eine Versorgung erst nach Verbringung des Patienten in einen sicheren Bereich möglich ist. Mir gefällt daher das Prinzip der britischen HART-Einheiten, die eine qualifizierte Patientenversorgung innerhalb eines Gefahrenbereiches durchführen, egal ob Terrorlagen, Gefahrgutunfälle oder Gebäudeeinstürze. Eine Berechtigung für einen derartigen Dienst kann ich auch in Deutschland erkennen. Damit bewegen wir uns auch qualitativ auch auf einem anderen Niveau als für TVV "aufgebohrte" RTW oder SEGen.

    Gefühlt ist das ein Thema, das zwar regelmäßig in den Medien betrauert wird, konkrete Maßnahmen daraus entstehen jedoch nicht.


    Die Lösung halte ich - wie mancher andere auch hier - für einfach:


    a) Bereitschaftspraxen in den Notaufnahmen. Eine Triage findet ja ohnehin statt, es wäre ein Leichtes, den Patienten in die Wartezone für Notaufnahme oder Bereitschaftspraxis weiterzuleiten.
    b) Ein performanteres KVB-System. Die hier gemachten Erfahrungen decken sich mit meinen, hier ist Luft nach oben, was manchem den Weg ins Krankenhaus ersparen würde.


    Die angesprochenen "Patientenidioten" ("Kann ich schnell ein CT machen? Beim Radiologen kriege ich das erst in zwei Wochen.", "Ich brauche ein Rezept für meine Medikamente und mein Hausarzt ist im Urlaub", etc.) gibt es zwar, halte ich aber nur für einen Bruchteil des gesamten Volumens. Daher sehe ich eine Bestrafung aller als nicht sinnvoll an.

    Die Bundeswehr ist aus dem Thema Luftrettung quasi raus:

    • Der eine verbleibende G-RTH hat eine Vorlaufzeit von 72 Stunden
    • Der SAR-Dienst über Land wird zukünftig durch bundesweit 5 EC-135 abgebildet, mit einem Einsatzradius von je 60 Minuten Flugzeit
    • Vorhandene MEDEVAC-Rüstsätze für die bestehende Flotte sind eher rar gesät und müssten erst eingerüstet werden

    Da ist bei akuten Lagen nichts mehr zu holen. Jedoch war eine der Lehren aus Bad Aibling, welche Kapazitäten die zivile Luftrettung zum Tragen bringen kann, hier liegt eine Menge Potential.

    Zitat

    Freistellungsansprüche sollen erweitert werden


    München, 14. Juni 2016 (stmi). Künftig sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden - unabhängig davon, ob es sich um eine Katastrophe oder ein sonstiges Großschadensereignis handelt.


    Quelle: STMI


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    Gruß
    M83

    Ich bin so verwegen und stelle fest, dass der Katastrophenschutz der Malteser unabhängig von der Ausschreibung des Rettungsdienstes weiter funktionieren kann/wird. Dieser wird nämlich von der Malteser Hilfsdienst gGmbH mit hauptamtlichem Personal betrieben, der Katastrophenschutz läuft ehrenamtlich über den Malteser Hilfsdienst e.V. Diese Trennung ist durchaus so gewünscht, damit Ehrenamt auch Ehrenamt bleibt, und nicht bezahlt wird. Daher ist die Aussage im Artikel:

    Zitat

    [...]eine Katastrophenschutz- Einheit, die ohne die festangestellten Mitarbeiter nicht aufrecht zu erhalten ist[...]

    ist daher primär etwas Mimimi, denn Ehrenamt ist beim MHD immer unbezahlt. Es gibt keine hauptamtlich besetzten Katastrophenschutzeinheiten. Ebenso Besuchsdienst etc., diese Dienste sind nicht mit dem Rettungsdienst/Krankentransport verknüpft.


    Natürlich wird sich auch hauptamtliches Persoal im Ehrenamt engagieren (und würde bei einem neuen Arbeitgeber dies ggf. nicht mehr machen können), aber wenn man seine Einsatzeinheit nur auf dieser Personalsäule aufbaut, läuft etwas falsch.

