Spannend! Die Bezirksregierung kann die Erhöhung dann Genehmigen oder wie läuft das Verfahren dann weiter?
Welche Auswirkungen merkt man?
Die Bezirksregierung ersetzt das nach RettG NRW erforderliche Einvernehmen mit den Kostenträgern. Dies macht sie nach Prüfung und Bewertung der vorgelegten Unterlagen und nach Erörterungsterminen mit der Kommune und den Kostenträgern. Anschliessend muss die Bedarfsplanung von den politischen Gremien der Kommune in Kraft gesetzt werden.
Daran anschliessend erfolgen die Gespräche mit den Kostenträgern über die festzusetzenden Gebühren. Hierbei sollte ebenfalls Einvernehmen erzielt werden - ist aber nicht erforderlich, da die Kommunen diese auch eigenständig festsetzen können. Ob diese dann aber von den Krankenkassen übernommen werden ist dann aber nicht sicher...
Die Auswirkungen liegen aufgrund langer und intensiver Gespräche - oder eben Festsetzungsverfahren in der erheblichen zeitlichen Verzögerung in der Umsetzung der Bedarfsplanungen inklusive der Notfallsanitäterausbildung. Auch daher ist NRW nicht gerade ganz vorne in der Umsetzung des NotSanG...