Beiträge von alan

    Spannend! Die Bezirksregierung kann die Erhöhung dann Genehmigen oder wie läuft das Verfahren dann weiter?

    Welche Auswirkungen merkt man?



    Die Bezirksregierung ersetzt das nach RettG NRW erforderliche Einvernehmen mit den Kostenträgern. Dies macht sie nach Prüfung und Bewertung der vorgelegten Unterlagen und nach Erörterungsterminen mit der Kommune und den Kostenträgern. Anschliessend muss die Bedarfsplanung von den politischen Gremien der Kommune in Kraft gesetzt werden.


    Daran anschliessend erfolgen die Gespräche mit den Kostenträgern über die festzusetzenden Gebühren. Hierbei sollte ebenfalls Einvernehmen erzielt werden - ist aber nicht erforderlich, da die Kommunen diese auch eigenständig festsetzen können. Ob diese dann aber von den Krankenkassen übernommen werden ist dann aber nicht sicher...


    Die Auswirkungen liegen aufgrund langer und intensiver Gespräche - oder eben Festsetzungsverfahren in der erheblichen zeitlichen Verzögerung in der Umsetzung der Bedarfsplanungen inklusive der Notfallsanitäterausbildung. Auch daher ist NRW nicht gerade ganz vorne in der Umsetzung des NotSanG...

    Intransparent ist es vermutlich deswegen, weil man zB die Autos mit doppel RA/NotSan Besatzung 1:1 durchrechnet, wenn man eine integrierte Leitstelle/Feuerwache im wesentlichen darüber finanziert obwohl viele Dinge nicht für den RD sondern für FW Aufgaben das viele Geld kosten.


    schno: Wenn der Stadtrat entscheidet, dann hat doch die Kasse kein Mitspracherecht, sondern werden lediglich angehört.



    Dieser Eindruck trügt. Stimmen die Kostenträger nach umfangreichen (und transparenten) Erörterungen der Bedarfsplanung nicht zu, muss die Bedarfsplanung der Aufsichtsbehörde (BezReg) zum Ersatz der Einigung zur Entscheidung vorgelegt werden (§12 RettG NRW, Abs. 2-4).
    Die Auswirkungen dieses Mitspracherechtes erleben wir in NRW gerade sehr deutlich.

    Woran das wohl liegen mag, liebe Krankenkassen?
    Vielleicht weil der trivalente Impfstoff der gegen den hauptsächlich grassierenden Stamm ausreichend, wirtschaftlich und zweckdienlich aber eben unwirksam ist?



    Naja, nicht ganz. Der Einsatz eines trivalenten Impfstoffes ist in den zurückliegenden Jahren auch Empfehlung des RKI gewesen und wurde erst im letzten Jahr - quasi mitten in der "Grippesaison" zugunsten eines quadrivalenten Impfstoffes geändert.


    Die bisherigen Bewertung des RKI sieht selbst den trivalenten Impfstoff - trotz erheblich höherem "B"-Anteil und "fehlendem" Yamagata-Stamm - als nicht völlig unwirksam an:


    "Das Forscherteam um Skowronski vermutet deshalb eine Kreuzprotektivität der Impfstoff- komponente der Influenza B/Victoria-Linie gegen Influen- za B-Viren aus der Yamagata-Linie. Die genetische Analyse des NRZ für Influenza zeigt, dass die zirkulierenden Viren gut zu den im aktuellen Impfstoff enthaltenen Komponen- ten passen, wobei der Impfstoffstamm gegen die dominant zirkulierenden Influenza B-Viren der Yamagata-Linie (B/ Phuket/3073/2013) nur im quadrivalenten Impfstoff ent- halten ist. Allerdings weisen die vorläufigen Schätzwerte der Impfeffektivität für Deutschland auch auf eine gewis- se Schutzwirkung des trivalenten Impfstoffs gegen die zirkulierenden Influenza B-Viren der Yamagata-Linie hin. Aufgrund der geringen Zahlen von geimpften Personen in der Studienpopulation ist die Interpretation der Ergebnisse eingeschränkt. Mit dem Fortschreiten der Influenzasaison werden genauere Schätzungen möglich."
    (Quelle: RKI 03/2018)

    Moin!