    Hallo Ich1970,


    ich meine, dass man Praxis vernünftig nur...(Tusch)...in der Praxis lernen kann. Das mag jetzt nach einem blöden Spruch klingen, aber tatsächlich habe ich die meisten Erfahrungen nicht in Fallbeispielen, Simulationen etc. gemacht, sondern auf der Rettungswache und im Klinikum.


    Vielleicht möchte Deine Tochter mit einem Praktikum im Krankenhaus beginnen? Dort kann man bereits die Basics des Umgangs mit Patienten erlernen, wie z. B. das Abbauen von Berührungsängsten, Umlagern, diagnostische Maßnahmen, undundund. Damit kann man eine Basis an Grundlagen und Tätigkeiten schaffen, auf der man später aufbauen kann und dann vielleicht auch manches besser versteht. Als positiven Nebeneffekt reduziert man damit zukünftig die Schnittstellenprobleme Rettungsdienst/Krankenhaus, weil man beide Seiten kennt. Da der Rettungshelfer NRW ja ein derartiges Praktikum nicht vorsieht, muss man dann auch nichts doppelt machen.


    Viele Grüße




    Münchner82

    Wenn man sich die Zahlen ansieht (10 Mrd. für die Provinz, ein dreistelliger Millardenbetrag für das ganze Land), kann man nur ungläubig den Kopf schütteln. Was für ein Auftrag! Ob der in seiner Gänze so kommt? Ich bin skeptisch, das wäre zu gut, um wahr zu sein.


    Allein der Prozess, einen kompletten Rettungsdienst ohne alte Zöpfe vollkommen neu aufzubauen, ist hochspannend. Hoffentlich wird es hier irgendwann mehr Informationen zum Konzept und die Erfahrungen geben.


    /Edith frägt sich noch, wie es zukünftig um die Gemeinnützigkeit der Björn Steiger Stiftung bestellt sein wird, wenn diese einen Rettungsdienst mit einem Volumen von über 100.000.000.000 Euro betreibt...

    Ohne es gelesen zu haben stellt sich mir nun die Frage: Wer findet als erstes ein Schlupfloch um damit irgendwelche Hintergrunddienste mit dem RTW zu fahren?


    Das gibt es doch schon längst (§ 33a BayRDG):


    Eine kurze Erklärung, weswegen wir Bayern so auf die Helfergleichstellung pochen: Die SEGen Behandlung und Transport gelten als Teil des Rettungsdienstes. Daher genießen dessen Helfer im Einsatzfall das Recht auf Freistellung mit Lohnfortzahlung mittels des genannten Paragrafen. Kräfte der SEGen Betreuung, PSNV, Technik, Küche, etc. haben das Recht auf Freistellung nicht, da sie eben nicht zum Rettungsdienst gehören. Erst im Katastrophenfall gibt es ein globales Recht auf Freistellung für Helfer.


    Stell Dir vor, es ist SEG-Alarm, und keiner geht hin...so abwegig ist das daher nicht. Dieses bisherige Konstrukt ist nichts anderes als skurril; ein Helfer im Katastrophenschutz darf nicht in Abhängigkeit seines Fachdienstes besser oder schlechter gestellt sein.

    Dann läßt er das halt sein. Ich mache auch nicht nebenbei für viel Geld einen Führerschein für einen Airbus A380, um danach dann ehrenamtlich bei der Lufthansa fliegen zu können (obwohl das vielleicht helfen würde eine schnuckelige Stewardess kennenzulernen...*Klischee aus*)

    Tatsächlich fliegen viele Berufspiloten-Anfänger gratis oder zahlen sogar Geld dafür, um Flugstunden (=Berufserfahrung) sammeln zu können.


    Nachdem ja der FB San so stark kritisiert wurde, mächte ich fragen, was dessen Aufgabe ist? Diese Figur haben wir bei uns nicht, daher würde mich das mal interessieren. Wenn ich raten müsste, würde ich sagen, dass diese FB die Einsatzleiter über die Möglichkeiten/Fähigkeiten/Grenzen/Erfordernisse/etc. der lokalen KatS-Strukturen beraten soll. Und dafür bräuchte man doch gar keine große rettungsdienstliche Qualifikation? Oder macht der doch etwas anderes?