    Eine Grundkenntnis der verabreichten Medikamente erscheint mir sinnvoll. Meiner Meinung nach auch über die Applikationsweise.
    Und ist kein Zufall, dass Amiodaron mit G5%-Lösung verdünnt wird.
    Auch wenn man es für eine Bolusinjektion unbedingt verdünnen möchte.



    Zur Erinnerung (Auszug aus der Fachinfo):


    6.2 Inkompatibilitäten
    Zur Vermeidung von chemischen Reaktionen
    darf Cordarex Injektionslösung grundsätzlich
    nicht mit anderen Arzneimitteln, außer
    mit den unter Abschnitt 6.6 aufgeführten,
    zusammen in die Injektions-/Infusionslösung
    gegeben oder in dieselbe Spritze aufgezogen
    werden.


    ...


    Ähnliches betrifft übrigens auch manche "Verdünnungsweisen" von Diazepam (wo es überhaupt noch vorgehalten wird)...

    Zwei Anmerkungen möchte ich nach einigen Tagen Bedenkzeit noch machen:



    Meine Gedanken sind in den letzten Tagen darum gekreist, was man eigentlich als Anwalt einem Rettungsassistenten im Vorfeld empfehlen kann, um derartige Situationen nach Möglichkeit nicht entstehen zu lassen. Vielleicht wäre das mal ein Thema für eine sinnvolle Fortbildung zum Rettungsdienstrecht.


    Du bist gebucht! Wo und wann besprechen wir morgen? :prost:

    Zitat

    Original von detective45
    .... ohne Worte!


    Siehe meinen Kommentar vor ein paar Tagen in dem anderen Thread bez. Leichenschau.


    Es wird wie schon von mir erwähnt echt Zeit, dass nur noch entsprechend ausgebildete Ärzte bzw. Rechtsmediziner mit der Leichenschau beauftragt werden!


    Du hast diesen Thread schon gelesen, oder?
    Insbesondere den Punkt der zweiten Leichenschau... ;)

    Zitat

    Original von fakl


    Nö,bei Thoraxschmerzen mache ich ohne einen Menschen mit Approbation und abgeschloßenem Studium nichts.
    Das wäre ja noch schöner. Denn so "tolle" Erlebnisse vor Gericht können sich negativ auf die eigenen Ambitionen einer Approbation auswirken. ;)


    Auch ich könnte damit keinen akuten Myokardinfarkt sicher ausschließen... ;)


    Meinte das allg. auf Rettungsfachpersonal (RS/RA/NA) bezogen... :D


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    Edit: Zu schnell geklickt...[/SIZE]

    Zitat

    Original von fakl
    Und wenn man den Kasten auch noch aufs Auto packt :
    http://www.roche.com/DE/home/p…_diag_products/cobas-h232
    ?
    ;-)


    Und wenn diese Testergebnisse (Troponin/CK) negativ wären - könntest Du dann einen akuten Myokardinfarkt ausschließen...? ;)





    Zitat


    Aber trotz eines 12 Kanal EKGs und entsprechender Veränderungen im selbigen, wäre ich mir trotzdem nicht sicher, ob die jeder erkennt... ;)


    Richtig...
    Die Qualität der EKG-Beurteilung ist häufig - freundlich beschrieben - verbesserungsbedürftig...

    Zitat

    Original von Ani


    Eher einen weiten Korridor, oder verstehe ich Dich falsch?


    Ein - gerade für ein frei verkäufliches Medikament - sehr enger Korridor...


    Bei Paracetamol reichen ja schon 2-4 Blister a 10 Tbl. für eine Intoxikation bzw. irreversibles Leberversagen aus...
    ... eine nach meiner Erfahrung "übliche" Menge an Tabletten (40 Stück) bei einem Suizidversuch...

    Auswirkungen auf die "Beurteilung" von Notarztstandorten über das NACA-Scoring kenne ich nicht.


    Ich stimme Dir allerdings absolut zu, dass die Scores häufig falsch angegeben werden - meiner Meinung nach häufig aus Unwissenheit über dieses Scoring.
    Meist wird ein Downgrading betrieben und die Einsatzsituation falsch "niedrig" abgebildet.